Die Dreizehnte – oder: Nach dem Katastrophenfall

Ich musste heute im Laufe des Tages feststellen, dass die meisten Leute mittlerweile hoffnungslos überfordert sind von all den Dingen, die seit heute bayernweit wieder gelten und in Form der Gesetzesparagraphen der dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung daherkommen. Ich erntete mehr als einmal ungläubiges Staunen, wenn ich versucht habe, die Regelungen zu erläutern, die seit heute in dem solide unter 50 liegenden Bamberg und auch im Landkreis gelten, vor allem weil sie so weitreichend sind, dass man dem Braten zunächst einmal gar nicht wirklich traut. Man hat sich ja so eine gewisse Grundskepsis angewöhnt in sieben Monaten Schließzeit. Aber es ist wirklich einmal wieder soweit: Der Katastrophenfall ist aufgehoben!

Angesichts der herrschenden Verwirrung, habe ich mir vorgenommen, ich fasse Ihnen, nach dem ersten kurzen Überblick von letzter Woche die wesentlichen Punkte, die uns betreffen, nun noch einmal, ganz in Ruhe, in meinen eigenen Worten, Absatz für Absatz, zusammen:

Hier also das Original: die 13. BayIfSMV in Gänze

Und hier für Sie die ausgedeutschte „Fassung Heger“, auf die wesentlichen Punkte für Touristiker reduziert, und ohne Gewähr:

§1 Welche Folgen haben die Inzidenzzahlen?

Alles, was folgt, gilt nur dort, wo die Inzidenzzahl unter 100 liegt. Überall da, wo eine Inzidenz von über 100 vorliegt, gilt wieder die Bundesnotbremse.

Es gibt infolgedessen nur noch zwei Zustände auf der Welt in Bayern: „Unter 50“ und „zwischen 50 und 100“, im Folgenden U50 und Ü50 genannt.

Wo an fünf Tagen in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 unterschreitet, gelten am übernächsten Tag die Regeln der niedrigeren Inzidenzzahl,
Wo an drei Tage in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag die Regeln der höheren Inzidenzzahl oder der Bundesnotbremse.

§2 und 3  Welche Hygieneregeln bestehen weiter und welche Masken gelten? 

Es gilt weiterhin in jeder Lebenslage der Mindestabstand von 1,5 Metern, Handhygiene und Belüftung in Innenräumen!
Maskenpflicht: Die BayIfSMV definiert bestimmte Lebenslagen, in denen weiter Maskenpflicht besteht und unterscheidet dabei zwischen einfacher Maskenpflicht – „Maske“ – und FFP2-Maskenpflicht – „FFP2-Maske“.

„Maske“ bedeutet nur noch medizinische Gesichtsmasken (das sind die dünnen, blauen Dinger) oder „Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske)“, sprich die Stoffmasken, wie wir sie noch vom letzten Jahr kennen.
„FFP2-Maske“ bedeutet FFP2-Maske (!)

Für unsere Führungen wichtig ist §3, Abs (3): „Auch dort, wo keine Maskenpflicht besteht, wird jedermann [ich ergänze: jederfrau!] empfohlen, überall dort, wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.“
Das nehmen wir weiter ernst und empfehlen es weiterhin unseren Gästen.

Eine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenstädten und im öffentlichen Raum im Freien besteht jedoch rein rechtlich nur noch dort, wo die lokalen Behörden dies angeordnet haben. In Bamberg also aktuell nur auf der Oberen und der Unteren Brücke.

In öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten besteht auch weiterhin „Masken“-Pflicht auf allen Begegnungsflächen.

§4 Wann muss noch getestet werden?

Wenn überhaupt, dann nur noch bei Ü50.

§5 Kontaktdatenerfassung

Wenn Kontaktdatenerfassung notwendig ist (Gastronomie, Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Museen, Tagungen) dann mit Namen, Vornamen, Zeitraum und einer sicheren Kontaktinformation (E-mail, Telefon oder Adresse). Auch eine elektronische Erfassung ist erlaubt (Luca, CoronaWarnapp usw.) .

§6 Wie viele Personen dürfen miteinander Kontakt haben?

  • Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände
  • U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Hausstände

In beiden Fällen zählen Kinder unter 14, voll Geimpfte und Genesene weder zur Maximalzahl der Personen noch zu der Maximalzahl der Haushalte.

Für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr!

§7 Welche Personenzahl gilt für öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern?

„Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Ü50: Drinnen 25, draußen 50 Personen, mit Testung,
U50: Drinnen 50, draußen 100, ohne Testung
Gesamtzahl inklusive geimpfter und genesener Personen

„Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Wie oben, aber hier zählen Geimpfte und Genesene nicht zur Gesamtzahl, können also obendrauf kommen!

Veranstaltungen und Feiern ohne den „besonderen Anlass“, wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Vereinssitzungen sind weiterhin verboten, auch auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.

§13 Was gilt für Fluss- und Seenschifffahrten, Stadt- und Kulturführungen, auch in Besucherbergwerken (Stollen!), und für touristische Bus- und Reiseverkehre sowie für Freizeitparks Hotelschwimmbäder udg. mehr?

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • in geschlossenen Räumen und geschlossenen Fahrzeugbereichen gilt für Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht und für das Personal „Masken“-Pflicht
  • Hygienekonzept auf der Basis des Rahmenkonzepts touristische Dienstleistungen

Für Freizeitparks, Indoorspielplätze, Hotelschwimmbäder, Badeanstalten, Thermen , Saunen und Solarien gelten: Ein Besucher je 10 m², Ü50 mit Testpflicht, für gastronomische in-house-Angebote die entsprechenden Regelungen bei Gastro (siehe unten §15)

Flusskreuzfahrtgäste müssen bei der Einschiffung, sofern in Bayern, einen Test nachweisen und bei jedem Landgang innerhalb Bayerns – jeweils bei Ü50.

§14 Und was gilt im Einzelhandel?

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • Ein Kunde je 10m² bis 800 m² Verkaufsfläche, jenseits dessen ein Kunde je 20m²
  • Innen und außen vor dem Laden und auf dem Parkplatz gilt für die Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht, für das Personal „Masken“-Pflicht. Mit Schutzwänden für das Personal kann für dieses die Maskenpflicht entfallen.
  • Hygienekonzept

Sowohl bei Ü50, als auch bei U50 gibt es also kein Click&Meet oder Click&Collect oder sonstiges Gedöns mehr.

Wochenmärkte unter freiem Himmel sind erlaubt.

§ 15 Und in der Gastronomie?

Innen wie außen gilt:

  • Öffnung maximal zwischen 5 und 24 Uhr
  • Erlaubt an einem Tisch sind
    bei Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände, plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
    bei U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Haushalte plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
  • Zu allen anderen Personengruppen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden
  • Nur bei Ü50 mit Testpflicht, sobald mehr als ein Haushalt am Tisch sitzen soll
  • Für Gäste gilt auf allen Begegnungsflächen „FFP2-Masken“-Pflicht, für Personal „Masken“-Pflicht
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenaufnahme besteht.
  • Hygienekonzept gemäß Rahmenkonzept Gastronomie

Kneipen (Schankwirtschaften) dürfen nur nach draußen verkaufen.

Die to-go-gekauften Speisen und Getränke dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden. Wenn ich da an die Sandstraße denke… hm…

§16 Und was gibt es Neues für die Hotels?

  • Inzidenzunabhängig muss jeder Gast bei Anreise einen negativen Test nachweisen, geimpft oder genesen sein
  • Bei Ü50 muss der Gast alle weiteren 48 Stunden wieder einen Testnachweis erbringen
  • In einem Zimmer dürfen Personen gemäß der jeweils gültigen Kontaktregeln (§6) übernachten – aktuell in Bamberg also bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zzgl. Geimpfte und Genesene und Kinder unter 14 Jahren! Geht bei Ihnen auch gerade das Kopfkino an?
  • Zu allen anderen Personen muss der Mindestabstand gewährleistet sein
  • Für Personal und Gäste besteht auf den Begegnungsflächen „Masken“-Pflicht, für das Personal dort nicht, wo Trennwände Personal vom Gast trennen.
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept gemäß Rahmenkonzept Beherbergung

§17 Auch Tagungen und Kongresse sind wieder erlaubt

Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen:

  • Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
  • Bei Ü50 mit Testpflicht
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept – steht noch aus!

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind auch in Präsenzform wieder zulässig, mit Abstandsgebot und Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen. (§22)

Messen sind nach wie vor verboten, wobei der Ministerpräsident unlängst den Blick in Richtung September geworfen hat für Messen. September 2021!

§25 In der Kultur geht ja schon länger wieder was

Kulturveranstaltungen sind erlaubt unter folgenden Voraussetzungen

  • Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
  • Open-air maximal 500 Personen inklusive Geimpfter und Genesener, mit festen Sitzplätzen
  • Bei Ü50 mit Testpflicht
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen

Museen und Ausstellungen öffnen mit Höchstzahl der Besuchenden, Abstandsgebot, Hygienekonzept, Kontaktdatenerfassung.

§26 Alkohol im öffentlichen Raum

Hier gibt die BayIfSMV den Kommunen die rechtliche Handhabe für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die betroffenen Areale muss die Kreisverwaltungsbehörde definieren.

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Puh, das war’s.

Und weil Sie so tapfer durchgehalten haben, gibt’s jetzt hier noch die grafische Übersicht aus dem Wirtschaftsministerium

 

Testung für Alle von Allen …

Ich gebe zu, ich habe kein wirklich gutes Gefühl dabei, aber es scheint offiziell zu sein: Ab sofort gilt, dass quasi jeder Betrieb mit Kunden, die einen negativen Test nachweisen müssen, um Leistungen des Betriebs in Anspruch nehmen zu können, Schnellteste vor Ort beaufsichtigen und dann auch bestätigen kann. Jede Angestellte und jeder Mitarbeiter darf dies tun, es bedarf keinerlei Schulung dazu, keine fachliche Eignung, keine offizielle Stelle. „Antigen-Selbsttest unter Aufsicht“ und „Vor-Ort Testung durch Betreiber“ nennt sich das dann.

Der Wirtschaftsminister höchstpersönlich hat dieses Schreiben heute veröffentlicht – und die Kolleginnen und Kollegen vom Landkreis haben dazu eine gute Erläuterung verfasst.

Das Muster-Bestätigungsschreiben ist auch schon fix, das gibt es hier: Muster Testnachweis

Ich will ja nix sagen, aber musste das wirklich noch sein? Haben wir nicht ein super Netz an Testzentren und Testmöglichkeiten geschaffen, die jeder und jedem ermöglichen, sich beinahe rund um die Uhr von offiziellen Stellen testen zu lassen? Statt jetzt die Verantwortung für dieses wichtige Mosaiksteinchen „Test“ im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Mitarbeitende und die Betriebe abzudrücken? Ja, „zu ermöglichen“, ich weiß, Herr Aiwanger. Und wer denkt an all die Menschen, die ab morgen die Testbestätigungen auch kontrollieren sollen, mit den dann unterschiedlichsten Bestätigungen von hunderten unterschiedlichen Betrieben? Ich weiß nicht. Aber Fakt ist: Ihnen steht fortan dieser Weg frei, sich daran zu beteiligen. Wenn es verantwortlich gemacht wird, ist es ja vielleicht auch eine gute Sache, aber ich persönlich würde mich sicherer fühlen, wenn ich mich auf offizielle Stellen verlassen könnte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als die Leute zu testen und nicht zwischen Schweinshaxe und Kassiervorgang nun auch noch 15 Minuten lang darauf achten müssen, dass es bei einem Testbalken bleibt und der Kunde einem auch ja nicht einfach seinen alten Test von vorgestern unterjubelt… Aber vielleicht bin ich jetzt auch zu negativ – ha ha, kleiner Corona-Wortwitz.

Ich habe es Ihnen jedenfalls hiermit mitgeteilt, ich muss ja nicht alles gut finden. Wir werden es in der Tourist Info nicht tun, ich bin froh, dass wir nun unmittelbar unseren neuen Nachbarn „Testzentrum“ mit super Öffnungszeiten an sieben Tagen die Woche haben.

Zu guter Letzt: Damit unser aller Öffnung ab morgen auch wirklich gilt, dafür gibt es jetzt auch die neue Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg, die heute veröffentlicht wurde.

Auf ein gutes Neues!

Neustart – Was gilt ab 21.5.?

So, jetzt haben wir alles beisammen für den Neustart ab 21.5.!

Erst einmal die beiden Rahmenkonzeptionen, ganz frisch aus dem Ministeriumsdrucker:

Hier das Rahmenkonzept für Beherbergungsbetriebe mit den neuen Bestimmungen zur Testpflicht

Und hier das Rahmenkonzept für  touristische Dienstleister ebenfalls mit den Testvorgaben.

Ganz ehrlich? Bis auf die Testvorgaben und die entsprechenden Regelungen finden sich größtenteils nur die Hygienevorschriften, die jeder schon kennt und intuitiv umgesetzt hat. Zu Führungen keine gezielten Hinweise, ich nehme daher an: Solange draußen an der frischen Luft kein Erfordernis für gesonderte Maßgaben außer den altbekannten, Abstand, Maske, Registrierung und natürlich eben der Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Auch in der konsolidierten Lesefassung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet sich nur der Passus, dass diese Dinge bei Inzidenz unter 100 wieder erlaubt sind.

Der Landkreis hat nun auch einige Tage unter 100 hinter sich und dank einer Sonderregelung gelten auch im Landkreis die gleichen Öffnungsregeln wie in der Stadt, allerdings erst ab 22.5., also dem Samstag. Näheres finden Sie in diesem Auszug eines Schreibens vom Landratsamt von heute

Außerdem wurden vom Kabinett gestern weitere Öffnungsschritte angedeutet, einmal für die open-air-Kulturveranstaltungen und einmal der perspektivische Starttermin für Messen. Näheres hierzu lesen Sie im Kabinettsbericht vom 18.5.

Und dann kam heute noch eine Klarstellung der Regierung von Oberfranken zu den erforderlichen Testungen für Reisende. Die Bürgerteststellen mit Antigen-Schnelltests sind für alle (!) Menschen offen, unabhängig vom Wohnsitz!  Hier nachzulesen in einer E-mail von gestern Abend. Das ist schon mal gut, wenn Reisende zur regelmäßigen Testung aufgefordert sind. Eine Übersicht zu den Testzentren in Stadt und Land finden Sie auf unserer Website: Coronahinweise – Stadt Bamberg – Tourismus

Für uns bedeutet das, wir machen am Freitag die Tourist Info wieder auf, und beginnen auch wieder mit unseren Führungen. Am Pfingstwochenende zur Entzerrung sogar um 10.30 und 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr und 14.30 Uhr. Registrierung über die Luca-App oder altbekannt mit Zettel. Und nur gegen Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Einige Partner ziehen bereits mit, schauen Sie sich auf der Website um, was im Angebot für Ihre Gäste ist: Die schönsten Veranstaltungen – Stadt Bamberg – Tourismus

Ganz neu auch noch: Zeitgleich mit unserer Wiedereröffnung eröffnet in unserem Tagungsraum direkt an der Tourist-Info ein Schnelltestzentrum. Genial einfach, ohne Termin – rein, Test, raus – können sich hier alle Ihre Gäste offiziell und verlässlich testen lassen und kriegen ihr Ergebnis in 15-20 Minuten aufs Handy oder schriftlich in die Hand, den Ausweis zur Freiheit – für 24 Stunden…. Voraussichtliche Öffnungszeiten: Mo – MI 10.00 – 14.30 , Do – So 10.00 bis 20.00 Uhr.

Genial ausführlich und alles zusammenfassend auch mal wieder die Seiten des Tourismusnetzwerks Franken: Corona-Informationen – Tourismusnetzwerk Franken (tourismusnetzwerk-franken.de)

Oder auch auf einen Blick zur Entwirrung der Knoten im Hirn hier eine übersichtliche Darstellung, was nun wieder geht ab Freitag

Das Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Ehre wem Ehre gebührt! Damit Sie so schnell wie möglich nachlesen können, wie nun die Anforderungen für die Gastronomie ab kommendem Montag sind, bin ich mal so frech und übernehme einfach die Rundmail unseres Partners Frankentourismus inklusive Link zum Konzept und den Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen, und bedanke mich einmal mehr bei den Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg für die Versorgung mit brandaktuellen Infos:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier nun vorab das Rahmenkonzept „Gastronomie“: Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Wichtige Informationen:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Montag, den 10. Mai die Außengastronomie öffnen. Eine stabile Inzidenz wird seitens des Gesundheitsministeriums dahingehend definiert, dass die Inzidenzzahlen zumindest für sieben Tage den Wert 100 unterschritten haben müssen. Trifft dies zu, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Öffnung zu erlassen, die im Vorfeld mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen ist.

Die Informationen beruhen zum einen auf der aktualisierten, am 5. Mai veröffentlichten BayIfSMV inklusive deren Begründung, sowie dem soeben veröffentlichten, aktualisierten Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Wichtig ist, dass das Erfordernis eines negativen Tests bei einer Inzidenz über 50 bis 100 nur vorliegt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.

Die wesentlichen Änderungen zu dem bekannten Rahmenkonzept aus dem letzten Jahr sind „Punkt 3 Testkonzept“, die Terminvereinbarung und die Erfordernis, dass Gäste nun FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für das Personal, hier genügt eine medizinische oder auch OP-Maske.“

Das Gastro-Rahmenkonzept und auch schon das für Kinos und Sport sowie alle weiteren Informationen, wie sie nun peu à peu wieder aus den Ministerien kommen, immer aktuell auf dem Tourismusnetzwerk Franken. Und natürlich auch immer hier auf dem Blog…
Die Frage zum Neustart touristischer Dienstleistungen – und damit auch zu Führungen und weiteren Angeboten – wird wohl erst in ein paar Tagen beantwortet werden, so meine Infos.

Eine nette Übersicht zu dem „Was gilt jetzt eigentlich ab Montag, 10. Mai 2021?“ habe ich noch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums gefunden:

 

Das Glück liegt unter 100 – oder: Danke Austria!

Was auch immer letztlich den Ausschlag gegeben haben mag – Ungeduld, Mitleid, Erwägungen des Staatsetats, die Plädoyers aus der Branche, der leichte Trend der Inzidenzzahlen nach unten, der leichte Trend der Meinungsumfragen nach unten, der Blick auf leere Biergärten bei schönstem Wetter, die Absage der Wiesn – was auch immer es war, der Tourismus hat auf einmal eine Öffnungsperspektive! Und wir sagen ‚Vergelt’s Gott‘ und hoffen, dass das angesichts der weiter prekären pandemischen Lage gut geht!

Nach einem satten halben Jahr Nichts sind wir mit dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten, die sich gestern angedeutet hatte und heute in der Pressekonferenz nach Koalitionsrunde und Kabinettssitzung bestätigt wurde, schon fast ein bisschen überfordert, aus derart heiterem Himmel kamen sie, diese Worte, auf die wir alle schon so lange warten. Wer das nach all der Zeit, ich kann’s Ihnen nicht verdenken, nur schwarz auf weiß glaubt, hier der entsprechende Ministerratsbericht von heute oder auch der Bericht vom BR dazu.

In ganz Bayern soll also wieder was gehen! In ganz Bayern? Nein! Denn Voraussetzung ist in jedem Fall die stabile Inzidenz unter 100 – und als „stabil“ gilt, wenn die Inzidenz über einen Wochenzeitraum ohne größere Schwankungen unter der magischen Marke von 100 bleibt, wie der Gesundheitsminister klarstellte. Derzeit sind das 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Überall dort also, kann schon ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, die Außengastronomie bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos dürften wieder öffnen. Alles unter der Maßgabe von negativen Corona-Tests (ich nehme an, dann auch ebenbürtig mit dem Nachweis doppelter Impfung oder der Genesung), Terminbuchung und Maskenpflicht, Abstand, gestaffelten Plätzen usw. Und die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde muss einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, en gros. Selbst „kleinere Open-Airs“ wurden als denkbar erwähnt. Diese Öffnungsschritte folgen der bereits in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Logik, siehe § 27, die nun einige Male fortgeschrieben wurde, zuletzt bis 9. Mai 2021.

Da wird jetzt also eine neue Fassung kommen, denn in der 12. Version steht noch das kategorische Beherbergungsverbot mit drin. Und heute wurde angekündigt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – auf die Minute mit Gongschlag Beginn der Pfingstferien – ab Freitag, den 21. Mai 2021, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder freizeittouristische Gäste beherbergen dürfen. Hier soll vom Ministerium noch ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen kommen. Dieses Konzept wird allerdings die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen – das ist das Schlüsselwort für Freizeiteinrichtungen und touristische Dienstleistungen, wie z.B. Führungen. Hier soll die Regelung noch näher spezifiziert werden. Davon wird abhängen, was wir anbieten dürften. Die 13. BayIfSMV wird also spannend! Ich melde mich wieder, sobald wir hier Genaueres erfahren, versprochen!

Trotz allem insgesamt eine schwierige Situation für den Betrieb touristischer Einrichtungen, diese Unsicherheit im Wochenrhythmus, und eine folgenreiche Entwicklung für die ganze Tourismusregion Bamberg, denn derzeit ist nur die Stadt im fünften Tag recht stabil unter 100, der Landkreis bleibt stabil über 100, was bedeuten würde, dass – mal so, mal so – unsere gemeinsame Destination auseinandergerissen wird, denn bei über 100 gilt immer noch die übergeordnete, nicht verhandelbare Bundesnotbremse.

Für die Stadt Bamberg sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass damit ab kommenden Donnerstag wieder die lockereren Regeln jenseits der Bundesnotbremse gelten, das heißt u.a. für den Einzelhandel wieder Click & Meet ohne Testpflicht, und Museen und Ausstellungen können mit Terminvergabe und den bekannten Regeln gemäß § 23 12. BayIfSMV wieder öffnen und die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

 

Ganz ehrlich? Gestern fiel es mir wirklich schwer, den Meldungen Glauben zu schenken. Ich habe erst gedacht, da hat einer eine Ente in die Welt gesetzt, um ein wenig Druck aufzubauen, zumal der Bayerische Rundfunk sehr zögerlich war mit der Meldung. Auch als es sich als wahr entpuppte, wurde ich einen Gedanken nicht ganz los, nämlich dass dieser Schritt – honi soit qui mal y pense – auch ein ganz kleines bisschen „to keep up with the Joneses“ war. Denn es ist nur wenige Tage her, dass unsere touristisch nicht ganz unbedeutenden Nachbarn, die Österreicher, verkündet hatten, dass bei ihnen ab 19. Mai wieder alles aufmacht. Und das kann man sich ja wirklich nicht ge… Aber hier schweigt des Sängers Höflichkeit, ich will unsere Staatregierung stattdessen heute lieber mal wieder loben, denn zwei Sätze im heutigen Bericht gingen der geschundenen Seele des gemeinen Touristikers runter wie Öl.

Ich zitiere:
Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft
und
Bayern sei nicht nur ein Tourismusland, sondern es sei für die Menschen auch „psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben!“

Dem habe ich nun ausnahmsweise mal nichts hinzuzufügen.

 

Schwarze Wolken über unserem Land

Bamberg und der Landkreis machen wieder zu. Eine satte Überschreitung der 100er-Inzidenz an drei Tagen in Folge – sowohl in der Stadt als auch im Landkreis – lassen die Notbremse wirksam werden. Im Landkreis ab Freitag, in der Stadt ab Samstag.

Damit gehen diverse Verschlechterungen einher für Läden und Institutionen, für die Kontaktmöglichkeiten, und auch unser alter Bekannter, die Ausgangssperre ab 22 Uhr, kehrt wieder zurück. Hier die Pressemeldung der Stadt von heute mit den Veränderungen für die Zeit ab Samstag, die inhaltlich aber genauso für den Landkreis gilt, nur schon ab Freitagfrüh.

Wer’s lieber grafisch vor sich sieht, dem kann geholfen werden:

Und, sind wir uns mal ehrlich, ich fürchte, so schnell kommen wir nicht wieder unter die 100er Inzidenz zurück, wenn alles so bleibt, wie es ist. [Tja, Revision von Freitagmorgen: Die Stadt hat ihre Inzidenz tatsächlich heute wieder auf unter 100 gedrückt, ändert aber vorerst nichts an der Regelung ab morgen. Es bleibt spannend.] Dramatisch ist die Situation auf den Intensivstationen bereits jetzt, und der Zeitverzug zu den richtig hohen Infektionszahlen dieser Tage kommt noch obendrauf. Wer jetzt immer noch nicht Medizinern und Wissenschaftlerinnen glaubt, die letztlich immer Recht behalten haben mit ihren Prognosen und Einschätzungen, dem kann nicht mehr geholfen werden. Ein Lichtblick aus der Wissenschaft für uns sind aber vielleicht die neuesten Erkenntnisse aus der Aerosolforschung, die allen Tätigkeiten und Kontakten, die draußen stattfinden, im Grunde genommen unter Einhaltung von ausreichend Abstand eine sehr niedrige Infektionsgefahr attestieren. Ein Hoffnungsschimmer für Führungen im Sommer 2021?

Dennoch bleibt für uns im Tourismus aktuell wenig Licht unter dem dräuenden Schwarz der dunklen Wolken. Eigentlich sollte dieser Blogeintrag schon vor Ostern online gehen. Da war die große MPK mit der berühmten Gründonnerstagsruhe. Aber das einzige, was von meinem ersten Entwurf geblieben ist, ist die Überschrift, ich glaube, es war eine Formulierung aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder.

Ich habe den Blogeintrag dann immer wieder verschoben, weil ich jeder Pressekonferenz gelauscht habe, jede Ministerratssitzung verfolgt habe und etliche Diskussionsrunden. Und jedes Mal hatte ich beim Zuhören meinen Tourismusfilter auf den Ohren. Und siehe da… es blieb nichts hängen im Filter. Der Tourismus existierte mal wieder nicht. Von Mal zu Mal kam nichts Neues für uns. Nur die Verschiebung der nächsten Öffnungsschritte, aber das hat letztlich auch niemanden mehr überrascht.

Zurzeit legt sich eine Lethargie, ja eine gewisse Resignation über unsere Branche. Gerade dieser Tage war eine Online-Konferenz mit ganz vielen Städtetouristikern und da fiel dieses Wort. Und ich gebe zu, es trifft meinen aktuellen Gemütszustand auch recht gut, nicht immer, aber leider allzu häufig. Alle sind es müde, zu planen und umzuplanen, nur um dann wieder vertröstet zu werden, wieder neu zu planen und umzuplanen, nur um wieder vertröstet zu werden. Und mit Erschrecken stellen wir alle fest, dass das Jahr 2021 noch viel, viel schlimmer wird in der Bilanz als 2020. Wir blicken in Kürze auf ein ganzes halbes Jahr ohne nennenswerte Umsätze zurück. Ein halbes Jahr Nichts! Grauenhaft!

Und dann las ich einen augenöffnenden Kommentar im Wirtschaftsteil der Süddeutschen und habe endlich verstanden: Wir sind volkswirtschaftlich gesehen schlicht zu wenig relevant! Wir, die wir wirtschaftlich am meisten unter Corona leiden, machen nur ein Zwanzigstel des Bruttoinlandsproduktes aus. Die Prognosen stehen auf Wachstum, der DAX erreicht immer neue Rekordhöhen, die Industrie brummt, die Wirtschaft läuft. Und, wie schreibt es Alexander Hagelüken in seinem Kommentar so schön: „Nein, das dichtgemachte Restaurant um die Ecke taugt nicht als Indikator“ für die Konjunkturprognose. Ich bemühe mich seitdem, diesen Sachverhalt positiv zu lesen: Dank der brummenden Gesamtwirtschaft können wir uns die ganzen Wirtschaftshilfen leisten und kommen so hoffentlich doch alle irgendwie durch, mit blauem Auge und schlimmeren Blessuren, aber wir kommen durch.

Ich will aber auch heute positiv enden, und habe dafür gleich drei Dinge:

Einmal bin ich mal wieder stolz auf mein Team, denn unsere Kolleginnen und Kollegen, die aktuell in Kurzarbeit sind, sind seit einigen Wochen immer mal wieder zum Bamberger Impfzentrum abgeordnet und hängen sich da mit ans Telefon und helfen dem Team dort, die ganze Organisation von Registrierung und Terminvergaben zu wuppen. Und indirekt tragen sie damit ja dazu bei, dass dieses ganze Schlamassel irgendwann ein Ende hat. Und wer im Büro oder im Home-office arbeitet, muss tagein, tagaus die Video-Onlineritis aushalten, die einsamen Flure im TKS überwinden und die provisorisch eingerichteten Arbeitsnischen im eigenen Zuhause orthopädisch überleben und dennoch immer produktiv und motiviert für unser aller Wohl weiterarbeiten. Nach sechs Monaten Schließung und Nullumsatz eine motivatorische Glanzleistung! Ich ziehe einmal mehr meinen Hut vor meinem Team! Chapeau!

Das zweite: Unsere lieben und engagierten Kolleginnen und Kollegen von FrankenTourismus haben eine tolle Wissensdatenbank aufgebaut – das Tourismusnetzwerk Franken. Eigentlich für uns Mitglieder, aber ich habe extra nachgefragt, und natürlich ist es für alle zugänglich und nutzbar. Darin finden Sie alles, was Sie wissen müssen und wissen können rund um Corona, aber noch Vieles mehr: Statistiken und Studien, Termine, Veranstaltungen und News aus der Branche, Förderprogramme und Fortbildungsmöglichkeiten. Unter anderem finden Sie dort auch die DTV-Studie „Zahlen Daten Fakten 2021„, mit einem Rückblick auf 2020, aber auch interessanten Einblicken ins Jahr 2021.

Und als letztes noch: Heute kam frisch aus der Druckerei unsere Erlebnisbroschüre für 2021. Wenn man die durchblättert, kriegt man richtig gute Laune, denn unsere Partner haben ihre ganze Leidenschaft hineingelegt und haben tolle Angebote parat für unsere Kundschaft. Wir haben lange gewartet, bis wir damit in Druck gegangen sind, damit wir genügend Zeit haben, auf aktuelle Begebenheiten reagieren zu können, aber jetzt wollten wir damit unbedingt auf den Markt, auch wenn wir noch keinen Starttermin kennen. Wir wollen unseren Kunden signalisieren: Wir sind bereit und freuen uns darauf, endlich wieder zeigen zu können, was wir drauf haben!

Online-Seminare für das Gastgewerbe

Hier kommt die einmalige Chance, sich endlich mal wieder mit etwas Konstruktivem zu beschäftigen! Okay, gut, es hat schon auch mit Corona zu tun, aber es blickt nach vorne – und es ist sogar kostenlos. Kostenlos, aber nicht umsonst!

Die Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim – WiR – bietet zwei Seminare an, die aktuelle Problemstellungen und Herausforderungen rund um den bevorstehenden Restart im Gastgewerbe konkret anpacken und auch alternative Wege aufzeigen, wie Sie Ihr Geschäft in unsicheren Zeiten zukunftssicherer aufstellen können. Eine Anmeldung ist erforderlich.

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Überhaupt bietet die Website der WiR einige spannende Angebote, so zum Beispiel ganz coole Videotutorials u.a. rund um Social Media, Online-Präsenzen und Kalkulation, einfach mal reinschauen:

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Nicht ein Wort!

Nicht ein Wort war ihnen die Tourismusbranche wert. Nicht eines!

Nichts war zu vernehmen in der heutigen Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten zu den Perspektiven der Hotels, der Restaurants und Gaststätten und der ganzen Palette touristischer Dienstleistungen!

Ich weiß ja, dass es schwierig ist. Wir haben auch nicht erwartet, dass ab morgen alles wieder läuft. Noch selten in dieser Pandemie klaffte die Schere zwischen dem, was wir uns wünschen und dem was wir uns angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung eigentlich leisten können, so weit auseinander. Jede Öffnung birgt Gefahren. Deswegen, ich wiederhole: Keiner hat erwartet, dass wir ab nächster Woche wieder loslegen können. Aber dass wir wenigstens mit erwähnt werden, als Branche, als Betriebe, als Millionen von Menschen, die seit Monaten nichts arbeiten dürfen und kein Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen! Und wir mal den Hauch einer Andeutung einer Perspektive erfahren! Bei all den Diskussionen im Vorfeld. Wenn ich es mir recht überlege, hätte mir vielleicht sogar schon ein Wort des Bedauerns gereicht, dass wir noch ein bisschen warten müssen. Aber nicht einmal dazu waren wir wichtig genug.

Nichts!

Eine „körpernahe Dienstleistung“ sollte man eröffnen! Oder einen Zoo gründen! Okay, ich bin gerade unfair. Der Lockdown wurde zwar bis 28.3. verlängert, aber ab dem 8.3. kann ja auch wieder ein bisschen was gehen, im Einzelhandel, bei Museen und Galerien, Zoos, Botanischen Gärten und Gedenkstätten. Ab dem 22.3. dann sogar in der Außengastronomie und auch Theater, Konzerte und Kinos werden erwähnt. Buchhandlungen wurden jetzt per se zum „täglichen Bedarf“ umdefiniert, das ist wirklich cool und freut mich. Ebenso Büchereien und Archive. Und ein paar Kontakte mehr gehen, aber nur innerhalb der bestehenden zwei Haushalte, bis fünf pro Haushalt jetzt.

Aber alles findet nur statt, wenn die Inzidenzzahlen mitspielen. Und die dafür erforderliche „stabile Inzidenzzahl von unter 50“ liegt gerade nicht so wirklich im Trend! Im Gegenteil. Und über 50 geht alles nur mit Click & Meet und vorheriger Einzelpersonbuchung, oder im Falle der Außengastronomie und der Kultureinrichtungen mit Schnell- und Selbsttests. Und bei über 100 ist alles wieder zu. Für all diese Bereiche soll es wieder die berühmten „Rahmenkonzepte“ geben. Und die Mitarbeitenden sind dann dafür verantwortlich, die Selbsttests und die Schnelltests und die entsprechenden Nachweise auf Echtheit zu überprüfen? Das kann lustig werden. Außerdem wissen wir doch noch vom letzten Jahr, wie schnell sich die Inzidenzzahlen rauf- und runterbewegen können. Zwei, drei Tage und ratz fatz ist alles wieder zu.

Die Unsicherheit ist das größte Gift für das Geschäft mit dem Reisen.

Man muss schon in die schriftlichen Verlautbarungen schauen, wenn man das Wörtchen Reisen doch noch finden will. Aus der Sitzung mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten stammt diese schöne Übersicht, die auf ein DINA4 Blatt passt:

Auf bayerischer Ebene hat sich das heute so in den Beschlüssen des Kabinetts umgesetzt, die Sie hier nachlesen können.
Dies also mein persönlicher und einziger Lichtblick des Tages: Dass beide Darstellungen – das Bundespapier und der Kabinettsbericht – eint, dass es auf Referentinnen- und Referentenebene doch noch ein paar der Empathie fähige Menschen zu geben scheint, die ganz am Ende, rechte Spalte, kurz vor Schluss und im Kabinettsbericht unter Punkt 2 g) „Künftige weitere Öffnungsschritte“ auf der vorletzten Seite dem Reisen eine eigene wörtliche (!) Erwähnung gönnen. Wie hieß noch dieser Laden, den es früher einmal gegeben hat, „Rudis Resterampe“? Das ist unsere Öffnungsperspektive, wie mir scheint.

Wenn wir die Kraft dazu hätten, sollten wir eigentlich streiken, wenn wir wieder aufmachen dürfen. Wenn ihnen unsere Leistungen so wenig wert sind, dass wir bei ihren Ausführungen nicht einmal erwähnt werden, geschweige denn eine Perspektive aufgezeigt bekommen.

Ich sag’s nochmal: Ich verstehe ja das Dilemma und ich weiß, dass es nicht einfach ist, dass das Virus den Takt vorgibt und uns nur das Impfen bleibt als wirkliche Hoffnung,

aber t’schuldigung, heute bin ich einfach mal sauer! Echt!

Nachtrag vom 7.3.2021:

Da ich, nachdem der Blogbeitrag in Gänze vom Fränkischen Tag in seiner online-Version übernommen worden ist, zumindest in den dortigen Kommentaren leider einigen Applaus von einer mir vollkommen fremden und unverständlichen Seite erhalte, möchte ich an dieser Stelle folgendes mit aller Deutlichkeit feststellen:

Meine verzweifelte Entrüstung bezog sich auf die unbestimmte Verschiebung einer Perspektive für unsere Branche und auf die erfahrene Missachtung an diesem Tag und war keine Generalabrechnung mit unseren Politikerinnen und Politikern. Mir sind immer unsere vielen Partner gegenwärtig, die schon so lange von der Hand in den Mund leben und auf ein Zeichen der Hoffnung warten.

Ich halte die Handlungen unsere Regierungen auf Bundes- und Landesebene, die sich seit einem Jahr im Krisenmodus befinden und sich mit ihren Maßnahmen immer wieder auf sich verändernde Rahmenbedingungen einstellen müssen, für allergrößtenteils richtig. Ja, manche Regelung ist aufgrund der heißen Nadel, mit der sie gestrickt wurde, vielleicht nicht ganz bis zu Ende gedacht, aber dass unsere Politikerinnen und Politiker von gutem Willen geleitet sind, und von dem Bemühen, unsere Gesellschaft so gut wie möglich durch diese Pandemie durchzubringen und uns Bürgerinnen und Bürger vor den potentiell tödlichen Folgen einer Erkrankung an Covid 19 zu bewahren, davon bin ich nach wie vor überzeugt. Mein verzweifelter Aufschrei, uns nicht zu vergessen, sollte keine generelle Verunglimpfung unserer Politikerinnen und Politiker sein. Das liegt mir fern!

Corona – Lockdown ab Mittwoch, 16.12.

Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz von heute nach.

Generell werden die bereits beschlossenen Maßnahmen bis 10. Januar verlängert. Ab Mittwoch, 16.12. treten allerdings Verschärfungen hinzu, die man in der Gesamtheit nun wieder als Lockdown bezeichnen muss: Der „nicht notwendige“ Einzelhandel schließt, körpernahe Dienstleistungen ebenso, und ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum kommt obendrein noch hinzu. Für die Weihnachtsfeiertage 24.-26.12. gelten nun die Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen nur noch für vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis, sonst gelten weiter maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Und Silvester gilt ein generelles Versammlungs- und Ansammlungsverbot, der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten, die Kommunen bestimmen noch die Areale, auf denen Böllern generell verboten sein wird. Für ganz Bayern gilt darüber hinaus noch eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr verfügt, also wirklich „-sperre“, nicht nur „-beschränkung“!

Punkt 5 regelt die Läden, die auch nach dem 16.12. noch offen haben dürfen. Soweit ich das überblicke, sind dies ziemlich die gleichen, wie wir das auch schon vom Frühjahr her kennen. Wäre schön, wenn es mal ohne Nudelnotstand und Klopapierpanik abgehen könnte, vielleicht haben die Leute ja was dazugelernt…

In Punkt 14 geht es um die weiteren Unterstützungsleistungen der Überbrückungshilfe III, aber auch erstmals um den „Wertverlust von Waren“ , die steuermindernd abgeschrieben werden können sollen.

Interessant der Passus unter Punkt 15 zu den gewerblichen Mietverhältnissen, evtl. bietet dies eine Basis für eine Ausnahmenachverhandlung des Pacht- und Mietzinses von Betrieben mit den Vermietenden:„15. Für Gewerbemiet-und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemieternbzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.“ Ich nehme an, „schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage“ ist die Formulierung, wie sie in Pachtverträgen steht, anhand derer man nun auf die Vermieter zugehen könnte. Schwammig formuliert, („gesetzlich vermutet“ ?), aber doch mehr als ein Appell!

„Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage“, das ist ja fast schon ein Resümee dieses außergewöhnlichen Jahres 2020 mit dramatischen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, ja die ganze Welt. Dabei müssen wir uns immer wieder vor Augen halten: Es geht um Menschenleben, es geht um die Gesundheit der Menschen, die uns nahestehen. Und wenn sich jetzt noch alle Menschen im Privaten auch an die Auflagen halten würden, dann wäre das Opfer, das die Betriebe und Geschäfte bringen, wenigstens nicht ganz umsonst und wir würden endlich mal runterkommen mit den Zahlen! Also, halten wir weiter zusammen!

Corona – zurück in den Katastrophenfall

Erinnern Sie sich noch an den 16. Juni 2020? Nicht? Okay, ich musste auch nachsehen, aber das war der Tag, an dem Innenminister Herrmann den Katastrophenfall für Bayern wieder aufheben durfte. Lesenswert, dieses aus heutiger Sicht schon wieder historische Schriftstück aus dem Archiv, indem die Aufhebung so vieler Maßnahmen verkündet wurde. Ach ja, der Sommer ….

Nun wird zum 9. Dezember 2020 in Bayern erneut der Katastrophenfall ausgerufen. Zu wenig Wirkung hat der Halbdreiviertel-Lockdown gebracht, zu weit sind wir noch weg von der 50er-Inzidenz, die den Gesundheitsämtern eine sichere Kontaktverfolgung ermöglichen würde. Der Blick auf die Sterbezahlen und die Intensivstationen wird auch in Deutschland immer düsterer. Da muss man nicht mehr nach Amerika schauen, um in Sorge zu geraten. Ab dem 9.12. wird die aktuell noch gültige Neunte Infektionsschutzverordnung, die ich angesichts ihrer kurzen Lebensdauer aber der Vollständigkeit halber hier noch erwähnen möchte, dann auch schon wieder von der überarbeiten Zehnten BayIfSMV abgelöst.

Vermutlich finden dann die Entscheidungen, die der Ministerrat am heutigen Sonntag beschlossen hat, dort Eingang. Den Wortlaut der heute entschiedenen Maßnahmen finden Sie hier. Diese gelten ab Mittwoch, 9. Dezember.

Was kommt da Neues auf uns zu? Letztlich kommen zu den bekannten Kontaktbeschränkungen und verordneten Schließungen wieder die Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern hinzu, so dass man einen triftigen Grund haben muss, das Haus zu verlassen. Wobei auch diese Beschränkung im Halbdreiviertel-Modus verbleibt und zum Beispiel explizit die Weihnachtsbesorgungen als triftigen Grund mit definiert sind. Hoffentlich gut für den Handel und dennoch mit Rest-Wirkung für das Pandemiegeschehen.

Ein generelles Alkoholverbot in den Innenstädten und, wie es beinahe poetisch schön heißt „unter freiem Himmel“ – weiß-blau, versteht sich, aber eben frei! – macht dem Glühwein-to-go-Gebaren den Garaus. Und die Weihnachts-Ausnahmen mit den ausgeweiteten Kontaktmöglichkeiten für bis zu 10 Personen gelten in ganz Bayern nur noch vom 23.-26. Dezember. Der Jahreswechsel bleibt wohl ein stiller heuer!

Die Novemberhilfen scheinen aber tatsächlich für Viele zu funktionieren, ich habe von Etlichen gehört, die erstmals unter ein staatliches Hilfsangebot fallen und sogar schon Auszahlungen erhalten haben. Der Dezember scheint in gleicher Art und Weise fortgeführt zu werden. Allerdings stehen bereits die Ankündigungen im Raum, dass diese Art Hilfen ab Januar nicht mehr in gleicher Weise fortgesetzt werden können. Ich habe ja immer dreimal hingeschaut, ob sie wirklich „Umsatz“ meinen, aber es blieb bis zum Schluss dabei, auch in den Anträgen steht „Umsatz“! Explizit für die von den Novemberhilfen ausgenommenen Brauereigaststätten gibt es nun übrigens einen offiziellen bayerischen Vorstoß beim BMWi, auch für diese die Novemberhilfen zu öffnen, ohne die 80 %-Regel beachten zu müssen. Mal sehen, ob sich ein bayerisches Kulturgut gegen eine bundesweit beschlossene Regelung durchsetzen kann!

Bereits letzte Woche hatten sich ja die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf eine Ausweitung des Zeitraums der bestehenden Beschränkungen geeinigt, so dass wir für die Tourist Info und unser Geschäft bereits entschieden haben, dass die Tourist Info bis zum 10. Januar 2021 geschlossen bleibt. Bis dahin wird es auch weiter keinerlei touristische Angebote geben, das erhoffte „kleine Bisschen“ an möglicherweise möglichem Weihnachtsgeschäft mit besonderen Führungen oder Erlebnisangeboten und ein rudimentärer Geschenkeverkauf ist also vollkommen auf Null zurückgefahren. Aber Hand aufs Herz, wer hat noch daran geglaubt? Selbst ich in meinem mir verordneten, grenzenlosen Optimismus habe nicht mehr wirklich an die Auferstehung zu Weihnachten geglaubt. Und außerdem ist Auferstehung an Ostern! Und daran glaube ich auch weiterhin! Felsenfest! Wir sprechen uns wieder!