Die neue bayerische Lockerheit

Im Kabinettsbericht von Dienstag, 8.2.2022 sind die veränderten Regeln für den Kulturbereich niedergelegt. Es bleibt zwar bei 2Gplus und FFP2-Maske, aber es dürfen wieder 75 % der Plätze belegt werden. Die Sperrstunde in der Gastronomie ist gefallen, es gibt daher in Zukunft wieder weniger Menschen, die nach 22 Uhr orientierungslos und verzweifelt durch unsere bayerischen Städte und Dörfer wanken und nicht weiter wissen. Thermen und Bäder sind nur noch 2G und auch Friseure und andere Dienstleistungen sind wieder unter Einhaltung der 3G-Regel offen. Der Einzelhandel ist in Bayern ohnehin seit einiger Zeit ja wieder ohne Beschränkung zugänglich (Kleiner Einschub in eigener Sache: die Tourist Info ist gemäß der internen Schutz-Regelungen der Stadt Bamberg aktuell nur unter Einhaltung von 3G – auch für Gäste – betretbar).

Auch haben die Ministerien einige schöne Grafiken bereitgestellt, die die Verwirrung ob der Quarantäneregeln bei positivem Testergebnis zumindest grafisch überwinden und auch gibt es eine schöne Übersicht zu den aktuell gültigen Regeln für den Alltag. Ich liste die Sachen einfach mal auf.

Hier der Kabinettsbericht mit den Entscheidungen zu Gastro, Kultur und Thermen und Bädern (nun wieder 2G

Und zu guter Letzt noch einmal die aktuell gültige Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch in der Kabinettssitzung bis 23. Februar verlängert wurde. Die Hotspotregelung ist übrigens weiter ausgesetzt.

Corona – Aktualisierte Rahmenkonzepte

Konzepte sind ja schon immer etwas, was man entweder hassen oder lieben kann. Der eine liebt diese bis ins kleinste Detail durchgebauten Papiere mit Strategien und Vorhaben, weil man das dann so schön eines nach dem anderen abarbeiten kann, der andere hasst diese gesetzten Leitplanken, weil sie den kreativen Geist behindern, ja einengen – und ohnehin nie genau so umgesetzt werden, wie es da schwarz auf weiß eingefangen wurde. Die Corona-Rahmenkonzepte, die wir immer wieder seitens der Regierung vorgelegt bekommen, sind so ein Mittelding. Zum Teil das kleinste Fitzelchen regelnd, und zum Teil offen für Interpretationsspielraum. Lieben wird sie keine und keiner, zumal sie im Abgleich mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den sonstigen Quellen, die einem zur Verfügung stehen, wieder einmal viele Stunden anstrengender Lektüre und emsiges Blättern und Quersuchen auslösen.

Aber es gibt sie nun mal, und sie sind nun auch wieder ganz frisch angepasst. Einmal für die sog. „Touristischen Dienstleistungen„, die nach wie vor primär für sowas wie Freizeitparks geschrieben zu sein scheinen, aber dieses Mal auch explizit „Führungen“ mit einschließen. Und zum anderen für „Tagungen und Kongresse“ sowie für „Fortbildungen„. Für Beherbergung und Gastronomie gibt es noch nichts Neues, da gilt noch der Stand vom Oktober 2021, hier auf der Seite von FrankenTourismus relativ weit unten zu finden .

Gleich vorweg: Den Punkt 3.2. bei den „Touristischen Dienstleistungen“ lesen wir, nach mehrmaligem Hin- und Herwenden und Gegenlesen der BayIfSMV, so, dass für Gästeführer und Gästeführerinnen weiterhin letztlich 3G gilt und nicht 2Gplus, wie für Besucher und Besucherinnen. Das Wörtchen „dort“ in der zweiten Zeile bezieht sich auf die Maßgaben der BayIfSMV, und da steht es nach wie vor so drin.

Außerdem liegt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der konsolidierten Lesefassung vor, d.h. alle Änderungen sind eingearbeitet für einfachen, höchsten Lesegenuss! Wenn ich es mir recht überlege, ist die aber nur noch bis morgen, 15.12. gültig, dann muss es schon wieder was Neues geben! Mei, die Politikerinnen und Politiker und die Leut‘ in den Ministerien sind auch nicht zu beneiden. Wir müssen das ja nur lesen, die müssen sowas auch noch schreiben!!

Wir haben mittlerweile unsere Corona-Informationen für unsere Gäste auf einer Seite unserer Website gebündelt dargestellt, weil wir ansonsten nicht mehr hinterherkommen mit den Änderungen. Seit heute haben wir auch wieder ein Testzentrum direkt im Haus. Die Heldschen Apotheken sind im Vorraum zu unserem Tagungsraum untergekommen und betreiben dort ein kleines Testzentrum für gebuchte und spontane Termine mit tollen Öffnungszeiten: Mo – Sa: 8-19 Uhr und So 9-19 Uhr. Eine große Erleichterung für unsere Gäste, die mit den bestehenden Regeln nicht vertraut sind und erstmal ohne Test anreisen, und ein optimaler Standort auch für die Museen und Sehenswürdigkeiten im Altstadtbereich.

Hier also untereinander weg die entsprechenden Dokumente:

Die 15. BayIfSMV ist da!

Irgendwann im Laufe der Nacht wurde sie veröffentlicht, und sie ist wenigstens für die Führungen unter freiem Himmel ein bisschen ein game changer, da die Kapazitätsobergrenzen von 25 % nur für Veranstaltungen in Innenräumen, Stadien (!) oder „anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten“ gilt (§4). Dafür gilt auch bei Führungen unter freiem Himmel Maskenpflicht. Gästeführerinnen und Gästeführer wie auch sonstige Angehörige der Betreiber und Veranstalter selbst müssen 2G nachweisen oder mindestens zweimal in der Woche getestet sein, sprich eigentlich quasi 3G. Ebenfalls ist geklärt, dass auch alle Kultureinrichtungen und nicht nur Kulturveranstaltungen auf 2Gplus gesetzt werden. Die Liste für 2Gplus steht auf Seite 2, §4. Hotel und Gastro bleiben bei 2G.
In §4 steht im Grunde genommen alles drin. Am besten erst einmal den guten Baldrian- oder einen Johanniskraut-Tee aufsetzen bevor Sie sich an die weitere Lektüre machen.

Corona – der Paradigmenwechsel ist da

Wir schreiben den 2. September 2021 und heute fällt die Bastion der ausschließlichen und strikten Inzidenzorientierung, mit der wir seit eineinhalb Jahren jeden Morgen aufgestanden und jeden Abend ins Bett gegangen sind. Angesichts der mittlerweile doch hohen Impfquote – noch nicht genug für die sogenannte Herdenimmunität, aber doch so hoch, dass man diesen Schritt wagen kann – scheint dieser Paradigmenwechsel hin zur sog. „Krankenhausampel“ gerechtfertigt zu sein.

Insgesamt machen wir mit der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einen riesigen Schritt nach vorne und stellen fest, dass Geimpft und Genesen – oder eben Getestet – doch den großen Unterschied macht und uns der ersehnten Normalität so weit wie möglich näher bringt.

Nur noch für die Anwendung der 3G-Regel gilt es, in Zukunft den bekannten Richtwert der vor-Ort-Inzidenz von 35 zu beachten, was für Bamberg mit seiner Inzidenz rund um 50 aber unmittelbar heißt, dass die 3G-Regel bis auf weiteres gilt.

Was ist also alles neu? Kurz zusammengefasst Folgendes:

  • Insgesamt werden die geltenden Regeln deutlich reduziert und vereinfacht.
  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.
  • An Orten mit Maskenpflicht reicht jetzt eine medizinische Gesichtsmaske.
  • Die Regeln für Veranstaltungen wurden deutlich gelockert.
  • Es gibt nur noch einen relevanten 7-Tage-Inzidenzwert von 35. Von diesem Inzidenzwert hängt im Regelfall ab, ob 3G gilt oder nicht.
  • Es gibt jetzt eine bayernweite Krankenhausampel. Sie soll verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.

Und was bedeutet das im Einzelnen?

Die Krankenhausampel

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt die sog. „Krankenhausampel“ als neuer Indikator.

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
    (1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
    (2) Kontaktbeschränkungen.
    (3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
    (4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen. Sobald diese Stufe erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

3G-Grundsatz

Die 7-Tages-Inzidenz, wie wir sie bisher kannten, ist lediglich noch ausschlaggebend für die strikte Anwendung der 3-G-Regel. Zugang zu Angeboten und Dingen vor allem in Innenräumen haben dann nur noch Geimpfte und Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als dauerhaft getestet.

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

  • Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
  • In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.

Veranstaltungen

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
  • Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021. Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.

Bei Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regel inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.

Gastronomie

Es entfällt die coronabedingte Sperrstunde (bisher 1.00 Uhr). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Die Kontaktdatenerfassung gilt weiterhin.

Beherbergung 

Es entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden dürfen. Im Rahmen von 3G muss bei Ankunft und danach jede 72 Stunden ein Test vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insbesondere zur Maskenpflicht.

Quadratmeterregel

In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Messen 

Es entfällt die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. 3G gilt inzidenzunabhängig indoor wie outdoor. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.

Clubs und Diskotheken

Mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien werden diese mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober geöffnet. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.

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Die Antworten zu zahlreichen Fragen können Sie auf der Seite des Innenministeriums nachlesen. Oder Sie gönnen sich natürlich mal wieder die vollständige Lektüre der neuesten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie ist tatsächlich einfacher geworden, etwas kürzer und, ja, ich bin fast geneigt zu sagen, lesbarer. Aber vielleicht haben wir uns nur schon so an Gesetzestexte gewöhnt durch die Pandemie, dass uns das jetzt und in Zukunft immer leicht fallen wird, hüstel, hüstel….

Die 13. BayIfSMV – jetzt mit 3G und Testpflicht über 35!

Der Vollständigkeit halber hier die „konsolidierte Lesefassung“ der am Wochenende ergänzten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Tatsächlich findet sich nun an diversen Stellen die neue Inzidenz 35 als Schwellenwert zur Testpflicht für Ungeimpfte und Ungenesene, u.a.
– bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen und Feiern in geschlossenen Räumen,
– bei Sport in geschlossenen Räumen,
– für Flusskreuzschifffahrten bei der Einschiffung,
– in Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, jeweils in Bezug auf geschlossene Räume,
– bei körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
– in der Innengastronomie,
– bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen,
– in der Hotellerie muss alle 72 Stunden nach Anreise (mit Test) erneut ein Test nachgewiesen werden,
– und bei Tagungen, Kongressen und Messen muss unabhängig von der Inzidenz ein Test von allen Besucherinnen und Besuchern nachgewiesen werden.

Aktuell ist Bamberg-Stadt also voll in der Testpflicht mit drin, die Inzidenz liegt konstant über 35. Das Bamberger Land hält sich wacker unter 35.

Die FAQ-Seite der Staatsregierung führt noch ein paar weitere Detailfragen aus, insbesondere auch, dass in Bayern die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei „großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter“ erhöht wird. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Und das in Zukunft inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.). Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr.

Mal schauen, wer sich fortan als Veranstaltung mit „länderübergreifendem Charakter“ definiert…
Und wie lange die Inzidenzzahl noch als alleiniger Parameter Bestand haben wird. Eine Krankenhausampel wird ja schon diskutiert und von Vielen befürwortet.

Das Glück liegt unter 100 – oder: Danke Austria!

Was auch immer letztlich den Ausschlag gegeben haben mag – Ungeduld, Mitleid, Erwägungen des Staatsetats, die Plädoyers aus der Branche, der leichte Trend der Inzidenzzahlen nach unten, der leichte Trend der Meinungsumfragen nach unten, der Blick auf leere Biergärten bei schönstem Wetter, die Absage der Wiesn – was auch immer es war, der Tourismus hat auf einmal eine Öffnungsperspektive! Und wir sagen ‚Vergelt’s Gott‘ und hoffen, dass das angesichts der weiter prekären pandemischen Lage gut geht!

Nach einem satten halben Jahr Nichts sind wir mit dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten, die sich gestern angedeutet hatte und heute in der Pressekonferenz nach Koalitionsrunde und Kabinettssitzung bestätigt wurde, schon fast ein bisschen überfordert, aus derart heiterem Himmel kamen sie, diese Worte, auf die wir alle schon so lange warten. Wer das nach all der Zeit, ich kann’s Ihnen nicht verdenken, nur schwarz auf weiß glaubt, hier der entsprechende Ministerratsbericht von heute oder auch der Bericht vom BR dazu.

In ganz Bayern soll also wieder was gehen! In ganz Bayern? Nein! Denn Voraussetzung ist in jedem Fall die stabile Inzidenz unter 100 – und als „stabil“ gilt, wenn die Inzidenz über einen Wochenzeitraum ohne größere Schwankungen unter der magischen Marke von 100 bleibt, wie der Gesundheitsminister klarstellte. Derzeit sind das 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Überall dort also, kann schon ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, die Außengastronomie bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos dürften wieder öffnen. Alles unter der Maßgabe von negativen Corona-Tests (ich nehme an, dann auch ebenbürtig mit dem Nachweis doppelter Impfung oder der Genesung), Terminbuchung und Maskenpflicht, Abstand, gestaffelten Plätzen usw. Und die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde muss einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, en gros. Selbst „kleinere Open-Airs“ wurden als denkbar erwähnt. Diese Öffnungsschritte folgen der bereits in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Logik, siehe § 27, die nun einige Male fortgeschrieben wurde, zuletzt bis 9. Mai 2021.

Da wird jetzt also eine neue Fassung kommen, denn in der 12. Version steht noch das kategorische Beherbergungsverbot mit drin. Und heute wurde angekündigt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – auf die Minute mit Gongschlag Beginn der Pfingstferien – ab Freitag, den 21. Mai 2021, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder freizeittouristische Gäste beherbergen dürfen. Hier soll vom Ministerium noch ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen kommen. Dieses Konzept wird allerdings die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen – das ist das Schlüsselwort für Freizeiteinrichtungen und touristische Dienstleistungen, wie z.B. Führungen. Hier soll die Regelung noch näher spezifiziert werden. Davon wird abhängen, was wir anbieten dürften. Die 13. BayIfSMV wird also spannend! Ich melde mich wieder, sobald wir hier Genaueres erfahren, versprochen!

Trotz allem insgesamt eine schwierige Situation für den Betrieb touristischer Einrichtungen, diese Unsicherheit im Wochenrhythmus, und eine folgenreiche Entwicklung für die ganze Tourismusregion Bamberg, denn derzeit ist nur die Stadt im fünften Tag recht stabil unter 100, der Landkreis bleibt stabil über 100, was bedeuten würde, dass – mal so, mal so – unsere gemeinsame Destination auseinandergerissen wird, denn bei über 100 gilt immer noch die übergeordnete, nicht verhandelbare Bundesnotbremse.

Für die Stadt Bamberg sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass damit ab kommenden Donnerstag wieder die lockereren Regeln jenseits der Bundesnotbremse gelten, das heißt u.a. für den Einzelhandel wieder Click & Meet ohne Testpflicht, und Museen und Ausstellungen können mit Terminvergabe und den bekannten Regeln gemäß § 23 12. BayIfSMV wieder öffnen und die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

 

Ganz ehrlich? Gestern fiel es mir wirklich schwer, den Meldungen Glauben zu schenken. Ich habe erst gedacht, da hat einer eine Ente in die Welt gesetzt, um ein wenig Druck aufzubauen, zumal der Bayerische Rundfunk sehr zögerlich war mit der Meldung. Auch als es sich als wahr entpuppte, wurde ich einen Gedanken nicht ganz los, nämlich dass dieser Schritt – honi soit qui mal y pense – auch ein ganz kleines bisschen „to keep up with the Joneses“ war. Denn es ist nur wenige Tage her, dass unsere touristisch nicht ganz unbedeutenden Nachbarn, die Österreicher, verkündet hatten, dass bei ihnen ab 19. Mai wieder alles aufmacht. Und das kann man sich ja wirklich nicht ge… Aber hier schweigt des Sängers Höflichkeit, ich will unsere Staatregierung stattdessen heute lieber mal wieder loben, denn zwei Sätze im heutigen Bericht gingen der geschundenen Seele des gemeinen Touristikers runter wie Öl.

Ich zitiere:
Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft
und
Bayern sei nicht nur ein Tourismusland, sondern es sei für die Menschen auch „psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben!“

Dem habe ich nun ausnahmsweise mal nichts hinzuzufügen.