Corona – zurück in den Katastrophenfall

Erinnern Sie sich noch an den 16. Juni 2020? Nicht? Okay, ich musste auch nachsehen, aber das war der Tag, an dem Innenminister Herrmann den Katastrophenfall für Bayern wieder aufheben durfte. Lesenswert, dieses aus heutiger Sicht schon wieder historische Schriftstück aus dem Archiv, indem die Aufhebung so vieler Maßnahmen verkündet wurde. Ach ja, der Sommer ….

Nun wird zum 9. Dezember 2020 in Bayern erneut der Katastrophenfall ausgerufen. Zu wenig Wirkung hat der Halbdreiviertel-Lockdown gebracht, zu weit sind wir noch weg von der 50er-Inzidenz, die den Gesundheitsämtern eine sichere Kontaktverfolgung ermöglichen würde. Der Blick auf die Sterbezahlen und die Intensivstationen wird auch in Deutschland immer düsterer. Da muss man nicht mehr nach Amerika schauen, um in Sorge zu geraten. Ab dem 9.12. wird die aktuell noch gültige Neunte Infektionsschutzverordnung, die ich angesichts ihrer kurzen Lebensdauer aber der Vollständigkeit halber hier noch erwähnen möchte, dann auch schon wieder von der überarbeiten Zehnten BayIfSMV abgelöst.

Vermutlich finden dann die Entscheidungen, die der Ministerrat am heutigen Sonntag beschlossen hat, dort Eingang. Den Wortlaut der heute entschiedenen Maßnahmen finden Sie hier. Diese gelten ab Mittwoch, 9. Dezember.

Was kommt da Neues auf uns zu? Letztlich kommen zu den bekannten Kontaktbeschränkungen und verordneten Schließungen wieder die Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern hinzu, so dass man einen triftigen Grund haben muss, das Haus zu verlassen. Wobei auch diese Beschränkung im Halbdreiviertel-Modus verbleibt und zum Beispiel explizit die Weihnachtsbesorgungen als triftigen Grund mit definiert sind. Hoffentlich gut für den Handel und dennoch mit Rest-Wirkung für das Pandemiegeschehen.

Ein generelles Alkoholverbot in den Innenstädten und, wie es beinahe poetisch schön heißt „unter freiem Himmel“ – weiß-blau, versteht sich, aber eben frei! – macht dem Glühwein-to-go-Gebaren den Garaus. Und die Weihnachts-Ausnahmen mit den ausgeweiteten Kontaktmöglichkeiten für bis zu 10 Personen gelten in ganz Bayern nur noch vom 23.-26. Dezember. Der Jahreswechsel bleibt wohl ein stiller heuer!

Die Novemberhilfen scheinen aber tatsächlich für Viele zu funktionieren, ich habe von Etlichen gehört, die erstmals unter ein staatliches Hilfsangebot fallen und sogar schon Auszahlungen erhalten haben. Der Dezember scheint in gleicher Art und Weise fortgeführt zu werden. Allerdings stehen bereits die Ankündigungen im Raum, dass diese Art Hilfen ab Januar nicht mehr in gleicher Weise fortgesetzt werden können. Ich habe ja immer dreimal hingeschaut, ob sie wirklich „Umsatz“ meinen, aber es blieb bis zum Schluss dabei, auch in den Anträgen steht „Umsatz“! Explizit für die von den Novemberhilfen ausgenommenen Brauereigaststätten gibt es nun übrigens einen offiziellen bayerischen Vorstoß beim BMWi, auch für diese die Novemberhilfen zu öffnen, ohne die 80 %-Regel beachten zu müssen. Mal sehen, ob sich ein bayerisches Kulturgut gegen eine bundesweit beschlossene Regelung durchsetzen kann!

Bereits letzte Woche hatten sich ja die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf eine Ausweitung des Zeitraums der bestehenden Beschränkungen geeinigt, so dass wir für die Tourist Info und unser Geschäft bereits entschieden haben, dass die Tourist Info bis zum 10. Januar 2021 geschlossen bleibt. Bis dahin wird es auch weiter keinerlei touristische Angebote geben, das erhoffte „kleine Bisschen“ an möglicherweise möglichem Weihnachtsgeschäft mit besonderen Führungen oder Erlebnisangeboten und ein rudimentärer Geschenkeverkauf ist also vollkommen auf Null zurückgefahren. Aber Hand aufs Herz, wer hat noch daran geglaubt? Selbst ich in meinem mir verordneten, grenzenlosen Optimismus habe nicht mehr wirklich an die Auferstehung zu Weihnachten geglaubt. Und außerdem ist Auferstehung an Ostern! Und daran glaube ich auch weiterhin! Felsenfest! Wir sprechen uns wieder!

Corona – Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern

Und die nächste Stufe ist gezündet: Der Katastrophenfall ist ausgerufen worden in Bayern. Dies berechtigt fortan das Innenministerium ab sofort zu weitreichenden Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten, die auch das öffentliche Leben und ansonsten autonom entscheidende privatwirtschaftliche Unternehmen betreffen und diesen gegenüber Weisungsbefugnis herstellen.

Was dies im Einzelnen bedeutet, können Sie hier nachlesen!

Damit stellt sich die Frage einer Risikoabwägung bei Veranstaltungen jeglicher Art nicht mehr und wir werden auch die verbliebenen Führungen und Veranstaltungen, bei denen der Kunde gemeint hat, diese doch noch durchführen zu wollen, absagen und stornieren.

Durch die Aussagen der Bundeskanzlerin von heute Abend, auf jegliche Reisen im In- und Ausland zu verzichten, ist auch der letzte Mohikaner, der Einzelreisende, zu einem flüchtigen Subjekt geworden. Keine Ausreden mehr: Bleibt daheim! Auf diese Botschaft lässt es sich reduzieren. Nach Expertenmeinung die einzige Chance, die Verbreitung noch in Schach zu halten.

In der Pressemeldung aus dem Stadt-Landkreis-Krisenstab sind die spezifischen Bestimmungen für Bamberg zu lesen, inkusve der Bestimmungen für Gastronomiebetriebe.Der Gesetzestext der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020 ist hier nachzulesen.

Das geht an die Substanz. So richtig. Wir leiden mit all denen, die sich in einer mehr als prekären Situation wiederfinden und gerade vor einem Nichts an Aufträgen und Buchungen stehen. Auf den Seiten der städtischen Wirtschaftsförderung finden Sie eine Reihe von Links zu den Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, Überbrückung für Unternehmen und Betriebe, Kurzarbeitergeld uvm: wirtschaft.bamberg.de . Hier finden Sie hoffentlich eine rettende Hand, wenn diese Krise für Sie zur Existenzbedrohung wird. Aktuell wird auch noch an dem „Bamberger Rettungsschirm“ gebastelt, der besonders für kleine Unternehmen und Freiberufler, Künstler und Selbständige vor Ort wirken soll. Ab Dienstag, 17.3. wird für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen zu diesem Schnell-Antrag hier.

Die Tourist Info wird ab Mittwoch 18.3. für Besucher geschlossen. Per Mail und Telefon sind wir aber auf jeden Fall weiter für Sie erreichbar!

Kommen Sie gut durch diese Zeit!