Erlebnisse und die Entscheidung zur Reise

Immer mehr Menschen entscheiden über ihr Reiseziel anhand der Aktivitäten, die sie dort tun können, der Touren und Erlebnisse.

Früher fiel erst einmal die Entscheidung über das „Wohin“ und dann über die Unterkunft, ehe man sich dem Programm vor Ort widmete. Heute machen viele Menschen ihre Reiseplanung davon abhängig, ob sie dort das erleben können, was zu ihrem life-style und zu ihrem Freizeit- und Aktivitätsverhalten passt. Sprich, das was wir seit Jahren als Erlebnisangebote vermarkten, rückt zunehmend in den Mittelpunkt bei einer Reiseentscheidung.

Wir sind in der glücklichen Lage, hier aus dem Vollen schöpfen zu können: Spannende Führungen, Aktivangebote, Kultur, Kulinarisches, Schauspiel, Rundfahrten, Musik, Wasser, Museen, Ausflüge – da ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Unsere kleine handliche Broschüre „Erlebnisse in und um Bamberg“ zeigt unseren Gästen und solchen, die ihre Entscheidung für Bamberg erst noch treffen müssen, den ganzen Reigen an Erlebnisangeboten, aber auch die Vielfalt an Museen in Stadt und Land und auch die Ausflugsziele ins nahe Umland.

Diese Broschüre und ihre Angebote betten wir immer in die Geschichten ein, die wir im Rahmen unserer Medienarbeit und auf der Website erzählen. Da ist zum Beispiel die Geschichte der Bamberger Gärtner und Häcker – und dazu gibt es die Führung „Erlebnis Gärtnerstadt“ und weitere Rundgänge, die mit Kostenproben aus der Gärtnerstadt aufwarten. Oder da ist die Geschichte der herausragenden Bauten und prägenden Persönlichkeiten der Stadt – und dazu gibt es das theatrale Kultstück „Licht und Schatten“ in der Katharinenkapelle und all die vielen Führungen, die den Facettenreichtum dieser Stadt hervorheben. Sie sehen, eine runde Sache aus Story-telling und Werbung.

Sie haben auch hier wieder einmal die Chance, mit einer Anzeige das Zielpublikum dieser Broschüre direkt anzusprechen und auf Ihr einmaliges Angebot aufmerksam zu machen.

Hier finden Sie die Konditionen und Ihre Ansprechpartnerin bei uns im Haus für eine Anzeigenschaltung.

Zeigen auch Sie sich in dieser Broschüre, überzeugen Sie Ihre Kunden von Ihrem Angebot und werben Sie mit uns zusammen für das vielfältige Kulturangebot in Bamberg und im Bamberger Land!

Rückmeldeschluss ist der 19. Oktober.

Nachhaltiger Tourismus in Bamberg und im Bamberger Land – Der erste Schritt ist getan!

Unsere Info-Veranstaltung zu „Nachhaltigem Tourismus“ am vergangenen Dienstag ist gelaufen und hat uns neben dem interessanten Vortrag von Christian Nordhorn, der die gesamtbayerischen Ideen sehr anschaulich dargelegt hat, eine muntere Diskussion auf dem Podium beschert.

Die Gesprächsrunde und die Nachfragen haben bereits gezeigt, dass Mobilität und Verträglichkeit die wesentlichen Knackpunkte der Umsetzung hier in Bamberg und im Bamberegr Land sein werden, aber die genuin ökologischen Aspekte nicht von den ökonomischen und sozialen überschattet werden sollten.

Hier noch einmal zum Nachlesen und Blättern der Vortrag von Christian Nordhorn:

Auf der Seite von Bayern Tourismus können Sie auch noch viele weitere Infos rund um den im Vortrag aufgezeigten bayerischen Ansatz nachlesen und auch die berühmte Matrix ist dort in lesbarer Fassung eingestellt. Jedes Feld kann man anklicken, wodurch sich vertiefende Fragen öffnen:  

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von tourismus.bayern zu laden.

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Wir wollen nun den zweiten Schritt gehen und im Rahmen eines ganztägigen Workshops noch im Mai 2023 die aufgeworfenen Fragen und Ideen, wie auch schon in der Podiumsdiskussion und durch die gesammelten Publikumsfragen begonnen, bündeln und die Kampagne auf die Situation in Bamberg und im Bamberger Land herunterbrechen. Am Ende dieses Tages sollen erste konkrete Ansätze und Impulse für eine Bamberger Strategie für nachhaltigen Tourismus stehen.

Bei diesem Workshop werden wir uns noch einmal branchenintern und fachspezifisch bewegen, denn um arbeitsfähig zu bleiben, dürfen es nicht mehr als 15-20 Personen sein, die hier zusammenkommen. Dabei wollen wir vor allem die Bandbreite der Tourismusbranche und Expert*innen aus dem Bereich Nachhaltigkeit mit vertreten sehen.

In einem dritten Schritt werden wir dann auch die Stadtgesellschaft und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis mit einbinden, um unsere Vorhaben und Ideen auch mit ihnen abzustimmen und zu diskutieren. Wenn Sie Interesse haben, uns auf diesem Weg weiter zu begleiten melden Sie Ihr grundsätzliches Interesse bitte einfach über info@bamberg.info an, dann halten wir Sie auf dem Laufenden und laden Sie zu der Veranstaltungen im weiteren Laufe des Jahres 2023 gerne mit ein.

Wir sind sehr gespannt auf diesen Weg und freuen uns auf die nächsten Schritte in Richtung nachhaltigem Tourismus.

Auf dem Weg zu nachhaltigem Tourismus

„Nachhaltige Destinationsentwicklung in Bayern“

Vortrag von Christian Nordhorn, Bayern Tourismus Marketing GmbH,

mit anschließender Podiumsdiskussion zur Entwicklung in Bamberg

25. April 2023, 18.00 – 20.00 Uhr

     Tagungsraum des BAMBERG Tourismus & Kongress Service

          Geyerswörthstraße 5, 96047 Bamberg

Begleiten Sie uns auf diesem Weg, den wir gemeinsam für Stadt und Land gehen wollen!

Auf dem Podium erwarten Sie nach dem Vortrag

  • Ulrike Siebenhaar, Referentin für Kultur, Welterbe und Tourismus
  • Bruno Kellner, Erster Bürgermeister Rattelsdorf und Stellv. Landrat
  • Joachim Kastner, Kreisvorsitzender DEHOGA Bamberg, Hotel Schloss Burgellern
  • Christian Nordhorn, Bayern Tourismus Marketing GmbH
  • Diana Büttner, Komm. Leiterin Zentrum Welterbe Bamberg
  • Michael Heger, Tourismusdirektor Bamberg

Moderieren wird die Podiumsdiskussion Prof. Dr. Marc Redepenning von der Uni Bamberg.

Bitte melden Sie sich formlos per E-Mail über info@bamberg.info an.

Vielen Dank!

Gäste unterstützen das Welterbe

Welterbe_Euros1: Übergabe der Tourismus-Euros mit Drittem Bürgermeister Wolfgang Metzner (von links), Tourismusdirektor Michael Heger, Stephanie Weiß und Doris Maaß vom Sprecherrat der zertifizierten Bamberger Gästeführerinnen und Gästeführer, Karin Hummel und Claudia Schelbert vom Stiftungsmanagement der Stadt Bamberg, Dr. Peter Ruderich (Sprecherrat) sowie Dr. Eva Schurr von den Museen der Stadt Bamberg. Foto: Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Gerhard Beck

Alljährlich spenden der BAMBERG Tourismus & Kongress Service (TKS) und die Gemeinschaft der zertifizierten Gästeführerinnen und Gästeführer einen Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Stadtführungen der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg und den Museen der Stadt Bamberg. Die Gäste der Stadt tragen somit unmittelbar zum Erhalt des Welterbes bei. Im vergangenen Jahr sind aus dem „Welterbe-Euro“ und dem „Welterbe-Fünfer“ insgesamt 31.244 Euro zusammengekommen.

Den „Welterbe-Euro“ gibt es schon seit 2011. Von jedem regulär verkauften Ticket der täglichen Stadtführung „Faszination Weltkulturerbe“ geht ein Euro an die Stiftung Weltkulturerbe Bamberg, die mit ihren Projekten den Erhalt von Baudenkmälern ermöglicht, Kulturprojekte fördert und auch den Erwerb von Kulturgütern sowie die Bewusstseinsbildung für die Belange des Welterbes unterstützt. 2022 summierte sich der Betrag auf 16.624 Euro.

Unterstützung des „Bamberger Modells“

2017 wurde zusätzlich der „Welterbe-Fünfer“ bei allen Gruppenführungen eingeführt, so dass je gebuchter Führung ein direkter Rückfluss von 5 Euro in die Stadt erfolgt. Von diesem Geld erhält die Stiftung Weltkulturerbe Bamberg 75 Prozent zur Unterstützung des „Bamberger Modells“, das Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Hilfe bei der Sanierung ihrer denkmalgeschützten Gebäude bietet. Die restlichen 25 Prozent erhalten die Museen der Stadt Bamberg für den Ankauf bzw. für die Restaurierung von Kunstgegenständen. In diesem Jahr will das Historische Museum die Kopie des berühmten Rembrandt-Gemäldes „Die Anatomie des Dr. Tulp“ in der Fassung des Schweizer Künstlers Willy Fries aus dem Jahre 1904 restaurieren, damit es dann in die Ausstellung „100 Meisterwerke“ integriert werden kann. 2022 kamen über den „Welterbe-Fünfer“ 14.620 Euro zusammen.

Insgesamt sind durch diese Spenden seit 2011 bzw. 2017 fast 300.000 Euro von den Besucherinnen und Besuchern an die beiden Bamberger Institutionen geflossen. Die Beteiligten, die sich am 2. Februar zur Scheckübergabe in den Räumen des TKS getroffen haben, freuten sich, dass nach den beiden mageren Corona-Jahren nun wieder Gelder in erheblichem Umfang zusammengekommen sind.

330 Millionen Euro Bruttoumsatz

Generell profitiert die Stadt sehr stark von den Geldern, die Gäste aus Deutschland und aller Welt in Bamberg ausgeben. 330 Millionen Euro Bruttoumsatz generiert der Tourismus Jahr für Jahr in Bamberg, so die letzte Studie auf Basis der Kennzahlen 2017. 124 Millionen Euro stammen von den Übernachtungsgästen, 206 Millionen Euro von den Tagesgästen. Letztere geben im Schnitt 26 Euro pro Tag aus, die Übernachtungsgäste bis zu 170 Euro.

Ganz oben im Bild der Scheckübergabe zu sehen (von links): Dritter Bürgermeister Wolfgang Metzner, Tourismusdirektor Michael Heger, Stephanie Weiß und Doris Maaß vom Sprecherrat der zertifizierten Bamberger Gästeführerinnen und Gästeführer, Karin Hummel und Claudia Schelbert vom Stiftungsmanagement der Stadt Bamberg, Dr. Peter Ruderich (Sprecherrat) sowie Dr. Eva Schurr von den Museen der Stadt Bamberg. Foto: Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Gerhard Beck  

Energiesparen und eine Halbjahresbilanz

Wie auch schon 2020 und 2021 genießen viele von uns in diesen Tagen, wie alle anderen Menschen auch, auf Teufel komm raus die Leichtigkeit des Sommers. Wir reisen, erholen uns, machen Ausflüge, gehen essen, erleben was. Corona? Krieg? Strom- und Gaspreise? Ach, lass mir doch wenigstens diesen Sommer noch! Das Hier und Jetzt genießen!

Aber im Grunde unseres Herzens wissen wir, dass sich diese Leichtigkeit schneller verflüchtigen wird als ein Dolomiti in der Sommersonne. Als Touristiker sind wir alle schon wieder am Rotieren, denn angesichts der rasant steigenden Energie- und Rohstoffkosten, der Personalknappheit und einer anzunehmenden Rückkehr der einen oder anderen Coronamaßnahme ab Herbst müssen wir unsere Geschäftsprozesse und das ganze Geschäftsmodell schon wieder neu erfinden und vom Kopf auf die Füße stellen und von den Füßen wieder auf den Kopf. Zu vieles hat sich grundlegend geändert, der Planungshorizont hat sich wieder einmal zerschossen. Hintergrundgespräche mit Hoteliers und Gastronomen haben uns darin bestärkt, dass wir in der Planung langfristig kaum mehr mit halbwegs sicheren Fixpreisen arbeiten können, zu volatil ist die Lage für alle Beteiligten. Aber kann man alles – mit Risikoaufschlag – an den Kunden weitergeben? Oder selber schlucken nach zweieinhalb Jahren Corona? Wie soll das gehen?

Ja, der Juni 2022 ist der beste Juni aller Zeiten, was die offiziellen Übernachtungszahlen vom Statistischen Landesamt anbetrifft: Mit 82.492 Übernachtungen ist der Juni 2022 um +11,2 % besser als der letzte Vor-Corona-Juni 2019. Und das Übernachtungsdefizit im aufgelaufenen Zeitraum Januar bis Juni ist auf -9,3 % geschrumpft. Im Bamberger Land hängt der Juni nur noch mit -5,7 % hinter 2019 zurück, und für das laufende Jahr beträgt das Defizit noch -12,7 % gegenüber 2019.

Auch im Stadtbild und in der Tourist Info sieht man viele Menschen, die Stadt ist belebt und voll, Buchungen und Buchungsanfragen bewegen sich auf einem sehr guten Niveau. Aber das Geschäft im Hintergrund ist immer noch weit weg von normal. Auffällig ist nach wie vor die extreme Kurzfristigkeit der Buchungen und der dreimal so hohe Aufwand für jede einzelne Buchung, und gerade im Flusskreuzfahrergeschäft – aber nicht nur dort – viele, viele Umbuchungen und Stornierungen. Das sorgt im Hintergrund für viel Stress und deutlich mehr Arbeit, bei maximal gleichbleibendem Umsatz und sinkendem Gewinn. Das Defizit von 2021 lassen wir locker hinter uns, aber wie nah wir an ein ordentliches Jahr rankommen, das wird davon abhängen, wann die Ahnung des Endes der Leichtigkeit auch bei den Kunden ankommt, wann die Menschen kein Geld mehr für Reisen ausgeben können oder einfach nur nicht mehr gewillt sind, die Preissteigerungen mitzumachen.

Das mal als kleines Zwischenfazit des laufenden Jahres. Einen Anflug von Optimismus möchte ich nicht verhehlen, angesichts dieser Junizahlen und unseren Buchungen und Verkäufe der Sommermonate Juli und August und des bevorstehenden, normalerweise immer sehr starken Septembers. Aber für den kommenden Winter können wir einen kleinen Vorrat an Optimismus, der uns da durchträgt, auch brauchen.

Ich habe Ihnen aber doch eigentlich Informationen versprochen zur Energiefrage.

Also: Energie! Wir selbst haben auch schon unsere Außenbeleuchtung abgeschaltet und zittern den angekündigten 19 Grad Bürotemperatur entgegen. Auch die großen Sehenswürdigkeiten der Stadt sind nicht mehr beleuchtet nachts. Atmosphärisch und ästhetisch nicht schön, aber in einer solchen Situation, in der die Gesellschaft zusammenstehen muss, und angesichts der drohenden Alternativen, einfach das Gebot der Stunde. Deswegen wollte ich Sie auf ein Webseminar hinweisen, das unser Partner FrankenTourismus beworben hat.

Das kostenlose Webseminar „Energieeffizienz und regenerative Energien für Gastronomie und Tourismus“ am 19.9.2022, 9.30 Uhr bis ca. 13.30 Uhr dürfte in dieser Hinsicht spannend werden. Das C.A.R.M.E.N.-Webseminar zeigt, wie touristische Leistungsträger kurzfristig Energie einsparen und sich mittelfristig mit heimischen Erneuerbaren Energien versorgen können. Über einen Livechat können die Teilnehmenden schriftlich ihre Fragen einreichen.

Hier geht’s zu weiteren Infos und zur Anmeldung für das Webseminar.

Ebenfalls haben uns die Kolleginnen und Kollegen von FrankenTourismus etliche Infos und Anlaufstellen rund um Fördermöglichkeiten und Energieeffizienz zusammengestellt, was ich ab hier gerne weitergebe, samt aller Links und Verknüpfungen:

Förderung durch das EEG

Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern unter dem Link: Förderfälle und -arten gemäß EEG 2021 in Bayern.

  • Allgemeine Links

Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen dürfen wir auf folgende Angebote hinweisen:

  • Landesförderung

Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das StMWi wie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:

  • Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern. Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude – ebenfalls der LfA Förderbank Bayern – in Betracht. Nähere Informationen hierzu auch unter dem Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/. Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die Ihnen auch gerne bei Rückfragen Auskunft erteilt (Link: https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/index.php).
  • Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt (Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/). Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.
  • Bundesförderung

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) (Link: BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (deutschland-machts-effizient.de) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch unter den Links: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/; BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wenn Sie eine BEG-Förderung in Erwägung ziehen, sollte ein Energieberater/eine Energieberaterin der Energieeffizienz-Expertenliste (Link: https://www.energie-effizienz-experten.de/) vorab eingebunden werden.

In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programmnummer 270, Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Organisationen-und-Vereine/Energie-und-Umwelt/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt finden Sie unter dem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/.

  • Ladesäulen

Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:

Corona – Erleichterungen zum 4.3.2022

Auch wenn es angesichts des Krieges in der Ukraine und der drohenden humanitären Katastrophe sehr schwer fällt, wieder zu unserem früheren Ausnahmezustand zurückzukehren, gibt es in Sachen Corona aktuell immer noch einige Unsicherheit, wie es jetzt eigentlich weitergeht. Die Ankündigungen aus der letzten MPK sind noch nicht wirklich weiter präzisiert, und wenn dies nicht bald geschieht, laufen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Maßnahmen am 20.3. einfach aus. Was auch immer das dann bedeutet…

Bayern hat nun in der heutigen Kabinettssitzung weitere Schritte des in der MPK angedeuteten Stufenplans besprochen und regierungsseitig verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen und sollen bis 4.3. noch in die 15. BayIfSMV eingearbeitet werden und ab dann auch gelten.

1. Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

2. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

3. Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

4. In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Was zum berühmten „20.3.“ geschehen wird, wissen noch nicht einmal die Spatzen auf den Dächern, die uns sonst gerne mal was pfeifen. Harren wir also der Dinge und üben uns weiter in Langmut.


Wer sich weiter in der Ukrainehilfe engagieren will, dem sei die bündelnde Website der tapferen und engagierten Menschen von „Bamberg hilft Ukraine“ empfohlen.

Der restliche Bericht aus dem Kabinett beschäftigt sich heute auch mit der Ukraine, daher hier noch der gesamte Wortlaut. Die Corona-Entscheidungen stehen ab Seite 10 – aber keine falschen Hoffnungen: es steht auch nicht mehr drin, als was ich oben schon rauskopiert habe.

Förderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft!“

Die Antragsfristen für die Förderprogramme von „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ sind verlängert worden. Um die durch Corona entstandenen Belastungen abzufedern und einen Neustart zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung dieses Förderprogramm ins Leben gerufen. Gerade jetzt ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung sowie bei E-Ladepunkten.

Vielleicht ist ja doch noch was für Sie dabei und Sie schauen sich das noch einmal näher an, ob ein Förderantrag für Sie interessant wäre.

Folgende Möglichkeiten kommen für Sie evtl. in Frage:

  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
  • Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
  • E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes

Anspruchsberechtigte sind

  • in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
  • in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform 
  • in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind

Alle weiteren Informationen rund um das Förderprogramm finden Sie auf dieser Seite: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderprogramm-tourismus/ .

Zu den o.g. Fördermöglichkeiten speziell für Beherbergungsbetriebe gibt es einen Zoom-Infotermin am 11. März, zu dem Sie sich anmelden können: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZMtde2hqD8oGddqgLpmKN9DLwQSYVH59vaw

Winter is coming

Ich konnte mich nicht entscheiden, ob ich diesen Beitrag mit „Und täglich grüßt das Murmeltier“ überschreibe, in Erinnerung an die Lage 2020, oder mit dem düsteren „Der Winter naht“. Angesichts der Tatsache, dass die Hälfte dessen, was ich gerne schreiben würde, ohnehin nicht wirklich druckreif ist, habe ich mich leider für die bedrohliche Überschrift entschieden und gehe gleich zum Inhaltlichen über.
Diese Grafik fasst das heute von Ministerpräsident Söder verkündete Maßnahmenbündel am knackigsten zusammen:

Tatsache ist, dass es wirklich wieder bitter wird für Viele, seien es die Schausteller, die sich bis vor vier Stunden noch an den letzten Strohhalm „Weihnachtsmarkt“ geklammert haben und nun ihre Buden wieder abbauen müssen, oder die Kulturanbieter, die schon wieder ein übermenschliches Maß an Idealismus mitbringen müssen, wenn sie mit 2Gplus und einer maximal vorgeschriebenen Auslastung von 25 % auf ihre Kosten kommen wollen, und natürlich die Kneipenwirte und Clubbetreiber.

Wir beim TKS wollen aktuell weiter für unsere Kunden da sein und halten einstweilen an den Angeboten fest, die vertretbar sind, und entweder unter freiem Himmel laufen oder halt eben unter 2G oder 2Gplus. Die Tourist Info ist als inzidenzunabhängiger Handel definiert, wir sind für unsere und Ihre Gäste da. Aber es war schon erschreckend ruhig in der letzten Woche. Unsicherheit ist und bleibt der größte Killerfaktor für das Reisen.

3G am Arbeitsplatz und eine erneute Verpflichtung zum Home-office kommen noch on top, sobald das neue Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene Gesetzeskraft erlangt, was nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag und heute mit Zustimmung des Bundesrats auf den Weg gebracht wurde. Sonst bietet dieses Gesetz aktuell kaum Neuerungen, die uns schrecken könnten, wenn man den bayerischen Maßnahmenkatalog darüberlegt.

Bleibt noch die berühmte Frage: „Ab wann tritt das in Kraft?“ Nein, nicht „… ab sofort, unverzüglich“, sondern ab kommenden Mittwoch, 24.11., wenn der Landtag darüber befunden hat.

Mit extrem mulmigem Gefühl blicke ich zum Schluss noch auf die aktuellen Inzidenzzahlen in Stadt und Land, die heute bereits bei 464 und 774 liegen, und auf die o.g. Maßnahmen bei Hotspots mit über 1.000 Neuinfektionen.

Auch nach 18 Monaten vermag uns die Pandemie also immer noch zu überrumpeln mit ihrer Dynamik, die, ist sie einmal in Gang gesetzt, mit irrsinniger Wucht zuschlägt. Man kann ja fast nur hoffen, dass unter den über 60.000 Neuinfektionen tatsächlich viele Impfdurchbrüche dabei sind, die dank ihrer Impfung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen milden Verlauf der Erkrankung durchmachen werden. Ansonsten ist das Szenario für die Intensivstationen in zwei, drei Wochen kaum vorzustellen, wenn das alles ungeschützte Menschen sind, diese 60.000.

http://www.stadt.bamberg.de/Leben/Gesundheit/Alles-Wichtige-zu-Corona-alt-/Wissenswertes-zur-Corona-Impfung/

Auf geht’s – Rahmenkonzepte und Ausblicke

Die heutige bayerische Kabinettsrunde hat die weiteren Öffnungsschritte ab dem 21. Mai bestätigt, wie sie letzte Woche schon angekündigt worden waren. Das heißt, ab Pfingsten ist es in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt, Gäste zu beherbergen. Ja, Gäste! Gäste, die rein aus Spaß an der Freud‘ zu uns kommen. Zu, wie es so schön heißt,  „freizeittouristischen Zwecken“! Gäste… ts, ts, ts….

Aus dem Kabinett heißt das dann so:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Und auch touristische Dienstleistungen sind ab 21. Mai wieder möglich, explizit sind hier genannt:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Für beides gilt:

  • Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.

Doppelt Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt und kommen uneingeschränkt ebenfalls in den Genuss dieser Angebote.

Auch kulturelle Veranstaltungen sind unter Einhaltung strenger Vorgaben wieder möglich.

Die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Tests oder Genesung fällt erst weg, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Über 100 muss sowieso alles wieder zu machen.

Inwieweit dies wirklich praktikabel ist, solange die Inzidenzzahlen noch so volatil sind und innerhalb eines Tages um rund 20 Punkte rauf oder runter schnellen können, sei dahin gestellt. Eine irrsinnige logistische und personelle Leistung steht uns hier bevor. Genaueres wissen wir noch nicht, denn sowohl für das Übernachtungsgewerbe, als auch für die touristischen Dienstleistungen liegen noch keine neuen und überarbeiteten Rahmenkonzepte vor.

Richtig schmerzhaft ist, dass wir damit aktuell wieder eine echte Grenze zwischen Stadt und Landkreis haben. Denn nach dem aktuellem Stand der Inzidenzzahlen können die Angebote auf dem Stadtgebiet ab 21. Mai laufen, hier liegen die Zahlen weiterhin unter 100. Die Betriebe im Bamberger Land müssen nach derzeitigem Stand noch warten, bis auch im Landkreis die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 100 liegt. Stand heute sah es so aus: 

 

Peu à peu kommen nun auch wieder die Rahmenkonzepte für die verschiedenen Bereiche. Hier mal alle Rahmenkonzepte, wie sie bisher vorliegen:

Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen vom 10.5.2021
Rahmenkonzept Gastronomie vom 7.5.2021
Rahmenkonzept Sport vom 6.5.2021
Rahmenkonzept Kinos vom 6.5.2021

Wir arbeiten jetzt fieberhaft daran, auch spätestens am 21. Mai für unsere und Ihre Gäste wieder offen zu haben und auch ein Angebot an Führungen und Erlebnisangeboten vorhalten zu können, auch wenn wir noch ein wenig im Trüben fischen, denn wir haben einfach noch nicht alle Details der designierten Regelungen. Kompliziert wird es allemal.

Und zum Schluss die Belohnung, für alle, die bis zum Ende gelesen haben: eine wirklich gute Übersicht aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu „Was gilt zwischen heute und dem 20. Mai?“

Ich bin schon ganz gespannt auf die nächste Übersicht ab 21. Mai!

 

Das Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Ehre wem Ehre gebührt! Damit Sie so schnell wie möglich nachlesen können, wie nun die Anforderungen für die Gastronomie ab kommendem Montag sind, bin ich mal so frech und übernehme einfach die Rundmail unseres Partners Frankentourismus inklusive Link zum Konzept und den Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen, und bedanke mich einmal mehr bei den Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg für die Versorgung mit brandaktuellen Infos:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier nun vorab das Rahmenkonzept „Gastronomie“: Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Wichtige Informationen:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Montag, den 10. Mai die Außengastronomie öffnen. Eine stabile Inzidenz wird seitens des Gesundheitsministeriums dahingehend definiert, dass die Inzidenzzahlen zumindest für sieben Tage den Wert 100 unterschritten haben müssen. Trifft dies zu, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Öffnung zu erlassen, die im Vorfeld mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen ist.

Die Informationen beruhen zum einen auf der aktualisierten, am 5. Mai veröffentlichten BayIfSMV inklusive deren Begründung, sowie dem soeben veröffentlichten, aktualisierten Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Wichtig ist, dass das Erfordernis eines negativen Tests bei einer Inzidenz über 50 bis 100 nur vorliegt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.

Die wesentlichen Änderungen zu dem bekannten Rahmenkonzept aus dem letzten Jahr sind „Punkt 3 Testkonzept“, die Terminvereinbarung und die Erfordernis, dass Gäste nun FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für das Personal, hier genügt eine medizinische oder auch OP-Maske.“

Das Gastro-Rahmenkonzept und auch schon das für Kinos und Sport sowie alle weiteren Informationen, wie sie nun peu à peu wieder aus den Ministerien kommen, immer aktuell auf dem Tourismusnetzwerk Franken. Und natürlich auch immer hier auf dem Blog…
Die Frage zum Neustart touristischer Dienstleistungen – und damit auch zu Führungen und weiteren Angeboten – wird wohl erst in ein paar Tagen beantwortet werden, so meine Infos.

Eine nette Übersicht zu dem „Was gilt jetzt eigentlich ab Montag, 10. Mai 2021?“ habe ich noch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums gefunden: