Corona ade!

Es ist mir eine Freude, gerade in diesem in den letzten drei Jahren zum Corona-Blog mutierten Tourismus-Blog zu verkünden, dass es mit dem heutigen Tage in Bayern keine, ich wiederhole: k e i n e Corona-Maßnahmen mehr gibt. Und dass die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ebenfalls zum 1.3.2023 ausgelaufen ist.

Hier der Auszug aus der Kabinettssitzung:

Ab 1. März in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des bayerischen Gesundheitsministeriums mehr

Ab Mittwoch, 1. März, gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Auf die Regeln kann nun verzichtet werden – dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen.
Die Bundesregierung setzt die vom Bund bislang angeordneten Testnachweiserfordernisse zum 1. März vorzeitig aus. In der Folge kann auch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen enthalten hatte, zum 1. März aufgehoben werden.
Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
.“

Wer es zur Sicherheit nochmal auf der Seite des Gesundheitsministeriums nachlesen möchte, klickt hier.

Und für die Historiker unter uns: Das hier war die erste Erwähnung von Corona auf diesem Blog am 16.3.2020. Klang dramatisch! Trotzdem glaubten wir, dass es im April wieder vorbei ist …

Ich schreibe also jetzt – Achtung! – zum letzten Mal, das Wörtchen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und plane, dieses Wort nun für etliche Jahre aus meinem aktiven Vokabular zu streichen!

Over and out!

Jahresbericht 2022 des BAMBERG Tourismus & Kongress Service

Je nachdem, welchen Monat man als Referenzpunkt wählt, fällt das Urteil über das Jahr 2022 höchst unterschiedlich aus. Es ist kaum zu glauben, dass wir Anfang 2022 noch solche Übersichten hier benötigten mit den jeweils gültigen Regelungen für Kulturveranstaltungen, Restaurantbesuche, Übernachtungen, Geschäfte, Friseure, den ÖPNV und vieles mehr! 2G, 2G+, 3G+, 3G, geimpft, nicht geimpft, Masken, tagesaktuelle negative Schnelltests – vor einem Jahr war das noch Alltag:   

So gesehen haben wir es im vergangenen Jahr doch ganz schön weit gebracht und zumindest Corona hinter uns gelassen. Die Corona-Variante Omikron und die stetig steigende Impfquote waren die Game-Changer. Ab Ende Februar ’22 wurden Schritt für Schritt die Beschränkungen aufgehoben, aus 2G+ wurde 2G, aus 3G+ wurde 3G, Schankwirtschaften und Diskotheken durften unter Auflagen öffnen, mit Impfschutz war Vieles einfacher zugänglich, auch Live-Musik war wieder möglich. Die Infektionsschutzgesetze wurden in rascher Folge immer wieder überarbeitet und angepasst. Der Gleichtakt von Bund und Ländern kam zwar aus dem Tritt, ein Flickenteppich an länderspezifisch unterschiedlichen Regelungen war die Folge, aber die Richtung war klar: eine Lockerung und Aufhebung der schärfsten Maßnahmen war nur noch eine Frage der Zeit. Gleichzeitig schnellte allerdings die Zahl der Erkrankungen im beruflichen und privaten Umfeld nach oben, und damit die Zahl derer, die sich zuhause isolieren mussten. Selbst wir mussten 2022 zweimal die Tourist Info schließen, weil uns schlicht die Mitarbeitenden gefehlt haben.

Am 29. März 2022 war es schließlich soweit: Alle Maßnahmen fielen auf einmal weg. Lediglich die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in klinischen und pflegerischen Einrichtungen blieb bestehen. Am 12. Mai wurden schlussendlich alle Rahmenkonzeptionen aufgehoben, neben den Infektionsschutzgesetzen lange Zeit die Leitlinien für alles Handeln von Kultureinrichtungen, Restaurants, Hotels, Museen und vielen anderen Betrieben. Auch unser Testzentrum im Tagungsraum schloss ab Ostern die Pforten.

All das ist gefühlt weit weg und erfolgreich verdrängt. Denn eine weitere Katastrophe hat uns 2022 heimgesucht und dem Jahr seinen Stempel aufgedrückt: Putins Krieg gegen die Ukraine mitsamt allem menschlichen Leid und der furchtbaren Vernichtung von Leben und Werten, Gütern und Zuversicht. Und mit dem Krieg kam auch die Energiekrise samt Inflation und Warenknappheit, und irgendwie kam gleichzeitig auch der heftige Fachkräfte- und Personalmangel auf. Mitten in die Verbesserung der Coronalage stolperten wir also am 24. Februar in diese neue Multikrise, die natürlich auch wieder Auswirkungen auf den Tourismus hatte, denn nichts ist wirksamer als das Gift der Unsicherheit, um die Menschen von ihren Plänen für Reisen und Freizeit abzuhalten. Allerdings traten die schlimmsten Szenarien, was die Energiekrise betraf, dank diverser Maßnahmen hierzulande vorerst nicht ein. Immense Kostensteigerungen in fast allen Zulieferer-Branchen für den Tourismus und der eklatante Personalmangel blieben aber ein Problem.

Die Übernachtungsstatistik

Ab Ostern konnte also tatsächlich eine touristische Saison beginnen. Und als ob die Menschen es jetzt wirklich wissen wollten, brachte bereits der Juni 2022 einen neuen Übernachtungsrekord mit sich, der den letzten Vor-Corona-Juni im Jahr 2019 in den Schatten stellte. Diese Entwicklung hielt sich den ganzen Sommer über, Monat für Monat entpuppte sich als bester Monat jemals. Am Ende des Jahres 2022 bleibt festzustellen, dass die Menschen trotz aller Krisen und dem Nachhall von Corona wieder reisen! Wir kommen aufs Jahr gesehen fast an die 2019er Übernachtungsergebnisse heran. Mit 726.250 Übernachtungen im Stadtgebiet Bamberg und 378.270 Übernachtungen im Bamberger Land, blicken wir 2022 zusammen auf 1.104.520 Übernachtungen. Das kann sich wirklich sehen lassen, ein Plus bei den städtischen Übernachtungen von + 57,2 % auf 2021 und nur noch ein minimaler Verlust auf 2019 von – 3,6 %. Ähnlich im Bamberger Land, ein Plus von + 36,7 % auf 2021 und ein leichtes Minus von – 2,2 % auf 2019. Auch die Bettenauslastung liegt wieder bei 49,4 % in der Stadt und bei 32,9 % im Bamberger Land, in beiden Fällen fast wieder auf 2019er Niveau. Der Anteil ausländischer Reisender hat deutlich zugelegt und in der Stadt mit 13,7 % aller Übernachtungen und im Landkreis mit 10,8 % auch wieder zu den Zahlen von vor Corona aufgeschlossen. Die wichtigsten Auslandsmärkte waren für Bamberg die Niederlande, die USA und Polen sowie auf den Plätzen vier bis sechs Österreich, Schweiz und Italien. Im Bamberger Land steht ebenfalls die Niederlande an der Spitze, gefolgt von Bulgarien, Österreich und Polen.

Ein schöner Erfolg ist die Erhöhung der Aufenthaltsdauer im Bamberger Land, die mit 2,3 Nächten 21 % über dem Jahre 2019 liegt.

Die Freude über diese Zahlen ist kein Gieren nach Rekordzahlen nach dem Motto „immer höher, schneller, weiter“, sondern einfach nur die Freude darüber, dass wir alle unserem Beruf wieder nachgehen können, und uns die Gäste treu geblieben sind und gerne wiederkommen. Diese Erholung ist zu großen Teilen den Einzelreisenden zu verdanken, denn Gruppen sind nach wie vor bei weitem nicht so präsent wie vor Corona. Dafür haben unsere Angebote für Einzelreisende tatsächlich Rekorde erzielt und einiges von dem Verlust im Gruppengeschäft wieder wettgemacht. Einiges, aber nicht alles.

Vertriebs- und Umsatzentwicklungen

Wenden wir uns also den Umsätzen des vergangenen Jahres zu.

Starten wir mit unserem wichtigsten Geschäftszweig, den Stadtführungen für Gruppen. Traditionell unser umsatzstärkstes Segment mit einem Umsatzvolumen aus Vor-Corona-Zeiten von über 900.000 €. Die Erholung ist 2022 spürbar. Mit 647.136 € haben wir den Umsatz von 2021 mehr als verdoppelt, aber wir liegen damit immer noch nur bei 71 % der Vor-Corona-Zeit. Insgesamt verbuchten wir 6.202 Führungen statt 8.772 im Jahr 2019 und sind damit auf ähnlichem Niveau wie 2002. Das Gruppengeschäft leidet immer noch an den Folgen von Corona und an der Zurückhaltung der Menschen, in größeren Gruppen durch die Lande zu reisen.

Auch bei unseren Gruppenprogrammen ist das eklatant. Zwar haben wir den Umsatz gegenüber 2021 mit 91.422 € um das Viereinhalbfache steigern können, landen damit aber immer noch bei nur knapp der Hälfte von 2019.

Pauschalen galten an sich als Corona-Gewinner, denn die Kunden können sich bei Pauschalen darauf verlassen, mit ihrem haftenden Veranstalter einen festen Ansprechpartner zu haben, der bei Umbuchungen, Stornierungen und plötzlich eintretenden Absagen qua Gesetz immer greifbar ist. Entsprechend erholte sich dieses Segment 2022 und erbrachte mit einem Umsatz von 158.954 € eine Steigerung um +83 % auf das Vorjahr. Unsere Pauschalen sind aber mit nur 73 % des Umsatzes von 2019 auch noch nicht zu alter Hochform aufgelaufen.

Die Anzahl der öffentlichen Führungen „Faszination Weltkulturerbe“ für Einzelreisende lag mit respektablen 1.718 sogar ein paar Führungen über der Zahl von 2019.

Der Verkauf von Souvenirs und Büchern sowie Tickets vor Ort in der Tourist Info konnte sich weiter steigern und ist mit 287.796,94 € wieder auf einem hervorragenden Niveau. Wobei man auch hier merkt, dass der Online-Verkauf boomt und die Gäste schon vorbereitet und mit allerlei Tickets ausgestattet in die Tourist Info kommen und sich dann vor Ort weitere Tipps und Anregungen holen.

Was den operativen Gewinn anbetrifft ist erstmals der Bereich der Eigenprodukte, also BAMBERGcard, öffentliche Stadtführung „Faszination Weltkulturerbe“, BierSchmecker®Tour, Gärtnerstadtführung und der bierhistorische Rundgang „Leidenschaft für Gerstensaft“ mit nie dagewesenen 130.000 € zum erfolgreichsten Geschäftsfeld geworden. Das war früher mit großem Abstand der Bereich der Gruppenstadtführungen (Gewinn 2019: 179.000 €, 2022 nur eine Erholung auf 106.000 €). Auch hier zeigt sich, dass das positive Resümee des Jahres 2022 zu großen Teilen von Individualtouristen getragen wurde.        

Am Verhalten der Menschen hat sich also etwas verändert. Die Kurzfristigkeit der Buchungen, die häufigen Umbuchungen und Stornierungen, die allgemein nach wie vor spürbare Zurückhaltung bei Angeboten, die im Gruppenkontext stattfinden, all das hat das touristische Geschehen für uns und unsere Partner verändert. Noch ergibt sich kein klares Bild, welche dieser Veränderung sich verstetigen. Allein die Orientierung an einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis scheint sich als erster klarer post-Corona-Trend zu verfestigen.  
   

Erfolgsmodell Onlinebuchung

2021 hatten wir in unserem Buchungssystem als Pilot zunächst die Eigenprodukte des TKS in die Onlinebuchbarkeit überführt und später den ersten externen Partner eingebunden. Nachdem dies mit großem Erfolg lief, haben wir 2022 alle Partner der Erlebnisangebote mit eingebunden, so dass wir im Jahr 2022 erstmals unser ganzes, vielfältiges Portfolio an Angeboten und Führungen online verkaufen konnten. Die Partner konnten die Onlinebuchbarkeit ihrer Tickets per Widget auf ihren eigenen Seiten einbinden. Mit einer großen Kampagne „Buch Dein Ticket!“ haben wir diese neue und umfassende Onlinebuchbarkeit von Erlebnisangeboten auf allen uns verfügbaren Medien und Kanälen und über unsere touristischen Kooperationspartner aller Ebenen beworben. Allen Leistungsträgern haben wir 2022 ein Promotionpaket zur Verfügung gestellt zur Bewerbung. Innerhalb eines Jahres konnten wir so den Umsatz über die Onlinebuchung vervierfachen! Eine Steigerung von 88.000 € auf 350.000 € stellt eine immense Entwicklung dar. Es ist keine reine Verlagerung. Wir erreichen mit der Onlinebuchung auch eine neue Kundengruppe, die sonst überhaupt nichts gekauft hätte.

Unser Buchungssystem ist leistungsfähig und hat im Laufe der Jahre eine Komplexität erreicht, die selbst die erfahrensten Programmierer an die Grenzen ihrer Fähigkeit bringt. Mitten in der Saison war auf einmal ein größerer Umbau der Hintergrundstruktur erforderlich und ließ sich nicht mehr verschieben. Im laufenden Hochbetrieb in einem komplexen System größere Veränderungen vorzunehmen war ein gewagtes Vorhaben und hat das Team der Abteilung Incoming & Digitales stark beschäftigt. Aber ein funktionierendes Buchungssystem für alle unsere Geschäftszweige ist das A und O unseres Betriebs, so dass wir sehr viel Energie in diesen Umbau gesteckt haben, und auch Anfang 2023 beschäftigt uns dieses Projekt noch.

Budgetfragen

Mit 46.000 € aus den 2021er Rücklagen in Höhe von 60.000 € konnten wir den drohenden Verlust im schwierigen Haushaltsjahr 2022 ausgleichen. Dank weiter massiver Einsparungen, v.a. im Marketingbereich, und der positiven Umsatzentwicklung ist dies kein schlechtes Ergebnis für ein weiterhin von diversen Krisen gebeuteltes Jahr. Von unseren Gesamtausgaben von 1,5 Mio € haben wir 739.000 € selbst erwirtschaftet, somit liegt unsere Refinanzierungsquote für 2022 wieder bei 49 %.

Es ist dennoch nicht zu leugnen, dass die budgetären Kalamitäten der vergangenen Jahre Lücken in unser Budget gerissen haben, die es uns schwermachen, unseren Aufgaben vollumfänglich gerecht zu werden. Ein Marketingetat, der nur noch ein Drittel von früher beträgt, zwingt zu einer Beschränkung auf kostengünstige Maßnahmen aus dem eigenen Haus und Beteiligungen an wenigen Gemeinschaftskampagnen unserer touristischen Partner. Das geht aktuell noch gut, weil unsere starken Partner wie FrankenTourismus, BayernTourismus, der Steigerwald, die Burgenstraße und die UNESCO-Welterbestätten uns trotzdem mittransportieren und wir so überall das berühmte Grundrauschen aufrechterhalten können. Aber lenkendes Handeln durch das Setzen eigener Themen, durch Entzerrung über das Bespielen alternativer Areale und Themen – das ist kaum mehr möglich. Weitere Kürzungen bei unserer Lebensader, dem Buchungssystem oder der Website sind nicht vertretbar, bzw. wären kontraproduktiv. Unser Personal ist natürlich der teuerste Posten in unserem Budget. Aber Tourismus ist nun mal eine Dienstleistung, und unser Personal ist uns tatsächlich teuer, teuer im Sinne von wertvoll. Denn der TKS ist ein Team von Spezialistinnen und Spezialisten, die seit Jahren eine Spitzenarbeit leisten. Sie sind es, die für Bamberg und das Bamberger Land arbeiten, Ideen generieren und umsetzen, Buchungen abwickeln, Produkte kreieren, alle Daten pflegen, beraten, verkaufen und kommunizieren.

Maßnahmen des Jahres 2022 – eine Auswahl

Top Themen 2022

Das übergreifende Themenjahr war 2022 das E.T.A. Hoffmann Jahr. Bamberg beging den 200. Todestag des romantischen Dichters, Komponisten und Multitalents mit einem Reigen an Kulturveranstaltungen und Ausstellungen. Seitens des TKS wurde dies mit öffentlichen Führungen und intensiver Medienarbeit begleitet. Ein eigenes Feature und die regelmäßige Beleuchtung immer neuer Aspekte rund um E.T.A. Hoffmann erzielten große mediale Aufmerksamkeit und auch Journalisten-Studienreisen eigens auf Hoffmanns Spuren in Bamberg. 

Aber auch die Glasfenster des Künstlers Markus Lüpertz waren ein medialer Schwerpunkt unserer Arbeit. Hier leistete unser Medienportal hervorragende Dienste mit Bildmaterial und Texten. Dank zahlreicher Newsletterbeiträge und Presseberichten sowie der Weitergabe an die Mediendienste unserer Partner konnte eine hohe Medienpräsenz dieses Themas erwirkt werden. Eine eigene Führung zu den Fenstern wurde ebenfalls aufgelegt und ist am Markt buchbar.  

Social Media

Die Kommunikation über unsere Social – Media – Kanäle Instagram und Facebook erfuhr 2022 eine deutliche Steigerung und Professionalisierung durch ein gemeinsames Redaktionsteam aus Stadt und Land. Regelmäßig und kontinuierlich kommunizierten wir mit unseren Gästen und Freunden Bambergs über Posts und Stories mit einem Mix aus Unterhaltung und Information aus Bamberg und dem Bamberger Land. Der Content reicht von klassischen Veranstaltungs-Posts, Ausstellungen, Rad- und Wandertipps bis hin zu mehrwöchigen Themen-Kampagnen.

2022 gab es folgende Schwerpunkte im Contentbereich:

  • E.T.A.-Hofmann-Jahr 2022 (Theaterstücke von ETA Hoffmann, Sonderausstellung im Hoffmann Haus, Sonderkonzert der Symphoniker am Todestag, Rosengarten-Serenaden, die Ausstellung in der Staatsbibliothek „Unheimlich fantastisch“, Führungen und die E.T.A. Hoffmann Nacht)
  • Themenkampagne „Museumsführer“ (Vorstellung der Museen in Stadt und Landkreis Bamberg)
  • Themenkampagne „Kultur on Tour“ (Vorstellung der verschiedenen Erlebnisangebote 2022 in Stadt und Landkreis Bamberg)
  • Themenkampagne „Schloss für heute!“ (Vorstellung der Schlösser in Stadt und Landkreis Bamberg)
  • Themenkampagne „Kellerkulinarik“ (sprachliche Einführung in die fränkische „Keller-Kulinarik“ vom Gerupften, über Ziebeleskäs, bis hin zur Brotzeit „mit Musik“)
  • Themenkampagne „Der perfekte Sommertag“ (Aktivitäten-Vorschläge für Familien und Best-Ager)
  • Themenkampagne „Bambergs Theater“ (Vorstellung der verschiedenen Theater in Bamberg)
  • Themenkampagne „Krippen-Zeit in Bamberg“ (Vorstellung der Krippen in Stadt und Landkreis Bamberg)

Broschürenportfolio

Mit der neuen Broschüre „Kulinarisches in und um Bamberg“ haben wir endlich auch das Nachfolgeprodukt für die Restaurantdarstellung im alten Erlebnisführer auf den Markt gebracht. Unter Beteiligung vieler Partner erschien diese handliche Broschüre im DINlang-Format zum Saisonauftakt 2022 erstmalig und zeigt unseren Gästen die Vielfalt der kulinarischen Anbieter und Spezialitäten, Restaurants, Cafés, Brauereigaststätten und auch der Selbstvermarkter auf.  

Die ganze Palette unserer Broschüren steht auf der Website zum Download und alternativ zur Bestellung zur Verfügung.

VGN Sommer

2022 bot sich uns die Chance, beim VGN-Sommer mitzumachen. Ein medial flächendeckend im VGN-Gebiet beworbenes Gewinnspiel, an dem fünf Städte mit einer spannenden, eigens dafür kreierten Rallye für je 500 Gewinner*innen teilnehmen konnten.  Im Sinne der Entzerrung haben wir die Gärtnerstadt zum geheimen Ziel dieser Kampagne gemacht und so einige hundert Menschen auf den Spuren des Gärtnerstadtrundwegs durch Bamberg geschickt, mit eigenen Kniffelaufgaben und Rätseln. Am Ende stand der Besuch des Gärtner- und Häckermuseums als Belohnung.    

Nachhaltigkeit

FrankenTourismus drehte in allen 16 touristischen Gebieten Frankens je einen professionellen Clip zum Thema Nachhaltigkeit. Im Clip des Steigerwaldes tauchte Bamberg mehrmals auf, unter anderem mit dem E-Mobilitätsangebot omu und der Gärtnerstadt. Auch in Vorbereitung auf das Themenjahr zur Nachhaltigkeit der Deutschen Zentrale für Tourismus wurden Aufnahmen in der Gärtnerstadt gemacht, inklusive einer Drohnenbefliegung. Unser nachhaltiges Angebot der BAMBERGcard, die 3 Tage ÖPNV-Nutzung miteinschließt, wurde durch die Einführung des 9-Euro-Tickets erstaunlicherweise kaum beeinflusst. 

Merchandising

Bunte Büroklammern in Form des Alten Rathauses, einer Bamberger Zwiebel, des Bamberger Reiters und eines Bierkruges erfreuen erstaunlich viele Besucher*innen und sind zu einem beliebten Mitbringsel geworden, ebenso sind die bunten Klammern als give-away für Multiplikatoren perfekt einsetzbar.

Das Alte Rathaus wurde als Holzbausatz im Streichholzschächtelchen verwirklicht und ist in kürzester Zeit zu einem kleinen Verkaufsschlager geworden.

Auch neu sind Wertgutscheine, die für alle Produkte und Angebote, auch Reisen, des TKS eingesetzt werden können. Pünktlich zur Weihnachtszeit 2022 kamen sie auf den Markt und ermöglichten so das perfekte last-minute Geschenk für die Kurzentschlossenen, mit offener Wunscherfüllung für die Beschenkten.

Viele Geschenkideen bieten der ausgeweitete Online-Shop und der Shop vor Ort in der Tourist Info.

Kommunikation

Rund 20 Pressereisen fanden 2022 in Bamberg statt. Wir konnten über das Jahr hinweg Journalisten und Influencer aus aller Welt als Gäste in Bamberg begrüßen: aus Deutschland, Spanien, den USA, Brasilien, Schweiz, Dänemark, England, Österreich, Frankreich, Italien, Polen und aus den Niederlanden. Aus diesen Studienreisen entstanden Zeitungsartikel (online wie Print), Social-Media Posts, Fernseh-Beiträge und Podcasts.

Themen der Journalisten / Influencer waren u.a.: Nachhaltigkeit, Aktivtourismus, Bambergs jüdische Vergangenheit und Gegenwart, Kulinarik, Bierkultur, Brauereien, Natur, UNESCO Welterbe, ETA Hoffmanns Spuren in Bamberg, Burgen, Weihnachtskrippen, Erlebnisangebote, Hexenprozesse in Bamberg, der Bamberger Hain.

Website

Auch wir haben noch einmal nachgebessert 2022 beim Cookie-Consent-Button, weitere Dienste wie You tube oder open street map werden nur noch nach aktiver Freischaltung durch die Nutzerinnen und Nutzer aktiviert. Das bedeutet, die statistische Erfassung unserer Nutzungszahlen steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass wir ein geschätztes Drittel an Nutzungen überhaupt nicht erfassen können. Die Tendenz ist aber dennoch deutlich herauszulesen: Mit 541.780 Nutzerinnen und Nutzern konnten wir eine Steigerung um 47 % feststellen, auch die 2.537.566 abgerufenen Seiten sind 49 % mehr als 2021. Durch die Verortung der Onlinebuchung an prominenten Stellen ist die Seite noch verkaufsorientierter geworden.

Touristische Kooperationen

Auch im Jahr 2022 waren unsere touristischen Kooperationspartner unsere Lebensader. Dem unschätzbaren Wert ihrer Arbeit verdanken wir eine Marktpräsenz, die wir sonst nie hätten. Wir erhalten so viel mehr an Marketingpower als wir mit unseren Mitgliedsbeiträgen und Werbeumlagen investieren. Frankentourismus, die Fränkischen Städte, die Burgenstraße, Bayern Tourismus und der Verein der deutschen Welterbestätten, wie auch der Steigerwald sind hier unsere wichtigsten Partner. Erstmals haben wir uns auch auf der Ebene der bayerischen Welterbestätten lose zusammengeschlossen, haben eine gemeinsame Seite aufgebaut und sind mit einem kleinen Maßnahmenpaket in die Kommunikation eingestiegen.

Das Motto „Gemeinsam sind wir stärker!“ gilt im Tourismus nach wie vor, der solidarische Zusammenhalt und der offene Austausch untereinander ist eine der großen Stärken unserer Branche.

Die Tourismuskooperation mit dem Bamberger Land ist in diesem Zusammenhang schon so in Fleisch und Blut übergegangen, dass sie kaum mehr unter dem Überbegriff „Kooperationen“ aufgeführt werden kann. Alle unsere Broschüren und der komplette Website-Auftritt bewerben die gemeinsame Destination „Bamberg und das Bamberger Land“. Gerade Social Media ist in hohem Maße für Stadt und Land gleichermaßen gut einsetzbar, das gemeinsame Redaktionsteam leistet hier hervorragende Arbeit.

Nach Corona konnten wir auch die Tradition der Produktschulungsfahrten in den Landkreis wieder aufnehmen. Durch die Vertiefung der Produktkenntnis der Mitarbeitenden wird die tägliche Beratungsarbeit optimiert. Der gute und kurze Draht unter den Beteiligten des Steuerungskreises macht die Zusammenarbeit so erfolgreich, die Vielfalt und Vielzahl an Themen, die vermarktet und kommuniziert werden, stärken die Positionierung als gemeinsame Destination.     

Ausblick

Am Schluss bleibt nur noch, unseren Partnern vor Ort, in Bamberg und im Bamberger Land, ein großes Dankeschön auszusprechen. Wir alle zusammen haben es geschafft, aus schweren Zeiten heraus das vergangene Jahr halbwegs zum Guten zu wenden. Das Engagement unserer Partner der Erlebnisangebote, in der Hotellerie, in der Gastronomie, bei den Gästeführerinnen und Gästeführern, im Einzelhandel, bei Initiativen, Verbänden und Kooperationen hat uns alle gestärkt und hat dazu beigetragen, dass wir uns nun mit dem Jahr 2022 im Rücken den Herausforderungen des Jahres 2023 widmen können. Herausforderungen, die uns wieder Vieles abnötigen werden, denen wir aber immerhin durch aktives Angehen begegnen können, und nicht nur in einer reaktiv passiven oder gar destruktiven Rolle, wie leider allzu oft in den letzten drei Jahren.

Packen wir‘s also an!

Corona – Die Rahmenkonzepte sind aufgehoben

Eigentlich gibt es gar nichts zu berichten, aber eben genau dieses Nichts ist heute das Berichtenswerte und meine Corona-Nachricht zum Start in die Woche: Die berühmten „Rahmenkonzepte“, die Anstrengungen, das pandemische Geschehen durch die Regulierung des touristischen Geschehens einzudämmen, die Konzepte an denen wir uns alle über Monate hinweg die Zähne ausgebissen haben, die unsere Arbeit mit Bestimmungen und Beschränkungen aller Art überzogen und teils unmöglich gemacht haben, Konzepte, auf die wir immer händeringend gewartet haben, damit wir wissen, was wir wie und in welcher Form am nächsten Tag anbieten können aus unserem verbliebenen Portfolio, die teilweise so detailreich und gleichzeitig mit so verwirrend großem Interpretationsspielraum verfasst waren, dass sie uns in den Wahnsinn getrieben haben – diese Rahmenkonzepte sind jetzt allesamt aufgehoben! Ganz offiziell. Mit Brief und Siegel, Unterschrift und einem eigenen Gesetzesblatt. Für jedes einzelne Konzept eine eigene Aufhebung.

Was Sie jetzt damit machen, bleibt Ihnen überlassen. Drucken Sie sich die Dinger aus und erfreuen Sie sich an ihnen, hängen Sie sie an die Wand, ignorieren Sie sie, feiern Sie den Tag oder gehen Sie einfach wieder zum Alltag über. Das Schöne ist: Sie müssen sie nicht einmal lesen. Denn in allen steht das Gleiche drin:

Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept [hier einsetzen, welches Rahmenkonzept Sie betraf]“ vom soundsovielten Dezember 2021 …. wird aufgehoben.“

Nun müssen Sie also nur noch für sich selbst und für Ihren Betrieb überlegen, ob Sie noch die eine oder andere Grundregel beibehalten möchten. Für die sogenannten „vulnerablen“ Mitglieder unserer Gesellschaft ist die Pandemie mitnichten vorbei und weiter gefährlich, daher sollten wir im individuellen Fall deren Schutzbedürfnis weiter respektieren, aber ich glaube, die breite Akzeptanz für weitere Maßnahmen ist vorerst durch für diesen Sommer, wenn man sich so umschaut. Und es ist ja auch tatsächlich schön, wieder Menschen in den Städten und in den Biergärten und Cafés zu sehen.

Das war schon alles, was es heute im Blog gibt, aber irgendwie fühlte ich mich zu dieser aktuellen Abrundung der vergangenen zwei Jahre gedrängt. Auch der Katastrophenfall ist schon länger aufgehoben. Leider jedoch haben wir weiterhin keinen Mangel an Katastrophen auf dieser Welt. Unsicherheit – das Gift für die Reisetätigkeit – wird uns wohl noch eine ganze Weile weiter begleiten. Freiheit und Frieden für die Ukraine steht aber wohl bei fast allen Menschen ganz oben auf der Wunschliste!

Das touristische Geschehen ist in diesen Wochen irgendwie schwer zu lesen. Manches geht wieder, anderes geht komischerweise irgendwie gar nicht, es ist immer noch in Teilen eine große Zurückhaltung zu verspüren. Vom alten Normal sind wir immer noch weit entfernt, und ein neues Normal ist noch nicht zu erkennen.

Aber gut, die Aufgabe des Tages war es, Ihnen die Aufhebungen näherzubringen, deswegen kommen sie hier auch alle nacheinander, nur für Sie!

Coro… was?

Hätten Sie’s geglaubt? Dass es tatsächlich so kommt, wie es sich angedeutet hat in den letzten Tagen? Hätten Sie? Hand aufs Herz!

Ich gebe zu, ich habe ganz vergessen, dass heute Dienstag ist. Und dienstags nun mal immer das bayerische Kabinett tagt und entscheidet. Und somit dienstags immer Action angesagt ist. Denn Entscheidungen führen zu neuen Regeln. Und neue Regeln wollen im Alltag umgesetzt werden! Und zwar möglichst schnell.

Und heute? Heute wurde tatsächlich angekündigt, dass alles fällt. Alles, was wir uns mühsam angelernt haben, alles, woran wir uns gewöhnt haben, alles, was bisher vor Corona hat schützen sollen. All das fällt jetzt weg – in der Hoffnung, dass Corona bleibt, was es gerade aktuell ist: eine sehr ansteckende, aber offenbar deutlich weniger tödliche Krankheit. Wohl denen, die nicht zu den sogenannten vulnerablen Personengruppen gehören, für die das Coronavirus immer noch eine tödliche Bedrohung ist. Denn man stellt jetzt um auf Eigenverantwortung.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ab Sonntag, 3. April nur noch folgende Dinge:

  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in medizinischen, pflegerischen Einrichtungen und in größeren Sammelunterkünften.
  • Besucher ebensolcher medizinischer Einrichtungen benötigen weiter einen tagesaktuellen Test

Und das war’s! Okay, in Schulen soll bis Ostern erst einmal weiter getestet werden, aber auch dort fallen die Masken ab Montag weg.

Abstandswahrung, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und Hygienekonzepte werden nur noch empfohlen, sind also freiwillig. 2G, 3G, 2Gplus und all das fallen weg. Und die Kontaktbeschränkungen sind ja schon gefallen.

Bayern wird sich auch nicht der laut Bundesinfektionsschutzgesetz möglichen Regelung zu Hotspots annähern. Unter bestimmten Gefährdungsszenarien der Gesundheitsinfrastruktur oder wenn eine neue, gefährlichere Virusvariante auftauchen sollte, könnten in definierten Hotspots – von kleinen Einheiten wie Landkreisen oder kreisfreien Städten bis rauf zum ganzen Bundesland – auch wieder Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht eingeführt werden. Aber Bayern sagt, das sei nicht rechtssicher, und daher von Haus aus nicht umsetzbar.

Tja, da stehen wir nun und sollen uns wieder selber organisieren. Was bedeutet das jetzt eigentlich? Jede Einrichtung, jeder Betrieb kann jetzt für sich entscheiden, ob er seine Kunden noch um die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, wie Maskentragen, bittet. Aber für Zugangsbeschränkungen gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr. Was ist mit den Quarantäneregeln, was ist mit den Testzentren?

Nun, das ist wohl die Normalität, die wir uns alle gewünscht haben. Nur fällt es irgendwie gerade schwer, sich darauf einzustellen angesichts der Infektionszahlen von rund um die 3.000. Erinnern Sie sich noch an U50 und Ü50? Das war letztes Jahr im Sommer. Da gab es die Begriffe 2G und 3G noch gar nicht, stellen Sie sich das mal vor! Ich hätte schwören können, dass es den Begriff „3G“ schon mindestens seit Adenauers Zeiten gibt.

Ja, da fällt mir für heute auch nichts mehr ein, konkret in Gesetzesform findet sich das dann vermutlich in der angekündigten 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, [Nachtrag vom 2.4.: Habe die Verordnung verlinkt, steht tatsächlich nichts anderes drin…] die pünktlich zum 3. April erscheinen soll.

Hier also nun der Kabinettsbericht – Corona ab Punkt 3 – für all die, die das auch noch nicht ganz glauben wollen, und möglicherweise gerade daheim sitzen, weil sie selbst, ihr Kind, der Nachbar, die Kollegin, der Partner, die Lehrerin, der Mitarbeiter oder die Chefin oder auch alle zusammen positiv sind und sich in Quarantäne befinden – wie gefühlt jeder zweite im Moment.

Corona: Auf, zu, wer, was, wann, wie, oder doch nicht?

Ja, Corona ist tatsächlich noch da. Auch wenn die Pandemie derzeit angesichts der düsteren Weltlage und der schrecklichen Bilder aus dem Krieg in der Ukraine und der großen Zahl Schutz suchender, flüchtender Menschen in unserem Land gerade sehr in den Hintergrund geraten ist. Aber genau genommen ist Corona sogar präsenter denn je. Denn sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld ist die Zahl der Infektionen und der Personen in Quarantäne oder freiwilliger Selbstisolation Legion. Die gesetzlichen Grundlagen hingegen stehen aktuell auf Lockerungen im Quadrat. Auch wenn es also schwer fällt, umzuschalten, im wahrsten Sinne des Wortes, vom Krieg zu Corona: Hier mal wieder eine Zusammenfassung dessen, was aktuell gilt. Denn es ist gerade seeeehr verwirrend.

Heute ist der letzte Tag des alten Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Ab morgen, 20.3.2022, ist nur noch ein klitzekleiner Kanon an Maßnahmen übrig, der den Ländern ihre Maßnahmen auf Länderebene ermöglicht. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist, die es den Ländern erlaubt, ihre aktuellen Maßnahmen noch bis 2. April zu verlängern. Bayern, zum Beispiel, nutzt diese Zeit und behält die meisten Maßnahmen bis 2. April bei.

Ich zitiere zunächst aus einem Pressetext des Bundesgesundheitsministeriums:

Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Es tritt am Sonntag (20. März 2022) in Kraft. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Bundesländer auch über den 19. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen können:

  • Die Bundesländer können ihre derzeit geltenden Verordnungen bis zum 2. April aufrechterhalten, sofern die dort enthaltenen Maßnahmen denen aus dem neu beschlossenen Katalog entsprechen.
  • Die Länder können Anschlussregelungen nach den neuen Regeln des IfSG beschließen.
  • Das neue Konzept beruht auf 2 Säulen:
  • Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
  • Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen.
  • In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein.
  • Das IfSG wirkt präventiv: Hotspot-Regeln können beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
  • Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.  
  • Außerdem werden mit dem Gesetz die Begriffe des Impf- Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert.
  • Die Einreiseverordnung wird bis zum 28. April 2022 verlängert.

Was also zum Beispiel bleiben wird, sind die Masken im ÖPNV und im Fernverkehr sowie im Gesundheitswesen, wie auch die weiterhin regelmäßige Testung im Gesundheitswesen und in Schulen. Ergänzt wird dieses Maskengebot durch eine Hotspotregelung. In Hotspots kann dann wieder großflächig Masken- und Abstandsgebot eingeführt werden ebenso wie Zugangsbeschränkungen über 2G/3G usw. und die Verpflichtung zu Hygieneschutzkonzepten für verschiedene Einrichtungen. Hotspots können zum Beispiel Landkreise oder kreisfreie Städte sein, aber auch ganze Bundesländer. Und das war’s. Mehr gibt die Bundesgesetzgebung nicht mehr her.

Kommen wir nach Bayern: Bayern verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April. Aber nicht alle! Das wäre ja zu einfach. Im Kern bleiben aber fast alle bekannten aktuellen 2G- und 3G-Regeln bestehen:
2G plus in Diskotheken, 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich. Was fällt, ist die 3G-Regel im ÖPNV, hierfür gibt es nun keine gesetzliche Grundlage mehr. Da gilt also nur noch das Maskengebot. Generell bleibt die Maskenpflicht aber, und damit ist als Standard weiterhin FFP2 gemeint.

Neu ab dem 20. März sind folgende Regelungen, bzw. Nicht-mehr-Regelungen:

  • Die Kontaktbeschränkungen insgesamt sind gekippt. Es gibt also jetzt keine Begrenzung mehr für die Anzahl der Menschen, die sich öffentlich oder privat treffen dürfen, egal ob geimpft oder nicht geimpft.
  • Es gibt auch keine Vorgaben mehr zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei Kulturveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen.
  • Es gibt keine Sonderregelungen mehr für Gottesdienste und Versammlungen.
  • Das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie ist aufgehoben
  • Das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten ist aufgehoben
  • Das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sind aufgehoben.
  • Auch die 3G-Regelung im ÖPNV entfällt.
  • 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und die Verpflichtung, home-office anbieten zu müssen, entfallen, können aber von den Arbeitgebern selbst fortgesetzt werden.

Für die eher grafisch orientierten unter Ihnen, gibt es natürlich auch wieder eine schöne aktuelle Übersicht aus dem Ministerium, die alle noch weiter gültigen Regeln zusammenfasst.

Auch auf unserer Website haben wir immer die wichtigsten Regeln für unsere Gäste zusammengefasst, ich hoffe, wir haben wieder alles erwischt, was es an Neuerungen nun gab.

Es bleibt also spannend, wie es nach dem 2. April weitergeht. Auch wenn es schwer fällt, den Krieg in der Ukraine unter geschäftlichen und touristischen Gesichtspunkten zu betrachten, wir müssen feststellen: Dieser Krieg wird sich auch wieder auf das Reisegeschehen auswirken. Das Gefühl der Sicherheit, eine der Top-Währungen im Tourismus seit Corona, geht bei einem Krieg mitten in Europa verloren, und auch die hohen Energie- und damit Mobilitätspreise werden die Reiselust zwangsweise bremsen. Solche Preissteigerungen kann kein Anbieter auf Dauer selber schultern, zumal nicht nach zwei Jahren Corona mit aufgebrauchten Rücklagen, also werden viele Preise deutlich steigen, auch im Tourismus.

Wir leben in einer Zeit der Ambivalenz, der Zerrissenheit.

In Sachen Corona gilt es derzeit, diesen irren Spagat hinzubekommen zwischen der Rekordzahl an Neuinfektionen und Rekord-Inzidenzen und all diesen Lockerungen und Veränderungen in Richtung Normalität.

Und genauso zerreißt uns der Zustand, in unseren geheizten Wohnungen am gedeckten Tisch zu sitzen, wohl wissend, dass nur wenige hundert Kilometer von uns entfernt Krieg ist und Menschen in Kellern hausen müssen, in Angst vor Bomben, hungernd, frierend und mit dem Tode bedroht. Wer es nicht bei Solidarität, Spenden und Beten belassen will, dem sei weiterhin die Website von BamberghilftUkraine empfohlen, da ist alles aufgelistet, was man aktuell von hier aus machen kann, spenden kann, helfen kann. Viele, viele Menschen engagieren sich hier und tun, was sie können für die Menschen in der Ukraine und für die Menschen, die bei uns in Bamberg Zuflucht gefunden haben. Privatleute, Mitarbeitende von Stadt und Landkreis, Ehrenamtliche, Krisenstäbe und Hilfsorganisationen. Respekt!

Das macht doch wieder Hoffnung, dass so viel Unmenschlichkeit so viel Menschlichkeit gebiert!

Corona – Erleichterungen zum 4.3.2022

Auch wenn es angesichts des Krieges in der Ukraine und der drohenden humanitären Katastrophe sehr schwer fällt, wieder zu unserem früheren Ausnahmezustand zurückzukehren, gibt es in Sachen Corona aktuell immer noch einige Unsicherheit, wie es jetzt eigentlich weitergeht. Die Ankündigungen aus der letzten MPK sind noch nicht wirklich weiter präzisiert, und wenn dies nicht bald geschieht, laufen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Maßnahmen am 20.3. einfach aus. Was auch immer das dann bedeutet…

Bayern hat nun in der heutigen Kabinettssitzung weitere Schritte des in der MPK angedeuteten Stufenplans besprochen und regierungsseitig verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen und sollen bis 4.3. noch in die 15. BayIfSMV eingearbeitet werden und ab dann auch gelten.

1. Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

2. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

3. Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

4. In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Was zum berühmten „20.3.“ geschehen wird, wissen noch nicht einmal die Spatzen auf den Dächern, die uns sonst gerne mal was pfeifen. Harren wir also der Dinge und üben uns weiter in Langmut.


Wer sich weiter in der Ukrainehilfe engagieren will, dem sei die bündelnde Website der tapferen und engagierten Menschen von „Bamberg hilft Ukraine“ empfohlen.

Der restliche Bericht aus dem Kabinett beschäftigt sich heute auch mit der Ukraine, daher hier noch der gesamte Wortlaut. Die Corona-Entscheidungen stehen ab Seite 10 – aber keine falschen Hoffnungen: es steht auch nicht mehr drin, als was ich oben schon rauskopiert habe.

Corona – Bayern macht sich locker

Also, wundern muss sich ja keiner, dass Bayern in unserer föderalen Republik immer mal wieder als … äh… Ausreißer gilt, um das als Angehöriger eben jenes Bundeslandes so positiv wie möglich zu formulieren. Für morgen ist die nächste MPK angekündigt. Erste Entwürfe gibt es schon, und alle haben sie in den letzten Tagen betont, wie wichtig jetzt ein bundesweit einheitliches Vorgehen sei. Und was macht Bayern? Trifft sich – Dienstag kommt nun mal vor Mittwoch – wie immer dienstags im Kabinett und entscheidet in großem Umfang die Rücknahme oder Lockerung diverser Maßnahmen, die alle bereits ab Donnerstag, 17.2. gelten sollen. Einheitliches Vorgehen? Wen kümmert’s. Sollen die anderen doch nachziehen, dann ist es einheitlich. Sorry, diese Schelte ist keineswegs parteipolitisch fundiert, sondern rein aus der Denke des Touristikers, der weiß, dass Verwirrung und Unsicherheit ob der vielen unterschiedlichen Regelungen in unseren immerhin 16 Bundesländern einfach weiter zu Zurückhaltung führen und als Buchungsbremse wirken. Das Ziel mit den einheitlichen Regeln würde uns jetzt sehr viel mehr helfen, als vieles andere – und den Kolleginnen und Kollegen in der Beratung die Fussel ersparen, die ihnen vom Mund hängen, wenn sie den Leuten ellenlang die hierzulande gerade gültigen Regeln zu erklären versuchen.

Aber gut, inhaltlich ist vieles davon schön und gut, da kann man nichts sagen, und bringt uns erheblich nach vorne – auch wenn ein leichtes Unbehagen bleibt, angesichts der Erfahrung, dass die Einschläge positiver Fälle im eigenen Umfeld immer näher kommen, bzw. längst angekommen sind, und eine Inzidenz von annähernd 2.000 unglaublich klingt. Erinnern Sie sich noch an die Inzidenzgrenzwerte von 35 und 50, über die man damals gestritten hat? Aber die Pandemie entwickelt sich, die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch, und die wesentlichen Faktoren, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, sind nun auch einmal andere als damals.

Also: Folgende Änderungen ab Donnerstag, die für uns alle relevant sind:

  1. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene im Privatbereich entfällt ersatzlos!
  2. Aus 2Gplus wird 2G für Kultur- und Sportveranstaltungen, für Führungen im Innenbereich, für alle Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten, für Messen, Tagungen und Kongresse, für die Objekte der Schlösserverwaltung und für alle Freizeiteinrichtungen.
  3. Die maximalen Zuschauerzahlen von Großveranstaltungen in Kultur und Sport werden weiter angehoben, für den Kulturbereich gilt weiter 75 % der Kapazität als Grenze der Belegung.
  4. 3G gilt fortan für Museen und Ausstellungen, für den Freizeitsport und Fitnessstudios, Hochschulen, Aus- und Fortbildung und Musikschulen, Bibliotheken und Archive sowie Laienensembles
  5. Im Einzelhandel entfällt die Begrenzung der Kundenzahl, FFP2 bleibt bestehen.
  6. Für Zoos, botanische Gärten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe (außer Linienverkehr) und Führungen gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr (äh, … hm, für Führungen draußen gab es schon lange keine offiziellen Kapazitätsbegrenzungen mehr …)
  7. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßiger Schultestung unterliegen, haben zukünftig generell zu allen 2G-Bereichen auch ohne Impfung Zugang.
  8. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung oder zu personalisierten Tickets entfällt.
  9. Die ohnehin ausgesetzten Hotspotregelungen gibt es nicht mehr.

Wow, da ist eine Menge Neues dabei, vor allem der Kulturbereich kann wieder ein bisschen Land sehen, wenn auch noch von weitem, aber immerhin: 3G für Museen ist ein großer Schritt nach vorne, und 2G statt 2Gplus für Innenführungen, Kulturveranstaltungen und für den MICE-Sektor machen auch einen kleinen Unterschied.

Hier zum Abschluss der Kabinettsbericht im Wortlaut:

Die neue bayerische Lockerheit

Im Kabinettsbericht von Dienstag, 8.2.2022 sind die veränderten Regeln für den Kulturbereich niedergelegt. Es bleibt zwar bei 2Gplus und FFP2-Maske, aber es dürfen wieder 75 % der Plätze belegt werden. Die Sperrstunde in der Gastronomie ist gefallen, es gibt daher in Zukunft wieder weniger Menschen, die nach 22 Uhr orientierungslos und verzweifelt durch unsere bayerischen Städte und Dörfer wanken und nicht weiter wissen. Thermen und Bäder sind nur noch 2G und auch Friseure und andere Dienstleistungen sind wieder unter Einhaltung der 3G-Regel offen. Der Einzelhandel ist in Bayern ohnehin seit einiger Zeit ja wieder ohne Beschränkung zugänglich (Kleiner Einschub in eigener Sache: die Tourist Info ist gemäß der internen Schutz-Regelungen der Stadt Bamberg aktuell nur unter Einhaltung von 3G – auch für Gäste – betretbar).

Auch haben die Ministerien einige schöne Grafiken bereitgestellt, die die Verwirrung ob der Quarantäneregeln bei positivem Testergebnis zumindest grafisch überwinden und auch gibt es eine schöne Übersicht zu den aktuell gültigen Regeln für den Alltag. Ich liste die Sachen einfach mal auf.

Hier der Kabinettsbericht mit den Entscheidungen zu Gastro, Kultur und Thermen und Bädern (nun wieder 2G

Und zu guter Letzt noch einmal die aktuell gültige Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch in der Kabinettssitzung bis 23. Februar verlängert wurde. Die Hotspotregelung ist übrigens weiter ausgesetzt.

Corona – und wieder ein paar Erleichterungen

Ein paar, wie ich meine, sinnvolle Erleichterungen hat uns das bayerische Kabinett heute in seiner Sitzung beschert – und ich benutze bewusst dieses zum Weihnachtskreis passende Wörtchen. Denn die Erleichterung für Geboosterte – ein weiterer toller Zugang zu unserem Wortschatz – keinen Test mehr bei 2Gplus-Anforderungen zu benötigen, ist nachvollziehbar. Und dass Führungen, die ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden, ab morgen ebenfalls wieder auf 2G zurückgeführt werden, also ohne den zusätzlichen Test, ist auch ein Gewinn für die Zugänglichkeit unserer und Ihrer Angebote. Das gilt gleichermaßen für einige weitere open-air Veranstaltungsformen und Einrichtungen, aber leider weiterhin nicht für Kultur und Museen im Innenbereich. Da bleibt es bei 2Gplus. Erstaunlich, was für eine Lobby sowas wie Freizeitparks offensichtlich haben, bei denen hier mal einfach so der Innenbereich mit dazugeschmissen wird mit 2G, während Museen weiter bei 2Gplus verbleiben müssen…

Ansonsten wird die 15. BayIfSMV bis 12. Januar 2022 verlängert. [Ergönzung vom 15.12.: Ich füge die konsolidierte Lesefassung vom 15.12. unten noch an] Wer sich also gestern durch die Lektüre gequält hat: Es hat sich gelohnt! Und die oben genannten Punkte bitte vorerst einfach dazu denken. Und noch ein bisschen an die Ministerialbeamtinnen und -beamten denken, die die unten stehenden Beschlüsse wieder bis heute 24 Uhr in die Schwurbelsprache der BayIfSMV umsetzen und möglichst viele Paragraphen-Querbezüge aufbauen müssen.

Aber mein Lieblingssatz aus diesem Bericht der Kabinettsitzung ist der zu den Silvester-Regelungen, denn da heißt es beim landesweiten Verbot von Menschenansammlungen von über 10 Personen zwischen 15 Uhr und 9 Uhr am Folgetag: „Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Das klingt irgendwie nach Wachtmeister Wirsing aus Doctor Döblingers geschmackvollem Kasperltheater, „haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Herrlich! Mal schauen, wie sich dieses Stück Alltagspoesie wieder in BayIfSMV-Sprache umsetzt… [Auch hier Ergänzung vom 15.12.: Die Formulierung war so gut, die wurde 1:1 übernommen! 🙂 ]

Corona – Aktualisierte Rahmenkonzepte

Konzepte sind ja schon immer etwas, was man entweder hassen oder lieben kann. Der eine liebt diese bis ins kleinste Detail durchgebauten Papiere mit Strategien und Vorhaben, weil man das dann so schön eines nach dem anderen abarbeiten kann, der andere hasst diese gesetzten Leitplanken, weil sie den kreativen Geist behindern, ja einengen – und ohnehin nie genau so umgesetzt werden, wie es da schwarz auf weiß eingefangen wurde. Die Corona-Rahmenkonzepte, die wir immer wieder seitens der Regierung vorgelegt bekommen, sind so ein Mittelding. Zum Teil das kleinste Fitzelchen regelnd, und zum Teil offen für Interpretationsspielraum. Lieben wird sie keine und keiner, zumal sie im Abgleich mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den sonstigen Quellen, die einem zur Verfügung stehen, wieder einmal viele Stunden anstrengender Lektüre und emsiges Blättern und Quersuchen auslösen.

Aber es gibt sie nun mal, und sie sind nun auch wieder ganz frisch angepasst. Einmal für die sog. „Touristischen Dienstleistungen„, die nach wie vor primär für sowas wie Freizeitparks geschrieben zu sein scheinen, aber dieses Mal auch explizit „Führungen“ mit einschließen. Und zum anderen für „Tagungen und Kongresse“ sowie für „Fortbildungen„. Für Beherbergung und Gastronomie gibt es noch nichts Neues, da gilt noch der Stand vom Oktober 2021, hier auf der Seite von FrankenTourismus relativ weit unten zu finden .

Gleich vorweg: Den Punkt 3.2. bei den „Touristischen Dienstleistungen“ lesen wir, nach mehrmaligem Hin- und Herwenden und Gegenlesen der BayIfSMV, so, dass für Gästeführer und Gästeführerinnen weiterhin letztlich 3G gilt und nicht 2Gplus, wie für Besucher und Besucherinnen. Das Wörtchen „dort“ in der zweiten Zeile bezieht sich auf die Maßgaben der BayIfSMV, und da steht es nach wie vor so drin.

Außerdem liegt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der konsolidierten Lesefassung vor, d.h. alle Änderungen sind eingearbeitet für einfachen, höchsten Lesegenuss! Wenn ich es mir recht überlege, ist die aber nur noch bis morgen, 15.12. gültig, dann muss es schon wieder was Neues geben! Mei, die Politikerinnen und Politiker und die Leut‘ in den Ministerien sind auch nicht zu beneiden. Wir müssen das ja nur lesen, die müssen sowas auch noch schreiben!!

Wir haben mittlerweile unsere Corona-Informationen für unsere Gäste auf einer Seite unserer Website gebündelt dargestellt, weil wir ansonsten nicht mehr hinterherkommen mit den Änderungen. Seit heute haben wir auch wieder ein Testzentrum direkt im Haus. Die Heldschen Apotheken sind im Vorraum zu unserem Tagungsraum untergekommen und betreiben dort ein kleines Testzentrum für gebuchte und spontane Termine mit tollen Öffnungszeiten: Mo – Sa: 8-19 Uhr und So 9-19 Uhr. Eine große Erleichterung für unsere Gäste, die mit den bestehenden Regeln nicht vertraut sind und erstmal ohne Test anreisen, und ein optimaler Standort auch für die Museen und Sehenswürdigkeiten im Altstadtbereich.

Hier also untereinander weg die entsprechenden Dokumente: