Corona ade!

Es ist mir eine Freude, gerade in diesem in den letzten drei Jahren zum Corona-Blog mutierten Tourismus-Blog zu verkünden, dass es mit dem heutigen Tage in Bayern keine, ich wiederhole: k e i n e Corona-Maßnahmen mehr gibt. Und dass die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ebenfalls zum 1.3.2023 ausgelaufen ist.

Hier der Auszug aus der Kabinettssitzung:

Ab 1. März in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des bayerischen Gesundheitsministeriums mehr

Ab Mittwoch, 1. März, gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Auf die Regeln kann nun verzichtet werden – dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen.
Die Bundesregierung setzt die vom Bund bislang angeordneten Testnachweiserfordernisse zum 1. März vorzeitig aus. In der Folge kann auch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen enthalten hatte, zum 1. März aufgehoben werden.
Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
.“

Wer es zur Sicherheit nochmal auf der Seite des Gesundheitsministeriums nachlesen möchte, klickt hier.

Und für die Historiker unter uns: Das hier war die erste Erwähnung von Corona auf diesem Blog am 16.3.2020. Klang dramatisch! Trotzdem glaubten wir, dass es im April wieder vorbei ist …

Ich schreibe also jetzt – Achtung! – zum letzten Mal, das Wörtchen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und plane, dieses Wort nun für etliche Jahre aus meinem aktiven Vokabular zu streichen!

Over and out!

Corona – Die Rahmenkonzepte sind aufgehoben

Eigentlich gibt es gar nichts zu berichten, aber eben genau dieses Nichts ist heute das Berichtenswerte und meine Corona-Nachricht zum Start in die Woche: Die berühmten „Rahmenkonzepte“, die Anstrengungen, das pandemische Geschehen durch die Regulierung des touristischen Geschehens einzudämmen, die Konzepte an denen wir uns alle über Monate hinweg die Zähne ausgebissen haben, die unsere Arbeit mit Bestimmungen und Beschränkungen aller Art überzogen und teils unmöglich gemacht haben, Konzepte, auf die wir immer händeringend gewartet haben, damit wir wissen, was wir wie und in welcher Form am nächsten Tag anbieten können aus unserem verbliebenen Portfolio, die teilweise so detailreich und gleichzeitig mit so verwirrend großem Interpretationsspielraum verfasst waren, dass sie uns in den Wahnsinn getrieben haben – diese Rahmenkonzepte sind jetzt allesamt aufgehoben! Ganz offiziell. Mit Brief und Siegel, Unterschrift und einem eigenen Gesetzesblatt. Für jedes einzelne Konzept eine eigene Aufhebung.

Was Sie jetzt damit machen, bleibt Ihnen überlassen. Drucken Sie sich die Dinger aus und erfreuen Sie sich an ihnen, hängen Sie sie an die Wand, ignorieren Sie sie, feiern Sie den Tag oder gehen Sie einfach wieder zum Alltag über. Das Schöne ist: Sie müssen sie nicht einmal lesen. Denn in allen steht das Gleiche drin:

Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept [hier einsetzen, welches Rahmenkonzept Sie betraf]“ vom soundsovielten Dezember 2021 …. wird aufgehoben.“

Nun müssen Sie also nur noch für sich selbst und für Ihren Betrieb überlegen, ob Sie noch die eine oder andere Grundregel beibehalten möchten. Für die sogenannten „vulnerablen“ Mitglieder unserer Gesellschaft ist die Pandemie mitnichten vorbei und weiter gefährlich, daher sollten wir im individuellen Fall deren Schutzbedürfnis weiter respektieren, aber ich glaube, die breite Akzeptanz für weitere Maßnahmen ist vorerst durch für diesen Sommer, wenn man sich so umschaut. Und es ist ja auch tatsächlich schön, wieder Menschen in den Städten und in den Biergärten und Cafés zu sehen.

Das war schon alles, was es heute im Blog gibt, aber irgendwie fühlte ich mich zu dieser aktuellen Abrundung der vergangenen zwei Jahre gedrängt. Auch der Katastrophenfall ist schon länger aufgehoben. Leider jedoch haben wir weiterhin keinen Mangel an Katastrophen auf dieser Welt. Unsicherheit – das Gift für die Reisetätigkeit – wird uns wohl noch eine ganze Weile weiter begleiten. Freiheit und Frieden für die Ukraine steht aber wohl bei fast allen Menschen ganz oben auf der Wunschliste!

Das touristische Geschehen ist in diesen Wochen irgendwie schwer zu lesen. Manches geht wieder, anderes geht komischerweise irgendwie gar nicht, es ist immer noch in Teilen eine große Zurückhaltung zu verspüren. Vom alten Normal sind wir immer noch weit entfernt, und ein neues Normal ist noch nicht zu erkennen.

Aber gut, die Aufgabe des Tages war es, Ihnen die Aufhebungen näherzubringen, deswegen kommen sie hier auch alle nacheinander, nur für Sie!

Coro… was?

Hätten Sie’s geglaubt? Dass es tatsächlich so kommt, wie es sich angedeutet hat in den letzten Tagen? Hätten Sie? Hand aufs Herz!

Ich gebe zu, ich habe ganz vergessen, dass heute Dienstag ist. Und dienstags nun mal immer das bayerische Kabinett tagt und entscheidet. Und somit dienstags immer Action angesagt ist. Denn Entscheidungen führen zu neuen Regeln. Und neue Regeln wollen im Alltag umgesetzt werden! Und zwar möglichst schnell.

Und heute? Heute wurde tatsächlich angekündigt, dass alles fällt. Alles, was wir uns mühsam angelernt haben, alles, woran wir uns gewöhnt haben, alles, was bisher vor Corona hat schützen sollen. All das fällt jetzt weg – in der Hoffnung, dass Corona bleibt, was es gerade aktuell ist: eine sehr ansteckende, aber offenbar deutlich weniger tödliche Krankheit. Wohl denen, die nicht zu den sogenannten vulnerablen Personengruppen gehören, für die das Coronavirus immer noch eine tödliche Bedrohung ist. Denn man stellt jetzt um auf Eigenverantwortung.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ab Sonntag, 3. April nur noch folgende Dinge:

  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in medizinischen, pflegerischen Einrichtungen und in größeren Sammelunterkünften.
  • Besucher ebensolcher medizinischer Einrichtungen benötigen weiter einen tagesaktuellen Test

Und das war’s! Okay, in Schulen soll bis Ostern erst einmal weiter getestet werden, aber auch dort fallen die Masken ab Montag weg.

Abstandswahrung, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und Hygienekonzepte werden nur noch empfohlen, sind also freiwillig. 2G, 3G, 2Gplus und all das fallen weg. Und die Kontaktbeschränkungen sind ja schon gefallen.

Bayern wird sich auch nicht der laut Bundesinfektionsschutzgesetz möglichen Regelung zu Hotspots annähern. Unter bestimmten Gefährdungsszenarien der Gesundheitsinfrastruktur oder wenn eine neue, gefährlichere Virusvariante auftauchen sollte, könnten in definierten Hotspots – von kleinen Einheiten wie Landkreisen oder kreisfreien Städten bis rauf zum ganzen Bundesland – auch wieder Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht eingeführt werden. Aber Bayern sagt, das sei nicht rechtssicher, und daher von Haus aus nicht umsetzbar.

Tja, da stehen wir nun und sollen uns wieder selber organisieren. Was bedeutet das jetzt eigentlich? Jede Einrichtung, jeder Betrieb kann jetzt für sich entscheiden, ob er seine Kunden noch um die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, wie Maskentragen, bittet. Aber für Zugangsbeschränkungen gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr. Was ist mit den Quarantäneregeln, was ist mit den Testzentren?

Nun, das ist wohl die Normalität, die wir uns alle gewünscht haben. Nur fällt es irgendwie gerade schwer, sich darauf einzustellen angesichts der Infektionszahlen von rund um die 3.000. Erinnern Sie sich noch an U50 und Ü50? Das war letztes Jahr im Sommer. Da gab es die Begriffe 2G und 3G noch gar nicht, stellen Sie sich das mal vor! Ich hätte schwören können, dass es den Begriff „3G“ schon mindestens seit Adenauers Zeiten gibt.

Ja, da fällt mir für heute auch nichts mehr ein, konkret in Gesetzesform findet sich das dann vermutlich in der angekündigten 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, [Nachtrag vom 2.4.: Habe die Verordnung verlinkt, steht tatsächlich nichts anderes drin…] die pünktlich zum 3. April erscheinen soll.

Hier also nun der Kabinettsbericht – Corona ab Punkt 3 – für all die, die das auch noch nicht ganz glauben wollen, und möglicherweise gerade daheim sitzen, weil sie selbst, ihr Kind, der Nachbar, die Kollegin, der Partner, die Lehrerin, der Mitarbeiter oder die Chefin oder auch alle zusammen positiv sind und sich in Quarantäne befinden – wie gefühlt jeder zweite im Moment.

Corona: Auf, zu, wer, was, wann, wie, oder doch nicht?

Ja, Corona ist tatsächlich noch da. Auch wenn die Pandemie derzeit angesichts der düsteren Weltlage und der schrecklichen Bilder aus dem Krieg in der Ukraine und der großen Zahl Schutz suchender, flüchtender Menschen in unserem Land gerade sehr in den Hintergrund geraten ist. Aber genau genommen ist Corona sogar präsenter denn je. Denn sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld ist die Zahl der Infektionen und der Personen in Quarantäne oder freiwilliger Selbstisolation Legion. Die gesetzlichen Grundlagen hingegen stehen aktuell auf Lockerungen im Quadrat. Auch wenn es also schwer fällt, umzuschalten, im wahrsten Sinne des Wortes, vom Krieg zu Corona: Hier mal wieder eine Zusammenfassung dessen, was aktuell gilt. Denn es ist gerade seeeehr verwirrend.

Heute ist der letzte Tag des alten Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Ab morgen, 20.3.2022, ist nur noch ein klitzekleiner Kanon an Maßnahmen übrig, der den Ländern ihre Maßnahmen auf Länderebene ermöglicht. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist, die es den Ländern erlaubt, ihre aktuellen Maßnahmen noch bis 2. April zu verlängern. Bayern, zum Beispiel, nutzt diese Zeit und behält die meisten Maßnahmen bis 2. April bei.

Ich zitiere zunächst aus einem Pressetext des Bundesgesundheitsministeriums:

Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Es tritt am Sonntag (20. März 2022) in Kraft. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Bundesländer auch über den 19. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen können:

  • Die Bundesländer können ihre derzeit geltenden Verordnungen bis zum 2. April aufrechterhalten, sofern die dort enthaltenen Maßnahmen denen aus dem neu beschlossenen Katalog entsprechen.
  • Die Länder können Anschlussregelungen nach den neuen Regeln des IfSG beschließen.
  • Das neue Konzept beruht auf 2 Säulen:
  • Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
  • Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen.
  • In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein.
  • Das IfSG wirkt präventiv: Hotspot-Regeln können beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
  • Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.  
  • Außerdem werden mit dem Gesetz die Begriffe des Impf- Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert.
  • Die Einreiseverordnung wird bis zum 28. April 2022 verlängert.

Was also zum Beispiel bleiben wird, sind die Masken im ÖPNV und im Fernverkehr sowie im Gesundheitswesen, wie auch die weiterhin regelmäßige Testung im Gesundheitswesen und in Schulen. Ergänzt wird dieses Maskengebot durch eine Hotspotregelung. In Hotspots kann dann wieder großflächig Masken- und Abstandsgebot eingeführt werden ebenso wie Zugangsbeschränkungen über 2G/3G usw. und die Verpflichtung zu Hygieneschutzkonzepten für verschiedene Einrichtungen. Hotspots können zum Beispiel Landkreise oder kreisfreie Städte sein, aber auch ganze Bundesländer. Und das war’s. Mehr gibt die Bundesgesetzgebung nicht mehr her.

Kommen wir nach Bayern: Bayern verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April. Aber nicht alle! Das wäre ja zu einfach. Im Kern bleiben aber fast alle bekannten aktuellen 2G- und 3G-Regeln bestehen:
2G plus in Diskotheken, 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich. Was fällt, ist die 3G-Regel im ÖPNV, hierfür gibt es nun keine gesetzliche Grundlage mehr. Da gilt also nur noch das Maskengebot. Generell bleibt die Maskenpflicht aber, und damit ist als Standard weiterhin FFP2 gemeint.

Neu ab dem 20. März sind folgende Regelungen, bzw. Nicht-mehr-Regelungen:

  • Die Kontaktbeschränkungen insgesamt sind gekippt. Es gibt also jetzt keine Begrenzung mehr für die Anzahl der Menschen, die sich öffentlich oder privat treffen dürfen, egal ob geimpft oder nicht geimpft.
  • Es gibt auch keine Vorgaben mehr zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei Kulturveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen.
  • Es gibt keine Sonderregelungen mehr für Gottesdienste und Versammlungen.
  • Das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie ist aufgehoben
  • Das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten ist aufgehoben
  • Das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sind aufgehoben.
  • Auch die 3G-Regelung im ÖPNV entfällt.
  • 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und die Verpflichtung, home-office anbieten zu müssen, entfallen, können aber von den Arbeitgebern selbst fortgesetzt werden.

Für die eher grafisch orientierten unter Ihnen, gibt es natürlich auch wieder eine schöne aktuelle Übersicht aus dem Ministerium, die alle noch weiter gültigen Regeln zusammenfasst.

Auch auf unserer Website haben wir immer die wichtigsten Regeln für unsere Gäste zusammengefasst, ich hoffe, wir haben wieder alles erwischt, was es an Neuerungen nun gab.

Es bleibt also spannend, wie es nach dem 2. April weitergeht. Auch wenn es schwer fällt, den Krieg in der Ukraine unter geschäftlichen und touristischen Gesichtspunkten zu betrachten, wir müssen feststellen: Dieser Krieg wird sich auch wieder auf das Reisegeschehen auswirken. Das Gefühl der Sicherheit, eine der Top-Währungen im Tourismus seit Corona, geht bei einem Krieg mitten in Europa verloren, und auch die hohen Energie- und damit Mobilitätspreise werden die Reiselust zwangsweise bremsen. Solche Preissteigerungen kann kein Anbieter auf Dauer selber schultern, zumal nicht nach zwei Jahren Corona mit aufgebrauchten Rücklagen, also werden viele Preise deutlich steigen, auch im Tourismus.

Wir leben in einer Zeit der Ambivalenz, der Zerrissenheit.

In Sachen Corona gilt es derzeit, diesen irren Spagat hinzubekommen zwischen der Rekordzahl an Neuinfektionen und Rekord-Inzidenzen und all diesen Lockerungen und Veränderungen in Richtung Normalität.

Und genauso zerreißt uns der Zustand, in unseren geheizten Wohnungen am gedeckten Tisch zu sitzen, wohl wissend, dass nur wenige hundert Kilometer von uns entfernt Krieg ist und Menschen in Kellern hausen müssen, in Angst vor Bomben, hungernd, frierend und mit dem Tode bedroht. Wer es nicht bei Solidarität, Spenden und Beten belassen will, dem sei weiterhin die Website von BamberghilftUkraine empfohlen, da ist alles aufgelistet, was man aktuell von hier aus machen kann, spenden kann, helfen kann. Viele, viele Menschen engagieren sich hier und tun, was sie können für die Menschen in der Ukraine und für die Menschen, die bei uns in Bamberg Zuflucht gefunden haben. Privatleute, Mitarbeitende von Stadt und Landkreis, Ehrenamtliche, Krisenstäbe und Hilfsorganisationen. Respekt!

Das macht doch wieder Hoffnung, dass so viel Unmenschlichkeit so viel Menschlichkeit gebiert!

Corona – Erleichterungen zum 4.3.2022

Auch wenn es angesichts des Krieges in der Ukraine und der drohenden humanitären Katastrophe sehr schwer fällt, wieder zu unserem früheren Ausnahmezustand zurückzukehren, gibt es in Sachen Corona aktuell immer noch einige Unsicherheit, wie es jetzt eigentlich weitergeht. Die Ankündigungen aus der letzten MPK sind noch nicht wirklich weiter präzisiert, und wenn dies nicht bald geschieht, laufen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Maßnahmen am 20.3. einfach aus. Was auch immer das dann bedeutet…

Bayern hat nun in der heutigen Kabinettssitzung weitere Schritte des in der MPK angedeuteten Stufenplans besprochen und regierungsseitig verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen und sollen bis 4.3. noch in die 15. BayIfSMV eingearbeitet werden und ab dann auch gelten.

1. Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

2. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

3. Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

4. In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Was zum berühmten „20.3.“ geschehen wird, wissen noch nicht einmal die Spatzen auf den Dächern, die uns sonst gerne mal was pfeifen. Harren wir also der Dinge und üben uns weiter in Langmut.


Wer sich weiter in der Ukrainehilfe engagieren will, dem sei die bündelnde Website der tapferen und engagierten Menschen von „Bamberg hilft Ukraine“ empfohlen.

Der restliche Bericht aus dem Kabinett beschäftigt sich heute auch mit der Ukraine, daher hier noch der gesamte Wortlaut. Die Corona-Entscheidungen stehen ab Seite 10 – aber keine falschen Hoffnungen: es steht auch nicht mehr drin, als was ich oben schon rauskopiert habe.

Corona – Bayern macht sich locker

Also, wundern muss sich ja keiner, dass Bayern in unserer föderalen Republik immer mal wieder als … äh… Ausreißer gilt, um das als Angehöriger eben jenes Bundeslandes so positiv wie möglich zu formulieren. Für morgen ist die nächste MPK angekündigt. Erste Entwürfe gibt es schon, und alle haben sie in den letzten Tagen betont, wie wichtig jetzt ein bundesweit einheitliches Vorgehen sei. Und was macht Bayern? Trifft sich – Dienstag kommt nun mal vor Mittwoch – wie immer dienstags im Kabinett und entscheidet in großem Umfang die Rücknahme oder Lockerung diverser Maßnahmen, die alle bereits ab Donnerstag, 17.2. gelten sollen. Einheitliches Vorgehen? Wen kümmert’s. Sollen die anderen doch nachziehen, dann ist es einheitlich. Sorry, diese Schelte ist keineswegs parteipolitisch fundiert, sondern rein aus der Denke des Touristikers, der weiß, dass Verwirrung und Unsicherheit ob der vielen unterschiedlichen Regelungen in unseren immerhin 16 Bundesländern einfach weiter zu Zurückhaltung führen und als Buchungsbremse wirken. Das Ziel mit den einheitlichen Regeln würde uns jetzt sehr viel mehr helfen, als vieles andere – und den Kolleginnen und Kollegen in der Beratung die Fussel ersparen, die ihnen vom Mund hängen, wenn sie den Leuten ellenlang die hierzulande gerade gültigen Regeln zu erklären versuchen.

Aber gut, inhaltlich ist vieles davon schön und gut, da kann man nichts sagen, und bringt uns erheblich nach vorne – auch wenn ein leichtes Unbehagen bleibt, angesichts der Erfahrung, dass die Einschläge positiver Fälle im eigenen Umfeld immer näher kommen, bzw. längst angekommen sind, und eine Inzidenz von annähernd 2.000 unglaublich klingt. Erinnern Sie sich noch an die Inzidenzgrenzwerte von 35 und 50, über die man damals gestritten hat? Aber die Pandemie entwickelt sich, die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch, und die wesentlichen Faktoren, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, sind nun auch einmal andere als damals.

Also: Folgende Änderungen ab Donnerstag, die für uns alle relevant sind:

  1. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene im Privatbereich entfällt ersatzlos!
  2. Aus 2Gplus wird 2G für Kultur- und Sportveranstaltungen, für Führungen im Innenbereich, für alle Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten, für Messen, Tagungen und Kongresse, für die Objekte der Schlösserverwaltung und für alle Freizeiteinrichtungen.
  3. Die maximalen Zuschauerzahlen von Großveranstaltungen in Kultur und Sport werden weiter angehoben, für den Kulturbereich gilt weiter 75 % der Kapazität als Grenze der Belegung.
  4. 3G gilt fortan für Museen und Ausstellungen, für den Freizeitsport und Fitnessstudios, Hochschulen, Aus- und Fortbildung und Musikschulen, Bibliotheken und Archive sowie Laienensembles
  5. Im Einzelhandel entfällt die Begrenzung der Kundenzahl, FFP2 bleibt bestehen.
  6. Für Zoos, botanische Gärten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe (außer Linienverkehr) und Führungen gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr (äh, … hm, für Führungen draußen gab es schon lange keine offiziellen Kapazitätsbegrenzungen mehr …)
  7. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßiger Schultestung unterliegen, haben zukünftig generell zu allen 2G-Bereichen auch ohne Impfung Zugang.
  8. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung oder zu personalisierten Tickets entfällt.
  9. Die ohnehin ausgesetzten Hotspotregelungen gibt es nicht mehr.

Wow, da ist eine Menge Neues dabei, vor allem der Kulturbereich kann wieder ein bisschen Land sehen, wenn auch noch von weitem, aber immerhin: 3G für Museen ist ein großer Schritt nach vorne, und 2G statt 2Gplus für Innenführungen, Kulturveranstaltungen und für den MICE-Sektor machen auch einen kleinen Unterschied.

Hier zum Abschluss der Kabinettsbericht im Wortlaut:

Die neue bayerische Lockerheit

Im Kabinettsbericht von Dienstag, 8.2.2022 sind die veränderten Regeln für den Kulturbereich niedergelegt. Es bleibt zwar bei 2Gplus und FFP2-Maske, aber es dürfen wieder 75 % der Plätze belegt werden. Die Sperrstunde in der Gastronomie ist gefallen, es gibt daher in Zukunft wieder weniger Menschen, die nach 22 Uhr orientierungslos und verzweifelt durch unsere bayerischen Städte und Dörfer wanken und nicht weiter wissen. Thermen und Bäder sind nur noch 2G und auch Friseure und andere Dienstleistungen sind wieder unter Einhaltung der 3G-Regel offen. Der Einzelhandel ist in Bayern ohnehin seit einiger Zeit ja wieder ohne Beschränkung zugänglich (Kleiner Einschub in eigener Sache: die Tourist Info ist gemäß der internen Schutz-Regelungen der Stadt Bamberg aktuell nur unter Einhaltung von 3G – auch für Gäste – betretbar).

Auch haben die Ministerien einige schöne Grafiken bereitgestellt, die die Verwirrung ob der Quarantäneregeln bei positivem Testergebnis zumindest grafisch überwinden und auch gibt es eine schöne Übersicht zu den aktuell gültigen Regeln für den Alltag. Ich liste die Sachen einfach mal auf.

Hier der Kabinettsbericht mit den Entscheidungen zu Gastro, Kultur und Thermen und Bädern (nun wieder 2G

Und zu guter Letzt noch einmal die aktuell gültige Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch in der Kabinettssitzung bis 23. Februar verlängert wurde. Die Hotspotregelung ist übrigens weiter ausgesetzt.

Corona – und wieder ein paar Erleichterungen

Ein paar, wie ich meine, sinnvolle Erleichterungen hat uns das bayerische Kabinett heute in seiner Sitzung beschert – und ich benutze bewusst dieses zum Weihnachtskreis passende Wörtchen. Denn die Erleichterung für Geboosterte – ein weiterer toller Zugang zu unserem Wortschatz – keinen Test mehr bei 2Gplus-Anforderungen zu benötigen, ist nachvollziehbar. Und dass Führungen, die ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden, ab morgen ebenfalls wieder auf 2G zurückgeführt werden, also ohne den zusätzlichen Test, ist auch ein Gewinn für die Zugänglichkeit unserer und Ihrer Angebote. Das gilt gleichermaßen für einige weitere open-air Veranstaltungsformen und Einrichtungen, aber leider weiterhin nicht für Kultur und Museen im Innenbereich. Da bleibt es bei 2Gplus. Erstaunlich, was für eine Lobby sowas wie Freizeitparks offensichtlich haben, bei denen hier mal einfach so der Innenbereich mit dazugeschmissen wird mit 2G, während Museen weiter bei 2Gplus verbleiben müssen…

Ansonsten wird die 15. BayIfSMV bis 12. Januar 2022 verlängert. [Ergönzung vom 15.12.: Ich füge die konsolidierte Lesefassung vom 15.12. unten noch an] Wer sich also gestern durch die Lektüre gequält hat: Es hat sich gelohnt! Und die oben genannten Punkte bitte vorerst einfach dazu denken. Und noch ein bisschen an die Ministerialbeamtinnen und -beamten denken, die die unten stehenden Beschlüsse wieder bis heute 24 Uhr in die Schwurbelsprache der BayIfSMV umsetzen und möglichst viele Paragraphen-Querbezüge aufbauen müssen.

Aber mein Lieblingssatz aus diesem Bericht der Kabinettsitzung ist der zu den Silvester-Regelungen, denn da heißt es beim landesweiten Verbot von Menschenansammlungen von über 10 Personen zwischen 15 Uhr und 9 Uhr am Folgetag: „Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Das klingt irgendwie nach Wachtmeister Wirsing aus Doctor Döblingers geschmackvollem Kasperltheater, „haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Herrlich! Mal schauen, wie sich dieses Stück Alltagspoesie wieder in BayIfSMV-Sprache umsetzt… [Auch hier Ergänzung vom 15.12.: Die Formulierung war so gut, die wurde 1:1 übernommen! 🙂 ]

Corona – Aktualisierte Rahmenkonzepte

Konzepte sind ja schon immer etwas, was man entweder hassen oder lieben kann. Der eine liebt diese bis ins kleinste Detail durchgebauten Papiere mit Strategien und Vorhaben, weil man das dann so schön eines nach dem anderen abarbeiten kann, der andere hasst diese gesetzten Leitplanken, weil sie den kreativen Geist behindern, ja einengen – und ohnehin nie genau so umgesetzt werden, wie es da schwarz auf weiß eingefangen wurde. Die Corona-Rahmenkonzepte, die wir immer wieder seitens der Regierung vorgelegt bekommen, sind so ein Mittelding. Zum Teil das kleinste Fitzelchen regelnd, und zum Teil offen für Interpretationsspielraum. Lieben wird sie keine und keiner, zumal sie im Abgleich mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den sonstigen Quellen, die einem zur Verfügung stehen, wieder einmal viele Stunden anstrengender Lektüre und emsiges Blättern und Quersuchen auslösen.

Aber es gibt sie nun mal, und sie sind nun auch wieder ganz frisch angepasst. Einmal für die sog. „Touristischen Dienstleistungen„, die nach wie vor primär für sowas wie Freizeitparks geschrieben zu sein scheinen, aber dieses Mal auch explizit „Führungen“ mit einschließen. Und zum anderen für „Tagungen und Kongresse“ sowie für „Fortbildungen„. Für Beherbergung und Gastronomie gibt es noch nichts Neues, da gilt noch der Stand vom Oktober 2021, hier auf der Seite von FrankenTourismus relativ weit unten zu finden .

Gleich vorweg: Den Punkt 3.2. bei den „Touristischen Dienstleistungen“ lesen wir, nach mehrmaligem Hin- und Herwenden und Gegenlesen der BayIfSMV, so, dass für Gästeführer und Gästeführerinnen weiterhin letztlich 3G gilt und nicht 2Gplus, wie für Besucher und Besucherinnen. Das Wörtchen „dort“ in der zweiten Zeile bezieht sich auf die Maßgaben der BayIfSMV, und da steht es nach wie vor so drin.

Außerdem liegt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der konsolidierten Lesefassung vor, d.h. alle Änderungen sind eingearbeitet für einfachen, höchsten Lesegenuss! Wenn ich es mir recht überlege, ist die aber nur noch bis morgen, 15.12. gültig, dann muss es schon wieder was Neues geben! Mei, die Politikerinnen und Politiker und die Leut‘ in den Ministerien sind auch nicht zu beneiden. Wir müssen das ja nur lesen, die müssen sowas auch noch schreiben!!

Wir haben mittlerweile unsere Corona-Informationen für unsere Gäste auf einer Seite unserer Website gebündelt dargestellt, weil wir ansonsten nicht mehr hinterherkommen mit den Änderungen. Seit heute haben wir auch wieder ein Testzentrum direkt im Haus. Die Heldschen Apotheken sind im Vorraum zu unserem Tagungsraum untergekommen und betreiben dort ein kleines Testzentrum für gebuchte und spontane Termine mit tollen Öffnungszeiten: Mo – Sa: 8-19 Uhr und So 9-19 Uhr. Eine große Erleichterung für unsere Gäste, die mit den bestehenden Regeln nicht vertraut sind und erstmal ohne Test anreisen, und ein optimaler Standort auch für die Museen und Sehenswürdigkeiten im Altstadtbereich.

Hier also untereinander weg die entsprechenden Dokumente:

Corona – Was uns weiter erwartet

Nach den Entscheidungen auf Bundesebene hat heute das Bayerische Kabinett getagt und die Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, die nicht ohnehin schon in Bayern gegolten haben. Neu ist für uns vor allem dann 2G im Einzelhandel und 2G auch in der Außengastronomie. Auch die Tourist Info wird sich diesem Gebot dann anschließen müssen. Wir zählen wohl nicht mehr, wie Anfang des Jahres noch, zum Grundbedarf… Aber Gäste, die hier übernachten, sind ja ohnehin schon bei 2G, insofern macht das den Kohl auch nicht mehr fett. Alles weitere wird dann noch genauer und in dem bei uns allen so beliebten Gesetzesdeutsch in der Ergänzung der 15. BayIfSMV stehen.
Ich wünsche allen gutes Durchhalten!

Und damit das alles Hand in Hand geht, hier auch noch eine tagesaktuelle Übersicht der Impf- und Testmöglichkeiten in Bamberg aus der städtischen Pressemeldung von heute:

Überblick über die verschiedenen Angebote in der Stadt

Im Stadtgebiet Bamberg gibt es eine Vielzahl an Teststellen und Impfangeboten. „Ganz wichtig sind jetzt die Informationen zu den Fragen: „Wie und wo kann ich mich in Bamberg impfen und testen lassen? Darauf wollen wir gebündelt Antworten geben“, so Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke. Die Verantwortlichen in der Stadt und im Landkreis Bamberg verfolgen das Ziel, Warteschlangen künftig zu vermeiden und Rücksicht auf die winterlichen Temperaturen zu nehmen.

  1. Wo kann ich mich gegen Covid 19 impfen lassen?
  • Impfzentrum Bamberg, Emil-Kemmer-Str. 33, 96103 Hallstadt; montags bis freitags, von 8.30 Uhr bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 19 Uhr; samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr (www.impfzentrum-bamberg.de). Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Registrierung und Terminbuchung online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ . Impfwillige über 70 Jahre können ohne Termin zum Impfzentrum kommen und werden vorrangig behandelt. 
  • Konzert- und Kongresshalle, Mußstraße 1, 96047 Bamberg (ab Montag, 6.12.2021); montags, mittwochs, freitags und samstags, von 9 Uhr bis 15 Uhr. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.
  • Hausärztin/Hausarzt: nach persönlicher Terminvereinbarung
  1. Wo kann ich mich testen lassen?
  • Corona Service Center am ZOB, Promenadenstraße 6a, 96047 Bamberg

Schnelltests sind möglich montags bis samstags, 9 Uhr bis 15 Uhr; Termine nach vorheriger Anmeldung unter www.schnelltest-bamberg.de

  • Testzentrum am Sendelbach 15, 96050 Bamberg;

Schnelltests sind möglich montags bis sonntags, sowie feiertags, 15 Uhr bis 19 Uhr; letzter Test um 18.45 Uhr; vorherige Online-Terminvereinbarung unter www.schnelltest-bamberg.de

Achtung: PCR-Tests: montags bis freitags, 15 bis 19 Uhr, letzter Test um 18.45 Uhr; nur nach Anweisung durch das Gesundheitsamt, bei positivem Selbst- oder Schnelltest oder bei roter Corona-WarnApp; außerdem für Schwangere und Stillende sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen;

  • Sozialstiftung Bamberg, Bürgerteststelle Buger Straße 80, 96049 Bamberg

Schnelltests: montags bis freitags, 7 Uhr bis 15.30 Uhr, ohne Anmeldung

  • Rettungswesen:
  • Bayerisches Rotes Kreuz, Paradiesweg 1, 96049 Bamberg; Schnelltests: dienstags und donnerstags, 19 Uhr bis 21 Uhr; freitags, 18 Uhr bis 21 Uhr; sonntags, 9 Uhr bis 11 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr; Termine nur nach Anmeldung unter www.test-bamberg.de

mittwochs: nur Kindertestungen, 16.30 Uhr bis 18 Uhr, Anmeldung unter www.kinder-test-bamberg.de

  • Malteser Testzentrum, Moosstraße 69, 96050 Bamberg; montags, mittwochs, freitags, samstags und sonntags, 9 Uhr bis 13 Uhr; Schnelltests sowie kostenpflichtige PCR-Tests (89 Euro); keine Testung bei positiven Selbst- oder Schnelltests oder bei erhöhtem Risiko auf der Corona-WarnApp; Tests ausschließlich nach Anmeldung unter https://malteser_dioezses_bamberg.covidservicepoint.de/
  • Weitere Teststellen:
  • Rewe, Würzburger Straße 55, Heldsche Apotheken: Schnelltests ohne Anmeldung; montags bis donnerstags, 13 Uhr bis 17.30 Uhr; freitags und samstags, 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr;
  • vor Karstadt, Heldsche Apotheken: Schnelltests ohne Anmeldung; montags bis samstags, 9.30 Uhr bis 18 Uhr;
  • Bahnhof, Heldsche Apotheken: Schnelltests ohne Anmeldung; montags bis samstags, 8.30 Uhr bis 19 Uhr; sonn- und feiertags: 11 Uhr bis 17 Uhr
  • Pödeldorfer Straße 146, 96050 Bamberg; Mobar; Schnelltests montags bis sonntags, 12 bis 22 Uhr; ohne Anmeldung;
  • Obere Brücke 4, 96047 Bamberg, Heilpraxis Anette Fuhrmann: Schnelltests dienstags und donnerstags, 16 Uhr bis 18 Uhr; sonntags, 10 Uhr bis 13 Uhr (außer 5.12.2021); Lolli- und Spucktests; Telefon: 0157/71754257;
  • Lange Straße 17, 96047 Bamberg, Shvab Medical; Schnelltests montags bis samstags, 10 Uhr bis 17 Uhr sowie sonntags von 10 Uhr bis 14 Uhr; ohne Anmeldung
  • Bamberger Apotheken:
  • Brücken-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Herzog-Max-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Gartenstadt-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Hainapotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Luisen-Apotheke: nach telefonischer Anmeldung unter 0951/3012345
  • Marien-Apotheke: nach telefonischer Anmeldung unter 0951/981510
  • Rosen-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • St. Georg Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Vita-Apotheke: nach telefonischer Anmeldung unter 0951/22797
  • Wunderburgapotheke: Online-Anmeldung ist nötig

Anmerkung:

Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, Öffnungszeiten der einzelnen Anbieter können sich ändern. Die Daten sind auf dem Stand 3.12.2021 und werden auf der Internetseite der Stadt Bamberg regelmäßig aktualisiert. Dort ist auch eine graphische Übersicht zu allen Testangeboten zu finden: www.stadt.bamberg.de/testmoeglichkeiten

Für alle Bürger:innen gibt es zudem die Möglichkeit, Teststellen mit Hilfe der Corona-Warn-App zu finden: CWA – Schnellteststellensuche (schnelltestportal.de)

Alle Anbieter von sogenannten Bürgertests (Schnelltests), die diese abrechnen wollen, müssen an die Corona-Warn-App angebunden sein.“