Corona – Der Weg zur Krippe

„Der Weg zur Krippe“ – so hieß mein heißgeliebter Adventskalender aus Kindertagen, dessen gebastelte Papierfiguren ich Jahr für Jahr immer wieder aus dem Speicher geholt habe.

In der diesjährigen Adventszeit steht uns ein ganz anderer Weg zur weihnachtlichen Krippe bevor. Er ist von Ungewissheit und Existenzängsten geprägt, aber auch von einem Silberstreif am Horizont, und somit in gewisser Weise auch von Warten, womit wir wieder beim Advent wären.

Es war dann doch fast zehn Uhr, bis die Sitzung gestern zu Ende war und im Großen und Ganzen kam es so, wie es zu erwarten war, mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen bis inklusive 20.12.2020 und einer teilweisen Verschärfung der Maßnahmen. Den vollen Wortlaut des Beschlusses können Sie hier nachlesen. Für den Tourismus ist vor allen Dingen der Hinweis relevant, dass die Schließung insbesondere der Gastronomie und Hotellerie wohl bis Anfang Januar gelten wird, sofern sich keine massive Verbesserung der Inzidenzwerte einstellt.

Herr Söder wies auf den möglicherweise bald zur Verfügung stehenden Impfstoff hin und nannte dies auch ein „Licht am Ende des Tunnels„, führte aber weiter aus: „Noch ist es leider nicht so weit. Noch immer kann die Pandemie nur durch die Disziplin aller und jedes Einzelnen in Schach gehalten und eingedämmt werden. Die aktuellen Infektionszahlen müssen nicht nur stabilisiert, sondern dauerhaft nach unten gedrückt werden. Dazu sind weitere Maßnahmen für Bayern zwingend erforderlich.

Verlängern – Vertiefen – Hotspot-Strategie – Helfen“ – auf diesen Nenner brachte er die bayerische Strategie, deren Punkte ich im Folgenden aus der Pressemeldung aufführe. Neu sind u.a. die Verringerung der Kontaktbeschränkungen, die expliziten Schließungen von Bibliotheken und Archiven sowie der Erwachsenenbildung, eine erweitere Maskenpflicht sowie eine neue Quadratmeterregelung je Kunde im Einzelhandel. Den vollen Wortlaut des Berichts aus der Kabinettssitzung können Sie hier nachlesen. Für den reinen Maßnahmenteil können Sie einfach hier weiterlesen. Und damit verabschiede ich mich an dieser Stelle, für den Rest des Eintrags spricht die bayerische Landesregierung:

A. Verlängern

a. Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Das bedeutet vereinfacht insbesondere:

  • Übernachtungsangebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke.
  • Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc.
  • Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen.
  • Geschlossen ist die Gastronomie.
  • Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (außer Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen).
  • Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten indoor sind geschlossen.
  • Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer.
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt (außer Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
  • Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen.
  • Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz
  • Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen.

b. Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie wird vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

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Novemberhilfen – jetzt online

Aktuell verhandeln die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten noch mit der Kanzlerin über die genaue Ausformung der Maßnahmen, wie sie über den 30.11. hinaus gelten sollen. Diverses ist schon durchgesickert, wir nehmen ja zurzeit quasi live am politischen Willensbildungsprozess teil, die internen Beschlussvorlagen sind nur wenige Minuten „intern“ bevor sie an die Öffentlichkeit „durchgestochen“ werden, wie das so schön heißt. Vielleicht tut es dann nicht mehr so weh während der Verkündigung, wenn man schon einmal hat drüber schlafen können. Aber es wird immer noch debattiert, und das ist auch gut so, denn es geht um die Gesundheit Aller und um die Existenzen Vieler. Das Podium für die Pressekonferenz ist in diesen Minuten somit immer noch leer. Aber nach meinen Informationen wird es ohnehin am morgigen Donnerstag um 14 Uhr wiederum eine eigene Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten geben, auf der dann die Maßnahmenumsetzung für Bayern verkündet wird. Letztlich ist das morgige Ergebnis relevant für uns alle, insofern vertröste ich Sie dafür auf morgen und melde mich dann wieder.

Heute Abend möchte ich Ihnen rasch kundtun, dass hier die Anträge für die sog. Novemberhilfen nun online sind. Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch diese „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019.

Hier finden Sie die Vollzugshinweise, detaillierte Erklärungen zu den Antragsberechtigungen und der Umsetzung. Und hier finden sich ausführliche FAQs rund um die Anträge.

Ich habe alles, zugegebenermaßen kursorisch, überflogen, aber es kommt mir so vor, als ob man dieses Mal tatsächlich eine brauchbare Hilfe auch für Kulturschaffende und Soloselbständige geschaffen hat. Keine Betriebsstätte oder Betriebskosten als Voraussetzung und explizit auch in der Verwendung für die Lebenshaltungskosten erlaubt! Und ggf. kann auch der Durchschnitt des Jahres 2019 genommen werden, statt des Monats November 2019. Der Zugang läuft direkt über Elster, das online-Programm, mit dem man schon seit vielen Jahren die Steuererklärung machen kann. Hier sind die Infos speziell für den direkten Antrag auf die Soforthilfe von bis zu 5.000 €

Alle anderen – und für alle Summen, die darüber hinaus gehen – müssen die Anträge wieder über Steuerbüros, Wirtschaftsprüfer udg., die sog. „prüfenden Dritten“, stellen. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen allen den größtmöglichen Erfolg bei Ihrer Antragsstellung!

Corona: Die 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!

Von der Geschäftsführerin des Tourismusverbands Franken, Angelika Schäffer, erreichte mich gestern Abend noch eine Mail mit aktuellem Inhalt zur neuen 8. (!!) bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die gezielt alles rund um die bundesweiten Maßnahmen ab 2.11. aufgreift, klarstellt und in Gesetzesform gebracht hat, letztlich eine 1:1-Umsetzung der aus der Ministerpräsidentenkonferenz vorgegebenen Anordnungen. Frau Schäffer bezieht sich dabei auf Informationen aus dem Ministerium und vom DEHOGA, der noch weitere offene Fragen aufgegriffen und beantwortet hat. Ich leite das an dieser Stelle unkommentiert weiter.

Die Verordnung im vollen Wortlaut finden Sie hier. Darin auch das explizite Verbot von Führungen jeder Art in §11, Abs.(3).

Hier also die Mail vom TV Franken:

„1) Wirtschaftsministerium (Stand: Freitag, 30.10.20, 14.29 Uhr)

Abreise:
„Ein vor dem 2.11. begonnener Urlaub in Bayern muss nach dem Wortlaut des Entwurfs der 8.IfSMV am 2.11. um 0.00 Uhr beendet werden. Aus Kulanzgründen kann jedoch gestattet werden, dass diese Abreise im Laufe des Vormittags des 2.11. erfolgt.
Die Rechtsabteilung des StMGP hat unsere Einschätzung bestätigt.“

2) DEHOGA Bayern (Stand: Freitag, 30.10.20, 22.45 Uhr)

„Die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde soeben veröffentlicht, die für Hotellerie und Gastronomie wichtigsten Passagen lauten:

§13 Gastronomie

(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt. Weiterlesen

Bamberg Stadt und Land über 50er Inzidenzwert!

So schnell kann es gehen. Die Farbe Gelb mag zwar in der herrlichen Herbstfärbung um uns herum die aktuell vorherrschende Farbe sein, in der Corona-Ampel war Gelb aber nicht mehr als ein flüchtiger Zwischenschritt zu Rot! Bamberg Stadt und Land liegen nun gemeinsam auf Augenhöhe bei je über 50, was den 7-Tages-Inzidenzwert anbetrifft.

Damit werden vor allem die privaten Kontakte im öffentlichen Raum sowie private Veranstaltungen nochmals eingeschränkt und die Maskenpflicht deutlich ausgeweitet. Von 22 bis 6 Uhr gelten eine Sperrstunde sowie ein Alkoholverkaufsverbot und ein Konsumverbot auf bestimmten Plätzen. In der Gastronomie gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen wie für den öffentlichen Raum (also max. 5 Personen oder 2 Haushalte)

Selbst wenn die Zahlen wieder unter den Schwellenwert sinken sollten, bleiben die Regelungen mindestens weitere sechs Tage in Kraft.

Ich zitiere aus der heutigen Pressemeldung der Stadt, die die ab morgen, Montag, 26.10., gültigen Regelungen aufzählen, weise aber auch darauf hin, dass manche Weiterlesen

Bamberg Stadt und Land nun über dem 35er Inzidenzwert

Nun folgt die Stadt Bamberg dem Landkreis in die gelbe Phase der Corona-Ampel. Auf der Seite des Landratsamtes können Sie die jeweils geltenden Zahlen der 7-Tages-Inzidenz einsehen. Die Stadt liegt bei 36,2, das Land bei 40,1.

Für Stadt und Land gelten somit folgende Regeln:

1. Es besteht eine Maskenpflicht

  • im ÖPNV.
  • beim Einkaufen.
  • auf stark frequentierten Plätzen (z. B. in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden).
  • in Schulen ab Jahrgangsstufe 5 ab sofort auch am Platz (Ausnahme: Grundschule).
  • in Universitäten ab sofort auch am Platz.
  • in der Gastronomie gilt unverändert: Maskenpflicht herrscht, wenn man nicht am Platz sitzt.
  • am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Ausnahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge).
  • in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Theatern, Kinos, für Zuschauer sportlicher Veranstaltungen) ab sofort auch am Platz.
  • bei Tagungen und Kongressen ab sofort auch am Platz.

2. Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal 10 Personen oder 2 Haushalte treffen. Dies gilt…

  • für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
  • für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken.
  • für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung.

3. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr.

4. Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z. B. Kioske) von 23 Uhr bis 6 Uhr.

5. Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr (Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken)

 

Zur Erläuterung: Die Kontaktbeschränkungen gelten vorwiegend für den privaten Bereich!

 

 

Corona: Neue Verbote für Gastgeber!

(c) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Nach einem recht ordentlichen Sommer – über die Übernachtungsentwicklung im Juli habe ich ja schon berichtet, und seit gestern wissen wir, dass der August mit -5 % fast wieder 2019er Niveau erreicht hat, bei Gästen aus Deutschland sogar +4,3% – kommt es jetzt für die Beherbergungsanbieter wieder ziemlich dicke. Für sie wird die Situation gerade extrem unübersichtlich und ist kaum realistisch zu bewältigen. Seit gestern gilt ein Beherbergungsverbot nicht mehr nur für Personen aus den ausländischen Risikogebieten, sondern nun auch aus Risikogebieten in einzelnen deutschen Landkreisen und Städten, was eine viel kleinteiligere Überprüfung erfordert. Denn hier ist die Dynamik mittlerweile so, dass es täglich neue – höhere – Fallzahlen, täglich neue Listen, täglich neue als Risikogebiete definierte Regionen gibt, ja teilweise bestimmt der Straßenzug über Wohl und Wehe einer möglichen Übernachtung in Bayern. Ausnahmen können gemacht werden für Personen, die einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter ist als 48 Stunden, die die Reise aus beruflichen oder medizinisch notwendigen Gründen vornehmen oder Verwandte besuchen, bzw. einen Lebenspartner oder Partner einer Weiterlesen

Mit mehr Federn in den Winter?

Macht es einen großen Unterschied, wie viele Federn man lassen musste? Merkt man das, ob man total gerupft ist oder nur halb? Kommt man nur halb gerupft wirklich besser durch den Winter?

Ich habe die Juli-Statistik für die bayerischen Städte und Regionen auf den Tisch bekommen. Mein lieber Scholli! Die Statistik weist nur wenige Gewinner aus und zeigt die großen Verlierer der Pandemie. Wenn ich mir die großen Städte ansehe wie München oder Nürnberg, das tut schon echt weh. Selbst noch im Sommermonat Juli, wo es hier schon wieder richtig voll war, sind dort die Übernachtungszahlen weiter 50 % (Nürnberg) oder 59 % (München) unter dem Niveau des letzten Jahres. Die meisten Städte unserer Kragenweite liegen bei rund -30 %. Da sind wir in Bamberg mit nur -14,9 % nochmal irgendwie davongekommen, das Bamberger Land mit -7,8 % erst recht.

Ich meine, -14,9 % in einem Juli, das wäre normalerweise eine Katastrophe! Und es ist ja auch eine Katastrophe. Sicherlich nach „Traumstadt der Deutschen“, „Fränkisches Rom“ und „Weltkulturerbe“ der außergewöhnlichste Titel, den wir uns je zusprechen konnten: „Die Stadt in Bayern mit den geringsten Verlusten unter allen kreisfreien Städten“! Um einen solchen Titel reißt man sich normalerweise nicht. Der Beste unter den Verlierern! Der Gesamtsieg für den Juli geht übrigens an das Fränkische Seenland mit einem satten Plus von 9,8 %, noch weit vor Garmisch, Chiemsee und Allgäu. Dafür durfte das Seenland auch gleich erste mediale Erfahrungen mit dem Thema Overtourism machen. Also doch auch ein bisschen gerupft.

Für den Gesamtzeitraum Januar bis Juli inklusive der Monate März bis Mai mit quasi Null-Tourismus liegt Bamberg mit insgesamt 220.100 Übernachtungen allerdings weiter bei erschreckenden -45,7 %, das Bamberger Land mit 129.077 bei -41,3 %, Zahlen die landauf, landab für ganz Franken vergleichbar sind.

Aber es ist eben doch ein kleiner- relativer – Lichtblick. Ich denke, es sind vor allen Dingen drei Aspekte, die hier vielleicht ihren Einfluss geltend gemacht haben:

1. Die positive Entwicklung der Übernachtungszahlen der letzten Jahre war in Bamberg größtenteils auf einen Boom des Inlandstourismus zurückzuführen. Der Anteil unserer Gäste aus dem Ausland betrug 2019 nur noch ca. 14 %. Somit ist das Potential derer, die aktuell „Urlaub im eigenen Land“ machen, größer als in Reisezielen, die stark von Auslandsmärkten abhängig sind. Hinzu kommt, dass Bambergs drei stärkste Auslandsmärkte jenseits der US-Amerikaner zudem Gäste aus der Schweiz, aus Österreich und den Niederlanden sind, alles Länder, bei denen das Pandemiegeschehen zuletzt eine gemäßigte Entwicklung zeigte. Die sind tatsächlich auch schon wieder unterwegs.

2. Im Gegensatz zu München oder Nürnberg ist Bamberg bei weitem nicht so abhängig vom Kongress- und Messetourismus. Die Übernachtungen dieses Sommers sind überwiegend Einzelreisenden, Familien und Kleinstgruppen zuzuordnen.

3. Die Kooperation mit dem Bamberger Land trägt auch hier Früchte. Seit Jahren kommunizieren wir nach außen die Verbindung des Welterbes mit den Attraktionen des Bamberger Landes. In unserem Neustart-Programm im Mai legten wir auch einen großen Schwerpunkt auf die Region und haben immer beides gespielt, Stadt und Land. Und genau das suchen die Gäste derzeit: Kultur und Freiraum, Stadterlebnis und Aktivangebote wie Wandern und Radfahren im Umland.

Ja, es ist ein großes Minus. Ja, das trifft uns alle hart. Nein, so können wir auf Dauer alle nicht überleben. Betriebe, die traditionell auf das Gruppengeschäft setzen oder von Tagungen und Feiern leben, trifft es ja noch härter. Aber in der Relation stimmt es mich hoffnungsfroh, dass wir in Bamberg und im Bamberger Land doch so aufgestellt sind, dass eine möglichst rasche Erholung im kommenden Jahr trotz Pandemie nicht ausgeschlossen ist und uns jetzt im goldenen Herbst noch ein paar wärmende Federn für den langen Winter wachsen.

 

Corona – mal wieder in Bewegung

Der Tourismusblog meldet sich aus der Sommerpause zurück!

Eigentlich war gar keine Sommerpause geplant, aber es gab seit dem letzten Beitrag tatsächlich kaum wesentliche Veränderungen, die die Touristik betrafen. Außer natürlich spezifisch für Bamberg die Alkoholausschankdebatte in der Gastronomie. Im Rückblick der vergangenen Wochen können wir aber feststellen: Stimmt, wir arbeiten schon lange nach den gleichen Regeln und mussten schon lange nicht mehr reagieren oder alles umplanen. Wir sind sogar aktuell dabei, konstruktiv nach vorne zu schauen und das Jahr 2021 vorzubereiten, was nach all den Monaten der Destruktion und der Reaktion sehr wohltuend ist, ja, es erinnert vage an die Art der Arbeit, die wir alle in einem anderen Zeitalter für normal erachtet haben…

Dennoch hält uns Corona weiter auf Trab und beeinflusst alle Planungen. Vor allem unsere durch Corona mühsam erlernte Kunst des Kaffeesatzlesens läuft wieder auf Hochtouren, wenn es darum geht, einzuschätzen, wie die Saison 2021 ablaufen wird, was geht, was nicht geht und was nur geht, wenn es anders geht. Aber ich bleibe dabei: Es ist konstruktiv und blickt nach vorne!

Was gibt es also Neues im Moment?

Ab dem 19. September gibt es für die sogenannten „Schankwirtschaften“ (= Bars und Kneipen) die Erlaubnis zum Öffnen. Die Regeln sind simpel: Es sind die gleichen, die seit Monaten für die sogenannten „Speisewirtschaften“ (= Restaurants und Gaststätten) gelten. Explizit wird dabei das auch dort geltende „Tanzverbot“ erwähnt, auch dass eine Bedienung am Tisch erfolgen muss, in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist (ah, daher das mit dem Tanzverbot) und sich jede Person einzeln (!) registrieren muss.
Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.

Auch neu ist die eigenständige Erlaubnis für das Kongresswesen. Ab 19. September 2020 sind Kongresse bei festen oder zugewiesenen Sitzplätzen und unter Wahrung des Mindestabstands wieder erlaubt, das Maximum liegt bei einer Person pro 10 Quadratmeter.

Seit heute gilt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen Maskenpflicht. Mit Versammlungen sind in diesen Anordnungen aber immer so etwas wie Demonstrationen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit gemeint, also keine Kulturveranstaltungen oder ähnliches, nicht verwechseln.

Außerdem wurde gestern angekündigt, dass die Überbrückungshilfen des Bundes bis zum Jahresende verlängert werden. Das waren die Anträge, die explizit über Steuerberater, Buch- oder Wirtschaftsprüfer o.ä. gestellt werden müssen, und neben dem Mittelstand und Unternehmen auch Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Organisationen mit einschließen. Ab Oktober gibt es die Antragsformulare für die Monate September bis Dezember 2020. Die Anträge für Juni bis August müssen bis spätestens 30. September erfolgen.
Eine Übersicht zu allen möglichen Hilfen und Unterstützungen für die Kulturschaffenden findet sich unter anderem auf dieser Seite von „Bayern Kreativ“.

Hilfreich für das Gastgewerbe nach wie vor die Zusammenschau auf den DEHOGA-Seiten, auch das Hinweisblatt für Tagungen und Kongresse bringt die wichtigsten Anforderungen für Tagungen auf den Punkt.

Ein Problem sind aktuell die weiterhin sehr unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Wir haben einige Einzelreisende und Gruppen gehabt, die sich schlicht geweigert haben, sich an die bayerischen Regeln zu halten und sich stattdessen auf die Regeln in ihrem Heimatbundesland berufen. Das ist schlicht falsch und gesetzeswidrig und ist nur vergleichbar mit einem Kontinentaleuropäer, der sich in Großbritannien weigert, auf der linken Straßenseite zu fahren unter Verweis auf das Rechtsfahrgebot in seinem Heimatland! Hier muss bei der Buchung ein deutlicher Hinweis erfolgen, sonst drohen Verunsicherung und hohe Bußgelder! Gut ist nach wie vor die Übersicht auf der Seite des Kompetenzzentrums des Bundes, auf die man die Kunden hinweisen kann.

Ansonsten können fast alle mit diesem Feriensommer, wie ich meine, erst einmal ganz zufrieden sein. Was wir gehört und erlebt haben, spricht für eine recht gute Auslastung der Hotellerie, der gastronomischen Betriebe, der touristischen Dienstleistungen und der kulturellen Veranstaltungen – alles natürlich mit dem Zusatz „unter den gegebenen Umständen“!  Kritisch wird es erst wieder ab November. Was immer noch schmerzlich fehlt, sind die Gruppen! Auch das Tagungsgeschäft liegt weitgehend danieder. Wir müssen uns darauf einstellen, dass das Jahr 2021 mit noch kurzfristigeren Vorausbuchungsfristen läuft, denn wenn Corona im Laufe des Frühjahrs 2021 in seine Schranken verwiesen wird, dann geht was! Aber nur wenn!

Ein schöner September und ein goldener Oktober wären doch schon mal ein guter Einstieg in den Rest des Jahres!

 

 

 

Corona – Neues für Märkte, Kultur, Tagungen und Kongresse

Haben Sie es schon gemerkt? Ich schreibe nicht mehr im Zweitagesrhythmus!! Ist das jetzt ein gutes Zeichen, weil sich die Lage beruhigt oder eher schlecht, weil sich nicht mehr so viel tut auf dem Markt der Lockerungsmaßnahmen und neuen Verordnungen?

Ein  bisschen von beidem, denke ich. Die Meldungen überschlagen sich nicht mehr und die Verordnungen haben eine Chance, auf Plausibilität überprüft zu werden. Und vieles ist, bis auf die Schutzmaßnahmen, an die man sich doch allmählich gewöhnt hat, einfach schon wieder erlaubt. Es ist komplex mittlerweile, weil sich die Verordnungen immer mehr aufeinander beziehen, und manches verschwindet auch einfach nur aus den Verordnungen und ist damit wieder erlaubt. Aber wie man weltweit und auch in unserem unmittelbaren Umfeld sieht: wir bewegen uns immer noch auf wackeligem Boden und sind sehr von der Vernunft der Menschen abhängig.

Auf jeden Fall gab es diese Woche Neuigkeiten für
Kulturveranstaltungen, die mit einer Ausweitung der Maximalkapazität gesegnet werden – wobei der Abstand ja bleibt und insofern dennoch einschränkt,
Tagungen und Kongresse, die wieder erlaubt sind und
Märkte „ohne Volksfestcharakter“, also Kunsthandwerkermärkte und Floh- und Trödelmärkte. Vielleicht ist das der Einstiegsversuch, in die Diskussion über Wohl und Wehe der Weihnachtsmärkte einzugreifen mit vorsichtigen, optimistischen Andeutungen. Verschiedene Städte versuchen sich aktuell an Planungen für entzerrte Weihnachtsmärkte, wobei unklar ist, ob man sich damit wirklich einen Gefallen tut, wenn man das dann als „Weihnachtsmarkt“ deklariert, der bei den Leuten eine klare Assoziation hervorruft, und es dann eben doch eher etwas anderes ist, eine Corona-Light-Version sozusagen, und damit der Kern der „Marke“ verwässert wird.

Hier also der Bericht aus dem Ministerrat vom 14. Juli 2020, in dem die Neuerungen für die oben genannten Bereiche erläutert werden

Und hier die angepasste Fassung der sechsten Infektionsschutzverordnung, in die all die Änderung eingearbeitet sind.

Es soll noch eine neue Rahmenkonzeption für die Märkte aus dem Wirtschaftsministerium kommen, die finden Sie dann hier.

Ansonsten werden wir uns mal den neuen Ausflugsticker von Herrn Aiwanger zu Gemüte führen, ob der auch für eine Stadt wie Bamberg geeignet ist. Was ich bisher aus der Praxis darüber gehört habe, stimmt nicht unbedingt übermäßig optimistisch, was die erwünschten Effekte anbetrifft, aber vielleicht lässt sich dennoch auch etwas für Bamberg daraus lernen. Unser Partner FrankenTourismus hat ihn auf auf jeden Fall super mit Inhalten gefüllt, da findet jeder und jede etwas für einen alternativen Ausflug ins Grüne oder in „hidden places“, abseits der Hauptattraktionen.

Wir selbst sind weiter sehr zufrieden mit der Entwicklung der Führungen, so dass wir zum 1.8. wieder zur normalen zweistündigen „Faszination Weltkulturerbe“ zurückkehren werden als Öffentliche, allerdings weiter beschränkt auf 15 Personen, plus minus ein oder zwei Personen. Gebuchte Gruppenführungen öffnen wir wieder bis 25 Personen, empfehlen aber die Teilung der Gruppe bei 15. Allerdings ist hier weiter festzustellen, dass die Nachfrage für Gruppen nach wie vor, wie soll ich es ausdrücken, kaum vorhanden ist. Die Nachfrage in der Tourist Info, die Nutzung der Website und die Onlinebuchungen sind unsere aktuellen Lichtblicke dieser Woche. Ansonsten blicken wir sehnsüchtig auf 2021!

Und zu guter letzt leider noch ein Corona-Wermutstropfen: Für Partner, die sich das Wochenende vom 17. Oktober als gute Einnahmequelle vorgemerkt haben: Die diesjährige Vereidungsfeierlichkeiten der Bundespolizei sind leider abgesagt, so dass sich der Ansturm an teilnehmenden Verwandten leider auch nicht materialisieren wird. Im Wortlaut heißt es: “ … sind alle Planungen, Reservierungen und Vorabsprachen für die öffentliche Vereidigung auf dem Domplatz am 17. Oktober 2020 hinfällig.“

Corona – Fortschreibung und Anpassungen der Konzepte

Heute will ich mal alle Rahmenkonzepte in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammentragen, falls Sie, wie ich, mittlerweile auch den Überblick verloren haben.

Über allem steht die sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. Juni 2020.

Seit heute Abend, 24.6., gibt es dazu eine Änderungsergänzung inkl. des spezifischen Einreiseverbots für Personen aus Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vorvergangenen sieben Tagen, gültig ab 25.6.2020. Also keine „Lex Gütersloh“, sondern eine knallharte „Lex Alle-aus-Regionen-mit-über-50-Neuinfektionen-sollen-gefälligst-daheim-bleiben-und-werden-in-Bayern-nicht-willkommen-geheißen“. Mal sehen, wann es den ersten bayerischen Landkreis trifft…

Okay, aber nun zu den Rahmenkonzepten, die für den Tourismus relevant sind. Alle liegen in einer neuen Version vor, das Konzept für Messen und Kongresse ist komplett neu, und es gibt sogar ein eigenes Konzept für Hochzeiten (Ich nehme an, da gab es einen gewissen Stau, der jetzt mit klaren Regeln aufgelöst werden soll):

2020-06-19 Hygienekonzept für Beherbergungsbetriebe

2020-06-16 Hygienekonzept für Gastronomiebetriebe

2020-06-22 Hygienekonzept für touristische Dienstleistungen

2020-06-19 Hygienekonzept für Bäder und Wellnesseinrichtungen

2020-06-23 Hinweise für Hochzeitsfeiern

2020-06-23 Hygienekonzept für Messen und Kongresse

Für Gastro und Hotellerie sind die FAQ des DEHOGA weiterhin äußerst hilfreich.
Und ja, ich habe es heute gecheckt: Für die 10 Personen, die wieder Kontakt haben dürfen, gilt in Gastronomie und Hotellerie tatsächlich nicht mehr das Abstandsgebot, siehe im obigen Infektionsschutzgesetz § 13 Gastronomie Abs. 5 und §14 Beherbergung Abs. 1 und 2, die sich jeweils auf §2 Kontaktbeschränkung Abs.1 beziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, höchst inkonsequent und bedenklich, aber für das Gastgewerbe natürlich erfreulich in dieser Deutlichkeit.

Wir selbst haben heute schweren Herzens einen Teilrückzug angetreten, denn wir mussten einsehen, dass unsere wunderbare öffentliche Führung „Leidenschaft für Gerstensaft“ inklusive Brauereibesichtigung unter Hygiene- und Sicherheitsgesichtspunkten einfach nicht verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann und stellen diese für den Rest des Jahres ein.

Auch werden wir, obwohl es die sechste Infektionsschutzverordnung bereits nicht mehr vorgibt, weiter bei 15 Personen pro Gruppe bleiben. Wer in den letzten Tagen mal in der Bamberger Altstadt unterwegs war, hat schon als Einzelperson gemerkt, wie schwierig bis unmöglich es ist, den Leuten unter Wahrung des gebotenen Abstands aus dem Weg zu gehen. Wie viel schwieriger ist es da, eine Gruppe hindurchzumanövrieren. Mit 25 Personen undenkbar, auch und vor allem an den Erzählstationen. Wir wollen unsere Verantwortung wahrnehmen und so lange wie vertretbar an der kleineren Größe festhalten. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer sind heldenhaft mit leibhaftigen Bamberg-Touristen unterwegs und den Leuten scheinen diese „kurz & kompakt“-Führungen auch wirklich Spaß zu machen.

Ich denke, die neuen massiven Vorfälle in diversen Regionen haben uns gezeigt, dass das Virus immer noch sehr lebendig unter uns ist und es jederzeit wieder Rückschläge geben kann und auch wird. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass sich die Rückschläge hoffentlich in Grenzen halten. Denn diese treffen uns in jedem Fall, egal wo sie stattfinden, wie wir gerade erleben.

Wenn es irgendwo eine Petition gibt, die das Jahr 2020 aus dem Kalender streichen will: Ich bin dabei!