Neustart – Was gilt ab 21.5.?

So, jetzt haben wir alles beisammen für den Neustart ab 21.5.!

Erst einmal die beiden Rahmenkonzeptionen, ganz frisch aus dem Ministeriumsdrucker:

Hier das Rahmenkonzept für Beherbergungsbetriebe mit den neuen Bestimmungen zur Testpflicht

Und hier das Rahmenkonzept für  touristische Dienstleister ebenfalls mit den Testvorgaben.

Ganz ehrlich? Bis auf die Testvorgaben und die entsprechenden Regelungen finden sich größtenteils nur die Hygienevorschriften, die jeder schon kennt und intuitiv umgesetzt hat. Zu Führungen keine gezielten Hinweise, ich nehme daher an: Solange draußen an der frischen Luft kein Erfordernis für gesonderte Maßgaben außer den altbekannten, Abstand, Maske, Registrierung und natürlich eben der Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Auch in der konsolidierten Lesefassung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet sich nur der Passus, dass diese Dinge bei Inzidenz unter 100 wieder erlaubt sind.

Der Landkreis hat nun auch einige Tage unter 100 hinter sich und dank einer Sonderregelung gelten auch im Landkreis die gleichen Öffnungsregeln wie in der Stadt, allerdings erst ab 22.5., also dem Samstag. Näheres finden Sie in diesem Auszug eines Schreibens vom Landratsamt von heute

Außerdem wurden vom Kabinett gestern weitere Öffnungsschritte angedeutet, einmal für die open-air-Kulturveranstaltungen und einmal der perspektivische Starttermin für Messen. Näheres hierzu lesen Sie im Kabinettsbericht vom 18.5.

Und dann kam heute noch eine Klarstellung der Regierung von Oberfranken zu den erforderlichen Testungen für Reisende. Die Bürgerteststellen mit Antigen-Schnelltests sind für alle (!) Menschen offen, unabhängig vom Wohnsitz!  Hier nachzulesen in einer E-mail von gestern Abend. Das ist schon mal gut, wenn Reisende zur regelmäßigen Testung aufgefordert sind. Eine Übersicht zu den Testzentren in Stadt und Land finden Sie auf unserer Website: Coronahinweise – Stadt Bamberg – Tourismus

Für uns bedeutet das, wir machen am Freitag die Tourist Info wieder auf, und beginnen auch wieder mit unseren Führungen. Am Pfingstwochenende zur Entzerrung sogar um 10.30 und 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr und 14.30 Uhr. Registrierung über die Luca-App oder altbekannt mit Zettel. Und nur gegen Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Einige Partner ziehen bereits mit, schauen Sie sich auf der Website um, was im Angebot für Ihre Gäste ist: Die schönsten Veranstaltungen – Stadt Bamberg – Tourismus

Ganz neu auch noch: Zeitgleich mit unserer Wiedereröffnung eröffnet in unserem Tagungsraum direkt an der Tourist-Info ein Schnelltestzentrum. Genial einfach, ohne Termin – rein, Test, raus – können sich hier alle Ihre Gäste offiziell und verlässlich testen lassen und kriegen ihr Ergebnis in 15-20 Minuten aufs Handy oder schriftlich in die Hand, den Ausweis zur Freiheit – für 24 Stunden…. Voraussichtliche Öffnungszeiten: Mo – MI 10.00 – 14.30 , Do – So 10.00 bis 20.00 Uhr.

Genial ausführlich und alles zusammenfassend auch mal wieder die Seiten des Tourismusnetzwerks Franken: Corona-Informationen – Tourismusnetzwerk Franken (tourismusnetzwerk-franken.de)

Oder auch auf einen Blick zur Entwirrung der Knoten im Hirn hier eine übersichtliche Darstellung, was nun wieder geht ab Freitag

Das Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Ehre wem Ehre gebührt! Damit Sie so schnell wie möglich nachlesen können, wie nun die Anforderungen für die Gastronomie ab kommendem Montag sind, bin ich mal so frech und übernehme einfach die Rundmail unseres Partners Frankentourismus inklusive Link zum Konzept und den Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen, und bedanke mich einmal mehr bei den Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg für die Versorgung mit brandaktuellen Infos:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier nun vorab das Rahmenkonzept „Gastronomie“: Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Wichtige Informationen:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Montag, den 10. Mai die Außengastronomie öffnen. Eine stabile Inzidenz wird seitens des Gesundheitsministeriums dahingehend definiert, dass die Inzidenzzahlen zumindest für sieben Tage den Wert 100 unterschritten haben müssen. Trifft dies zu, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Öffnung zu erlassen, die im Vorfeld mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen ist.

Die Informationen beruhen zum einen auf der aktualisierten, am 5. Mai veröffentlichten BayIfSMV inklusive deren Begründung, sowie dem soeben veröffentlichten, aktualisierten Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Wichtig ist, dass das Erfordernis eines negativen Tests bei einer Inzidenz über 50 bis 100 nur vorliegt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.

Die wesentlichen Änderungen zu dem bekannten Rahmenkonzept aus dem letzten Jahr sind „Punkt 3 Testkonzept“, die Terminvereinbarung und die Erfordernis, dass Gäste nun FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für das Personal, hier genügt eine medizinische oder auch OP-Maske.“

Das Gastro-Rahmenkonzept und auch schon das für Kinos und Sport sowie alle weiteren Informationen, wie sie nun peu à peu wieder aus den Ministerien kommen, immer aktuell auf dem Tourismusnetzwerk Franken. Und natürlich auch immer hier auf dem Blog…
Die Frage zum Neustart touristischer Dienstleistungen – und damit auch zu Führungen und weiteren Angeboten – wird wohl erst in ein paar Tagen beantwortet werden, so meine Infos.

Eine nette Übersicht zu dem „Was gilt jetzt eigentlich ab Montag, 10. Mai 2021?“ habe ich noch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums gefunden:

 

Das Glück liegt unter 100 – oder: Danke Austria!

Was auch immer letztlich den Ausschlag gegeben haben mag – Ungeduld, Mitleid, Erwägungen des Staatsetats, die Plädoyers aus der Branche, der leichte Trend der Inzidenzzahlen nach unten, der leichte Trend der Meinungsumfragen nach unten, der Blick auf leere Biergärten bei schönstem Wetter, die Absage der Wiesn – was auch immer es war, der Tourismus hat auf einmal eine Öffnungsperspektive! Und wir sagen ‚Vergelt’s Gott‘ und hoffen, dass das angesichts der weiter prekären pandemischen Lage gut geht!

Nach einem satten halben Jahr Nichts sind wir mit dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten, die sich gestern angedeutet hatte und heute in der Pressekonferenz nach Koalitionsrunde und Kabinettssitzung bestätigt wurde, schon fast ein bisschen überfordert, aus derart heiterem Himmel kamen sie, diese Worte, auf die wir alle schon so lange warten. Wer das nach all der Zeit, ich kann’s Ihnen nicht verdenken, nur schwarz auf weiß glaubt, hier der entsprechende Ministerratsbericht von heute oder auch der Bericht vom BR dazu.

In ganz Bayern soll also wieder was gehen! In ganz Bayern? Nein! Denn Voraussetzung ist in jedem Fall die stabile Inzidenz unter 100 – und als „stabil“ gilt, wenn die Inzidenz über einen Wochenzeitraum ohne größere Schwankungen unter der magischen Marke von 100 bleibt, wie der Gesundheitsminister klarstellte. Derzeit sind das 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Überall dort also, kann schon ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, die Außengastronomie bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos dürften wieder öffnen. Alles unter der Maßgabe von negativen Corona-Tests (ich nehme an, dann auch ebenbürtig mit dem Nachweis doppelter Impfung oder der Genesung), Terminbuchung und Maskenpflicht, Abstand, gestaffelten Plätzen usw. Und die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde muss einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, en gros. Selbst „kleinere Open-Airs“ wurden als denkbar erwähnt. Diese Öffnungsschritte folgen der bereits in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Logik, siehe § 27, die nun einige Male fortgeschrieben wurde, zuletzt bis 9. Mai 2021.

Da wird jetzt also eine neue Fassung kommen, denn in der 12. Version steht noch das kategorische Beherbergungsverbot mit drin. Und heute wurde angekündigt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – auf die Minute mit Gongschlag Beginn der Pfingstferien – ab Freitag, den 21. Mai 2021, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder freizeittouristische Gäste beherbergen dürfen. Hier soll vom Ministerium noch ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen kommen. Dieses Konzept wird allerdings die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen – das ist das Schlüsselwort für Freizeiteinrichtungen und touristische Dienstleistungen, wie z.B. Führungen. Hier soll die Regelung noch näher spezifiziert werden. Davon wird abhängen, was wir anbieten dürften. Die 13. BayIfSMV wird also spannend! Ich melde mich wieder, sobald wir hier Genaueres erfahren, versprochen!

Trotz allem insgesamt eine schwierige Situation für den Betrieb touristischer Einrichtungen, diese Unsicherheit im Wochenrhythmus, und eine folgenreiche Entwicklung für die ganze Tourismusregion Bamberg, denn derzeit ist nur die Stadt im fünften Tag recht stabil unter 100, der Landkreis bleibt stabil über 100, was bedeuten würde, dass – mal so, mal so – unsere gemeinsame Destination auseinandergerissen wird, denn bei über 100 gilt immer noch die übergeordnete, nicht verhandelbare Bundesnotbremse.

Für die Stadt Bamberg sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass damit ab kommenden Donnerstag wieder die lockereren Regeln jenseits der Bundesnotbremse gelten, das heißt u.a. für den Einzelhandel wieder Click & Meet ohne Testpflicht, und Museen und Ausstellungen können mit Terminvergabe und den bekannten Regeln gemäß § 23 12. BayIfSMV wieder öffnen und die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

 

Ganz ehrlich? Gestern fiel es mir wirklich schwer, den Meldungen Glauben zu schenken. Ich habe erst gedacht, da hat einer eine Ente in die Welt gesetzt, um ein wenig Druck aufzubauen, zumal der Bayerische Rundfunk sehr zögerlich war mit der Meldung. Auch als es sich als wahr entpuppte, wurde ich einen Gedanken nicht ganz los, nämlich dass dieser Schritt – honi soit qui mal y pense – auch ein ganz kleines bisschen „to keep up with the Joneses“ war. Denn es ist nur wenige Tage her, dass unsere touristisch nicht ganz unbedeutenden Nachbarn, die Österreicher, verkündet hatten, dass bei ihnen ab 19. Mai wieder alles aufmacht. Und das kann man sich ja wirklich nicht ge… Aber hier schweigt des Sängers Höflichkeit, ich will unsere Staatregierung stattdessen heute lieber mal wieder loben, denn zwei Sätze im heutigen Bericht gingen der geschundenen Seele des gemeinen Touristikers runter wie Öl.

Ich zitiere:
Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft
und
Bayern sei nicht nur ein Tourismusland, sondern es sei für die Menschen auch „psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben!“

Dem habe ich nun ausnahmsweise mal nichts hinzuzufügen.

 

 

Nicht ein Wort!

Nicht ein Wort war ihnen die Tourismusbranche wert. Nicht eines!

Nichts war zu vernehmen in der heutigen Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten zu den Perspektiven der Hotels, der Restaurants und Gaststätten und der ganzen Palette touristischer Dienstleistungen!

Ich weiß ja, dass es schwierig ist. Wir haben auch nicht erwartet, dass ab morgen alles wieder läuft. Noch selten in dieser Pandemie klaffte die Schere zwischen dem, was wir uns wünschen und dem was wir uns angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung eigentlich leisten können, so weit auseinander. Jede Öffnung birgt Gefahren. Deswegen, ich wiederhole: Keiner hat erwartet, dass wir ab nächster Woche wieder loslegen können. Aber dass wir wenigstens mit erwähnt werden, als Branche, als Betriebe, als Millionen von Menschen, die seit Monaten nichts arbeiten dürfen und kein Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen! Und wir mal den Hauch einer Andeutung einer Perspektive erfahren! Bei all den Diskussionen im Vorfeld. Wenn ich es mir recht überlege, hätte mir vielleicht sogar schon ein Wort des Bedauerns gereicht, dass wir noch ein bisschen warten müssen. Aber nicht einmal dazu waren wir wichtig genug.

Nichts!

Eine „körpernahe Dienstleistung“ sollte man eröffnen! Oder einen Zoo gründen! Okay, ich bin gerade unfair. Der Lockdown wurde zwar bis 28.3. verlängert, aber ab dem 8.3. kann ja auch wieder ein bisschen was gehen, im Einzelhandel, bei Museen und Galerien, Zoos, Botanischen Gärten und Gedenkstätten. Ab dem 22.3. dann sogar in der Außengastronomie und auch Theater, Konzerte und Kinos werden erwähnt. Buchhandlungen wurden jetzt per se zum „täglichen Bedarf“ umdefiniert, das ist wirklich cool und freut mich. Ebenso Büchereien und Archive. Und ein paar Kontakte mehr gehen, aber nur innerhalb der bestehenden zwei Haushalte, bis fünf pro Haushalt jetzt.

Aber alles findet nur statt, wenn die Inzidenzzahlen mitspielen. Und die dafür erforderliche „stabile Inzidenzzahl von unter 50“ liegt gerade nicht so wirklich im Trend! Im Gegenteil. Und über 50 geht alles nur mit Click & Meet und vorheriger Einzelpersonbuchung, oder im Falle der Außengastronomie und der Kultureinrichtungen mit Schnell- und Selbsttests. Und bei über 100 ist alles wieder zu. Für all diese Bereiche soll es wieder die berühmten „Rahmenkonzepte“ geben. Und die Mitarbeitenden sind dann dafür verantwortlich, die Selbsttests und die Schnelltests und die entsprechenden Nachweise auf Echtheit zu überprüfen? Das kann lustig werden. Außerdem wissen wir doch noch vom letzten Jahr, wie schnell sich die Inzidenzzahlen rauf- und runterbewegen können. Zwei, drei Tage und ratz fatz ist alles wieder zu.

Die Unsicherheit ist das größte Gift für das Geschäft mit dem Reisen.

Man muss schon in die schriftlichen Verlautbarungen schauen, wenn man das Wörtchen Reisen doch noch finden will. Aus der Sitzung mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten stammt diese schöne Übersicht, die auf ein DINA4 Blatt passt:

Auf bayerischer Ebene hat sich das heute so in den Beschlüssen des Kabinetts umgesetzt, die Sie hier nachlesen können.
Dies also mein persönlicher und einziger Lichtblick des Tages: Dass beide Darstellungen – das Bundespapier und der Kabinettsbericht – eint, dass es auf Referentinnen- und Referentenebene doch noch ein paar der Empathie fähige Menschen zu geben scheint, die ganz am Ende, rechte Spalte, kurz vor Schluss und im Kabinettsbericht unter Punkt 2 g) „Künftige weitere Öffnungsschritte“ auf der vorletzten Seite dem Reisen eine eigene wörtliche (!) Erwähnung gönnen. Wie hieß noch dieser Laden, den es früher einmal gegeben hat, „Rudis Resterampe“? Das ist unsere Öffnungsperspektive, wie mir scheint.

Wenn wir die Kraft dazu hätten, sollten wir eigentlich streiken, wenn wir wieder aufmachen dürfen. Wenn ihnen unsere Leistungen so wenig wert sind, dass wir bei ihren Ausführungen nicht einmal erwähnt werden, geschweige denn eine Perspektive aufgezeigt bekommen.

Ich sag’s nochmal: Ich verstehe ja das Dilemma und ich weiß, dass es nicht einfach ist, dass das Virus den Takt vorgibt und uns nur das Impfen bleibt als wirkliche Hoffnung,

aber t’schuldigung, heute bin ich einfach mal sauer! Echt!

Nachtrag vom 7.3.2021:

Da ich, nachdem der Blogbeitrag in Gänze vom Fränkischen Tag in seiner online-Version übernommen worden ist, zumindest in den dortigen Kommentaren leider einigen Applaus von einer mir vollkommen fremden und unverständlichen Seite erhalte, möchte ich an dieser Stelle folgendes mit aller Deutlichkeit feststellen:

Meine verzweifelte Entrüstung bezog sich auf die unbestimmte Verschiebung einer Perspektive für unsere Branche und auf die erfahrene Missachtung an diesem Tag und war keine Generalabrechnung mit unseren Politikerinnen und Politikern. Mir sind immer unsere vielen Partner gegenwärtig, die schon so lange von der Hand in den Mund leben und auf ein Zeichen der Hoffnung warten.

Ich halte die Handlungen unsere Regierungen auf Bundes- und Landesebene, die sich seit einem Jahr im Krisenmodus befinden und sich mit ihren Maßnahmen immer wieder auf sich verändernde Rahmenbedingungen einstellen müssen, für allergrößtenteils richtig. Ja, manche Regelung ist aufgrund der heißen Nadel, mit der sie gestrickt wurde, vielleicht nicht ganz bis zu Ende gedacht, aber dass unsere Politikerinnen und Politiker von gutem Willen geleitet sind, und von dem Bemühen, unsere Gesellschaft so gut wie möglich durch diese Pandemie durchzubringen und uns Bürgerinnen und Bürger vor den potentiell tödlichen Folgen einer Erkrankung an Covid 19 zu bewahren, davon bin ich nach wie vor überzeugt. Mein verzweifelter Aufschrei, uns nicht zu vergessen, sollte keine generelle Verunglimpfung unserer Politikerinnen und Politiker sein. Das liegt mir fern!