Corona – Lockdown ab Mittwoch, 16.12.

Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz von heute nach.

Generell werden die bereits beschlossenen Maßnahmen bis 10. Januar verlängert. Ab Mittwoch, 16.12. treten allerdings Verschärfungen hinzu, die man in der Gesamtheit nun wieder als Lockdown bezeichnen muss: Der „nicht notwendige“ Einzelhandel schließt, körpernahe Dienstleistungen ebenso, und ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum kommt obendrein noch hinzu. Für die Weihnachtsfeiertage 24.-26.12. gelten nun die Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen nur noch für vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis, sonst gelten weiter maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Und Silvester gilt ein generelles Versammlungs- und Ansammlungsverbot, der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten, die Kommunen bestimmen noch die Areale, auf denen Böllern generell verboten sein wird. Für ganz Bayern gilt darüber hinaus noch eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr verfügt, also wirklich „-sperre“, nicht nur „-beschränkung“!

Punkt 5 regelt die Läden, die auch nach dem 16.12. noch offen haben dürfen. Soweit ich das überblicke, sind dies ziemlich die gleichen, wie wir das auch schon vom Frühjahr her kennen. Wäre schön, wenn es mal ohne Nudelnotstand und Klopapierpanik abgehen könnte, vielleicht haben die Leute ja was dazugelernt…

In Punkt 14 geht es um die weiteren Unterstützungsleistungen der Überbrückungshilfe III, aber auch erstmals um den „Wertverlust von Waren“ , die steuermindernd abgeschrieben werden können sollen.

Interessant der Passus unter Punkt 15 zu den gewerblichen Mietverhältnissen, evtl. bietet dies eine Basis für eine Ausnahmenachverhandlung des Pacht- und Mietzinses von Betrieben mit den Vermietenden:„15. Für Gewerbemiet-und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemieternbzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.“ Ich nehme an, „schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage“ ist die Formulierung, wie sie in Pachtverträgen steht, anhand derer man nun auf die Vermieter zugehen könnte. Schwammig formuliert, („gesetzlich vermutet“ ?), aber doch mehr als ein Appell!

„Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage“, das ist ja fast schon ein Resümee dieses außergewöhnlichen Jahres 2020 mit dramatischen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, ja die ganze Welt. Dabei müssen wir uns immer wieder vor Augen halten: Es geht um Menschenleben, es geht um die Gesundheit der Menschen, die uns nahestehen. Und wenn sich jetzt noch alle Menschen im Privaten auch an die Auflagen halten würden, dann wäre das Opfer, das die Betriebe und Geschäfte bringen, wenigstens nicht ganz umsonst und wir würden endlich mal runterkommen mit den Zahlen! Also, halten wir weiter zusammen!