Bamberg Stadt und Land nun über dem 35er Inzidenzwert

Nun folgt die Stadt Bamberg dem Landkreis in die gelbe Phase der Corona-Ampel. Auf der Seite des Landratsamtes können Sie die jeweils geltenden Zahlen der 7-Tages-Inzidenz einsehen. Die Stadt liegt bei 36,2, das Land bei 40,1.

Für Stadt und Land gelten somit folgende Regeln:

1. Es besteht eine Maskenpflicht

  • im ÖPNV.
  • beim Einkaufen.
  • auf stark frequentierten Plätzen (z. B. in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden).
  • in Schulen ab Jahrgangsstufe 5 ab sofort auch am Platz (Ausnahme: Grundschule).
  • in Universitäten ab sofort auch am Platz.
  • in der Gastronomie gilt unverändert: Maskenpflicht herrscht, wenn man nicht am Platz sitzt.
  • am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Ausnahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge).
  • in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Theatern, Kinos, für Zuschauer sportlicher Veranstaltungen) ab sofort auch am Platz.
  • bei Tagungen und Kongressen ab sofort auch am Platz.

2. Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal 10 Personen oder 2 Haushalte treffen. Dies gilt…

  • für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
  • für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken.
  • für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung.

3. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr.

4. Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z. B. Kioske) von 23 Uhr bis 6 Uhr.

5. Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr (Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken)

 

Zur Erläuterung: Die Kontaktbeschränkungen gelten vorwiegend für den privaten Bereich!