Corona – Die Rahmenkonzepte sind aufgehoben

Eigentlich gibt es gar nichts zu berichten, aber eben genau dieses Nichts ist heute das Berichtenswerte und meine Corona-Nachricht zum Start in die Woche: Die berühmten „Rahmenkonzepte“, die Anstrengungen, das pandemische Geschehen durch die Regulierung des touristischen Geschehens einzudämmen, die Konzepte an denen wir uns alle über Monate hinweg die Zähne ausgebissen haben, die unsere Arbeit mit Bestimmungen und Beschränkungen aller Art überzogen und teils unmöglich gemacht haben, Konzepte, auf die wir immer händeringend gewartet haben, damit wir wissen, was wir wie und in welcher Form am nächsten Tag anbieten können aus unserem verbliebenen Portfolio, die teilweise so detailreich und gleichzeitig mit so verwirrend großem Interpretationsspielraum verfasst waren, dass sie uns in den Wahnsinn getrieben haben – diese Rahmenkonzepte sind jetzt allesamt aufgehoben! Ganz offiziell. Mit Brief und Siegel, Unterschrift und einem eigenen Gesetzesblatt. Für jedes einzelne Konzept eine eigene Aufhebung.

Was Sie jetzt damit machen, bleibt Ihnen überlassen. Drucken Sie sich die Dinger aus und erfreuen Sie sich an ihnen, hängen Sie sie an die Wand, ignorieren Sie sie, feiern Sie den Tag oder gehen Sie einfach wieder zum Alltag über. Das Schöne ist: Sie müssen sie nicht einmal lesen. Denn in allen steht das Gleiche drin:

Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept [hier einsetzen, welches Rahmenkonzept Sie betraf]“ vom soundsovielten Dezember 2021 …. wird aufgehoben.“

Nun müssen Sie also nur noch für sich selbst und für Ihren Betrieb überlegen, ob Sie noch die eine oder andere Grundregel beibehalten möchten. Für die sogenannten „vulnerablen“ Mitglieder unserer Gesellschaft ist die Pandemie mitnichten vorbei und weiter gefährlich, daher sollten wir im individuellen Fall deren Schutzbedürfnis weiter respektieren, aber ich glaube, die breite Akzeptanz für weitere Maßnahmen ist vorerst durch für diesen Sommer, wenn man sich so umschaut. Und es ist ja auch tatsächlich schön, wieder Menschen in den Städten und in den Biergärten und Cafés zu sehen.

Das war schon alles, was es heute im Blog gibt, aber irgendwie fühlte ich mich zu dieser aktuellen Abrundung der vergangenen zwei Jahre gedrängt. Auch der Katastrophenfall ist schon länger aufgehoben. Leider jedoch haben wir weiterhin keinen Mangel an Katastrophen auf dieser Welt. Unsicherheit – das Gift für die Reisetätigkeit – wird uns wohl noch eine ganze Weile weiter begleiten. Freiheit und Frieden für die Ukraine steht aber wohl bei fast allen Menschen ganz oben auf der Wunschliste!

Das touristische Geschehen ist in diesen Wochen irgendwie schwer zu lesen. Manches geht wieder, anderes geht komischerweise irgendwie gar nicht, es ist immer noch in Teilen eine große Zurückhaltung zu verspüren. Vom alten Normal sind wir immer noch weit entfernt, und ein neues Normal ist noch nicht zu erkennen.

Aber gut, die Aufgabe des Tages war es, Ihnen die Aufhebungen näherzubringen, deswegen kommen sie hier auch alle nacheinander, nur für Sie!

Alle neuen Rahmenkonzepte im Überblick

Im Laufe der letzten ein, zwei Wochen wurden alle Rahmenkonzepte an die neuen Rahmenbedingungen und -regeln angepasst, neu geschrieben und veröffentlicht.

Ich stelle Ihnen alle hier einmal zum Hochladen zur Verfügung, die im weitesten Sinne mit uns und unserer Branche zu tun haben:

Auf geht’s – Rahmenkonzepte und Ausblicke

Die heutige bayerische Kabinettsrunde hat die weiteren Öffnungsschritte ab dem 21. Mai bestätigt, wie sie letzte Woche schon angekündigt worden waren. Das heißt, ab Pfingsten ist es in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt, Gäste zu beherbergen. Ja, Gäste! Gäste, die rein aus Spaß an der Freud‘ zu uns kommen. Zu, wie es so schön heißt,  „freizeittouristischen Zwecken“! Gäste… ts, ts, ts….

Aus dem Kabinett heißt das dann so:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Und auch touristische Dienstleistungen sind ab 21. Mai wieder möglich, explizit sind hier genannt:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Für beides gilt:

  • Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.

Doppelt Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt und kommen uneingeschränkt ebenfalls in den Genuss dieser Angebote.

Auch kulturelle Veranstaltungen sind unter Einhaltung strenger Vorgaben wieder möglich.

Die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Tests oder Genesung fällt erst weg, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Über 100 muss sowieso alles wieder zu machen.

Inwieweit dies wirklich praktikabel ist, solange die Inzidenzzahlen noch so volatil sind und innerhalb eines Tages um rund 20 Punkte rauf oder runter schnellen können, sei dahin gestellt. Eine irrsinnige logistische und personelle Leistung steht uns hier bevor. Genaueres wissen wir noch nicht, denn sowohl für das Übernachtungsgewerbe, als auch für die touristischen Dienstleistungen liegen noch keine neuen und überarbeiteten Rahmenkonzepte vor.

Richtig schmerzhaft ist, dass wir damit aktuell wieder eine echte Grenze zwischen Stadt und Landkreis haben. Denn nach dem aktuellem Stand der Inzidenzzahlen können die Angebote auf dem Stadtgebiet ab 21. Mai laufen, hier liegen die Zahlen weiterhin unter 100. Die Betriebe im Bamberger Land müssen nach derzeitigem Stand noch warten, bis auch im Landkreis die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 100 liegt. Stand heute sah es so aus: 

 

Peu à peu kommen nun auch wieder die Rahmenkonzepte für die verschiedenen Bereiche. Hier mal alle Rahmenkonzepte, wie sie bisher vorliegen:

Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen vom 10.5.2021
Rahmenkonzept Gastronomie vom 7.5.2021
Rahmenkonzept Sport vom 6.5.2021
Rahmenkonzept Kinos vom 6.5.2021

Wir arbeiten jetzt fieberhaft daran, auch spätestens am 21. Mai für unsere und Ihre Gäste wieder offen zu haben und auch ein Angebot an Führungen und Erlebnisangeboten vorhalten zu können, auch wenn wir noch ein wenig im Trüben fischen, denn wir haben einfach noch nicht alle Details der designierten Regelungen. Kompliziert wird es allemal.

Und zum Schluss die Belohnung, für alle, die bis zum Ende gelesen haben: eine wirklich gute Übersicht aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu „Was gilt zwischen heute und dem 20. Mai?“

Ich bin schon ganz gespannt auf die nächste Übersicht ab 21. Mai!

 

Corona – Fortschreibung und Anpassungen der Konzepte

Heute will ich mal alle Rahmenkonzepte in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammentragen, falls Sie, wie ich, mittlerweile auch den Überblick verloren haben.

Über allem steht die sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. Juni 2020.

Seit heute Abend, 24.6., gibt es dazu eine Änderungsergänzung inkl. des spezifischen Einreiseverbots für Personen aus Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vorvergangenen sieben Tagen, gültig ab 25.6.2020. Also keine „Lex Gütersloh“, sondern eine knallharte „Lex Alle-aus-Regionen-mit-über-50-Neuinfektionen-sollen-gefälligst-daheim-bleiben-und-werden-in-Bayern-nicht-willkommen-geheißen“. Mal sehen, wann es den ersten bayerischen Landkreis trifft…

Okay, aber nun zu den Rahmenkonzepten, die für den Tourismus relevant sind. Alle liegen in einer neuen Version vor, das Konzept für Messen und Kongresse ist komplett neu, und es gibt sogar ein eigenes Konzept für Hochzeiten (Ich nehme an, da gab es einen gewissen Stau, der jetzt mit klaren Regeln aufgelöst werden soll):

2020-06-19 Hygienekonzept für Beherbergungsbetriebe

2020-06-16 Hygienekonzept für Gastronomiebetriebe

2020-06-22 Hygienekonzept für touristische Dienstleistungen

2020-06-19 Hygienekonzept für Bäder und Wellnesseinrichtungen

2020-06-23 Hinweise für Hochzeitsfeiern

2020-06-23 Hygienekonzept für Messen und Kongresse

Für Gastro und Hotellerie sind die FAQ des DEHOGA weiterhin äußerst hilfreich.
Und ja, ich habe es heute gecheckt: Für die 10 Personen, die wieder Kontakt haben dürfen, gilt in Gastronomie und Hotellerie tatsächlich nicht mehr das Abstandsgebot, siehe im obigen Infektionsschutzgesetz § 13 Gastronomie Abs. 5 und §14 Beherbergung Abs. 1 und 2, die sich jeweils auf §2 Kontaktbeschränkung Abs.1 beziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, höchst inkonsequent und bedenklich, aber für das Gastgewerbe natürlich erfreulich in dieser Deutlichkeit.

Wir selbst haben heute schweren Herzens einen Teilrückzug angetreten, denn wir mussten einsehen, dass unsere wunderbare öffentliche Führung „Leidenschaft für Gerstensaft“ inklusive Brauereibesichtigung unter Hygiene- und Sicherheitsgesichtspunkten einfach nicht verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann und stellen diese für den Rest des Jahres ein.

Auch werden wir, obwohl es die sechste Infektionsschutzverordnung bereits nicht mehr vorgibt, weiter bei 15 Personen pro Gruppe bleiben. Wer in den letzten Tagen mal in der Bamberger Altstadt unterwegs war, hat schon als Einzelperson gemerkt, wie schwierig bis unmöglich es ist, den Leuten unter Wahrung des gebotenen Abstands aus dem Weg zu gehen. Wie viel schwieriger ist es da, eine Gruppe hindurchzumanövrieren. Mit 25 Personen undenkbar, auch und vor allem an den Erzählstationen. Wir wollen unsere Verantwortung wahrnehmen und so lange wie vertretbar an der kleineren Größe festhalten. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer sind heldenhaft mit leibhaftigen Bamberg-Touristen unterwegs und den Leuten scheinen diese „kurz & kompakt“-Führungen auch wirklich Spaß zu machen.

Ich denke, die neuen massiven Vorfälle in diversen Regionen haben uns gezeigt, dass das Virus immer noch sehr lebendig unter uns ist und es jederzeit wieder Rückschläge geben kann und auch wird. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass sich die Rückschläge hoffentlich in Grenzen halten. Denn diese treffen uns in jedem Fall, egal wo sie stattfinden, wie wir gerade erleben.

Wenn es irgendwo eine Petition gibt, die das Jahr 2020 aus dem Kalender streichen will: Ich bin dabei!