Coro… was?

Hätten Sie’s geglaubt? Dass es tatsächlich so kommt, wie es sich angedeutet hat in den letzten Tagen? Hätten Sie? Hand aufs Herz!

Ich gebe zu, ich habe ganz vergessen, dass heute Dienstag ist. Und dienstags nun mal immer das bayerische Kabinett tagt und entscheidet. Und somit dienstags immer Action angesagt ist. Denn Entscheidungen führen zu neuen Regeln. Und neue Regeln wollen im Alltag umgesetzt werden! Und zwar möglichst schnell.

Und heute? Heute wurde tatsächlich angekündigt, dass alles fällt. Alles, was wir uns mühsam angelernt haben, alles, woran wir uns gewöhnt haben, alles, was bisher vor Corona hat schützen sollen. All das fällt jetzt weg – in der Hoffnung, dass Corona bleibt, was es gerade aktuell ist: eine sehr ansteckende, aber offenbar deutlich weniger tödliche Krankheit. Wohl denen, die nicht zu den sogenannten vulnerablen Personengruppen gehören, für die das Coronavirus immer noch eine tödliche Bedrohung ist. Denn man stellt jetzt um auf Eigenverantwortung.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ab Sonntag, 3. April nur noch folgende Dinge:

  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in medizinischen, pflegerischen Einrichtungen und in größeren Sammelunterkünften.
  • Besucher ebensolcher medizinischer Einrichtungen benötigen weiter einen tagesaktuellen Test

Und das war’s! Okay, in Schulen soll bis Ostern erst einmal weiter getestet werden, aber auch dort fallen die Masken ab Montag weg.

Abstandswahrung, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und Hygienekonzepte werden nur noch empfohlen, sind also freiwillig. 2G, 3G, 2Gplus und all das fallen weg. Und die Kontaktbeschränkungen sind ja schon gefallen.

Bayern wird sich auch nicht der laut Bundesinfektionsschutzgesetz möglichen Regelung zu Hotspots annähern. Unter bestimmten Gefährdungsszenarien der Gesundheitsinfrastruktur oder wenn eine neue, gefährlichere Virusvariante auftauchen sollte, könnten in definierten Hotspots – von kleinen Einheiten wie Landkreisen oder kreisfreien Städten bis rauf zum ganzen Bundesland – auch wieder Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht eingeführt werden. Aber Bayern sagt, das sei nicht rechtssicher, und daher von Haus aus nicht umsetzbar.

Tja, da stehen wir nun und sollen uns wieder selber organisieren. Was bedeutet das jetzt eigentlich? Jede Einrichtung, jeder Betrieb kann jetzt für sich entscheiden, ob er seine Kunden noch um die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, wie Maskentragen, bittet. Aber für Zugangsbeschränkungen gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr. Was ist mit den Quarantäneregeln, was ist mit den Testzentren?

Nun, das ist wohl die Normalität, die wir uns alle gewünscht haben. Nur fällt es irgendwie gerade schwer, sich darauf einzustellen angesichts der Infektionszahlen von rund um die 3.000. Erinnern Sie sich noch an U50 und Ü50? Das war letztes Jahr im Sommer. Da gab es die Begriffe 2G und 3G noch gar nicht, stellen Sie sich das mal vor! Ich hätte schwören können, dass es den Begriff „3G“ schon mindestens seit Adenauers Zeiten gibt.

Ja, da fällt mir für heute auch nichts mehr ein, konkret in Gesetzesform findet sich das dann vermutlich in der angekündigten 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, [Nachtrag vom 2.4.: Habe die Verordnung verlinkt, steht tatsächlich nichts anderes drin…] die pünktlich zum 3. April erscheinen soll.

Hier also nun der Kabinettsbericht – Corona ab Punkt 3 – für all die, die das auch noch nicht ganz glauben wollen, und möglicherweise gerade daheim sitzen, weil sie selbst, ihr Kind, der Nachbar, die Kollegin, der Partner, die Lehrerin, der Mitarbeiter oder die Chefin oder auch alle zusammen positiv sind und sich in Quarantäne befinden – wie gefühlt jeder zweite im Moment.

Corona – Fortschreibung und Anpassungen der Konzepte

Heute will ich mal alle Rahmenkonzepte in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammentragen, falls Sie, wie ich, mittlerweile auch den Überblick verloren haben.

Über allem steht die sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. Juni 2020.

Seit heute Abend, 24.6., gibt es dazu eine Änderungsergänzung inkl. des spezifischen Einreiseverbots für Personen aus Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vorvergangenen sieben Tagen, gültig ab 25.6.2020. Also keine „Lex Gütersloh“, sondern eine knallharte „Lex Alle-aus-Regionen-mit-über-50-Neuinfektionen-sollen-gefälligst-daheim-bleiben-und-werden-in-Bayern-nicht-willkommen-geheißen“. Mal sehen, wann es den ersten bayerischen Landkreis trifft…

Okay, aber nun zu den Rahmenkonzepten, die für den Tourismus relevant sind. Alle liegen in einer neuen Version vor, das Konzept für Messen und Kongresse ist komplett neu, und es gibt sogar ein eigenes Konzept für Hochzeiten (Ich nehme an, da gab es einen gewissen Stau, der jetzt mit klaren Regeln aufgelöst werden soll):

2020-06-19 Hygienekonzept für Beherbergungsbetriebe

2020-06-16 Hygienekonzept für Gastronomiebetriebe

2020-06-22 Hygienekonzept für touristische Dienstleistungen

2020-06-19 Hygienekonzept für Bäder und Wellnesseinrichtungen

2020-06-23 Hinweise für Hochzeitsfeiern

2020-06-23 Hygienekonzept für Messen und Kongresse

Für Gastro und Hotellerie sind die FAQ des DEHOGA weiterhin äußerst hilfreich.
Und ja, ich habe es heute gecheckt: Für die 10 Personen, die wieder Kontakt haben dürfen, gilt in Gastronomie und Hotellerie tatsächlich nicht mehr das Abstandsgebot, siehe im obigen Infektionsschutzgesetz § 13 Gastronomie Abs. 5 und §14 Beherbergung Abs. 1 und 2, die sich jeweils auf §2 Kontaktbeschränkung Abs.1 beziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, höchst inkonsequent und bedenklich, aber für das Gastgewerbe natürlich erfreulich in dieser Deutlichkeit.

Wir selbst haben heute schweren Herzens einen Teilrückzug angetreten, denn wir mussten einsehen, dass unsere wunderbare öffentliche Führung „Leidenschaft für Gerstensaft“ inklusive Brauereibesichtigung unter Hygiene- und Sicherheitsgesichtspunkten einfach nicht verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann und stellen diese für den Rest des Jahres ein.

Auch werden wir, obwohl es die sechste Infektionsschutzverordnung bereits nicht mehr vorgibt, weiter bei 15 Personen pro Gruppe bleiben. Wer in den letzten Tagen mal in der Bamberger Altstadt unterwegs war, hat schon als Einzelperson gemerkt, wie schwierig bis unmöglich es ist, den Leuten unter Wahrung des gebotenen Abstands aus dem Weg zu gehen. Wie viel schwieriger ist es da, eine Gruppe hindurchzumanövrieren. Mit 25 Personen undenkbar, auch und vor allem an den Erzählstationen. Wir wollen unsere Verantwortung wahrnehmen und so lange wie vertretbar an der kleineren Größe festhalten. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer sind heldenhaft mit leibhaftigen Bamberg-Touristen unterwegs und den Leuten scheinen diese „kurz & kompakt“-Führungen auch wirklich Spaß zu machen.

Ich denke, die neuen massiven Vorfälle in diversen Regionen haben uns gezeigt, dass das Virus immer noch sehr lebendig unter uns ist und es jederzeit wieder Rückschläge geben kann und auch wird. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass sich die Rückschläge hoffentlich in Grenzen halten. Denn diese treffen uns in jedem Fall, egal wo sie stattfinden, wie wir gerade erleben.

Wenn es irgendwo eine Petition gibt, die das Jahr 2020 aus dem Kalender streichen will: Ich bin dabei!