Corona: Neue Verbote für Gastgeber!

(c) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Nach einem recht ordentlichen Sommer – über die Übernachtungsentwicklung im Juli habe ich ja schon berichtet, und seit gestern wissen wir, dass der August mit -5 % fast wieder 2019er Niveau erreicht hat, bei Gästen aus Deutschland sogar +4,3% – kommt es jetzt für die Beherbergungsanbieter wieder ziemlich dicke. Für sie wird die Situation gerade extrem unübersichtlich und ist kaum realistisch zu bewältigen. Seit gestern gilt ein Beherbergungsverbot nicht mehr nur für Personen aus den ausländischen Risikogebieten, sondern nun auch aus Risikogebieten in einzelnen deutschen Landkreisen und Städten, was eine viel kleinteiligere Überprüfung erfordert. Denn hier ist die Dynamik mittlerweile so, dass es täglich neue – höhere – Fallzahlen, täglich neue Listen, täglich neue als Risikogebiete definierte Regionen gibt, ja teilweise bestimmt der Straßenzug über Wohl und Wehe einer möglichen Übernachtung in Bayern. Ausnahmen können gemacht werden für Personen, die einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter ist als 48 Stunden, die die Reise aus beruflichen oder medizinisch notwendigen Gründen vornehmen oder Verwandte besuchen, bzw. einen Lebenspartner oder Partner einer Weiterlesen