Corona – Hygiene- und Sicherheitskonzepte

Heute kam grünes Licht aus dem Ministerrat der bayerischen Landesregierung für die kürzlich vorgeschlagenen Lockerungsmaßnahmen für die Gastronomie. Jetzt fehlen aber noch die konkreten Ausführungsbestimmungen. Vorerst gibt es auf der Seite der IHK ein Hygienekonzept mit einer Reihe von Maßnahmen für die Gastronomie. Das ist aber noch kein offizielles Papier mit den konkreten Bestimmungen von der Regierung. Aus der Pressemeldung von heute kann man folgendes herausziehen für die Gastronomie:

„B) Gastronomie und Hotellerie
Unter der Voraussetzung eines weiterhin günstigen Verlaufs des Pandemiegeschehens erfolgt die stufenweise Öffnung der Gastronomie bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum Infektionsschutz wie folgt:
• Ab dem 18. Mai 2020 kann die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) bis 20 Uhr öffnen.
• Ab 25. Mai 2020 können Speisegaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen.

Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept „Gastronomie“ ist dabei eine zwingende Grundlage für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern. Auf dieser Basis können dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt werden. Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:
• strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
• Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
• Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.

Das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium werden zeitnah, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen im Gastronomiebereich, ein Rahmenkonzept „Hotellerie“ entwickeln, damit Beherbergungsbetriebe (wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen) ab dem Pfingstwochenende öffnen können.“

Auf der Seite des DTV werden für verschiedene Leistungsträger die bereits bestehenden Hygiene- und Sicherheitskonzepte aufgelistet. Auch hier wird für die Gastronomie noch auf Unterlagen des DEHOGA verwiesen, die noch nicht feststehen.

Und das Infektionsschutzverordnungsdingensbums (siehe Blogbeitrag vom 5.5.) wurde heute verlängert bis zum 29.5.! Dort steht unter §11, Seite 4 somit auch weiter das explizite Verbot von Stadtführungen.

Es wird allmählich kompliziert. Wir erhalten Anfragen von Menschen aus anderen Bundesländern, die schon weiter geöffnet haben und dann ganz verwirrt sind, wenn es bei uns noch anders ist.

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