Corona – Der bayerische Fahrplan – nun auch für den Tourismus!

So, nun geht es doch weiter, auch in Bayern:

Die Fakten auf die Schnelle:

ab 11. Mai: Öffnung des kompletten Einzelhandels ohne Flächenbeschränkung, aber auch von Tierparks, botanischen Gärten, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken und Gedenkstätten, natürlich alles mit Hygiene- und Abstandskonzept.

ab 18. Mai: Öffnung von Außengastronomie und Biergärten und Bierkellern bis maximal 20 Uhr

ab 25. Mai: Speiselokale bis maximal 22 Uhr
Gästezahl beschränkt, nur jeder zweite Tisch belegt, eigene Zonen für Familien und für Einzelgäste, Desinfektion für Besteck und Geschirr, Maskenpflicht für Kellner und Küchenpersonal, für Gäste auf dem Weg zum Tisch und zum Toilettengang.

ab 30. Mai: Öffnung von Hotels und Ferienwohnungen, allerdings ohne Wellness, Saunen und Schwimmbäder, auch Campingplätze, nur ohne Gemeinschaftsduschen.

Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gilt:
Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.“ (Das ist vermutlich der Satz, der uns in Bezug auf Stadtführungen weiter ein Verbot auferlegt! Die Frage bis wann, ist weiter nicht beantwortet!)
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Der Wortlaut der Bestimmungen zu Gastronomie und Hotellerie ist:

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.
Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die
· Einschränkung von Öffnungszeiten,
· Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
· Begrenzung von Gästezahlen,
· Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
umfassen.
Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
· keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
· Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
· Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Das Wirtschaftsministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten.“

Soll heißen, die genauen Vorgaben kommen noch en detail!

Die ganze Pressemeldung zu den Kabinettsbeschlüssen finden Sie hier.

Die entsprechende Gesetzesform findet sich nun wieder in der – Achtung, tolles Wortungetüm – Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, liebevoll auch BayIfSMV genannt, und gültig nur vom 11. bis 17. Mai. Bis zum 10. Mai gilt noch die alte, und ab 18. Mai braucht es ja eine neue, wenn dann die Biergärten aufmachen… 😉
Nachtrag vom 12.5.: Diese 4. BayIfSMV wurde heute verlängert bis zum 29.5.2020

Noch keine Hinweise gibt es aktuell für Veranstaltungen, Theater, Konzerte, und somit auch für Führungen! Uns fehlt damit weiter die Entscheidungsgrundlage für den weiteren Umgang mit Erlebnisangeboten. Aber da wird bestimmt noch was kommen. Hoffentlich bald!

Nachtrag vom 6.5.: Aus der Ministerpräsidentenrunde mit der Kanzlerin kam als Ergebnis, dass die Kontaktbeschränkungen bis inklusive 5. Juni ausgeweitet werden! Das ist in unserer Lesart erst einmal der Todesstoß für Führungen und sonstige Erlebnisangebote! Außer vielleicht in der One-to-one-Betreuung oder in der exkulsiven Buchung für eine Familie. Wir harren der Dinge und hoffen bei einer der nächsten Verfügungen von der bayerischen Regierung Konkretisierungen dazu zu bekommen. Bis dahin stehen wir weiter im Regen mit einem Großteil unseres Angebots.

2 Gedanken zu “Corona – Der bayerische Fahrplan – nun auch für den Tourismus!

  1. Hallo Herr Heger,
    vielen Dank für die Informationen. Ich glaube nicht, daß ich eine Führung mit Mundschutz machen will und kann. Wie wäre es, wenn das TKS Head-Sets für die Öffentliche Führung anschaffen würde? Dann wären die Leute sowieso weiter auseinander, weil sie fotographieren oder etwas genauer anschauen wollen. Ich kenne das von meiner Reiseleitung und es läuft seit Jahren gut. Der einzige Nachteil ist, daß sich die Leute die Streckenführung nicht merken, aber das wäre ja in Bamberg kein Problem. Wir enden auch an einem bestimmten Punkt, den wir den Gästen schon zuvor mitteilen.

    • Wir haben uns in enger Absprache mit dem jeweiligen Sprecherrat der zertifizierten Gästeführer in den letzten Jahren immer wieder bewusst gegen Headsets ausgesprochen. Das Headset verleitet die Teilnehmenden dazu, sich weit vom Gästeführer zu entfernen, die benutzte Fläche der Gruppe wird immens groß, die Personen achten weniger auf den Verkehr und die unmittelbare Situation in der Umgebung des kleinteiligen Gewühls der Altstadt. Zugegeben, die Möglichkeit, weiter auseinanderstehen zu können, wäre in Corona-Zeiten zwar sogar ein Vorteil, aber die anderen Nachteile bleiben bestehen und überwiegen unserer Meinugn nach in einer Stadt wie Bamberg. Abgesehen davon werfen Headsets in Coronazeiten auch hygienische Fragen auf. Die Geräte müssten jedes Mal desinfiziert und gereinigt werden und an der Ausgabestelle wieder abgegeben und gestestet werden. In Bamberg führen die zertifizierten Bamberg-Gästeführer nur die Flusskreuzfahrer mit Headsets, da dies so von den Reedereien vorgeschrieben ist für ihr Klientel. Diese Gruppen werden allerdings gerade wegen ihrer Headsets und der geringen Ansprechbarkeit der Menschen oft kritisch von den Bambergern beäugt. Wir hoffen, dass Führungen auch mit Mundschutz funktionieren. Wir haben letztens mal eine Aufstellung getestet mit 12 Personen im Mindestabstand zueinander, das war eine ganz schön große Fläche, so dass man sich stimmlich durchaus ins Zeug legen muss und definitiv einen ruhigen Ort braucht für Erläuterungen. Man muss also die Führungen vielleicht kürzer machen, andere, ruhige Standorte wählen und die Gruppen klein halten. Letzteres wird sich von alleine ergeben in den nächsten Monaten, wir werden aber gezielt auch kleine Gruppengrößen zur Vorgabe machen.

      Die heutigen Aussagen aus der Ministerpräsidenten-„Schalte“ machen uns ja ohnehin vorerst einen gehörigen Strich durch die Rechnung! Die bis 6.6. geltenden Kontaktbeschränkungen machen in unserer Lesart Führungen weiterhin unmöglich.

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