Corona – Salamitaktik: Scheibchenweise geht’s weiter

Hier ist es also nun, das lange ersehnte Hygienekonzept für die Gastronomie, von Wirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium entworfen. Nun muss ein jeder und eine jede für sich entscheiden, inwieweit der eigene Betrieb das umsetzen kann. Es sind aber auch nur „Empfehlungen“, es darf also noch eine gehörige Portion Bauchgefühl hineininterpretiert werden, damit das Ganze umsetzbar bleibt.

Ein paar Giftpfeile sind drin, allen voran aus unserer Sicht der Punkt „III. – Bewirtung“, in dem festgelegt wird, dass es eine Reservierungspflicht gibt und Gruppenreservierungen für mehrere Tische unzulässig sind. Das sind dann wohl die letzten Stornierungen, die wir vornehmen müssen. Das Gruppensegment ist damit aus unserer Sicht mehr oder weniger tot, zieht man zusätzlich noch die Regelung mit der Kontaktbeschränkung auf maximal eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes hinzu. Immerhin: „Spontanbesuche“ werden unter dem Aspekt der Kontaktdatenaufnahme erwähnt, insofern sind diese offenbar zumindest nicht verboten.

Ansonsten bedeutete das Konzept viel logistische Planung, Definition und Ausschilderung der möglichen Kundenwege, Abstand, Abstand und nochmals Abstand, Mundschutz überall wo nötig und möglich, und klare Hygiene- und Reinigungsregeln für das ganze Haus. Vieles davon ist sicherlich machbar, die Gewährleistung einer Zugangsbegrenzung und die tischgenaue Kontaktdatenaufnahme sind allerdings Knackpunkte, die einiges an Kopfzerbrechen bereiten werden. Gerade für Bierkeller eine große Herausforderung. Sollte an Christi Himmelfahrt schönes Wetter sein und die Menschen, die solche Verordnungen nicht lesen, davon ausgehen, dass sie jetzt alle wieder auf den Keller passen, dann kann es da zu einem ziemlichen Hauen und Stechen kommen. Enttäuschung und Verärgerung und Verwirrung ist vorprogrammiert, für beide Seiten!

Eine ganz bodenständige und konkrete Hilfe sind die Entwürfe des DEHOGA für diverse Hinweisschilder Sogar „Links“ und „Rechts“-Pfeile sind da dabei!
Und auch die IHK hat viele Unterlagen und auch fertige Hinweisplakate zusammengestellt auf ihrer Seite.

Ansonsten wurden heute im Rahmen der Pressekonferenz zu Kunst und Kultur die weitere Ausweitung der Soforthilfen für Kulturschaffende angekündigt – nächste Woche sollen endgültig die Anträge fertig sein – auf diejenigen, die zwar nicht in der KSK sind, aber es von den Kriterien her sein könnten. Eingeschlossen sind explizit auch Honorarkräfte und freie Journalisten. Und es soll Hilfen geben für die Spielstätten an sich und für Laienmusikgruppen. Interessante Auswahl… Wie man bei „jetzt red i“ am gestrigen Abend gesehen hat, hat Minister Aiwanger in Bezug auf Gästeführer und Gästeführerinnen, die ohne eigene Betriebsstätte keinen Zugang zur Soforthilfe haben, ziemlich unwirsch von 100.000en geredet, die man dann auch hätte versorgen müssen, und hat eindeutig auf die Grundsicherung als Mittel der Wahl verwiesen. Das klang ziemlich abschließend!

In Sachen Veranstaltungen wurden die berühmten „Großveranstaltungen“ als Veranstaltungen mit über 1.000 Personen definiert und für kleinere Veranstaltungen zwar angekündigt, dass die Konzepte bereits bestehen, aber diese erst noch in der Ministerpräsidentenkonferenz und mit der Bundesregierung besprochen werden müssten. Der Blick ging hier auf nach Pfingsten. Wieso professionelle Veranstaltungen wie Tagungen und Meetings hier mit Partys und Volksfesten immer in einen Topf geschmissen werden, ist mir schleierhaft. Gerade Tagungen lassen sich mit einem guten Konzept doch perfekt unter Wahrung aller Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen durchführen!

In Bezug auf Stadtführungen müssen wir weiter warten. In der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die jetzt bis 29. Mai gilt, sind Stadtführungen explizit, zusammen mit Schlössern (!!) und anderen Freizeiteinrichtungen, weiterhin verboten. Außperdem gilt ja on top weiter die Kontaktbeschränkung bis 7.6.
Der BVGD hat auch ein Papier verfasst zur Wiederaufnahme von Gästeführungen, in dem es einige interessante Überlegungen zu Stadtführungen gibt, was zukünftig zu beachten sein könnte.

Aufschluss darüber, ob und wie die Menschen in diesem Jahr noch reisen wollen gibt eine Studie des Bayerischen Zentrums für Tourismus mit einer aktuellen Umfrage zu „Reisen in Zeiten von Corona„. 30 % wollen gar nicht mehr verreisen dieses Jahr und weitere 45 % erst einmal abwarten!

Ein paar grundsätzliche Gedanken kann man sich zwischendrin auch wieder machen mit einer interessanten Studie zu „Besucherlenkung“ in Zeiten mit Corona.

Wir planen unsere Öffnung der Tourist Information am Mittwoch, 20. Mai. Öffnungszeiten werden vorerst sein: Mo – Fr: 10.00 – 15.30 Uhr, Sa, So und feiertags: 10.00 – 14.30 Uhr.
Ohne Stadtführungen und Erlebnisangebote werden wir in erster Linie auf unsere Beratungsfunktion zurückgeworfen, immerhin können wir ab nächster Woche wieder auf zahlreiche Museen und Sehenswürdigkeiten verweisen. Neben der ganzen Palette an Broschüren, Souvenirs und jeweils hoffentlichen aktuellen Informationen zu Öffnungszeiten und Zugänglichkeiten aller Partnereinrichtungen, werden wir zur Entdeckung der Stadt zunächst mit einer Erwachsenen-  und einer Kinderstadtrallye sowie dem Audioguide fürs eigene Smartphone und Reiseführern auftreten. Das Bamberger Land wird über die Freizeitkarte und einzelne Ausflugsziele präsent sein. Wir versuchen Schritt zu halten mit den Infos, wer wann wieder aufmacht, Museen, Ausstellungen, Einrichtungen machen nächste Woche wieder auf,

Schließlich: wer den Überblick verloren hat, was wann warum und wieso öffnen darf, der sei auf diese Übersicht der IHK verwiesen verwiesen.

3 Gedanken zu “Corona – Salamitaktik: Scheibchenweise geht’s weiter

  1. Guten Abend und vielen Dank an den TKS für die Infos und der Möglichkeit eines Kommentares!

    Warum derzeit (es ändert sich ja beinahe stündlich etwas…) Biergärten aber nur bis 20:00 Uhr geöffnet haben dürfen, die Innengastronomie – wenn wieder erlaubt – aber bis 22:00 Uhr entbehrt m. E. aller „virologischen“ Erkenntnisse der letzten Zeit. Ständig wird für frische Luft, durchlüften und wenn möglich für offene Fenster geworben. Wir haben nur einen „Mini-Biergarten“ mit momentan max. ca. 25 Sitzplätzen und profitieren von der Außengastronomie also kaum – trotzdem ist diese Regelung richtiger Blödsinn!!! Um 20:00 muß geräumt sein (?) – d.h. Küchenschluss vielleicht 19:15, Ausschankschluß 19:30 o.ä.???
    Vielen Dank an alle beteiligten „Fachleute“ – vielleicht gibt es den Einen oder Anderen welcher den Sinn einer solchen Regelung verständlich erklären kann. Fast alle Gastronomen sind doch derzeit nahe am Limit!
    Grüße aus der Oberen Königstrasse
    Christian Merz
    Brauerei Spezial

    • Ich möchte unseren Politikern weiterhin vor allen Dingen guten Willen unterstellen bei ihrem Tun, aber es ist auch mein Eindruck, dass die vielen verschiedenen, im Tagesrhythmus entstehenden Regelungen mit je unterschiedlichen Laufzeiten allmählich zu einem deutlichen Verlust der Übersichtlichkeit führt, vor allem, wenn man Regelungen für unterschiedliche Branchen miteinander vergleicht. Bei der Uhrzeitenregelung in der Gastronomie kommt mir eine Erwähnung von Ministerpräsident Söder in Erinnerung, als er die „enthemmende Wirkung von Alkoholkonsum“ erwähnte und diese zur Gefährdung für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erhob. Vielleicht spielte diese Überlegung eine Rolle bei der Regelung der Schließzeiten, weil man im Außenbereich die Kunden weniger im Blick haben kann als im eher überschaubaren Innenbereich. Damit wäre es natürlich gleichzeitig der Versuch, die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln auf Kundenseite auf die Wirte abzuwälzen, was faktisch nicht wirklich möglich ist, Hausrecht hin oder her.

    • Auch wenn wir keinen Biergarten /Keller haben stimmen wir vor den jüngsten Erkenntnissen, bester Durchlüftung in der Natur, ohne die sonstigen Regeln zu vernachlässigen vollumfänglich zu.
      Alles zu Fuss Ferienwohnungen
      K-H Wolfschmidt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert