Corona – Stornierungs-FAQs des DTV

Liebe Partner der Hotellerie und der Privatquartiere,

der DTV hat nochmal zusammengefasst, wie der rechtliche Hintergrund ist, wenn Kunden stornieren wollen in Zeiten von Corona: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html Anm.: Link und Sachstand erneuert am 19.3. aufgrund der sich ständig ändernden Sachlage. Nun ist die rechtliche Situation auch ganz klar und geht zu Lasten der Betriebe. Das einzige was unklar ist, ist die Dauer der Verfügung in Bayern. Wie man auf dieser Seite sieht haben alle anderen Bundesländer den 19. April klar gekennzeichnet. Nur in der Allgemeinverfügung in Bayern steht ganz unten was vom 30.3. Ich versuche das zu klären.

Auch für spätere Buchungszeiträume gilt das Plädoyer: Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist so groß, bitte lassen Sie die Kulanz nicht gänzlich außen vor und denken Sie langfristig! Wir wissen wohl, dass dies eine ganz schwere und zum Teil existenzbedrohende Situation ist, aber es gibt immer Möglichkeiten, dem Kunden ein wenig entgegenzukommen, durch Anrechnung auf spätere Reisen, durch Umbuchungen, Verringerung des Stornoprozentsatzes usw. Vielleicht gelingt es uns ja, die Lasten gesamtgesellschaftlich ein wenig zu teilen. Auch wir bemühen uns, unsere Kunden trotz immenser Umsatzeinbußen nicht ganz im Regen stehen zu lassen und bauen darauf, den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt wieder für Bamberg gewinnen zu können. Der stornierende Kunde sagt seine Reise, eine Veranstaltung oder die Übernachtungen in diesen verrückten Zeiten ja nicht aus freien Stücken ab, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit oder aus Sorge um seine Gesundheit und die seiner Angehörigen.

Kommen Sie gut durch diese Zeit!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert