Corona – Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern

Und die nächste Stufe ist gezündet: Der Katastrophenfall ist ausgerufen worden in Bayern. Dies berechtigt fortan das Innenministerium ab sofort zu weitreichenden Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten, die auch das öffentliche Leben und ansonsten autonom entscheidende privatwirtschaftliche Unternehmen betreffen und diesen gegenüber Weisungsbefugnis herstellen.

Was dies im Einzelnen bedeutet, können Sie hier nachlesen!

Damit stellt sich die Frage einer Risikoabwägung bei Veranstaltungen jeglicher Art nicht mehr und wir werden auch die verbliebenen Führungen und Veranstaltungen, bei denen der Kunde gemeint hat, diese doch noch durchführen zu wollen, absagen und stornieren.

Durch die Aussagen der Bundeskanzlerin von heute Abend, auf jegliche Reisen im In- und Ausland zu verzichten, ist auch der letzte Mohikaner, der Einzelreisende, zu einem flüchtigen Subjekt geworden. Keine Ausreden mehr: Bleibt daheim! Auf diese Botschaft lässt es sich reduzieren. Nach Expertenmeinung die einzige Chance, die Verbreitung noch in Schach zu halten.

In der Pressemeldung aus dem Stadt-Landkreis-Krisenstab sind die spezifischen Bestimmungen für Bamberg zu lesen, inkusve der Bestimmungen für Gastronomiebetriebe.Der Gesetzestext der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020 ist hier nachzulesen.

Das geht an die Substanz. So richtig. Wir leiden mit all denen, die sich in einer mehr als prekären Situation wiederfinden und gerade vor einem Nichts an Aufträgen und Buchungen stehen. Auf den Seiten der städtischen Wirtschaftsförderung finden Sie eine Reihe von Links zu den Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, Überbrückung für Unternehmen und Betriebe, Kurzarbeitergeld uvm: wirtschaft.bamberg.de . Hier finden Sie hoffentlich eine rettende Hand, wenn diese Krise für Sie zur Existenzbedrohung wird. Aktuell wird auch noch an dem „Bamberger Rettungsschirm“ gebastelt, der besonders für kleine Unternehmen und Freiberufler, Künstler und Selbständige vor Ort wirken soll. Ab Dienstag, 17.3. wird für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen zu diesem Schnell-Antrag hier.

Die Tourist Info wird ab Mittwoch 18.3. für Besucher geschlossen. Per Mail und Telefon sind wir aber auf jeden Fall weiter für Sie erreichbar!

Kommen Sie gut durch diese Zeit!

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