Beschränkungen der Gastro-Öffnungszeiten per VGH gekippt – Gemeinschaftssanitäreinrichtungen wieder möglich

Oho, jetzt grätschen die Gerichte immer öfters dazwischen, besonders, was die Öffnungszeiten anbetrifft: Nun fallen die zeitlichen Beschränkungen in der Gastronomie zumindest vorübergehend zur Gänze. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat die Beschränkung der Öffnungszeiten auf 22 Uhr als unverhältnismäßig gekippt. Damit sind ab sofort keine zeitlichen Beschränkungen mehr in Kraft, solange die Regierung das nicht anders regelt. Alle anderen Regelungen zu Abstand und Hygiene und Sicherheit bleiben selbstverständlich bestehen.
Hier die entsprechende Pressemeldung des VGH und hier die Pressemeldung des DEHOGA dazu.

Außerdem wurde das Hygienekonzept für die Beherbergungsbetriebe überarbeitet. Wichtigste Änderung hier ist die Umwandlung bei der Nummer 2 „Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln“, wo sich die Vorschrift zu je eigenen Sanitäreinrichtungen aller Wohneinheiten von einer „muss-“ in eine „soll-Vorschrift“ wandelt. Neu sind daher auch die ausführlichen Vorschriften zu den sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, die somit unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet werden können.

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