Ü50 oder U50 – Was nun?

Schon vor Corona war Ü50 ein Schreckgespenst, das manchem Berufsjugendlichen den Schweiß auf die Stirn getrieben hat. Man lachte gequält über die knallorangen Plakate am Straßenrand, die mal wieder eine Ü50 Disco im nächsten Ort ansagten und hoffte, dass man nie in die Verlegenheit kommen würde, da hinzugehen.

Und Ü50 in Coronazeiten? Der große Unterschied ist: Bei Corona kann man nicht entscheiden ob man hingeht oder nicht, die Ü50 kommt ganz von selbst zu einem. Man kann nur durch die Annahme eines Impfangebotes dazu beitragen, dass die Ü50 ihren Schrecken und ihre Wirkkraft verliert.

Wir erhalten aktuell einen Haufen Fragen, die alle um das gleiche Thema kreisen: Was passiert denn nun wieder, wenn wir dauerhaft die 50er Inzidenz überschreiten? Denn alle starren auf die täglichen Zahlen.

Die konsolidierte Lesefassung der nach wir vor gültigen 13. BayIfSMV besagt: Drei Tage in Folge bei über 50, dann gelten ab dem „übernächsten darauf folgenden Tag“ die Regelungen für Ü50.

Das bedeutet vor allem wieder die Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten auf drei Haushalte und zehn Personen, die Reduzierung der Obergrenze für private Veranstaltungen, das Erfordernis negativer Testung für Kultur, Gastronomie (sofern mehr als ein Hausstand an einem Tisch zusammensitzt), Museen, Sport und Freizeiteinrichtungen, und bei Beherbergungsbetrieben die Pflicht zu einer Testwiederholung alle 48 Stunden jenseits des ohnehin erforderlichen Testnachweises bei Anreise für alle Personen ab 6 Jahren. Geimpfte und Genesene sind von diesen Zählungen und der Testpflicht in allen aufgeführten Fällen ausgenommen. Unser Testzentrum an der Tourist Info läuft noch bis 25. September, hier haben unsere und Ihre Gäste von Mo – So 9 – 18 Uhr immer die Gelegenheit, sich testen zu lassen.

Kein Unterschied macht Ü50 oder U50 für Läden und Geschäfte.

Kein Unterschied macht Ü50 oder U50 für Stadtführungen, Bergführungen, Stollenführungen oder auch für touristische Verkehre wie Flussschiffahrten und Busverkehre.

Hier ist noch einmal eine schöne Übersicht speziell für die touristischen Dienstleistungen.

Bei einer Inzidenz von über 100 gibt es aktuell keine gesonderten Regeln, die  Bundesnotbremse gibt es nicht mehr. Dann bleiben die Regeln wie für Ü50 einfach bestehen.

Was Sie mich jetzt nicht fragen dürfen, ist die Frage, was denn mit den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentinnen und -präsidentenkonferenz vom 10. August passiert. Da war nämlich die Rede von der Inzidenz 35, ab der all das, was oben für Ü50 beschrieben ist, vor allem all das, was in Innenräumen abläuft, bereits eintritt. Die konsequente Anwendung der 3G-Regel – Geimpft, Genesen oder Getestet – ist ebenfalls Bestandteil dieser Beschlüsse. Dies sollte bis zum 23. August in den Ländern verankert werden. Ich habe aber noch nichts aus Bayern gehört, wie das denn nun wieder verheiratet werden soll mit den bestehenden Ü50-U50-Regeln. Die 13. BayIfSMV gilt bis zum 25. August. Wir dürfen gespannt sein, ob da kurzfristig noch was Neues kommt.

Eine gute Zusammenfassung für alle relevanten touristischen Bereiche hat, wie immer, auch FrankenTourismus, reinschauen lohnt sich immer: Corona-Informationen – Tourismusnetzwerk Franken (tourismusnetzwerk-franken.de)

Aktuell sind tatsächlich viele Gäste da, und die Buchungen für die nächste Zeit sind sehr gut. Wollen wir hoffen, dass die Unsicherheit nicht wieder zunimmt und die Leute wieder beginnen zu stornieren. Viele Politikerinnen und Politiker schließen einen großen Lockdown für die Zukunft aus und verweisen auf die größeren Möglichkeiten für Geimpfte. Ich fände die Aufrechterhaltung umfangreicher Testpflichten für diverse Dinge bei weitem nicht so schlimm wie erneute Schließungen oder Einschränkungen. Und mit jeder Impfung wird es sowieso besser! Unbeständigkeit und Unsicherheit bleiben allerdings auch für den Rest des Jahres 2021 unser Grundzustand. Bereits jetzt beginnen ja schon wieder die Diskussionen über Weihnachtsmärkte, und der touristische Blick richtet sich lieber schon mal auf das Jahr 2022, und das erneut, wie es uns einfach innewohnt, mit vorsichtigem Optimismus …

Die Dreizehnte – oder: Nach dem Katastrophenfall

Ich musste heute im Laufe des Tages feststellen, dass die meisten Leute mittlerweile hoffnungslos überfordert sind von all den Dingen, die seit heute bayernweit wieder gelten und in Form der Gesetzesparagraphen der dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung daherkommen. Ich erntete mehr als einmal ungläubiges Staunen, wenn ich versucht habe, die Regelungen zu erläutern, die seit heute in dem solide unter 50 liegenden Bamberg und auch im Landkreis gelten, vor allem weil sie so weitreichend sind, dass man dem Braten zunächst einmal gar nicht wirklich traut. Man hat sich ja so eine gewisse Grundskepsis angewöhnt in sieben Monaten Schließzeit. Aber es ist wirklich einmal wieder soweit: Der Katastrophenfall ist aufgehoben!

Angesichts der herrschenden Verwirrung, habe ich mir vorgenommen, ich fasse Ihnen, nach dem ersten kurzen Überblick von letzter Woche die wesentlichen Punkte, die uns betreffen, nun noch einmal, ganz in Ruhe, in meinen eigenen Worten, Absatz für Absatz, zusammen:

Hier also das Original: die 13. BayIfSMV in Gänze

Und hier für Sie die ausgedeutschte „Fassung Heger“, auf die wesentlichen Punkte für Touristiker reduziert, und ohne Gewähr:

§1 Welche Folgen haben die Inzidenzzahlen?

Alles, was folgt, gilt nur dort, wo die Inzidenzzahl unter 100 liegt. Überall da, wo eine Inzidenz von über 100 vorliegt, gilt wieder die Bundesnotbremse.

Es gibt infolgedessen nur noch zwei Zustände auf der Welt in Bayern: „Unter 50“ und „zwischen 50 und 100“, im Folgenden U50 und Ü50 genannt.

Wo an fünf Tagen in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 unterschreitet, gelten am übernächsten Tag die Regeln der niedrigeren Inzidenzzahl,
Wo an drei Tage in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag die Regeln der höheren Inzidenzzahl oder der Bundesnotbremse.

§2 und 3  Welche Hygieneregeln bestehen weiter und welche Masken gelten? 

Es gilt weiterhin in jeder Lebenslage der Mindestabstand von 1,5 Metern, Handhygiene und Belüftung in Innenräumen!
Maskenpflicht: Die BayIfSMV definiert bestimmte Lebenslagen, in denen weiter Maskenpflicht besteht und unterscheidet dabei zwischen einfacher Maskenpflicht – „Maske“ – und FFP2-Maskenpflicht – „FFP2-Maske“.

„Maske“ bedeutet nur noch medizinische Gesichtsmasken (das sind die dünnen, blauen Dinger) oder „Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske)“, sprich die Stoffmasken, wie wir sie noch vom letzten Jahr kennen.
„FFP2-Maske“ bedeutet FFP2-Maske (!)

Für unsere Führungen wichtig ist §3, Abs (3): „Auch dort, wo keine Maskenpflicht besteht, wird jedermann [ich ergänze: jederfrau!] empfohlen, überall dort, wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.“
Das nehmen wir weiter ernst und empfehlen es weiterhin unseren Gästen.

Eine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenstädten und im öffentlichen Raum im Freien besteht jedoch rein rechtlich nur noch dort, wo die lokalen Behörden dies angeordnet haben. In Bamberg also aktuell nur auf der Oberen und der Unteren Brücke.

In öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten besteht auch weiterhin „Masken“-Pflicht auf allen Begegnungsflächen.

§4 Wann muss noch getestet werden?

Wenn überhaupt, dann nur noch bei Ü50.

§5 Kontaktdatenerfassung

Wenn Kontaktdatenerfassung notwendig ist (Gastronomie, Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Museen, Tagungen) dann mit Namen, Vornamen, Zeitraum und einer sicheren Kontaktinformation (E-mail, Telefon oder Adresse). Auch eine elektronische Erfassung ist erlaubt (Luca, CoronaWarnapp usw.) .

§6 Wie viele Personen dürfen miteinander Kontakt haben?

  • Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände
  • U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Hausstände

In beiden Fällen zählen Kinder unter 14, voll Geimpfte und Genesene weder zur Maximalzahl der Personen noch zu der Maximalzahl der Haushalte.

Für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr!

§7 Welche Personenzahl gilt für öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern?

„Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Ü50: Drinnen 25, draußen 50 Personen, mit Testung,
U50: Drinnen 50, draußen 100, ohne Testung
Gesamtzahl inklusive geimpfter und genesener Personen

„Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Wie oben, aber hier zählen Geimpfte und Genesene nicht zur Gesamtzahl, können also obendrauf kommen!

Veranstaltungen und Feiern ohne den „besonderen Anlass“, wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Vereinssitzungen sind weiterhin verboten, auch auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.

§13 Was gilt für Fluss- und Seenschifffahrten, Stadt- und Kulturführungen, auch in Besucherbergwerken (Stollen!), und für touristische Bus- und Reiseverkehre sowie für Freizeitparks Hotelschwimmbäder udg. mehr?

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • in geschlossenen Räumen und geschlossenen Fahrzeugbereichen gilt für Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht und für das Personal „Masken“-Pflicht
  • Hygienekonzept auf der Basis des Rahmenkonzepts touristische Dienstleistungen

Für Freizeitparks, Indoorspielplätze, Hotelschwimmbäder, Badeanstalten, Thermen , Saunen und Solarien gelten: Ein Besucher je 10 m², Ü50 mit Testpflicht, für gastronomische in-house-Angebote die entsprechenden Regelungen bei Gastro (siehe unten §15)

Flusskreuzfahrtgäste müssen bei der Einschiffung, sofern in Bayern, einen Test nachweisen und bei jedem Landgang innerhalb Bayerns – jeweils bei Ü50.

§14 Und was gilt im Einzelhandel?

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • Ein Kunde je 10m² bis 800 m² Verkaufsfläche, jenseits dessen ein Kunde je 20m²
  • Innen und außen vor dem Laden und auf dem Parkplatz gilt für die Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht, für das Personal „Masken“-Pflicht. Mit Schutzwänden für das Personal kann für dieses die Maskenpflicht entfallen.
  • Hygienekonzept

Sowohl bei Ü50, als auch bei U50 gibt es also kein Click&Meet oder Click&Collect oder sonstiges Gedöns mehr.

Wochenmärkte unter freiem Himmel sind erlaubt.

§ 15 Und in der Gastronomie?

Innen wie außen gilt:

  • Öffnung maximal zwischen 5 und 24 Uhr
  • Erlaubt an einem Tisch sind
    bei Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände, plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
    bei U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Haushalte plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
  • Zu allen anderen Personengruppen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden
  • Nur bei Ü50 mit Testpflicht, sobald mehr als ein Haushalt am Tisch sitzen soll
  • Für Gäste gilt auf allen Begegnungsflächen „FFP2-Masken“-Pflicht, für Personal „Masken“-Pflicht
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenaufnahme besteht.
  • Hygienekonzept gemäß Rahmenkonzept Gastronomie

Kneipen (Schankwirtschaften) dürfen nur nach draußen verkaufen.

Die to-go-gekauften Speisen und Getränke dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden. Wenn ich da an die Sandstraße denke… hm…

§16 Und was gibt es Neues für die Hotels?

  • Inzidenzunabhängig muss jeder Gast bei Anreise einen negativen Test nachweisen, geimpft oder genesen sein
  • Bei Ü50 muss der Gast alle weiteren 48 Stunden wieder einen Testnachweis erbringen
  • In einem Zimmer dürfen Personen gemäß der jeweils gültigen Kontaktregeln (§6) übernachten – aktuell in Bamberg also bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zzgl. Geimpfte und Genesene und Kinder unter 14 Jahren! Geht bei Ihnen auch gerade das Kopfkino an?
  • Zu allen anderen Personen muss der Mindestabstand gewährleistet sein
  • Für Personal und Gäste besteht auf den Begegnungsflächen „Masken“-Pflicht, für das Personal dort nicht, wo Trennwände Personal vom Gast trennen.
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept gemäß Rahmenkonzept Beherbergung

§17 Auch Tagungen und Kongresse sind wieder erlaubt

Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen:

  • Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
  • Bei Ü50 mit Testpflicht
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept – steht noch aus!

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind auch in Präsenzform wieder zulässig, mit Abstandsgebot und Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen. (§22)

Messen sind nach wie vor verboten, wobei der Ministerpräsident unlängst den Blick in Richtung September geworfen hat für Messen. September 2021!

§25 In der Kultur geht ja schon länger wieder was

Kulturveranstaltungen sind erlaubt unter folgenden Voraussetzungen

  • Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
  • Open-air maximal 500 Personen inklusive Geimpfter und Genesener, mit festen Sitzplätzen
  • Bei Ü50 mit Testpflicht
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen

Museen und Ausstellungen öffnen mit Höchstzahl der Besuchenden, Abstandsgebot, Hygienekonzept, Kontaktdatenerfassung.

§26 Alkohol im öffentlichen Raum

Hier gibt die BayIfSMV den Kommunen die rechtliche Handhabe für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die betroffenen Areale muss die Kreisverwaltungsbehörde definieren.

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Puh, das war’s.

Und weil Sie so tapfer durchgehalten haben, gibt’s jetzt hier noch die grafische Übersicht aus dem Wirtschaftsministerium

 

Testung für Alle von Allen …

Ich gebe zu, ich habe kein wirklich gutes Gefühl dabei, aber es scheint offiziell zu sein: Ab sofort gilt, dass quasi jeder Betrieb mit Kunden, die einen negativen Test nachweisen müssen, um Leistungen des Betriebs in Anspruch nehmen zu können, Schnellteste vor Ort beaufsichtigen und dann auch bestätigen kann. Jede Angestellte und jeder Mitarbeiter darf dies tun, es bedarf keinerlei Schulung dazu, keine fachliche Eignung, keine offizielle Stelle. „Antigen-Selbsttest unter Aufsicht“ und „Vor-Ort Testung durch Betreiber“ nennt sich das dann.

Der Wirtschaftsminister höchstpersönlich hat dieses Schreiben heute veröffentlicht – und die Kolleginnen und Kollegen vom Landkreis haben dazu eine gute Erläuterung verfasst.

Das Muster-Bestätigungsschreiben ist auch schon fix, das gibt es hier: Muster Testnachweis

Ich will ja nix sagen, aber musste das wirklich noch sein? Haben wir nicht ein super Netz an Testzentren und Testmöglichkeiten geschaffen, die jeder und jedem ermöglichen, sich beinahe rund um die Uhr von offiziellen Stellen testen zu lassen? Statt jetzt die Verantwortung für dieses wichtige Mosaiksteinchen „Test“ im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Mitarbeitende und die Betriebe abzudrücken? Ja, „zu ermöglichen“, ich weiß, Herr Aiwanger. Und wer denkt an all die Menschen, die ab morgen die Testbestätigungen auch kontrollieren sollen, mit den dann unterschiedlichsten Bestätigungen von hunderten unterschiedlichen Betrieben? Ich weiß nicht. Aber Fakt ist: Ihnen steht fortan dieser Weg frei, sich daran zu beteiligen. Wenn es verantwortlich gemacht wird, ist es ja vielleicht auch eine gute Sache, aber ich persönlich würde mich sicherer fühlen, wenn ich mich auf offizielle Stellen verlassen könnte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als die Leute zu testen und nicht zwischen Schweinshaxe und Kassiervorgang nun auch noch 15 Minuten lang darauf achten müssen, dass es bei einem Testbalken bleibt und der Kunde einem auch ja nicht einfach seinen alten Test von vorgestern unterjubelt… Aber vielleicht bin ich jetzt auch zu negativ – ha ha, kleiner Corona-Wortwitz.

Ich habe es Ihnen jedenfalls hiermit mitgeteilt, ich muss ja nicht alles gut finden. Wir werden es in der Tourist Info nicht tun, ich bin froh, dass wir nun unmittelbar unseren neuen Nachbarn „Testzentrum“ mit super Öffnungszeiten an sieben Tagen die Woche haben.

Zu guter Letzt: Damit unser aller Öffnung ab morgen auch wirklich gilt, dafür gibt es jetzt auch die neue Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg, die heute veröffentlicht wurde.

Auf ein gutes Neues!

Neustart – Was gilt ab 21.5.?

So, jetzt haben wir alles beisammen für den Neustart ab 21.5.!

Erst einmal die beiden Rahmenkonzeptionen, ganz frisch aus dem Ministeriumsdrucker:

Hier das Rahmenkonzept für Beherbergungsbetriebe mit den neuen Bestimmungen zur Testpflicht

Und hier das Rahmenkonzept für  touristische Dienstleister ebenfalls mit den Testvorgaben.

Ganz ehrlich? Bis auf die Testvorgaben und die entsprechenden Regelungen finden sich größtenteils nur die Hygienevorschriften, die jeder schon kennt und intuitiv umgesetzt hat. Zu Führungen keine gezielten Hinweise, ich nehme daher an: Solange draußen an der frischen Luft kein Erfordernis für gesonderte Maßgaben außer den altbekannten, Abstand, Maske, Registrierung und natürlich eben der Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Auch in der konsolidierten Lesefassung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet sich nur der Passus, dass diese Dinge bei Inzidenz unter 100 wieder erlaubt sind.

Der Landkreis hat nun auch einige Tage unter 100 hinter sich und dank einer Sonderregelung gelten auch im Landkreis die gleichen Öffnungsregeln wie in der Stadt, allerdings erst ab 22.5., also dem Samstag. Näheres finden Sie in diesem Auszug eines Schreibens vom Landratsamt von heute

Außerdem wurden vom Kabinett gestern weitere Öffnungsschritte angedeutet, einmal für die open-air-Kulturveranstaltungen und einmal der perspektivische Starttermin für Messen. Näheres hierzu lesen Sie im Kabinettsbericht vom 18.5.

Und dann kam heute noch eine Klarstellung der Regierung von Oberfranken zu den erforderlichen Testungen für Reisende. Die Bürgerteststellen mit Antigen-Schnelltests sind für alle (!) Menschen offen, unabhängig vom Wohnsitz!  Hier nachzulesen in einer E-mail von gestern Abend. Das ist schon mal gut, wenn Reisende zur regelmäßigen Testung aufgefordert sind. Eine Übersicht zu den Testzentren in Stadt und Land finden Sie auf unserer Website: Coronahinweise – Stadt Bamberg – Tourismus

Für uns bedeutet das, wir machen am Freitag die Tourist Info wieder auf, und beginnen auch wieder mit unseren Führungen. Am Pfingstwochenende zur Entzerrung sogar um 10.30 und 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr und 14.30 Uhr. Registrierung über die Luca-App oder altbekannt mit Zettel. Und nur gegen Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Einige Partner ziehen bereits mit, schauen Sie sich auf der Website um, was im Angebot für Ihre Gäste ist: Die schönsten Veranstaltungen – Stadt Bamberg – Tourismus

Ganz neu auch noch: Zeitgleich mit unserer Wiedereröffnung eröffnet in unserem Tagungsraum direkt an der Tourist-Info ein Schnelltestzentrum. Genial einfach, ohne Termin – rein, Test, raus – können sich hier alle Ihre Gäste offiziell und verlässlich testen lassen und kriegen ihr Ergebnis in 15-20 Minuten aufs Handy oder schriftlich in die Hand, den Ausweis zur Freiheit – für 24 Stunden…. Voraussichtliche Öffnungszeiten: Mo – MI 10.00 – 14.30 , Do – So 10.00 bis 20.00 Uhr.

Genial ausführlich und alles zusammenfassend auch mal wieder die Seiten des Tourismusnetzwerks Franken: Corona-Informationen – Tourismusnetzwerk Franken (tourismusnetzwerk-franken.de)

Oder auch auf einen Blick zur Entwirrung der Knoten im Hirn hier eine übersichtliche Darstellung, was nun wieder geht ab Freitag

Auf geht’s – Rahmenkonzepte und Ausblicke

Die heutige bayerische Kabinettsrunde hat die weiteren Öffnungsschritte ab dem 21. Mai bestätigt, wie sie letzte Woche schon angekündigt worden waren. Das heißt, ab Pfingsten ist es in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt, Gäste zu beherbergen. Ja, Gäste! Gäste, die rein aus Spaß an der Freud‘ zu uns kommen. Zu, wie es so schön heißt,  „freizeittouristischen Zwecken“! Gäste… ts, ts, ts….

Aus dem Kabinett heißt das dann so:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Und auch touristische Dienstleistungen sind ab 21. Mai wieder möglich, explizit sind hier genannt:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Für beides gilt:

  • Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.

Doppelt Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt und kommen uneingeschränkt ebenfalls in den Genuss dieser Angebote.

Auch kulturelle Veranstaltungen sind unter Einhaltung strenger Vorgaben wieder möglich.

Die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Tests oder Genesung fällt erst weg, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Über 100 muss sowieso alles wieder zu machen.

Inwieweit dies wirklich praktikabel ist, solange die Inzidenzzahlen noch so volatil sind und innerhalb eines Tages um rund 20 Punkte rauf oder runter schnellen können, sei dahin gestellt. Eine irrsinnige logistische und personelle Leistung steht uns hier bevor. Genaueres wissen wir noch nicht, denn sowohl für das Übernachtungsgewerbe, als auch für die touristischen Dienstleistungen liegen noch keine neuen und überarbeiteten Rahmenkonzepte vor.

Richtig schmerzhaft ist, dass wir damit aktuell wieder eine echte Grenze zwischen Stadt und Landkreis haben. Denn nach dem aktuellem Stand der Inzidenzzahlen können die Angebote auf dem Stadtgebiet ab 21. Mai laufen, hier liegen die Zahlen weiterhin unter 100. Die Betriebe im Bamberger Land müssen nach derzeitigem Stand noch warten, bis auch im Landkreis die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 100 liegt. Stand heute sah es so aus: 

 

Peu à peu kommen nun auch wieder die Rahmenkonzepte für die verschiedenen Bereiche. Hier mal alle Rahmenkonzepte, wie sie bisher vorliegen:

Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen vom 10.5.2021
Rahmenkonzept Gastronomie vom 7.5.2021
Rahmenkonzept Sport vom 6.5.2021
Rahmenkonzept Kinos vom 6.5.2021

Wir arbeiten jetzt fieberhaft daran, auch spätestens am 21. Mai für unsere und Ihre Gäste wieder offen zu haben und auch ein Angebot an Führungen und Erlebnisangeboten vorhalten zu können, auch wenn wir noch ein wenig im Trüben fischen, denn wir haben einfach noch nicht alle Details der designierten Regelungen. Kompliziert wird es allemal.

Und zum Schluss die Belohnung, für alle, die bis zum Ende gelesen haben: eine wirklich gute Übersicht aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu „Was gilt zwischen heute und dem 20. Mai?“

Ich bin schon ganz gespannt auf die nächste Übersicht ab 21. Mai!

 

Das Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Ehre wem Ehre gebührt! Damit Sie so schnell wie möglich nachlesen können, wie nun die Anforderungen für die Gastronomie ab kommendem Montag sind, bin ich mal so frech und übernehme einfach die Rundmail unseres Partners Frankentourismus inklusive Link zum Konzept und den Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen, und bedanke mich einmal mehr bei den Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg für die Versorgung mit brandaktuellen Infos:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier nun vorab das Rahmenkonzept „Gastronomie“: Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Wichtige Informationen:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Montag, den 10. Mai die Außengastronomie öffnen. Eine stabile Inzidenz wird seitens des Gesundheitsministeriums dahingehend definiert, dass die Inzidenzzahlen zumindest für sieben Tage den Wert 100 unterschritten haben müssen. Trifft dies zu, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Öffnung zu erlassen, die im Vorfeld mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen ist.

Die Informationen beruhen zum einen auf der aktualisierten, am 5. Mai veröffentlichten BayIfSMV inklusive deren Begründung, sowie dem soeben veröffentlichten, aktualisierten Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Wichtig ist, dass das Erfordernis eines negativen Tests bei einer Inzidenz über 50 bis 100 nur vorliegt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.

Die wesentlichen Änderungen zu dem bekannten Rahmenkonzept aus dem letzten Jahr sind „Punkt 3 Testkonzept“, die Terminvereinbarung und die Erfordernis, dass Gäste nun FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für das Personal, hier genügt eine medizinische oder auch OP-Maske.“

Das Gastro-Rahmenkonzept und auch schon das für Kinos und Sport sowie alle weiteren Informationen, wie sie nun peu à peu wieder aus den Ministerien kommen, immer aktuell auf dem Tourismusnetzwerk Franken. Und natürlich auch immer hier auf dem Blog…
Die Frage zum Neustart touristischer Dienstleistungen – und damit auch zu Führungen und weiteren Angeboten – wird wohl erst in ein paar Tagen beantwortet werden, so meine Infos.

Eine nette Übersicht zu dem „Was gilt jetzt eigentlich ab Montag, 10. Mai 2021?“ habe ich noch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums gefunden:

 

Das Glück liegt unter 100 – oder: Danke Austria!

Was auch immer letztlich den Ausschlag gegeben haben mag – Ungeduld, Mitleid, Erwägungen des Staatsetats, die Plädoyers aus der Branche, der leichte Trend der Inzidenzzahlen nach unten, der leichte Trend der Meinungsumfragen nach unten, der Blick auf leere Biergärten bei schönstem Wetter, die Absage der Wiesn – was auch immer es war, der Tourismus hat auf einmal eine Öffnungsperspektive! Und wir sagen ‚Vergelt’s Gott‘ und hoffen, dass das angesichts der weiter prekären pandemischen Lage gut geht!

Nach einem satten halben Jahr Nichts sind wir mit dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten, die sich gestern angedeutet hatte und heute in der Pressekonferenz nach Koalitionsrunde und Kabinettssitzung bestätigt wurde, schon fast ein bisschen überfordert, aus derart heiterem Himmel kamen sie, diese Worte, auf die wir alle schon so lange warten. Wer das nach all der Zeit, ich kann’s Ihnen nicht verdenken, nur schwarz auf weiß glaubt, hier der entsprechende Ministerratsbericht von heute oder auch der Bericht vom BR dazu.

In ganz Bayern soll also wieder was gehen! In ganz Bayern? Nein! Denn Voraussetzung ist in jedem Fall die stabile Inzidenz unter 100 – und als „stabil“ gilt, wenn die Inzidenz über einen Wochenzeitraum ohne größere Schwankungen unter der magischen Marke von 100 bleibt, wie der Gesundheitsminister klarstellte. Derzeit sind das 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Überall dort also, kann schon ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, die Außengastronomie bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos dürften wieder öffnen. Alles unter der Maßgabe von negativen Corona-Tests (ich nehme an, dann auch ebenbürtig mit dem Nachweis doppelter Impfung oder der Genesung), Terminbuchung und Maskenpflicht, Abstand, gestaffelten Plätzen usw. Und die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde muss einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, en gros. Selbst „kleinere Open-Airs“ wurden als denkbar erwähnt. Diese Öffnungsschritte folgen der bereits in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Logik, siehe § 27, die nun einige Male fortgeschrieben wurde, zuletzt bis 9. Mai 2021.

Da wird jetzt also eine neue Fassung kommen, denn in der 12. Version steht noch das kategorische Beherbergungsverbot mit drin. Und heute wurde angekündigt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – auf die Minute mit Gongschlag Beginn der Pfingstferien – ab Freitag, den 21. Mai 2021, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder freizeittouristische Gäste beherbergen dürfen. Hier soll vom Ministerium noch ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen kommen. Dieses Konzept wird allerdings die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen – das ist das Schlüsselwort für Freizeiteinrichtungen und touristische Dienstleistungen, wie z.B. Führungen. Hier soll die Regelung noch näher spezifiziert werden. Davon wird abhängen, was wir anbieten dürften. Die 13. BayIfSMV wird also spannend! Ich melde mich wieder, sobald wir hier Genaueres erfahren, versprochen!

Trotz allem insgesamt eine schwierige Situation für den Betrieb touristischer Einrichtungen, diese Unsicherheit im Wochenrhythmus, und eine folgenreiche Entwicklung für die ganze Tourismusregion Bamberg, denn derzeit ist nur die Stadt im fünften Tag recht stabil unter 100, der Landkreis bleibt stabil über 100, was bedeuten würde, dass – mal so, mal so – unsere gemeinsame Destination auseinandergerissen wird, denn bei über 100 gilt immer noch die übergeordnete, nicht verhandelbare Bundesnotbremse.

Für die Stadt Bamberg sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass damit ab kommenden Donnerstag wieder die lockereren Regeln jenseits der Bundesnotbremse gelten, das heißt u.a. für den Einzelhandel wieder Click & Meet ohne Testpflicht, und Museen und Ausstellungen können mit Terminvergabe und den bekannten Regeln gemäß § 23 12. BayIfSMV wieder öffnen und die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

 

Ganz ehrlich? Gestern fiel es mir wirklich schwer, den Meldungen Glauben zu schenken. Ich habe erst gedacht, da hat einer eine Ente in die Welt gesetzt, um ein wenig Druck aufzubauen, zumal der Bayerische Rundfunk sehr zögerlich war mit der Meldung. Auch als es sich als wahr entpuppte, wurde ich einen Gedanken nicht ganz los, nämlich dass dieser Schritt – honi soit qui mal y pense – auch ein ganz kleines bisschen „to keep up with the Joneses“ war. Denn es ist nur wenige Tage her, dass unsere touristisch nicht ganz unbedeutenden Nachbarn, die Österreicher, verkündet hatten, dass bei ihnen ab 19. Mai wieder alles aufmacht. Und das kann man sich ja wirklich nicht ge… Aber hier schweigt des Sängers Höflichkeit, ich will unsere Staatregierung stattdessen heute lieber mal wieder loben, denn zwei Sätze im heutigen Bericht gingen der geschundenen Seele des gemeinen Touristikers runter wie Öl.

Ich zitiere:
Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft
und
Bayern sei nicht nur ein Tourismusland, sondern es sei für die Menschen auch „psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben!“

Dem habe ich nun ausnahmsweise mal nichts hinzuzufügen.

 

Schwarze Wolken über unserem Land

Bamberg und der Landkreis machen wieder zu. Eine satte Überschreitung der 100er-Inzidenz an drei Tagen in Folge – sowohl in der Stadt als auch im Landkreis – lassen die Notbremse wirksam werden. Im Landkreis ab Freitag, in der Stadt ab Samstag.

Damit gehen diverse Verschlechterungen einher für Läden und Institutionen, für die Kontaktmöglichkeiten, und auch unser alter Bekannter, die Ausgangssperre ab 22 Uhr, kehrt wieder zurück. Hier die Pressemeldung der Stadt von heute mit den Veränderungen für die Zeit ab Samstag, die inhaltlich aber genauso für den Landkreis gilt, nur schon ab Freitagfrüh.

Wer’s lieber grafisch vor sich sieht, dem kann geholfen werden:

Und, sind wir uns mal ehrlich, ich fürchte, so schnell kommen wir nicht wieder unter die 100er Inzidenz zurück, wenn alles so bleibt, wie es ist. [Tja, Revision von Freitagmorgen: Die Stadt hat ihre Inzidenz tatsächlich heute wieder auf unter 100 gedrückt, ändert aber vorerst nichts an der Regelung ab morgen. Es bleibt spannend.] Dramatisch ist die Situation auf den Intensivstationen bereits jetzt, und der Zeitverzug zu den richtig hohen Infektionszahlen dieser Tage kommt noch obendrauf. Wer jetzt immer noch nicht Medizinern und Wissenschaftlerinnen glaubt, die letztlich immer Recht behalten haben mit ihren Prognosen und Einschätzungen, dem kann nicht mehr geholfen werden. Ein Lichtblick aus der Wissenschaft für uns sind aber vielleicht die neuesten Erkenntnisse aus der Aerosolforschung, die allen Tätigkeiten und Kontakten, die draußen stattfinden, im Grunde genommen unter Einhaltung von ausreichend Abstand eine sehr niedrige Infektionsgefahr attestieren. Ein Hoffnungsschimmer für Führungen im Sommer 2021?

Dennoch bleibt für uns im Tourismus aktuell wenig Licht unter dem dräuenden Schwarz der dunklen Wolken. Eigentlich sollte dieser Blogeintrag schon vor Ostern online gehen. Da war die große MPK mit der berühmten Gründonnerstagsruhe. Aber das einzige, was von meinem ersten Entwurf geblieben ist, ist die Überschrift, ich glaube, es war eine Formulierung aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder.

Ich habe den Blogeintrag dann immer wieder verschoben, weil ich jeder Pressekonferenz gelauscht habe, jede Ministerratssitzung verfolgt habe und etliche Diskussionsrunden. Und jedes Mal hatte ich beim Zuhören meinen Tourismusfilter auf den Ohren. Und siehe da… es blieb nichts hängen im Filter. Der Tourismus existierte mal wieder nicht. Von Mal zu Mal kam nichts Neues für uns. Nur die Verschiebung der nächsten Öffnungsschritte, aber das hat letztlich auch niemanden mehr überrascht.

Zurzeit legt sich eine Lethargie, ja eine gewisse Resignation über unsere Branche. Gerade dieser Tage war eine Online-Konferenz mit ganz vielen Städtetouristikern und da fiel dieses Wort. Und ich gebe zu, es trifft meinen aktuellen Gemütszustand auch recht gut, nicht immer, aber leider allzu häufig. Alle sind es müde, zu planen und umzuplanen, nur um dann wieder vertröstet zu werden, wieder neu zu planen und umzuplanen, nur um wieder vertröstet zu werden. Und mit Erschrecken stellen wir alle fest, dass das Jahr 2021 noch viel, viel schlimmer wird in der Bilanz als 2020. Wir blicken in Kürze auf ein ganzes halbes Jahr ohne nennenswerte Umsätze zurück. Ein halbes Jahr Nichts! Grauenhaft!

Und dann las ich einen augenöffnenden Kommentar im Wirtschaftsteil der Süddeutschen und habe endlich verstanden: Wir sind volkswirtschaftlich gesehen schlicht zu wenig relevant! Wir, die wir wirtschaftlich am meisten unter Corona leiden, machen nur ein Zwanzigstel des Bruttoinlandsproduktes aus. Die Prognosen stehen auf Wachstum, der DAX erreicht immer neue Rekordhöhen, die Industrie brummt, die Wirtschaft läuft. Und, wie schreibt es Alexander Hagelüken in seinem Kommentar so schön: „Nein, das dichtgemachte Restaurant um die Ecke taugt nicht als Indikator“ für die Konjunkturprognose. Ich bemühe mich seitdem, diesen Sachverhalt positiv zu lesen: Dank der brummenden Gesamtwirtschaft können wir uns die ganzen Wirtschaftshilfen leisten und kommen so hoffentlich doch alle irgendwie durch, mit blauem Auge und schlimmeren Blessuren, aber wir kommen durch.

Ich will aber auch heute positiv enden, und habe dafür gleich drei Dinge:

Einmal bin ich mal wieder stolz auf mein Team, denn unsere Kolleginnen und Kollegen, die aktuell in Kurzarbeit sind, sind seit einigen Wochen immer mal wieder zum Bamberger Impfzentrum abgeordnet und hängen sich da mit ans Telefon und helfen dem Team dort, die ganze Organisation von Registrierung und Terminvergaben zu wuppen. Und indirekt tragen sie damit ja dazu bei, dass dieses ganze Schlamassel irgendwann ein Ende hat. Und wer im Büro oder im Home-office arbeitet, muss tagein, tagaus die Video-Onlineritis aushalten, die einsamen Flure im TKS überwinden und die provisorisch eingerichteten Arbeitsnischen im eigenen Zuhause orthopädisch überleben und dennoch immer produktiv und motiviert für unser aller Wohl weiterarbeiten. Nach sechs Monaten Schließung und Nullumsatz eine motivatorische Glanzleistung! Ich ziehe einmal mehr meinen Hut vor meinem Team! Chapeau!

Das zweite: Unsere lieben und engagierten Kolleginnen und Kollegen von FrankenTourismus haben eine tolle Wissensdatenbank aufgebaut – das Tourismusnetzwerk Franken. Eigentlich für uns Mitglieder, aber ich habe extra nachgefragt, und natürlich ist es für alle zugänglich und nutzbar. Darin finden Sie alles, was Sie wissen müssen und wissen können rund um Corona, aber noch Vieles mehr: Statistiken und Studien, Termine, Veranstaltungen und News aus der Branche, Förderprogramme und Fortbildungsmöglichkeiten. Unter anderem finden Sie dort auch die DTV-Studie „Zahlen Daten Fakten 2021„, mit einem Rückblick auf 2020, aber auch interessanten Einblicken ins Jahr 2021.

Und als letztes noch: Heute kam frisch aus der Druckerei unsere Erlebnisbroschüre für 2021. Wenn man die durchblättert, kriegt man richtig gute Laune, denn unsere Partner haben ihre ganze Leidenschaft hineingelegt und haben tolle Angebote parat für unsere Kundschaft. Wir haben lange gewartet, bis wir damit in Druck gegangen sind, damit wir genügend Zeit haben, auf aktuelle Begebenheiten reagieren zu können, aber jetzt wollten wir damit unbedingt auf den Markt, auch wenn wir noch keinen Starttermin kennen. Wir wollen unseren Kunden signalisieren: Wir sind bereit und freuen uns darauf, endlich wieder zeigen zu können, was wir drauf haben!

Kein Spielraum für Öffnungen

Nun haben wir es bereits vor dem 22.3 schwarz auf weiß auf dem Tisch. Die Entwicklung der Pandemie lässt bei der sich an Inzidenzzahlen orientierenden Eindämmungsstrategie keinen anderen Schluss zu, als dass die weiteren Öffnungsschritte ausgesetzt werden und der Lockdown nicht gelockert, sondern in Kürze vorübergehend wahrscheinlich wieder vertieft wird. Ab Montag wissen wir mehr, wenn die MPK wieder tagt. Es kommt einfach im Moment zu vieles zusammen mit dem hohen Anteil der deutlich ansteckenderen und tödlicheren Mutante, die uns in rasendem Tempo wieder zu den Zahlen nach Weihnachten zurück katapultiert und einem Impffortschritt, der immer noch deutlich hinter den Wünschen aller zurückliegt.

Hier schon einmal die Pressemeldung der Stadt Bamberg von heute, die die Meldung der Staatsregierung aufgreift.
Wie es gemäß der 12. BayIfSMV weitergeht, sollten wir auch wieder die 100 überschreiten, können Sie dort noch einmal nachlesen.

Einen solchen Tiefschlag muss man mit positiven Nachrichten konterkarieren, und da bieten sich heute unsere Brauereigaststätten an, denn sie haben es, wie Sie hier nachlesen können, geschafft, ihre Benachteiligung als Mischbetriebe mit Gaststätte und Brauerei bei den Wirtschaftshilfen zu überwinden. Sie haben gekämpft und viele Hebel in Bewegung gesetzt, und sind nun mit ihrer jeweiligen Gaststätte auch antragsberechtigt für die November- und Dezemberhilfen. Die Anträge finden Sie hier auf den Seiten des Bundes. Hotellerie und Gastronomie und weitere Unternehmen der Reisewirtschaft haben in der Überbrückungshilfe III offenbar aktuell auch wieder ein recht probates Mittel an der Hand, um die Zeit bis Juni 2021 eben zu „überbrücken“. Ich weiß, ich weiß, das gilt bei weitem wieder nicht für alle unsere Partner, und Sie wollen ja lieber wieder arbeiten und keine Almosen bekommen, aber es kommen doch etliche Betriebe hier mit unter. Bitte informieren Sie sich, ob nicht auch für Sie noch etwas dabei ist!

Auch für soloselbständige Künstler und Künstlerinnen  gibt es positive Neuerungen in Form eines „fiktiven Unternehmerlohns“ zum Lebensunterhalt, eine Hilfe, die nicht von der Mitgliedschaft bei der KSK abhängig ist, aber dennoch auf eine Tätigkeit im Sinne des Katalogs der KSK verweist. Damit sind u.a. Gästeführerinnen und Gästeführer wohl leider wieder draußen, denn sie werden dort nicht namentlich aufgeführt, allenfalls könnte die „Kulturvermittlung“ passen, aber ich warte hier noch auf Antwort vom Ministerium. Weitere Infos und die Anträge gibt es hier.

ACHTUNG. Nachtrag vom 22.3.: Meine Nachfrage bei der Bearbeitungsstelle der Anträge – bayern innovativ – hat erfreulicherweise ergeben, dass Gästeführerinnen und Gästeführer hier antragsberechtigt sind! Ich zitiere die Kollegin von bayern innovativ:

„… ich habe zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung aus dem Ministerium bekommen:

Gästeführerinnen und Gästeführer können i.d.R. unter Kulturvermittler insbesondere des Bereiches Heimat- und Geschichtspflege nach Nr. 2 Satz 2 3. Spiegelstrich der Richtlinien zum Soloselbstständigenprogramm subsumiert werden und sind daher antragsberechtigt.
Bei der Auswahl im Antrag sollte als Beruf „Kulturvermittler“ gewählt werden.“

Also: Bitte hier schauen, ob Sie sich diesem Antrag annähern möchten.

Wer sich in diesen zermürbenden Tagen ein bisschen in Statistiken und den Aussichten auf das Reiseverhalten 2021 vertiefen möchte, dem kann ich hier diese beiden neuesten Studien ans Herz legen:

Einmal die ADFC-Radreiseanalyse 2021, die – wenig überraschend, aber in dieser Deutlichkeit doch unerwartet – einen enormen Anstieg bei den Radreisen konstatiert. Zwei Punkte daraus: 54 % haben 2020 zum ersten Mal einen Radreiseurlaub gemacht und für 51 % war es 2020 sogar der Haupturlaub. Also ein riesiges Potential an Menschen, die vielleicht ein wenig Blut geleckt haben und jetzt öfters diese Form des Urlaubs vornehmen werden. 63 % nutzten komoot, wo auch wir etliche Touren drin haben über unsere gemeinsame Kampagne mit FrankenTourismus und den Fränkischen Städten.

Und einmal die Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen FUR e.V. Hier können Sie nochmal auf das Reisejahr 2020 zurückblicken – das ist eher der deprimierende Teil – aber es es gibt auch den Ausblick auf 2021, in dem festgestellt werden kann, dass das Reisen immer noch einen sehr hohen Stellenwert hat für die Menschen und absehbar ist, dass sich dies durch Corona kaum verändert hat oder verändern wird.

Daran halten wir uns erst einmal fest, an diesen Aussichten und dem Willen der Menschen, wieder reisen zu wollen, wenn es irgendwie wieder geht.

Was wir aktuell nicht brauchen können und was auch dem Ruf der Tourismusbranche insgesamt nicht gut tut, sind die Meldungen über hunderte von Fliegern nach Mallorca, während hierzulande alles weiter zu bleiben muss. Da läuft irgendwas mächtig schief …

Bamberg unter 50!

Jetzt bin ich aber echt baff. Ich war heute morgen kurz in der Stadt unterwegs und wunderte mich über Geschäfte, die plötzlich ihre Türen öffneten. Ich hatte noch nicht in die Zeitung gesehen und siehe da, kaum saß ich wieder im home-office, kam auch schon die städtische Pressemitteilung, dass Bamberg tatsächlich unter der 50er Inzidenz liegt und infolgedessen ab heute die ersten Öffnungsregelungen der neuen Maßnahmenverordnung in Kraft treten können. Auch im Landkreis! Ich wünsche allen Einzelhänderinnen und Einzelhändlern, den Museen und all den anderen heldenhaften Pionieren des 2021er Restarts in Bamberg – und uns allen – von Herzen, dass diese Entwicklung von Dauer ist und habe mich – nach dem ersten Schock – noch selten so sehr über offene Türen gefreut. Ich glaube, ich habe in einem Laden sogar schon einen Kunden erspäht.

Damit Sie auch im Bilde sind, finden Sie hier die städtische Pressemitteilung zu den aktuellen gültigen Regeln  – die solange gelten, wie die Inzidenzwerte unter 50 bleiben! Ansonsten droht ein in der Pressemeldung auch schon angedeutetes Ping-Pong-Spiel: Auf-zu-auf-zu-auf-zu…

Genau geregelt ist das auch in der am Freitag – sie bleiben sich auch 2021 echt treu! – erschienenen zwölften Ausgabe der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.3.2021.

Und hier auf dieser Seite finden Sie die Einteilung der Landkreise und Städte nach ihren Inzidenzzahlen zum Stand 7.3. in ganz Bayern, damit man weiß, woran man sich ab heute orientieren soll. Es obliegt den Kreisverwaltungsbehörden selbst, die jeweils gültige Regelung rechtzeitig zu veröffentlichen, wenn die Inzidenzzahlen Grenzwerte im weiteren Verlauf über- oder unterschreiten.

Ich höre jetzt lieber schnell wieder auf, um dieses zarte Pflänzlein des Friedens nicht weiter zu stören und hoffe auf unser aller Vernunft. Dieser Schritt ist doch Motivation für uns alle, denn irgendwie haben wir es ja doch jetzt ein bisschen in der Hand. Wenn wir uns noch ein wenig zusammenreißen, das aber g’scheid, dann kann diese Entwicklung vielleicht anhalten! Trotz Mutanten! Und das wäre ein echter Anfang! Ein Anfang vom Ende! Und an diesem Ende steht dann auch irgendwann wieder das Reisen!

Also: Zusammenstehen und zusammenreißen – und durchhalten!