Corona – Durch Stundungen wertvolle Zeit gewinnen

Die Sozialabgaben, so wichtig und richtig sie auch sind für unser Gemeinwesen, in Zeiten von Freistellung und Kurzarbeit und existenziellen Nöten sind auch sie belastend für den Unternehmer und die Unternehmerin. Nun gibt es die Möglichkeit, diese vorerst für März und April stunden zu lassen. Allerdings müssen Sie dies heute noch beantragen, wie ich einer Meldung der städtischen Wirtschaftsförderung von heute früh entnehmen konnte:

Stundung von Sozialabgaben

Bis spätestens Donnerstag, den 26.03., können sich betroffene Unternehmen formlos unter Bezug auf eine Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, um sich die Sozialabgaben für den Monat März stunden zu lassen. Es ist eine Stundung für die Monate März und April möglich.
Infos auf der Website der IHK
www.bayreuth.ihk.de/corona

Musterantrag als Word-Dokument:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4744852/60f9a9a883a396727937e620429caf6d/sv-vorlage2-word-data.docx

und als pdf:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4744868/293302014c697b8381f345b2b33b32f4/sv-vorlage2-pdf-data.pdf

 

Und nachdem die Sparkasse Bamberg dieser Tage hat verlautbaren lassen, dass sie für gewerbliche Kunden und auch für Privatkunden, Selbstständige, Freiberufler, Solounternehmer und Kulturschaffende ab sofort eine Tilgungsaussetzung für Kreditverbindlichkeiten zusichert – zunächst für zwei Monate, geprüft wird, ob ein längerer Zeitraum auch rechtlich möglich ist – lohnt sich auch bei anderen Banken sicherlich mal die Anfrage, ob dies auch dort möglich ist.Bei der Sparkasse sei dazu nur ein formloser Antrag nötig.

Dann warten wir jetzt noch auf die Modalitäten des diese Woche durch die parlamentarischen Gremien gepeitschten Rettungspakets des Bundes, dann geht es wieder weiter.Sobald ich was weiß, schreibe ich es hier.

Bei uns sieht es im Moment so aus:

Bei den aktuellen Buchungen für den Zeitraum bis 19. April haben wir längst den Punkt Null errreicht, und wir haben jetzt auch unsere Kulanzperiode für Stornierungen schon mal bis Ende Juni 2020 ausgeweitet. Es nützt ja nichts. Welchen Kunden gewinnen wir später im Jahr wohl eher für eine Wiederaufnahme seiner Reise nach Bamberg? Den, dem wir jetzt obendrein zu seinem ohnehin großen wirtschaftlichen Schaden eine Bearbeitungsgebühr abverlangen oder dem wir mit unseren Stornierungsbedingungen daher kommen? Oder doch den, dem wir entgegenkommen und mit Bedauern aus seinem Vertrag lassen, uns aber auf später im Jahr wieder verabreden?

Auch der erste Flusskreuzfahrer hat schon alles bis Ende Juni abgesagt, ich denke, die anderen werden folgen.

Ich möchte dennoch positiv enden heute, daher: Wir können gottlob feststellen, dass es tatsächlich immer wieder optimistische Menschen gibt, die in Gedanken bereits beim „The day after“ sind. Denn wir kriegen tatsächlich vereinzelte Buchungen rein! Mal für Juni, mal für Juli, mal für September. Aber es gibt sie! Und jede Buchung wird bejubelt!

Also halten Sie durch! Das Bedürfnis, zu reisen und etwas zu erleben wird nicht sterben!

Corona – in Bayern ab 21.3.2020, 0.00 Uhr Ausgangssperre

Und weiter geht’s! Nun sind für ganz Bayern Ausgangsbeschränkungen verfügt im Rahmen der Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschraenkung in Bayern, die ab heute, Freitag, 20.3. Mitternacht und zunächst für 14 Tage gelten. [Sorry: ich habe im Eifer des Gefechts „Sperre“ geschrieben, es ist aber keine Ausgangssperre, sondern eine „Ausgangsbeschränkung“. In der Überschrift lasse ich allerdings „Sperre“, weil sonst alle Links nicht mehr funktionieren und außerdem klingt Sperre trotzdem ernster!]. Dies schränkt weiter die Bewegungsfreiheit ein, aber wenn ich mir die Reihe von Maßnahmen der letzten Tage ansehe, hat dies gar nicht mehr so viele Konsequenzen für uns Touristiker über das hinaus, was wir eh schon haben. Zwei Punkte dennoch: Restaurants und Cafés sind nun zur Gänze geschlossen. Und es dürfte damit auch die Frage nach den unterschiedlichen Fristen für das Verbot der touristischen Übernachtungen geklärt sein. 14 Tage ab jetzt heißt schon mal 4.4., nicht mehr 30.3.!

Wir sind weiter für unsere Partner erreichbar, die üblichen Telefonnummern und E-mail-Adressen sind weiter für Sie aktiv. Auch wenn Sie bloß mal ein Lebenszeichen von sich geben oder sich einfach nur ausheulen wollen: Ich freue mich auf jeden Kontakt mit Ihnen und heule auch mal mit!  Mailto: management@bamberg.info oder 0951 2976 100

So langsam haben auch wir beim TKS den Punkt Null erreicht. Nur destruktives Arbeiten, eine ganze Woche lang, bis zum 100%igen Storno, das geht ganz schön an die Substanz. Ich hoffe, dass ich im Laufe der kommenden Woche endlich mal dazu komme, auch wieder nach vorne zu blicken. Irgendwann, irgendwann ist der Tag 1 nach Corona. Wie fangen wir wieder an? Wie geht es dann weiter? Und wie schaffen wir es, die Phase des Hochfahrens so schnell wie möglich zu durchlaufen? Oder werden die Leute ohnehin so ausgehungert sein, dass sie dann auf Teufel komm raus wieder reisen wollen, raus wollen, etwas mit den Sinnen erleben wollen? Aber es wird eine Weile dauern, zu groß ist die Unsicherheit bei den Menschen. Auf der anderen Seite haben sich die Menschen oft auch als sehr anpassungsfähig erwiesen und der Tourismus hat schon oft gezeigt, dass der Motor schnell wieder anspringt. Ich glaube nach wie vor, dass Reisen heutzutage ein Grundbedürfnis des Menschen ist. Und mit unserem hohen Anteil inländischer Gäste haben wir eine große Chance, denn der „Urlaub daheim“ wird weiter an Land gewinnen, Klima und Corona sind da sicherlich auch Katalysatoren.

Aber jetzt müssen wir die aktuelle Krise erst einmal überwinden, unsere Mitmenschen und unsere Liebsten da heile durchbringen und aufpassen, dass die Gesellschaft als Ganzes zusammenhält.

Ich informiere Sie weiter hier, wenn es neue Entwicklungen gibt.

Halten Sie die Ohren steif! Wenn das ganze Schlamassel hier erst einmal vorbei ist, wollen wir mit Ihnen zusammen wieder durchstarten, um unseren Gästen die Welterbestadt Bamberg und das herrliche Bamberger Land nahezubringen!

Herzlichst,
Ihr
Michael Heger

Corona – Bamberger Rettungsschirm für Kleinbetriebe und Freiberufler steht!

Ein weiteres Mosaiksteinchen zu Ihrer Unterstützung ist gezurrt: Der „Bamberger Rettungsschirm“ von Stadt und Landkreis Bamberg ist insbesondere für kleine Unternehmen, Selbständige, Freiberufler, Künstler*innen und Vereine gedacht. Hier stehen je 1,5 Mio. Euro in Stadt und Land zur Verfügung. Damit sollen temporäre, durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpässe überbrückt und so ein wirtschaftliches Überleben der Betroffenen ermöglicht werden.

Die Überbrückungshilfe in Höhe von max. 20.000 Euro wird als zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von max. 1 Jahr gewährt. Es ist wohl auch eine Härtefallregelung vorgesehen, die das Darlehen am Ende auch in einen Zuschuss umwandeln kann. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Freiberufler, Selbständige, Künstler*innen und Vereine mit Sitz in Bamberg und im Landkreis.

Ab sofort können Anträge für den „Bamberger Rettungsschirm“ gestellt werden:
Folgende Unterlagen brauchen Sie dazu:
Als Bamberger Betrieb:
Bamberger Rettungsschirm Antragsformular
Bamberger Rettungsschirm Merkblatt
Bamberger Rettungsschirm Liquiditätsplan
Bamberger Rettungsschirm Datenschutzerklärung

Als Betrieb im Landkreis:
Bamberger Rettungsschirm Landkreis Antragsformular
Bamberger Rettungsschirm Landkreis Antragsformular Vereine
Bamberger Rettungsschirm Landkreis – Merkblatt
Bamberger Rettungsschirm Landkreis Liquiditätsplan
Bamberger Rettungsschirm Landkreis Datenschutzerklärung

Die vollständigen Antragsunterlagen, d.h. ausgefüllter Antrag, Liquiditätsplan, Kopie der Kontoauszüge, Datenschutzerklärung und Eingangsbestätigung des Antrags auf Bundes- oder Landeshilfe (kann nachgereicht werden) senden Sie bitte postalisch oder per Mail an:

Stadt Bamberg
Amt für Wirtschaft
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
E-Mail: wifoe@stadt.bamberg.de

oder

Landkreis Bamberg
Wirtschaftsförderung
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Mail: inge.werb@lra-ba.bayern.de

Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg unter Tel.: 0951 / 87-1313,
und beim Landkreis unter: Tel.: 0951 / 85-207
Weitere Infos: www.wirtschaft.bamberg.de 
und unter: https://www.landkreis-bamberg.de/Leben/Wirtschaft/Corona-Infos-Unternehmen/

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Antragsunterlagen berücksichtig werden!

Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

Corona – Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler

Die Bayerische Staatsregierung informierte am 17. März 2020 in einer Pressemitteilung über die Einrichtung eines Soforthilfeprogramms für Unternehmen. Dieses Förderprogramm richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden und dadurch in Liquiditätsprobleme geraten.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Die Staffelung ist wie folgt: bis fünf Mitarbeitende 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeitende 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeitende 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeitende 30.000 Euro.

Die Soforthilfe kann über dieses Formular 2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona oder unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ beantragt werden.

Die Antragsstellung für Unternehmen und Freiberufler in der Stadt Bamberg erfolgt postalisch oder per Mail über die:

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
Tel: 0921 604-0

Nachtrag: 20.3.: Auch der Bamberger Rettungsschirm bietet ein zinsloses Darlehen besonders für kleine Betriebe und Freiberufler und Selbständige

Weitere allgemeine Informationen zur Unterstützung für Unternehmen:

Ihre Ansprechpartner bei Liquiditätsproblemen:

– Hotline (089) 2162-2101 des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

– Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums
https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?submit=Suchen&filterCategories=FundingOrganisation&filterCategories=FundingProgram&cl2Processes_Foerderbereich=corona

– Förderberatungsnummer (089) 2124 -1000 der LfA Förderbank Bayern
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Ihr Ansprechpartner für Unternehmen des Handwerks, Handels, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Tel.: 089 / 5458-570. Weitere Informationen über die Angebote der Bürgschaftsbank sind unter www.bb-bayern.de zu finden.

Vielen Dank an das Team der Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg für das Zusammenstellen dieser Kontakte! Dort gibt es immer aktuelle Infos rund um Finanzhilfen für Sie. Auch die Beratungshotline ist für Sie da: Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-87 1313, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85 207.

Auch die IHK für Oberfranken hat eine Krisen-Hotline eingerichtet. Unter 0921/886-0 erreichen Sie kompetente Hilfe. Auf der Website der IHK finden Sie weitere Hinweise und Hintergründe rund um Corona.

Corona – nun auch alle touristischen Übernachtungen verboten

Aus der heutigen Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/

Demnach sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken ab sofort verboten. Ich nehme an, das gilt auch vorerst bis 19.4.2020 – [Ergänzung vom 31.3.2020: Nun ist es amtlich: Im Rahmen der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen ist die Verlängerung des Verbots touristischer Übernachtungen und auch der normalen Gastronomie gleich mit eingeschlossen und gilt jetzt also tatsächlich bis 19.4.2020]

[Korrektur Stand 18.3., 17 Uhr: Was ich nun realisiere, da die Ergänzungen vorliegen, aber letztlich nicht verstehen kann: Das Verbot der touristischen Übernachtungen, das Laden- und Gastronomieverbot gilt gemäß Allgemeinverfügung tatsächlich „zunächst“ nur bis 30.3.! In der Allgemeinverfügung vom 16.3. sind zwei unterschiedliche Fristen genannt: einmal das Veranstaltungsverbot für Führungen, Museen und alles, was Spaß macht bis 19.4. und die Punkte 3-5 – also Geschäfte, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe – nur bis 30.3. Was aber genau sollen Touristen hier machen, wenn alles andere zu hat? Und wer begibt sich zur Zeit überhaupt auf Reisen? Ist meiner Meinung nach inkonsequent und unlogisch und widerspricht auch dem was Kanzlerin Merkel heute in ihrer Ansprache gesagt hat! Aber es steht ja ohnehin unter dem Vorbehalt des Wörtchens „zunächst“.
Korrektur Stand 19.3.: Ein Überblick über die jeweils aktuelle Handhabung in den unterschiedlichen Bundesländern gibt wieder mal die Seite des DTV: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html.Ich versuche das mal zu klären!]

Also hier nochmal für alle die Allgemeinverfügung vom 16.3: 2020_03_16_Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbot, Betriebsschließung

Und hier die Ergänzung von heute, 18.3.: 2020_03_18 Allgemeinverfügung – Änderungen und Präzisierungen

Innerhalb dieses Verbotes sind somit alle Stornierungsbedingungen außer Kraft gesetzt und dem Gast steht die volle Rückerstattung zu.

Dasselbe gilt für ein generelles Verbot für Busreisen.

Und noch zwei Sachen zu finanzieller Unterstützung:

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen im Blogeintrag vom 18.3.

Und hier noch ein weiterer Link zu wirtschaftlichen Hilfen seitens des Staates: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

 

Corona – Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern

Und die nächste Stufe ist gezündet: Der Katastrophenfall ist ausgerufen worden in Bayern. Dies berechtigt fortan das Innenministerium ab sofort zu weitreichenden Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten, die auch das öffentliche Leben und ansonsten autonom entscheidende privatwirtschaftliche Unternehmen betreffen und diesen gegenüber Weisungsbefugnis herstellen.

Was dies im Einzelnen bedeutet, können Sie hier nachlesen!

Damit stellt sich die Frage einer Risikoabwägung bei Veranstaltungen jeglicher Art nicht mehr und wir werden auch die verbliebenen Führungen und Veranstaltungen, bei denen der Kunde gemeint hat, diese doch noch durchführen zu wollen, absagen und stornieren.

Durch die Aussagen der Bundeskanzlerin von heute Abend, auf jegliche Reisen im In- und Ausland zu verzichten, ist auch der letzte Mohikaner, der Einzelreisende, zu einem flüchtigen Subjekt geworden. Keine Ausreden mehr: Bleibt daheim! Auf diese Botschaft lässt es sich reduzieren. Nach Expertenmeinung die einzige Chance, die Verbreitung noch in Schach zu halten.

In der Pressemeldung aus dem Stadt-Landkreis-Krisenstab sind die spezifischen Bestimmungen für Bamberg zu lesen, inkusve der Bestimmungen für Gastronomiebetriebe.Der Gesetzestext der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020 ist hier nachzulesen.

Das geht an die Substanz. So richtig. Wir leiden mit all denen, die sich in einer mehr als prekären Situation wiederfinden und gerade vor einem Nichts an Aufträgen und Buchungen stehen. Auf den Seiten der städtischen Wirtschaftsförderung finden Sie eine Reihe von Links zu den Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, Überbrückung für Unternehmen und Betriebe, Kurzarbeitergeld uvm: wirtschaft.bamberg.de . Hier finden Sie hoffentlich eine rettende Hand, wenn diese Krise für Sie zur Existenzbedrohung wird. Aktuell wird auch noch an dem „Bamberger Rettungsschirm“ gebastelt, der besonders für kleine Unternehmen und Freiberufler, Künstler und Selbständige vor Ort wirken soll. Ab Dienstag, 17.3. wird für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen zu diesem Schnell-Antrag hier.

Die Tourist Info wird ab Mittwoch 18.3. für Besucher geschlossen. Per Mail und Telefon sind wir aber auf jeden Fall weiter für Sie erreichbar!

Kommen Sie gut durch diese Zeit!

Tourismusentwicklung 2019

Es gibt Menschen, die Zahlen lieben. Die in Kennziffern und Daten schwelgen und sofort anfangen zu rechnen, zu vergleichen und neue Zahlen ins Verhältnis zu setzen, sobald sie des Zahlenmaterials habhaft werden. Unter bayerischen Touristikern bricht regelmäßig ab Februar ein Fieber aus, das nur durch eine Mail aus Schweinfurt kuriert werden kann. Denn dort befindet sich das Statistische Landesamt und die Kollegin dort verschickt in der zweiten Februarwoche die Dezemberzahlen des Vorjahres und vollendet damit statistisch gesehen das jeweilige Jahr. So wissen wir nun, dass mit Ablauf des Jahres 2019 die Übernachtungszahlen im Vergleich zum Jahre der Ernennung zum Weltkulturerbe endgültig den dreifachen Wert erreicht haben. Auf diese lange Zeit gesehen also eine respektable Entwicklung. 1993 waren es 250.000 Übernachtungen, 2019 haben wir 753.220 Übernachtungen erreicht. Wenn man bedenkt, dass sich die Zahl der Städtereisen weltweit allein seit 2007 verdreifacht hat, also in nur der Hälfte der Zeit, merkt man, dass wir in Bamberg doch immer noch ein wenig gemächlicher unterwegs sind, als es der weltweite Trend vorgibt. Dennoch ist auch diese Steigerung der Übernachtungen weiter immens, auch wenn man darauf hinweisen kann, dass die Übernachtungsgäste ja die sind, die wir erreichen wollen. Das Plus von + 6,4 % lässt sich natürlich auch zu einem großen Teil auf die Eröffnung neuer Hotels zurückführen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer tritt mit 1,8 Nächten pro Person auf der Stelle und verharrt standhaft im bundesweiten Schnitt des Städtetourismus. Herausragend hingegen ist die Bettenauslastung. Sie ist trotz des Anstiegs der Gesamtbettenzahl auf 3.875 Betten weiter gestiegen und liegt mittlerweile bei 51,8 %. Wenn man bedenkt, dass hier tatsächlich die belegten Betten gezählt werden und nicht belegte Zimmer, kann man nachvollziehen, was dieser Wert bei dem größtenteils vorherrschenden Besatz mit Doppelzimmern tatsächlich für die Hotelauslastung bedeutet. Das von der Stadt initiierte Hotelentwicklungskonzept soll im Laufe des Jahres 2020 Aufschluss darüber geben, wie und bis wohin sich die Hotellandschaft in Bamberg weiter entwickeln soll.

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Gemeinsam über die Million

Damit weiterhin viele vom Tourismus und alle mit dem Tourismus leben können – Unter dieses Motto haben wir unsere Bilanz des Bamberger Tourismusjahres 2016 gestellt. Mit einem Wachstum im Übernachtungssektor von 8,7 % auf 659.854 Übernachtungen in der Stadt und einem Wachstum von 10,3 % auf 397.168 Übernachtungen im Bamberger Land haben Stadt und Land gemeinsam erstmalig die Grenze von einer Million Übernachtungen überschritten. Diese Entwicklung betont die Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs für die Region noch einmal mit einem kräftigen Ausrufezeichen und unterstreicht das enorme Wirkungsvermögen des qualitativen Übernachtungstourismus. Ein großer Fokus lag in diesem Jahr aber auch auf den Maßnahmen zur Tourismusverträglichkeit mit konkreten Maßnahmen zur Besucherlenkung, Entzerrung und Reduzierung der Gruppengrößen sowie einer weiteren Veranstaltung im Rahmen der Aktion „Unser Bamberg – da schau her!“. Die groß angelegte Umfrage zu Tourismusakzeptanz und – verträglichkeit in verschiedenen Stadtteilen Bambergs, die 2016 durchgeführt wurde, ist mittlerweile auch abgeschlossen. Die Auswertung der Ergebnisse werden wir in unserem Offenen Forum Tourismus (OFT) Mitte Mai – und dann auch an dieser Stelle – der Öffentlichkeit vorstellen.

Hier gibt es die ausführlichen Informationen
rund um das Bamberger Tourismusjahr 2016.

Rauf aufs Schiff – Tage des offenen Kreuzfahrtschiffs 12. & 13. November

logo-tage-des-offenen-schiffs„Unser Bamberg – da schau her!“ geht in die nächste Runde. Dieses Mal geht es um die Flusskreuzfahrer. Wieder einmal gibt es für Bambergs Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eines Perspektivwechsels.
Was ist nicht schon alles über die Flusskreuzfahrer geredet und geschrieben worden. Die einen wollen sie nicht missen, sagen, die bringen Geld und InteUnser Bamberg - da schau her - Logornationalität in die Stadt, die anderen schimpfen über verstopfte Wege, Ultrakurzaufenthaltstouristen und Bus-Chaos. Nun gibt es die einmalige Chance ein solches Kreuzfahrtschiff einmal von innen zu besichtigen und sich aus erster Hand über den Flusskreuzfahrttourismus zu informieren. Am Samstag und Sonntag, 12. und 13. November 2016 laden bayernhafen Gruppe und Stadt Bamberg mit freundlicher Unterstützung der Reederei Avalon Waterways im Bamberger Hafen auf die „Avalon Passion“ ein, ein Schiff der Luxusklasse. Weiterlesen

Hotels im digitalen Zeitalter

Digitalisierung in der HotellerieNutzen Sie mit Ihrem Hotel die Chancen der Digitalisierung in ausreichendem Maße? Im Rahmen einer internationalen Studie von Roland Berger und der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) wurde nun eine Studie publiziert, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf Hotelbetriebe beschäftigt.
19 Anwendungsmöglichkeiten aus dem ganzen Spektrum der digitalisierten Welt haben sich im Rahmen der Studie als erfolgsversprechend hervorgetan und werden jeweils kurz vorgestellt. Ersetzt sicher nicht die Beratung durch Roland Berger, aber als Denkanregung bestens geeignet …

Studie Digitalisierung in der Hotellerie 2016 (c) Roland Berger und ÖHV