Corona: Die 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!

Von der Geschäftsführerin des Tourismusverbands Franken, Angelika Schäffer, erreichte mich gestern Abend noch eine Mail mit aktuellem Inhalt zur neuen 8. (!!) bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die gezielt alles rund um die bundesweiten Maßnahmen ab 2.11. aufgreift, klarstellt und in Gesetzesform gebracht hat, letztlich eine 1:1-Umsetzung der aus der Ministerpräsidentenkonferenz vorgegebenen Anordnungen. Frau Schäffer bezieht sich dabei auf Informationen aus dem Ministerium und vom DEHOGA, der noch weitere offene Fragen aufgegriffen und beantwortet hat. Ich leite das an dieser Stelle unkommentiert weiter.

Die Verordnung im vollen Wortlaut finden Sie hier. Darin auch das explizite Verbot von Führungen jeder Art in §11, Abs.(3).

Hier also die Mail vom TV Franken:

„1) Wirtschaftsministerium (Stand: Freitag, 30.10.20, 14.29 Uhr)

Abreise:
„Ein vor dem 2.11. begonnener Urlaub in Bayern muss nach dem Wortlaut des Entwurfs der 8.IfSMV am 2.11. um 0.00 Uhr beendet werden. Aus Kulanzgründen kann jedoch gestattet werden, dass diese Abreise im Laufe des Vormittags des 2.11. erfolgt.
Die Rechtsabteilung des StMGP hat unsere Einschätzung bestätigt.“

2) DEHOGA Bayern (Stand: Freitag, 30.10.20, 22.45 Uhr)

„Die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde soeben veröffentlicht, die für Hotellerie und Gastronomie wichtigsten Passagen lauten:

§13 Gastronomie

(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt. Weiterlesen

Ish bin ein Bearleener – Aufhebung des Beherbergungsverbots

Einmal mehr solidarisieren wir uns mit den Berlinern und freuen uns mit Kennedys berühmten Worten aus dem Jahre 1963, dass auch unsere Gäste aus der Hauptstadt ab morgen wieder ins schöne Bayernland reisen dürfen, wie alle anderen Bundesbürger und Bundesbürgerinnen auch, egal wo sie gerade herkommen. Ministerpräsident Markus Söder hat heute überraschend das bayerische Beherbergungsverbot mit Wirkung zum morgigen Samstag, 17.10. aufgehoben. Es läuft also heute Abend aus und wird nicht verlängert. Das bedeutet: es gibt aktuell keine Einschränkungen mehr für Reisende aus Deutschland, keine Testnachweispflicht, keine Pflicht, die Herkunft oder Anreiseroute der Gäste zu checken.

Dies betrifft nicht die Risikogebiete aus dem Ausland! Hier gelten weiter die bekannten Regeln mit Quarantäne und Testpflicht.

Ich glaube, das war eine gute Entscheidung, denn dieses Verbot drohte die Akzeptanz aller anderen sinnvollen Maßnahmen zu torpedieren. Kaum ein anderes Gewerbe hat so klare Regeln und Gebote und hält sich beinahe sklavisch mit enormem Aufwand an Weiterlesen

Corona: Neue Verbote für Gastgeber!

(c) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Nach einem recht ordentlichen Sommer – über die Übernachtungsentwicklung im Juli habe ich ja schon berichtet, und seit gestern wissen wir, dass der August mit -5 % fast wieder 2019er Niveau erreicht hat, bei Gästen aus Deutschland sogar +4,3% – kommt es jetzt für die Beherbergungsanbieter wieder ziemlich dicke. Für sie wird die Situation gerade extrem unübersichtlich und ist kaum realistisch zu bewältigen. Seit gestern gilt ein Beherbergungsverbot nicht mehr nur für Personen aus den ausländischen Risikogebieten, sondern nun auch aus Risikogebieten in einzelnen deutschen Landkreisen und Städten, was eine viel kleinteiligere Überprüfung erfordert. Denn hier ist die Dynamik mittlerweile so, dass es täglich neue – höhere – Fallzahlen, täglich neue Listen, täglich neue als Risikogebiete definierte Regionen gibt, ja teilweise bestimmt der Straßenzug über Wohl und Wehe einer möglichen Übernachtung in Bayern. Ausnahmen können gemacht werden für Personen, die einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter ist als 48 Stunden, die die Reise aus beruflichen oder medizinisch notwendigen Gründen vornehmen oder Verwandte besuchen, bzw. einen Lebenspartner oder Partner einer Weiterlesen

Corona – Fortschreibung und Anpassungen der Konzepte

Heute will ich mal alle Rahmenkonzepte in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammentragen, falls Sie, wie ich, mittlerweile auch den Überblick verloren haben.

Über allem steht die sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. Juni 2020.

Seit heute Abend, 24.6., gibt es dazu eine Änderungsergänzung inkl. des spezifischen Einreiseverbots für Personen aus Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vorvergangenen sieben Tagen, gültig ab 25.6.2020. Also keine „Lex Gütersloh“, sondern eine knallharte „Lex Alle-aus-Regionen-mit-über-50-Neuinfektionen-sollen-gefälligst-daheim-bleiben-und-werden-in-Bayern-nicht-willkommen-geheißen“. Mal sehen, wann es den ersten bayerischen Landkreis trifft…

Okay, aber nun zu den Rahmenkonzepten, die für den Tourismus relevant sind. Alle liegen in einer neuen Version vor, das Konzept für Messen und Kongresse ist komplett neu, und es gibt sogar ein eigenes Konzept für Hochzeiten (Ich nehme an, da gab es einen gewissen Stau, der jetzt mit klaren Regeln aufgelöst werden soll):

2020-06-19 Hygienekonzept für Beherbergungsbetriebe

2020-06-16 Hygienekonzept für Gastronomiebetriebe

2020-06-22 Hygienekonzept für touristische Dienstleistungen

2020-06-19 Hygienekonzept für Bäder und Wellnesseinrichtungen

2020-06-23 Hinweise für Hochzeitsfeiern

2020-06-23 Hygienekonzept für Messen und Kongresse

Für Gastro und Hotellerie sind die FAQ des DEHOGA weiterhin äußerst hilfreich.
Und ja, ich habe es heute gecheckt: Für die 10 Personen, die wieder Kontakt haben dürfen, gilt in Gastronomie und Hotellerie tatsächlich nicht mehr das Abstandsgebot, siehe im obigen Infektionsschutzgesetz § 13 Gastronomie Abs. 5 und §14 Beherbergung Abs. 1 und 2, die sich jeweils auf §2 Kontaktbeschränkung Abs.1 beziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, höchst inkonsequent und bedenklich, aber für das Gastgewerbe natürlich erfreulich in dieser Deutlichkeit.

Wir selbst haben heute schweren Herzens einen Teilrückzug angetreten, denn wir mussten einsehen, dass unsere wunderbare öffentliche Führung „Leidenschaft für Gerstensaft“ inklusive Brauereibesichtigung unter Hygiene- und Sicherheitsgesichtspunkten einfach nicht verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann und stellen diese für den Rest des Jahres ein.

Auch werden wir, obwohl es die sechste Infektionsschutzverordnung bereits nicht mehr vorgibt, weiter bei 15 Personen pro Gruppe bleiben. Wer in den letzten Tagen mal in der Bamberger Altstadt unterwegs war, hat schon als Einzelperson gemerkt, wie schwierig bis unmöglich es ist, den Leuten unter Wahrung des gebotenen Abstands aus dem Weg zu gehen. Wie viel schwieriger ist es da, eine Gruppe hindurchzumanövrieren. Mit 25 Personen undenkbar, auch und vor allem an den Erzählstationen. Wir wollen unsere Verantwortung wahrnehmen und so lange wie vertretbar an der kleineren Größe festhalten. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer sind heldenhaft mit leibhaftigen Bamberg-Touristen unterwegs und den Leuten scheinen diese „kurz & kompakt“-Führungen auch wirklich Spaß zu machen.

Ich denke, die neuen massiven Vorfälle in diversen Regionen haben uns gezeigt, dass das Virus immer noch sehr lebendig unter uns ist und es jederzeit wieder Rückschläge geben kann und auch wird. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass sich die Rückschläge hoffentlich in Grenzen halten. Denn diese treffen uns in jedem Fall, egal wo sie stattfinden, wie wir gerade erleben.

Wenn es irgendwo eine Petition gibt, die das Jahr 2020 aus dem Kalender streichen will: Ich bin dabei!

Corona – Soforthilfe Bund und Land – jetzt ein Antrag!

Am vergangenen Freitag hat das Soforthilfepaket des Bundes die letzte parlamentarische Hürde genommen und seit heute stehen die Antragsformulare auch in Bayern zur Verfügung. Bayern hat die Soforthilfe des Landes mit der des Bundes verheiratet, so dass es die Bundeshilfe nicht zusätzlich zur Bayerischen Soforthilfe gibt. Allerdings wurde die bayerische Soforthilfe auf die Summen des Bundespakets aufgestockt, so dass jede und jeder die bereits beantragte oder erhaltene Summe um die Aufstockungssummer erhöhen kann. Laut meinen Informationen lohnt sich ein neuer Antrag in jedem Fall, denn es kann nun auch konkret der Umsatzverlust benannt werden, nicht nur die fehlende Liquidität. Im neuen Antrag können Sie auchz darauf hinweisen, ob Sie bereits einen Antrag gestellt haben oder nicht.

Diese Unterstützungsmaßnahme gilt für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Es geht also jetzt insgesamt um eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von
– bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
– bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Für größere Unternehmen gelten nach wie vor die Kriterien der bestehenden Bayerischen Soforthilfe. Im Antragsformular wird am Anfang anhand der Mitarbeitendenzahl automatisch der richtige Antragsweg weitergeschaltet.

Diese Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Es geht konkret um einen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. Wenn Sie als Soloselbständiger und Künstler gar keine Betriebsstätte außer Ihre eigenen Wohnung haben, so gilt wohl diese dann als Bezugsort für die laufenden Kosten, die Sie geltend machen können. Dann gilt auch die Sache mit dem Vermieter, denn sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Anträge werden ab sofort nur noch online angenommen. Auf dieser Seite steht jetzt alles notwendige, samt Antragsformular: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Ganz gut zusammengefasst ist das Verfahren auch nochmal auf der Seite der Bayerischen Wirtschaft.

Und hier nochmal zusammengefasst die wichtigsten Fakten auf drei Seiten vom BMmWi

Wenn Sie obendrein nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, gibt es auch noch Folgendes: Damit Ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Durch die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis inklusive 19. April ist natürlich auch das Verbot touristischer Übernachtungen automatisch mit verlängert ebenso wie der reguläre Betrieb von gastronomischen Einrichtungen. Umso wichtiger ist nun die Soforthilfe. Wie immer wünsche ich Ihnen möglichst wenig Bürokratie, verständliches Deutsch in den Anträgen und raschen Zugriff auf die Gelder!

 

 

Corona – nun auch alle touristischen Übernachtungen verboten

Aus der heutigen Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/

Demnach sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken ab sofort verboten. Ich nehme an, das gilt auch vorerst bis 19.4.2020 – [Ergänzung vom 31.3.2020: Nun ist es amtlich: Im Rahmen der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen ist die Verlängerung des Verbots touristischer Übernachtungen und auch der normalen Gastronomie gleich mit eingeschlossen und gilt jetzt also tatsächlich bis 19.4.2020]

[Korrektur Stand 18.3., 17 Uhr: Was ich nun realisiere, da die Ergänzungen vorliegen, aber letztlich nicht verstehen kann: Das Verbot der touristischen Übernachtungen, das Laden- und Gastronomieverbot gilt gemäß Allgemeinverfügung tatsächlich „zunächst“ nur bis 30.3.! In der Allgemeinverfügung vom 16.3. sind zwei unterschiedliche Fristen genannt: einmal das Veranstaltungsverbot für Führungen, Museen und alles, was Spaß macht bis 19.4. und die Punkte 3-5 – also Geschäfte, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe – nur bis 30.3. Was aber genau sollen Touristen hier machen, wenn alles andere zu hat? Und wer begibt sich zur Zeit überhaupt auf Reisen? Ist meiner Meinung nach inkonsequent und unlogisch und widerspricht auch dem was Kanzlerin Merkel heute in ihrer Ansprache gesagt hat! Aber es steht ja ohnehin unter dem Vorbehalt des Wörtchens „zunächst“.
Korrektur Stand 19.3.: Ein Überblick über die jeweils aktuelle Handhabung in den unterschiedlichen Bundesländern gibt wieder mal die Seite des DTV: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html.Ich versuche das mal zu klären!]

Also hier nochmal für alle die Allgemeinverfügung vom 16.3: 2020_03_16_Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbot, Betriebsschließung

Und hier die Ergänzung von heute, 18.3.: 2020_03_18 Allgemeinverfügung – Änderungen und Präzisierungen

Innerhalb dieses Verbotes sind somit alle Stornierungsbedingungen außer Kraft gesetzt und dem Gast steht die volle Rückerstattung zu.

Dasselbe gilt für ein generelles Verbot für Busreisen.

Und noch zwei Sachen zu finanzieller Unterstützung:

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen im Blogeintrag vom 18.3.

Und hier noch ein weiterer Link zu wirtschaftlichen Hilfen seitens des Staates: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

 

Corona – Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern

Und die nächste Stufe ist gezündet: Der Katastrophenfall ist ausgerufen worden in Bayern. Dies berechtigt fortan das Innenministerium ab sofort zu weitreichenden Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten, die auch das öffentliche Leben und ansonsten autonom entscheidende privatwirtschaftliche Unternehmen betreffen und diesen gegenüber Weisungsbefugnis herstellen.

Was dies im Einzelnen bedeutet, können Sie hier nachlesen!

Damit stellt sich die Frage einer Risikoabwägung bei Veranstaltungen jeglicher Art nicht mehr und wir werden auch die verbliebenen Führungen und Veranstaltungen, bei denen der Kunde gemeint hat, diese doch noch durchführen zu wollen, absagen und stornieren.

Durch die Aussagen der Bundeskanzlerin von heute Abend, auf jegliche Reisen im In- und Ausland zu verzichten, ist auch der letzte Mohikaner, der Einzelreisende, zu einem flüchtigen Subjekt geworden. Keine Ausreden mehr: Bleibt daheim! Auf diese Botschaft lässt es sich reduzieren. Nach Expertenmeinung die einzige Chance, die Verbreitung noch in Schach zu halten.

In der Pressemeldung aus dem Stadt-Landkreis-Krisenstab sind die spezifischen Bestimmungen für Bamberg zu lesen, inkusve der Bestimmungen für Gastronomiebetriebe.Der Gesetzestext der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020 ist hier nachzulesen.

Das geht an die Substanz. So richtig. Wir leiden mit all denen, die sich in einer mehr als prekären Situation wiederfinden und gerade vor einem Nichts an Aufträgen und Buchungen stehen. Auf den Seiten der städtischen Wirtschaftsförderung finden Sie eine Reihe von Links zu den Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, Überbrückung für Unternehmen und Betriebe, Kurzarbeitergeld uvm: wirtschaft.bamberg.de . Hier finden Sie hoffentlich eine rettende Hand, wenn diese Krise für Sie zur Existenzbedrohung wird. Aktuell wird auch noch an dem „Bamberger Rettungsschirm“ gebastelt, der besonders für kleine Unternehmen und Freiberufler, Künstler und Selbständige vor Ort wirken soll. Ab Dienstag, 17.3. wird für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen zu diesem Schnell-Antrag hier.

Die Tourist Info wird ab Mittwoch 18.3. für Besucher geschlossen. Per Mail und Telefon sind wir aber auf jeden Fall weiter für Sie erreichbar!

Kommen Sie gut durch diese Zeit!

Bayern-Workshop in Bamberg

Gruppenbild vor der Konzerthalle

Teilnehmende des Bayern-Workshops vor der Konzerthalle

Erstmalig hat die Bayern Tourismus Marketing GmbH eine Verkaufsförderungsveranstaltung speziell für die westeuropäischen Märkte realisiert. Ist der sog. Osteuropa-Workshop schon seit vielen Jahren etabliert, so soll dieser Westeuropa-Workshop nun alle zwei Jahre bayerischen Partnern die Möglichkeit bieten, auf dem eintägigen Workshop mit Reiseveranstaltern zusammenzutreffen, die vornehmlich aus West-, Nord- und Südeuropa stammen, äußerst wichtigen Quellmärkten für den bayerischen Tourismus. Die ausgewählten ausländischen Reiseveranstalter erfahren im Rahmen von Pre-Convention Touren weitere Attraktionen Bayerns und lernen natürlich vor allem auch den Gastgeberort näher kennen. Bamberg fungierte 2014 als Gastgeber und hatte so die Gelegenheit, sich vom 15.-16. September als touristische Destination, aber auch als Tagungsstandort zu präsentieren. Weiterlesen

Filmkulisse Bayern

Ausschnitt des Flyers zur Kampagne "Filmkulisse Bayern"

Ausschnitt des Flyers zur Kampagne

Eine Kampagne unseres Partners Bayern Tourismus Marketing (BayTM) setzt die Standorte von Filmen und Kinoereignissen im Rahmen ihrer Kampagne „Filmkulisse Bayern“ in Szene. Darüber hinaus baut die BayTM derzeit eine Datenbank auf, die der internationalen Filmindustrie interessante und außergewöhnliche Locations präsentiert.
Wer meint, über eine solche Location zu verfügen, sei es historisches Kleinod/Schloss/Bahnhof/Ruine/Kiesgrube/Ratsstube/50er Jahre-Bar/Rittersaal/Jazzkneipe oder was auch immer, kann sich direkt an die BayTM wenden und sich über nachstehendes Formular beteiligen.

Broschüre zur Kampagne „Filmkulisse Bayern“

Formular für Anbieter von Motiven für die Bayern-Filmdatenbank

Bamberg auf Gipfeltreffen

Broschürentitel Gipfeltreffen 2014

Broschürentitel Gipfeltreffen 2014

Der neue Sales Guide für Tagungsplaner des Bayern Tourismus ist da. Unter der Dachmarke „Gipfeltreffen“ vermarktet die Bayern Tourismus Marketing GmbH den Tagungsstandort Bayern. Bamberg ist hier durch eine ganzseitige Darstellung im Bereich Tagungsstädte vertreten. Ebenfalls vertreten ist aus dem Bamberger Land Schloss Burgellern als Location und Tagungshotel. Die Mitgliedschaft in Gipfeltreffen ist an die Erfüllung fest gesetzter Qualitätskriterien gebunden, die regelmäßig überprüft werden.
Gipfeltreffen-Katalog als pdf downloaden!
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