Corona – Erleichterungen zum 4.3.2022

Auch wenn es angesichts des Krieges in der Ukraine und der drohenden humanitären Katastrophe sehr schwer fällt, wieder zu unserem früheren Ausnahmezustand zurückzukehren, gibt es in Sachen Corona aktuell immer noch einige Unsicherheit, wie es jetzt eigentlich weitergeht. Die Ankündigungen aus der letzten MPK sind noch nicht wirklich weiter präzisiert, und wenn dies nicht bald geschieht, laufen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Maßnahmen am 20.3. einfach aus. Was auch immer das dann bedeutet…

Bayern hat nun in der heutigen Kabinettssitzung weitere Schritte des in der MPK angedeuteten Stufenplans besprochen und regierungsseitig verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen und sollen bis 4.3. noch in die 15. BayIfSMV eingearbeitet werden und ab dann auch gelten.

1. Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

2. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

3. Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

4. In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Was zum berühmten „20.3.“ geschehen wird, wissen noch nicht einmal die Spatzen auf den Dächern, die uns sonst gerne mal was pfeifen. Harren wir also der Dinge und üben uns weiter in Langmut.


Wer sich weiter in der Ukrainehilfe engagieren will, dem sei die bündelnde Website der tapferen und engagierten Menschen von „Bamberg hilft Ukraine“ empfohlen.

Der restliche Bericht aus dem Kabinett beschäftigt sich heute auch mit der Ukraine, daher hier noch der gesamte Wortlaut. Die Corona-Entscheidungen stehen ab Seite 10 – aber keine falschen Hoffnungen: es steht auch nicht mehr drin, als was ich oben schon rauskopiert habe.

Gegen den Krieg!

Vermutlich sitzen Sie auch derzeit viele Stunden vor dem Fernseher, am Radio oder lesen die Nachrichten im Netz und über Social Media. Die Weltlage hinterlässt mich fassungslos und es macht mich wütend, wie ein autokratischer Herrscher kaltblütig ein freies Land überfallen kann und das Leid und den Tod vieler Menschen in Kauf nimmt, um sein verqueres Geschichtsverständnis in Realpolitik umzusetzen – und das mitten in Europa. Vor unser aller Augen hat Putin dies Schritt für Schritt vorbereitet, aber wir waren alle zu sehr in unserem Glauben an das Gute und in unserer Überzeugung verhaftet, dass unser Leben in Frieden und Freiheit auf Ewigkeit festgeschrieben ist in den Büchern der Nachkriegsgeschichte.

Eine Zeitenwende auch für die deutsche und die europäische Politik!

Zusammen mit vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Kolleginnen und Kollegen, die aus der Ukraine stammen und von Deutschland aus um ihre Verwandtschaft, um Freunde und Bekannte bangen, hoffen und beten wir, dass das Sterben in ihrer Heimat so schnell wie nur irgend möglich wieder ein Ende nimmt, und die Ukraine ein freies Land bleiben kann.

Hier Auszüge aus der heutigen Pressemeldung der Stadt zur Einrichtung eines Hilfsfonds:

„Die Stadt Bamberg hat einen „Bamberger Hilfsfonds Ukraine“ eingerichtet. „Aktuell ist die Lage noch nicht überschaubar. Fest steht: Die geflüchteten Kriegsopfer aus der Ukraine brauchen unsere Hilfe“, so Oberbürgermeister Starke, nachdem bereits am Wochenende die notwendigen Mitarbeiter in einer Führungsgruppe zusammengezogen wurden. Ich bin sicher, viele Bambergerinnen und Bamberger werden Unterstützung leisten.“

Die Spendengelder sollen für sofortige und unbürokratische Maßnahmen verwendet werden, die den betroffenen Menschen individuell oder als Gruppen helfen. „Wir sind unwahrscheinlich beeindruckt von dem Engagement der Bamberger Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Tagen. Dafür möchten wir bereits jetzt herzlich ‚Danke‘ sagen und wollen wo es geht das ehrenamtliche Engagement unterstützen“, so Bürgermeister Glüsenkamp. Bereits am Wochenende wurden wichtige Versorgungsgüter, wie Decken, Isomatten, Kleidung, Wasser und Nahrung gespendet und befinden sich auf dem Weg an die polnisch-ukrainische Grenze. Die Stadt Bamberg agiert eng verbunden mit den privaten Initiativen.“

Wer den Hilfsfonds und die Arbeit der Helferinnen und Helfer finanziell unterstützen möchte:

Stadt Bamberg
Stichwort „Ukraine“
IBAN: DE71 7705 0000 0000 0057 77
BIC: BYLADEM1SKB

Eine weitere Bündelung aller Hilfsmaßnahmen leistet „Bamberg hilft Ukraine“, getragen von ehrenamtlichem Engagement: https://bamberghilftukraine.de/

Für Frieden in Europa! Für Freiheit der Ukraine!  

Perfekt für die Weihnachtstage: Die Sendung mit der Kunst!

Und zum Jahresschluss noch ein Tipp für die staade Zeit, wenn die Schlacht mit der Gans und der Schwiegermutter geschlagen ist, die Plätzchen und Lebkuchen vertilgt sind und der Verdauungsspaziergang absolviert wurde. Dann gönnen Sie sich doch einmal ein wenig Kunst in diesen Tagen. Es lohnt sich!

Die Villa Concordia, das Internationale Künstlerhaus in Bamberg, hat seit einigen Monaten super gut gemachte Videos erstellt, die ihre aktuellen Künstlerinnen und Künstler aus Finnland und Deutschland im Portrait vorstellen, aber auch Besuche bei ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten der vergangenen Jahrgänge präsentieren. Gleich bei den Einstiegsszenen und manchen Übergängen fühle ich mich daheim, erinnern sie mich doch mit ihren grafischen Elementen und der Kameraführung ein bisschen an die genialen Monty Python Collagen. Es folgen wirklich interessante und spannende Einblicke in das Leben und Werk der Künstlerinnen und Künstler, und am Ende kommt immer die Hommage an die namensgebende „Sendung mit der Maus“ in Form von „Fleiss und Schein“, den beiden Socken, die irgendwie ja auch künstlerisch wirken, auf ihre ganz eigene Art.

Einfach mal die Zeit nehmen und reinschauen! 11 Folgen sind schon abgedreht, damit lassen sich ganz vortrefflich in aller Ruhe 4 Klöße, eine halbe Gans und das ganze Blaukraut verdauen!

Viel Spaß dabei. Und vielen Dank an die Villa und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns diesen Kunstgenuss in Corona-Zeiten ermöglichen. Aber es ist viel mehr als nur ein Ersatz für die persönliche Begegnung! Es ist Kunst an sich! Und wenn es nicht kostenlos wäre, wie so viele Kunst im Internet in diesen schweren Zeiten für die Kunst und ihre Protagonisten, könnte man es direkt noch als last-minute-Geschenk verpacken und unter den Baum legen. Teilen Sie einfach den Link, dann gilt das auch…

Grüße zur Weihnacht

Mit diesem anrührenden Engel aus der Kathedrale von Dijon grüße ich Sie herzlich und wünsche Ihnen, Ihrem Team und Ihrer Familie ein frohes und glückliches Weihnachtsfest und ein friedvolles und gesundes Neues Jahr 2022!

Erkennen Sie sich auch ein wenig in diesem frierenden Engel, heuer, am Ende des zweiten Corona-Jahres?

Diesem Engel kommt das Halleluja auch nicht mehr so leicht über die Lippen. Man hat regelrecht Mitleid mit diesem verfrorenen Wesen, das schon so lange zu warten scheint. Müde, kleine Augen, die Flügel eng angelegt, die Hände so tief wie möglich in die Ärmel gesteckt, der Kragen aufgestellt bis unters Kinn, rote, kalte Bäckchen. Aber er harrt aus. Wartet und wacht. Ein echter Engel halt.

Ich kann ihn gut verstehen, diesen Engel. Ein bisschen Herzenswärme fehlt, ein bisschen Hoffnung, ein bisschen Aussicht, dass sich die Situation endlich zum Besseren wendet. Viele von uns sind erschöpft, und viel zu oft in diesem Jahr wurde unsere Hoffnung auf Besserung, auf den wärmenden Rückenwind, enttäuscht, und mehr als einmal hat uns die in scheinbarer Endlosschleife immer wieder zurückkehrende Pandemie eine Nase gedreht und all unsere Planungen wieder zunichte gemacht.

Deswegen ist es jetzt gut, dass Weihnachten ist. Diese Pause wird uns allen guttun, das Besinnliche, die Lichter, das Heimelige, das Grün im Winter, die Musik, die Geschichten, egal ob Sie christlich, muslimisch, jüdisch oder gar nichts sind. Aber mit den Riten, den Farben und Gerüchen dieser besonderen Zeit holen wir uns die Herzenswärme zurück, die uns Corona und die Beschränkungen, gerade im sozialen Miteinander, genommen haben.

Ich bin versucht, das Jahr 2021 einfach abzuhaken, auch wenn es schade ist um diese 365 Tage. Denn es waren ja auch gute dabei, das darf man fairerweise nicht vergessen. Aber die Zäsur eines Jahreswechsels hilft, das Vergangene abzulegen und den Blick wieder nach vorne zu richten.

Wir machen weiter, wir wollen weitermachen! Und es lohnt sich, durchzuhalten. Ich kann mir nach wie vor keine schönere Branche vorstellen, als unsere. Wir haben erlebt, wie sensibel sie ist, unsere Branche. Umso dankbarer sind wir für jeden Gast, umso dankbarer sind wir, dass wir unseren Lebensunterhalt mit reisenden, neugierigen, weltoffenen Menschen aus aller Welt verdienen können, Menschen, die bei uns zu Gast sein wollen, für die wir mit allem, was wir tun, Gastgeber und Gastgeberinnen sind.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in diesen schwierigen Zeiten, ich danke Ihnen für Ihre Arbeit für unsere Gäste, für Bamberg und für das Bamberger Land, und ich danke Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns und unserer Arbeit heuer geschenkt haben.

Ich wünsche Ihnen, zusammen mit meinem ganzen Team beim TKS, eine schöne und friedvolle Weihnachtszeit und ein gutes, ein besseres neues Jahr!

Ihr
Michael Heger

Corona – und wieder ein paar Erleichterungen

Ein paar, wie ich meine, sinnvolle Erleichterungen hat uns das bayerische Kabinett heute in seiner Sitzung beschert – und ich benutze bewusst dieses zum Weihnachtskreis passende Wörtchen. Denn die Erleichterung für Geboosterte – ein weiterer toller Zugang zu unserem Wortschatz – keinen Test mehr bei 2Gplus-Anforderungen zu benötigen, ist nachvollziehbar. Und dass Führungen, die ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden, ab morgen ebenfalls wieder auf 2G zurückgeführt werden, also ohne den zusätzlichen Test, ist auch ein Gewinn für die Zugänglichkeit unserer und Ihrer Angebote. Das gilt gleichermaßen für einige weitere open-air Veranstaltungsformen und Einrichtungen, aber leider weiterhin nicht für Kultur und Museen im Innenbereich. Da bleibt es bei 2Gplus. Erstaunlich, was für eine Lobby sowas wie Freizeitparks offensichtlich haben, bei denen hier mal einfach so der Innenbereich mit dazugeschmissen wird mit 2G, während Museen weiter bei 2Gplus verbleiben müssen…

Ansonsten wird die 15. BayIfSMV bis 12. Januar 2022 verlängert. [Ergönzung vom 15.12.: Ich füge die konsolidierte Lesefassung vom 15.12. unten noch an] Wer sich also gestern durch die Lektüre gequält hat: Es hat sich gelohnt! Und die oben genannten Punkte bitte vorerst einfach dazu denken. Und noch ein bisschen an die Ministerialbeamtinnen und -beamten denken, die die unten stehenden Beschlüsse wieder bis heute 24 Uhr in die Schwurbelsprache der BayIfSMV umsetzen und möglichst viele Paragraphen-Querbezüge aufbauen müssen.

Aber mein Lieblingssatz aus diesem Bericht der Kabinettsitzung ist der zu den Silvester-Regelungen, denn da heißt es beim landesweiten Verbot von Menschenansammlungen von über 10 Personen zwischen 15 Uhr und 9 Uhr am Folgetag: „Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Das klingt irgendwie nach Wachtmeister Wirsing aus Doctor Döblingers geschmackvollem Kasperltheater, „haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Herrlich! Mal schauen, wie sich dieses Stück Alltagspoesie wieder in BayIfSMV-Sprache umsetzt… [Auch hier Ergänzung vom 15.12.: Die Formulierung war so gut, die wurde 1:1 übernommen! 🙂 ]

Corona – Aktualisierte Rahmenkonzepte

Konzepte sind ja schon immer etwas, was man entweder hassen oder lieben kann. Der eine liebt diese bis ins kleinste Detail durchgebauten Papiere mit Strategien und Vorhaben, weil man das dann so schön eines nach dem anderen abarbeiten kann, der andere hasst diese gesetzten Leitplanken, weil sie den kreativen Geist behindern, ja einengen – und ohnehin nie genau so umgesetzt werden, wie es da schwarz auf weiß eingefangen wurde. Die Corona-Rahmenkonzepte, die wir immer wieder seitens der Regierung vorgelegt bekommen, sind so ein Mittelding. Zum Teil das kleinste Fitzelchen regelnd, und zum Teil offen für Interpretationsspielraum. Lieben wird sie keine und keiner, zumal sie im Abgleich mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den sonstigen Quellen, die einem zur Verfügung stehen, wieder einmal viele Stunden anstrengender Lektüre und emsiges Blättern und Quersuchen auslösen.

Aber es gibt sie nun mal, und sie sind nun auch wieder ganz frisch angepasst. Einmal für die sog. „Touristischen Dienstleistungen„, die nach wie vor primär für sowas wie Freizeitparks geschrieben zu sein scheinen, aber dieses Mal auch explizit „Führungen“ mit einschließen. Und zum anderen für „Tagungen und Kongresse“ sowie für „Fortbildungen„. Für Beherbergung und Gastronomie gibt es noch nichts Neues, da gilt noch der Stand vom Oktober 2021, hier auf der Seite von FrankenTourismus relativ weit unten zu finden .

Gleich vorweg: Den Punkt 3.2. bei den „Touristischen Dienstleistungen“ lesen wir, nach mehrmaligem Hin- und Herwenden und Gegenlesen der BayIfSMV, so, dass für Gästeführer und Gästeführerinnen weiterhin letztlich 3G gilt und nicht 2Gplus, wie für Besucher und Besucherinnen. Das Wörtchen „dort“ in der zweiten Zeile bezieht sich auf die Maßgaben der BayIfSMV, und da steht es nach wie vor so drin.

Außerdem liegt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der konsolidierten Lesefassung vor, d.h. alle Änderungen sind eingearbeitet für einfachen, höchsten Lesegenuss! Wenn ich es mir recht überlege, ist die aber nur noch bis morgen, 15.12. gültig, dann muss es schon wieder was Neues geben! Mei, die Politikerinnen und Politiker und die Leut‘ in den Ministerien sind auch nicht zu beneiden. Wir müssen das ja nur lesen, die müssen sowas auch noch schreiben!!

Wir haben mittlerweile unsere Corona-Informationen für unsere Gäste auf einer Seite unserer Website gebündelt dargestellt, weil wir ansonsten nicht mehr hinterherkommen mit den Änderungen. Seit heute haben wir auch wieder ein Testzentrum direkt im Haus. Die Heldschen Apotheken sind im Vorraum zu unserem Tagungsraum untergekommen und betreiben dort ein kleines Testzentrum für gebuchte und spontane Termine mit tollen Öffnungszeiten: Mo – Sa: 8-19 Uhr und So 9-19 Uhr. Eine große Erleichterung für unsere Gäste, die mit den bestehenden Regeln nicht vertraut sind und erstmal ohne Test anreisen, und ein optimaler Standort auch für die Museen und Sehenswürdigkeiten im Altstadtbereich.

Hier also untereinander weg die entsprechenden Dokumente:

Corona – Was uns weiter erwartet

Nach den Entscheidungen auf Bundesebene hat heute das Bayerische Kabinett getagt und die Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, die nicht ohnehin schon in Bayern gegolten haben. Neu ist für uns vor allem dann 2G im Einzelhandel und 2G auch in der Außengastronomie. Auch die Tourist Info wird sich diesem Gebot dann anschließen müssen. Wir zählen wohl nicht mehr, wie Anfang des Jahres noch, zum Grundbedarf… Aber Gäste, die hier übernachten, sind ja ohnehin schon bei 2G, insofern macht das den Kohl auch nicht mehr fett. Alles weitere wird dann noch genauer und in dem bei uns allen so beliebten Gesetzesdeutsch in der Ergänzung der 15. BayIfSMV stehen.
Ich wünsche allen gutes Durchhalten!

Und damit das alles Hand in Hand geht, hier auch noch eine tagesaktuelle Übersicht der Impf- und Testmöglichkeiten in Bamberg aus der städtischen Pressemeldung von heute:

Überblick über die verschiedenen Angebote in der Stadt

Im Stadtgebiet Bamberg gibt es eine Vielzahl an Teststellen und Impfangeboten. „Ganz wichtig sind jetzt die Informationen zu den Fragen: „Wie und wo kann ich mich in Bamberg impfen und testen lassen? Darauf wollen wir gebündelt Antworten geben“, so Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke. Die Verantwortlichen in der Stadt und im Landkreis Bamberg verfolgen das Ziel, Warteschlangen künftig zu vermeiden und Rücksicht auf die winterlichen Temperaturen zu nehmen.

  1. Wo kann ich mich gegen Covid 19 impfen lassen?
  • Impfzentrum Bamberg, Emil-Kemmer-Str. 33, 96103 Hallstadt; montags bis freitags, von 8.30 Uhr bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 19 Uhr; samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr (www.impfzentrum-bamberg.de). Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Registrierung und Terminbuchung online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ . Impfwillige über 70 Jahre können ohne Termin zum Impfzentrum kommen und werden vorrangig behandelt. 
  • Konzert- und Kongresshalle, Mußstraße 1, 96047 Bamberg (ab Montag, 6.12.2021); montags, mittwochs, freitags und samstags, von 9 Uhr bis 15 Uhr. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.
  • Hausärztin/Hausarzt: nach persönlicher Terminvereinbarung
  1. Wo kann ich mich testen lassen?
  • Corona Service Center am ZOB, Promenadenstraße 6a, 96047 Bamberg

Schnelltests sind möglich montags bis samstags, 9 Uhr bis 15 Uhr; Termine nach vorheriger Anmeldung unter www.schnelltest-bamberg.de

  • Testzentrum am Sendelbach 15, 96050 Bamberg;

Schnelltests sind möglich montags bis sonntags, sowie feiertags, 15 Uhr bis 19 Uhr; letzter Test um 18.45 Uhr; vorherige Online-Terminvereinbarung unter www.schnelltest-bamberg.de

Achtung: PCR-Tests: montags bis freitags, 15 bis 19 Uhr, letzter Test um 18.45 Uhr; nur nach Anweisung durch das Gesundheitsamt, bei positivem Selbst- oder Schnelltest oder bei roter Corona-WarnApp; außerdem für Schwangere und Stillende sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen;

  • Sozialstiftung Bamberg, Bürgerteststelle Buger Straße 80, 96049 Bamberg

Schnelltests: montags bis freitags, 7 Uhr bis 15.30 Uhr, ohne Anmeldung

  • Rettungswesen:
  • Bayerisches Rotes Kreuz, Paradiesweg 1, 96049 Bamberg; Schnelltests: dienstags und donnerstags, 19 Uhr bis 21 Uhr; freitags, 18 Uhr bis 21 Uhr; sonntags, 9 Uhr bis 11 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr; Termine nur nach Anmeldung unter www.test-bamberg.de

mittwochs: nur Kindertestungen, 16.30 Uhr bis 18 Uhr, Anmeldung unter www.kinder-test-bamberg.de

  • Malteser Testzentrum, Moosstraße 69, 96050 Bamberg; montags, mittwochs, freitags, samstags und sonntags, 9 Uhr bis 13 Uhr; Schnelltests sowie kostenpflichtige PCR-Tests (89 Euro); keine Testung bei positiven Selbst- oder Schnelltests oder bei erhöhtem Risiko auf der Corona-WarnApp; Tests ausschließlich nach Anmeldung unter https://malteser_dioezses_bamberg.covidservicepoint.de/
  • Weitere Teststellen:
  • Rewe, Würzburger Straße 55, Heldsche Apotheken: Schnelltests ohne Anmeldung; montags bis donnerstags, 13 Uhr bis 17.30 Uhr; freitags und samstags, 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr;
  • vor Karstadt, Heldsche Apotheken: Schnelltests ohne Anmeldung; montags bis samstags, 9.30 Uhr bis 18 Uhr;
  • Bahnhof, Heldsche Apotheken: Schnelltests ohne Anmeldung; montags bis samstags, 8.30 Uhr bis 19 Uhr; sonn- und feiertags: 11 Uhr bis 17 Uhr
  • Pödeldorfer Straße 146, 96050 Bamberg; Mobar; Schnelltests montags bis sonntags, 12 bis 22 Uhr; ohne Anmeldung;
  • Obere Brücke 4, 96047 Bamberg, Heilpraxis Anette Fuhrmann: Schnelltests dienstags und donnerstags, 16 Uhr bis 18 Uhr; sonntags, 10 Uhr bis 13 Uhr (außer 5.12.2021); Lolli- und Spucktests; Telefon: 0157/71754257;
  • Lange Straße 17, 96047 Bamberg, Shvab Medical; Schnelltests montags bis samstags, 10 Uhr bis 17 Uhr sowie sonntags von 10 Uhr bis 14 Uhr; ohne Anmeldung
  • Bamberger Apotheken:
  • Brücken-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Herzog-Max-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Gartenstadt-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Hainapotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Luisen-Apotheke: nach telefonischer Anmeldung unter 0951/3012345
  • Marien-Apotheke: nach telefonischer Anmeldung unter 0951/981510
  • Rosen-Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • St. Georg Apotheke: Online-Anmeldung ist nötig
  • Vita-Apotheke: nach telefonischer Anmeldung unter 0951/22797
  • Wunderburgapotheke: Online-Anmeldung ist nötig

Anmerkung:

Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, Öffnungszeiten der einzelnen Anbieter können sich ändern. Die Daten sind auf dem Stand 3.12.2021 und werden auf der Internetseite der Stadt Bamberg regelmäßig aktualisiert. Dort ist auch eine graphische Übersicht zu allen Testangeboten zu finden: www.stadt.bamberg.de/testmoeglichkeiten

Für alle Bürger:innen gibt es zudem die Möglichkeit, Teststellen mit Hilfe der Corona-Warn-App zu finden: CWA – Schnellteststellensuche (schnelltestportal.de)

Alle Anbieter von sogenannten Bürgertests (Schnelltests), die diese abrechnen wollen, müssen an die Corona-Warn-App angebunden sein.“

Die 15. BayIfSMV ist da!

Irgendwann im Laufe der Nacht wurde sie veröffentlicht, und sie ist wenigstens für die Führungen unter freiem Himmel ein bisschen ein game changer, da die Kapazitätsobergrenzen von 25 % nur für Veranstaltungen in Innenräumen, Stadien (!) oder „anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten“ gilt (§4). Dafür gilt auch bei Führungen unter freiem Himmel Maskenpflicht. Gästeführerinnen und Gästeführer wie auch sonstige Angehörige der Betreiber und Veranstalter selbst müssen 2G nachweisen oder mindestens zweimal in der Woche getestet sein, sprich eigentlich quasi 3G. Ebenfalls ist geklärt, dass auch alle Kultureinrichtungen und nicht nur Kulturveranstaltungen auf 2Gplus gesetzt werden. Die Liste für 2Gplus steht auf Seite 2, §4. Hotel und Gastro bleiben bei 2G.
In §4 steht im Grunde genommen alles drin. Am besten erst einmal den guten Baldrian- oder einen Johanniskraut-Tee aufsetzen bevor Sie sich an die weitere Lektüre machen.

Der Fast-so-gut-wie-Lockdown ist da!

Ich zitiere im Folgenden aus der heutigen Pressemitteilung der Kabinettssitzung mit äußerst weitreichenden Verschärfungen, die über das bisher bekannt Maß hinausgehen, bzw. eben doch alles mit einschließen, was bisher nicht explizit erwähnt wurde. Auch Führungen laufen also ab morgen nur noch unter der 2Gplus-Maßgabe und mit der Beschränkung auf 25 % der Kapazitäten. Hier steht die Frage im Raum, ob sie dann überhaupt noch laufen. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze zu unterschreiten kann sich aktuell an sich keiner mehr leisten, insofern sind die Konsequenzen in vielen Fällen eigentlich klar. Aber wahrscheinlich geht es nur noch mit solchen Maßnahmen. Da müssen wir jetzt alle wieder durch…
Wir selbst haben entschieden, ein Basisangebot an Führungen unserer täglichen „Faszination Weltkulturerbe“ aufrechtzuerhalten, auch wenn das mit maximal 6 Personen (25 % von 25 Personen!) ein Draufzahlgeschäft wird. Aber es ist kein Lockdown! Es gibt Gäste, wir haben Gäste, Sie haben Gäste, wir wollen ein Mindestmaß an Service und Angeboten aufrechterhalten!
Hilfreich und lesbar dazu auch die Corona-FAQs des Innenministeriums.

„Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021

1. Lage in bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen sehr ernst / Ab 24. November bis 15. Dezember verschärfte Corona-Maßnahmen / Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte / 2G wird flächendeckend ausgeweitet / Hotspot-Lockdown in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 1.000

1. Die Lage in den bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen ist sehr ernst: Nahezu jedes verfügbare Intensivbett in Bayern ist belegt und die Infektionszahlen erreichen täglich neue Höchststände: In 10 bayerischen Landkreisen liegt die 7-Tages-Infektionsinzidenz derzeit über 1.000 Fällen. Die von der gefährlicheren Delta-Variante dominierte vierte Welle ist damit schwerer als alle bisherigen. Mit einer neuen Kraftanstrengung und einem „Wellenbrecher“ muss Bayern nun dieser Lage Herr werden: Es gilt Ansteckungen zu blocken, das Infektionsgeschehen zu bremsen und durch weitere Erst- und Zweitimpfungen sowie konsequentes boostern den Impfschutz voranzubringen! Die Impfzentren werden dazu weiter massiv hochgefahren. Die Staatsregierung spricht sich auch dafür aus, auf Bundesebene eine allgemeine Impfpflicht ins Auge zu fassen, wenn sich die Impfquote in den kommenden Wochen nicht deutlich verbessert. Die Maßnahmen nehmen jedoch Rücksicht auf diejenigen, die sich solidarisch gezeigt und sich haben impfen lassen. Gleichzeitig muss in den besonders stark betroffenen Regionen Bayerns im Rahmen einer harten Notbremse noch stärker und beherzter eingegriffen werden.

2. Der Bayerische Landtag wird gebeten, in seiner Sitzung vom 23. November für Bayern das Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG (neu) dafür vorgesehenen Befugnisse festzustellen.

3. Zum 24. November (Inkrafttreten) wird eine neue 15. BayIfSMV erlassen, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt und bis einschließlich 15. Dezember 2021 gelten soll. Darin wird – aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen – folgendes neu geregelt:

3.1 Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit

Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.

3.2 Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:
• Körpernahe Dienstleistungen (inklusive Friseure)
• Hochschulen
• außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
• die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Bibliotheken und Archive
• Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen.

Ausgenommen sind:
• Groß- und Einzelhandel
• Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (das sind z. B. Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie)
• Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur 3G plus)
• Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen möglich. Dieser letztmalige Übergangszeitraum bis Ende Dezember sollte dringend für eine Impfung genutzt werden.

Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate.
Am 24.11. bereits laufende Prüfungsblöcke bleiben von den Änderungen unberührt.

3.3 In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):
• Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.)
• Sportveranstaltungen (als Zuschauer)
• Messen, Tagungen, Kongresse
• Freizeiteinrichtungen (z. B. Zoos, botanischen Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätze etc.)
• Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.), soweit nicht Gastronomie.

Dort, wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen Anwendung:
• Es gelten Personenobergrenzen. In Anspruch genommen werden darf indoor wie outdoor maximal 25 % der Kapazität. Messen dürfen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen, also höchstens 12.500 Personen täglich.
• Auch indoor muss bei allen Veranstaltungen durchgängig wieder Maske getragen werden, auch am Platz.
• Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten.
• Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt: Außerhalb der Gastronomie besteht eine kapazitätsbezogene Personenobergrenze (25 % oder Mindestabstand). Die Maskenpflicht gilt nicht am Platz (wie in der Gastronomie).

3.4 Landesweit und für alle gilt außerdem:
• Für die Gastronomie besteht eine Sperrzeit („Sperrstunde“) zwischen 22 h und 5 h.
• Diskos, Clubs, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Schankwirtschaften (Bars) werden geschlossen.
• Jahres- und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste unterbleiben.
• Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche.

3.5 In der Schule wollen wir die Sicherheit weiter erhöhen. Auch im Schulsport innen ist künftig Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig direkt das neue Bundesrecht (§ 28b IfSG) mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).

Für Kindertagesstätten gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht nach § 28b IfSG. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.

3.6 In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt:
• Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus / 2G / 3G plus / 3G unterliegen, sind geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, des Beherbergungswesens, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten sowie – hinsichtlich ihrer Präsenzangebote – von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
• Die Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
• Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche.
• Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen bleiben wie immer weiterhin ohne Zugangsbeschränkung zugänglich.
• Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.

3.7 Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

4. Seit dem 11.11.2021 wurden über 10.000 Polizeikontrollen insbesondere der 3G / 2G-Regeln durchgeführt, bei denen eine Vielzahl von Verstößen festgestellt wurde. Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist essenziell für das Funktionieren der Maßnahmen. Die polizeilichen Kontrollen werden deswegen nochmals intensiviert. Die Bayerische Staatsregierung bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich solidarisch zu zeigen und durch konsequente Beachtung der Regeln die Pandemie zu bekämpfen.

5. Zur weiteren Erhöhung des Sicherheitsniveaus wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Test- und Materialkapazitäten angestrebt, schrittweise PCR-Pooltests in Alten- und Pflegeheimen, den 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen sowie in Kindertagesstätten anzubieten.

3. Bayern ist Kulturstaat / Lebendige Kulturlandschaft erhalten: Freistaat verlängert Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende

Kultur ist in Bayern mehr als ein wichtiger Wirtschaftszweig: Bayern ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken uns in diesen schwierigen Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben jedoch die Kunst- und Kulturschaffenden sowie den kulturellen Veranstaltungsbetrieb in ganz Bayern schwer getroffen und werden sie auf absehbare Zeit auch weiter treffen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende fortzuführen, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten.

Folgende Programme werden bis zum 31. März 2022 verlängert: Das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe, das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens, das Spielstätten- und Veranstalterprogramm und das Hilfsprogramm für die Laienmusik. Auch die Unterstützung der staatlichen Kultureinrichtungen und der nichtstaatlichen Förderempfänger wird im Jahr 2022 fortgesetzt. Außerdem werden Mittel für die Weiterführung der Internetplattform „Bayern spielt“, ein Service- und Beratungsangebot für die Branche, zur Verfügung gestellt.“

Winter is coming

Ich konnte mich nicht entscheiden, ob ich diesen Beitrag mit „Und täglich grüßt das Murmeltier“ überschreibe, in Erinnerung an die Lage 2020, oder mit dem düsteren „Der Winter naht“. Angesichts der Tatsache, dass die Hälfte dessen, was ich gerne schreiben würde, ohnehin nicht wirklich druckreif ist, habe ich mich leider für die bedrohliche Überschrift entschieden und gehe gleich zum Inhaltlichen über.
Diese Grafik fasst das heute von Ministerpräsident Söder verkündete Maßnahmenbündel am knackigsten zusammen:

Tatsache ist, dass es wirklich wieder bitter wird für Viele, seien es die Schausteller, die sich bis vor vier Stunden noch an den letzten Strohhalm „Weihnachtsmarkt“ geklammert haben und nun ihre Buden wieder abbauen müssen, oder die Kulturanbieter, die schon wieder ein übermenschliches Maß an Idealismus mitbringen müssen, wenn sie mit 2Gplus und einer maximal vorgeschriebenen Auslastung von 25 % auf ihre Kosten kommen wollen, und natürlich die Kneipenwirte und Clubbetreiber.

Wir beim TKS wollen aktuell weiter für unsere Kunden da sein und halten einstweilen an den Angeboten fest, die vertretbar sind, und entweder unter freiem Himmel laufen oder halt eben unter 2G oder 2Gplus. Die Tourist Info ist als inzidenzunabhängiger Handel definiert, wir sind für unsere und Ihre Gäste da. Aber es war schon erschreckend ruhig in der letzten Woche. Unsicherheit ist und bleibt der größte Killerfaktor für das Reisen.

3G am Arbeitsplatz und eine erneute Verpflichtung zum Home-office kommen noch on top, sobald das neue Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene Gesetzeskraft erlangt, was nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag und heute mit Zustimmung des Bundesrats auf den Weg gebracht wurde. Sonst bietet dieses Gesetz aktuell kaum Neuerungen, die uns schrecken könnten, wenn man den bayerischen Maßnahmenkatalog darüberlegt.

Bleibt noch die berühmte Frage: „Ab wann tritt das in Kraft?“ Nein, nicht „… ab sofort, unverzüglich“, sondern ab kommenden Mittwoch, 24.11., wenn der Landtag darüber befunden hat.

Mit extrem mulmigem Gefühl blicke ich zum Schluss noch auf die aktuellen Inzidenzzahlen in Stadt und Land, die heute bereits bei 464 und 774 liegen, und auf die o.g. Maßnahmen bei Hotspots mit über 1.000 Neuinfektionen.

Auch nach 18 Monaten vermag uns die Pandemie also immer noch zu überrumpeln mit ihrer Dynamik, die, ist sie einmal in Gang gesetzt, mit irrsinniger Wucht zuschlägt. Man kann ja fast nur hoffen, dass unter den über 60.000 Neuinfektionen tatsächlich viele Impfdurchbrüche dabei sind, die dank ihrer Impfung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen milden Verlauf der Erkrankung durchmachen werden. Ansonsten ist das Szenario für die Intensivstationen in zwei, drei Wochen kaum vorzustellen, wenn das alles ungeschützte Menschen sind, diese 60.000.

http://www.stadt.bamberg.de/Leben/Gesundheit/Alles-Wichtige-zu-Corona-alt-/Wissenswertes-zur-Corona-Impfung/