Winter is coming

Ich konnte mich nicht entscheiden, ob ich diesen Beitrag mit „Und täglich grüßt das Murmeltier“ überschreibe, in Erinnerung an die Lage 2020, oder mit dem düsteren „Der Winter naht“. Angesichts der Tatsache, dass die Hälfte dessen, was ich gerne schreiben würde, ohnehin nicht wirklich druckreif ist, habe ich mich leider für die bedrohliche Überschrift entschieden und gehe gleich zum Inhaltlichen über.
Diese Grafik fasst das heute von Ministerpräsident Söder verkündete Maßnahmenbündel am knackigsten zusammen:

Tatsache ist, dass es wirklich wieder bitter wird für Viele, seien es die Schausteller, die sich bis vor vier Stunden noch an den letzten Strohhalm „Weihnachtsmarkt“ geklammert haben und nun ihre Buden wieder abbauen müssen, oder die Kulturanbieter, die schon wieder ein übermenschliches Maß an Idealismus mitbringen müssen, wenn sie mit 2Gplus und einer maximal vorgeschriebenen Auslastung von 25 % auf ihre Kosten kommen wollen, und natürlich die Kneipenwirte und Clubbetreiber.

Wir beim TKS wollen aktuell weiter für unsere Kunden da sein und halten einstweilen an den Angeboten fest, die vertretbar sind, und entweder unter freiem Himmel laufen oder halt eben unter 2G oder 2Gplus. Die Tourist Info ist als inzidenzunabhängiger Handel definiert, wir sind für unsere und Ihre Gäste da. Aber es war schon erschreckend ruhig in der letzten Woche. Unsicherheit ist und bleibt der größte Killerfaktor für das Reisen.

3G am Arbeitsplatz und eine erneute Verpflichtung zum Home-office kommen noch on top, sobald das neue Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene Gesetzeskraft erlangt, was nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag und heute mit Zustimmung des Bundesrats auf den Weg gebracht wurde. Sonst bietet dieses Gesetz aktuell kaum Neuerungen, die uns schrecken könnten, wenn man den bayerischen Maßnahmenkatalog darüberlegt.

Bleibt noch die berühmte Frage: „Ab wann tritt das in Kraft?“ Nein, nicht „… ab sofort, unverzüglich“, sondern ab kommenden Mittwoch, 24.11., wenn der Landtag darüber befunden hat.

Mit extrem mulmigem Gefühl blicke ich zum Schluss noch auf die aktuellen Inzidenzzahlen in Stadt und Land, die heute bereits bei 464 und 774 liegen, und auf die o.g. Maßnahmen bei Hotspots mit über 1.000 Neuinfektionen.

Auch nach 18 Monaten vermag uns die Pandemie also immer noch zu überrumpeln mit ihrer Dynamik, die, ist sie einmal in Gang gesetzt, mit irrsinniger Wucht zuschlägt. Man kann ja fast nur hoffen, dass unter den über 60.000 Neuinfektionen tatsächlich viele Impfdurchbrüche dabei sind, die dank ihrer Impfung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen milden Verlauf der Erkrankung durchmachen werden. Ansonsten ist das Szenario für die Intensivstationen in zwei, drei Wochen kaum vorzustellen, wenn das alles ungeschützte Menschen sind, diese 60.000.

http://www.stadt.bamberg.de/Leben/Gesundheit/Alles-Wichtige-zu-Corona-alt-/Wissenswertes-zur-Corona-Impfung/

Corona – Die Ampel schaltet auf Rot!

Tja, das mit dem Gelb hat jetzt nicht sooo lange angehalten. 48 Stunden, um genau zu sein. Aber auch bei echten Ampeln ist Gelb ja eigentlich nur die Durchgangsfarbe. Ab Dienstag, 9. November, gilt also bayernweit die Ampelphase „Rot“.

Das hat folgende Konsequenzen:

Einrichtungen und Veranstaltungen, die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind ab sofort nur noch nach 2G zugänglich, also ausschließlich für Geimpfte und Genesene, nicht mehr für Getestete. Dies gilt somit für den ganzen Bereich der kulturellen Einrichtungen, für Museen, Theater, Konzerte, Kino, für Veranstaltungen, für Sport- und Freizeiteinrichtungen, immer mit dem Fokus auf Angeboten, die in Innenräumen passieren. Wenn ich nach dem gehe, was seit diesem Sommer galt und mir explizit vom Ministerium so mitgeteilt wurde, dann bleiben normale Stadtführungen an der frischen Luft also weiterhin davon ausgenommen, außer sie haben Innenanteile mit dabei.

Gastronomie und das Beherbergungswesen bleiben, wie auch schon in der gelben Ampelphase, 3Gplus verpflichtet – und ja, auch die Friseure und andere „körpernahen Dienstleistungen“ bleiben über 3Gplus zugänglich. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Neu ist nun auch die Zugangsregelung 3G für alle Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder für Mitarbeitende mit Kontakt zu weiteren Personen, egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen. Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV. Ein einfacher Schnelltest, mindestens zweimal pro Woche ist dafür vorgesehen. Es ist leider noch unklar, ob diesen Test die Mitarbeitenden vor Ort unter Aufsicht mit einem Schnelltest ableisten können, ob diese vom Arbeitgeber bezahlt werden oder ob die Mitarbeitenden mit einem offiziellen Schnelltestergebnis bereits ankommen müssen. Von diesem Testnachweis kann sich nur befreien, wer alternativ den Impf- oder Genesenenstatus nachweisen kann. Wir freuen uns schon auf diese spannende Gratwanderung entlang des datenschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Todesstreifens, auf die wir uns nun begeben dürfen ….

Grün, gelb, rot, ja, so eine Ampel hat nur diese drei Farben. Wer sich jetzt fragt, ob wir damit schon das Ende der Fahnenstange, äh, also der Ampel, erreicht haben für diesen Winter, dem sei aus sicherem 1,5 Meter Abstand zugerufen, Corona hat bisher noch immer ein weiteres Ass im Ärmel gehabt, und der Winter ist lang, und die Impfquote ist immer noch zu niedrig. Aber der Erfindungsreichtum unserer Staatsregierung, auf die weiteren Kapriolen von Corona entsprechend zu reagieren, ist auch unermesslich. Ich sehe sie schon vor mir, die AMPELplus! Oder auch nur die Coronaampelergänzungsfarben in der Steigerung Bordeauxrot, Burgund und Schwarzrot …

Und zum Schluss nochmal was Ernstes: Schauen Sie doch mal hier rein: https://www.stmgp.bayern.de/veranstaltungen/offene-impfstunden-im-impfzentrum-bamberg-mo-fr-830-1300/ Jeden Tag! 8.30 – 13 Uhr! Impfen, ohne Voranmeldung! Und mittwochs sogar bis 19 Uhr! Bitte teilen Sie diesen Link mit allen Menschen, die Sie kennen, die vielleicht doch noch nicht ganz abgeschlossen haben mit der Sache und guten Argumenten für eine Impfung zugänglich sein könnten, sich und andere durch eine Impfung zu schützen. Vielleicht in Kombi mit dieser Seite: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/10-gruende-sich-jetzt-gegen-das-coronavirus-impfen-zu-lassen/. Es macht ja keinem von uns Spaß, Menschen von der Kultur auszuschließen, von Sport und Freizeit! Wenigstens versuchen müssen wir es doch, das gemeinsam noch zu packen!


Corona – Jetzt kommt die Ampel

Wer dachte, die mögliche zukünftige Ampelkoalition auf Bundesebene wäre die einzige Ampel, die unser Leben in nächster Zeit beeinflussen würde, hat mal wieder zu kurz gedacht! Vor Monaten sahen wir diese neue „Bayerische Krankenhausampel“ und dachten noch, ach, die Werte werden wir ja wohl hoffentlich nie mehr erreichen, da müsste es schon ganz dicke kommen.

Hm…

Pustekuchen …

Die Ampel steht – und das Wochen vor der Ampel in Berlin!

Wir sind also ab Sonntag, 7.11. bei Phase „Gelb“ angekommen. Das bedeutet im Wesentlichen Folgendes: Alles, was bisher mit 3G-Zugangsbeschränkung versehen war, ist nun auf 3GPlus verschärft. Das heißt, der einfache Schnelltest reicht nicht mehr, es muss der PCR-Test sein. Dies gilt für alles, was innen ist, alle Innenräume, Kultureinrichtungen, Museen, Theater, Konzerte, Veranstaltungen, und auch für die Beherbergungsstätten und die Gastronomie. Perfide mal wieder, dass Gastro und Hotels in der Gelbphase und im Kabinettsbeschluss nicht explizit erwähnt sind, aber man darf im Rückkehrschluss der Rot-Phase besagter Ampel, wo für Gastro und Hotels explizit nicht 2G vorgeschrieben wird, sondern diese bei 3GPlus verbleiben, dass sie in der Gelbphase auch schon dabei sind bei 3GPlus.

Außerdem gilt die FFP2-Maske wieder als Standardmaske.

Spitzenreiter bei der Verschärfung sind Clubs und Diskotheken, die zwar offen bleiben dürfen, aber nur noch Geimpfte oder Genesene einlassen dürfen – 2G!

Ausgenommen sind weiter der Handel und der ÖPNV, hier gibt es keine3G oder 3GPlus-Regeln. Der Zugang ist wie bisher beschränkt, halt wieder mit FFP2-Maske statt der medizinischen.

Wer es nochmal genau nachlesen möchte, dem sei die wieder extrem spannende Lektüre der Neufassung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 6. November 2021 empfohlen, wo bei den Formulierungen nun wieder die gepflegte Juristensprache obsiegt hat, wenn zum Beispiel da steht, dass bei vorliegender Verschärfung der Maßnahmen ein „negativer Testnachweis nur durch einen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 erbracht werden“ kann, was dazu führt, dass man wieder zurückscrollen muss und den Paragraphen sucht, anstatt dass sie genau da einfach hinschreiben: „PCR-Test“!!

Alternativ gäbe es noch die redaktionelle Fassung in Form des Berichts aus der Kabinettsitzung vom 3. November 2021.

Ich fürchte, wir sollten auch gleich die Konditionen der Phase „Rot“ ansehen, denn diese wird nicht lange auf sich warten lassen bei der aktuellen Entwicklung. Es ist zum Aus-der-Haut-fahren! Dass wir so viele Menschen immer noch nicht für die Segnungen der Impfung gewinnen konnten, ist einfach enttäuschend. Aber mit welchen Argumenten muss man denn noch kommen, wenn es doch nachweislich um Leben und Tod geht, um Gesundheit oder Krankheit und für so viele um die wirtschaftliche Existenz!

Corona – ein Schritt vor, ein Schritt zur Seite und einer zurück

Drei Neuerungen schulde ich Ihnen aktuell noch, eine bedeutet eine deutliche Erleichterung, zwei machen das Leben wieder etwas schwerer für Viele.

1. Die Stadt ist nun auch wieder über der Inzidenz von 35, so dass hier, wie auch schon seit Sonntag im Landkreis Bamberg, seit heute wieder die Regeln für verpflichtendes 3G in Innenräumen gilt – ein Schritt zurück.

2. Passend dazu gab es aus der letztwöchigen Kabinettssitzung der Staatsregierung die Neuregelung, dass ab morgen, Dienstag, 19.10., überall da wo 3Gplus, 3G oder 2G angewendet wird, auch das komplette Personal mit Kundenkontakt und der Betreiber sowie Ehrenamtliche selbst die entsprechenden Bedingungen erfüllen müssen – ein Schritt, na ja, sagen wir, zur Seite.

3. Aber, und das spart wirklich viel Arbeit und Zeit, seit Freitag, 15.10., fällt die Verpflichtung zur Kontaktdatennachverfolgung für sehr viele Betriebe und ihre Angebote großflächig weg – ein echter Schritt nach vorne!

Zu den Meldungen im Einzelnen, hier zunächst die Pressemeldung der Stadt Bamberg zur Inzidenzüberschreitung von 35 vom Samstag, mit Wirkung ab heute, Montag, 18.10.:

In der Stadt Bamberg wurde der 7-Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten. […]

Ab Montag, 18. Oktober 2021 gilt daher in Innenräumen wieder verpflichtend der 3G-Grundsatz. Demnach ist der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h) erlaubt. Dies betrifft beispielsweise öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen (bei größeren Veranstaltungen gilt eine inzidenzunabhängige 3G-Pflicht) in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc. (§ 3, Abs. 1 der 14. BayIfSMV). Betreiber solcher Einrichtungen können auf freiwilliger Basis auch 3G-Plus (nur PCR-Test nicht älter als 48h) oder 2G anwenden (§ 3a der 14. BayIfSMV).

Weiterhin gilt inzidenzunabhängig in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Clubs, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich. […]“

Die anderen beiden Punkte wurden in der Kabinettssitzung vom 12.10. erledigt und lauten wie folgt:

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in folgenden Punkten geändert:

Mit Wirkung vom 19. Oktober (Dienstag) müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober (Freitag) auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt.

Das sind:
– alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen
– Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
– körpernahe Dienstleistungen
– Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten)
.

In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.“

Weihnachten findet statt!

Alle Jahre wieder stellen viele Menschen am 23. Dezember ganz überrascht fest, dass am Tag darauf schon der Heilige Abend ist. Heuer ist das mal ganz anders!! Denn heute hat uns die Bayerische Staatsregierung die Weihnachtssaison eröffnet, indem sie grünes Licht für Weihnachtsmärkte gegeben hat! Dank dieses Paukenschlags hat heuer keiner die Ausrede, dass Weihnachten wieder einmal vollkommen überraschend dahergekommen ist.

Das ist eine Nachricht, die uns allen gut tut und Vielen Planungssicherheit gibt und nun einen regen Austausch von E-mails und Telefonaten auslösen wird, denn etliche Kunden haben sich bisher zurückgehalten und haben ihr Kommen an die Existenz der Weihnachtsmärkte gekoppelt.

Sogar Volksfeste und öffentliche Festivitäten sind ab sofort wieder erlaubt, und sie dürfen auch wieder so heißen!

Wie viele Veranstalter und Leistungsträger, Kommunen und Glühweinfreunde haben auf dieses Signal gewartet, ganz zu schweigen von den armen Schaustellern, die nun endlich einmal wieder die Aussicht auf Arbeit haben. Natürlich gibt es das alles nur, solange uns die Pandemie keines ihrer vielen heimtückischen Schnippchen schlägt, aber im Moment sieht es doch relativ gut aus. Offen bleibt in dem heutigen Wortlaut, ob auch für die Märkte 3G gilt, bisher steht explizit bei den Weihnachtsmärkten „unter freiem Himmel“, vielleicht deutet das ja auf eine Freigabe auch ohne 3G hin. Aber sonst ist 3G ja nun mal der Weg aus der Pandemie, und ich finde, es ist ein guter Weg und ein gangbarer Weg. 3G gibt einem doch irgendwie ein gutes Gefühl. 3G wird auch helfen, den Menschen allmählich die Unsicherheit zu nehmen. Und die Unsicherheit ist das, was aus den Köpfen raus muss. Nur so wird die Saison 2022 richtig Fahrt aufnehmen!

Ja, und sogar Clubs und Discotheken dürfen unter diesen Voraussetzungen wieder öffnen (mit 3Gplus – das war mir neu, heißt: PCR-Test!) – und, nur weil es die Staatsregierung auch immer extra erwähnt, tue ich das staatstragenderweise auch mal: Selbst Bordelle dürfen wieder aufmachen!

Wer es jetzt immer noch nicht glauben mag: Hier ist der Wortlaut des Kabinettsberichts von heute Mittag mit allen sechs Punkten:

  1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert.
  2. Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.
  3. Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.
  4. Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.
  5. Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.
  6. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien werden zeitnah die Rahmenhygienepläne veröffentlichen.

Die neuen Rahmenkonzepte für Beherbergung, Gastro, Märkte, touristische Dienstleister usw., die in den letzten Tagen veröffentlicht wurden, habe ich im vorigen Blogeintrag schon eingetragen.

Da könnte man ja jetzt fast noch ein Oktoberfest …

Die Dreizehnte – oder: Nach dem Katastrophenfall

Ich musste heute im Laufe des Tages feststellen, dass die meisten Leute mittlerweile hoffnungslos überfordert sind von all den Dingen, die seit heute bayernweit wieder gelten und in Form der Gesetzesparagraphen der dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung daherkommen. Ich erntete mehr als einmal ungläubiges Staunen, wenn ich versucht habe, die Regelungen zu erläutern, die seit heute in dem solide unter 50 liegenden Bamberg und auch im Landkreis gelten, vor allem weil sie so weitreichend sind, dass man dem Braten zunächst einmal gar nicht wirklich traut. Man hat sich ja so eine gewisse Grundskepsis angewöhnt in sieben Monaten Schließzeit. Aber es ist wirklich einmal wieder soweit: Der Katastrophenfall ist aufgehoben!

Angesichts der herrschenden Verwirrung, habe ich mir vorgenommen, ich fasse Ihnen, nach dem ersten kurzen Überblick von letzter Woche die wesentlichen Punkte, die uns betreffen, nun noch einmal, ganz in Ruhe, in meinen eigenen Worten, Absatz für Absatz, zusammen:

Hier also das Original: die 13. BayIfSMV in Gänze

Und hier für Sie die ausgedeutschte „Fassung Heger“, auf die wesentlichen Punkte für Touristiker reduziert, und ohne Gewähr:

§1 Welche Folgen haben die Inzidenzzahlen?

Alles, was folgt, gilt nur dort, wo die Inzidenzzahl unter 100 liegt. Überall da, wo eine Inzidenz von über 100 vorliegt, gilt wieder die Bundesnotbremse.

Es gibt infolgedessen nur noch zwei Zustände auf der Welt in Bayern: „Unter 50“ und „zwischen 50 und 100“, im Folgenden U50 und Ü50 genannt.

Wo an fünf Tagen in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 unterschreitet, gelten am übernächsten Tag die Regeln der niedrigeren Inzidenzzahl,
Wo an drei Tage in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag die Regeln der höheren Inzidenzzahl oder der Bundesnotbremse.

§2 und 3  Welche Hygieneregeln bestehen weiter und welche Masken gelten? 

Es gilt weiterhin in jeder Lebenslage der Mindestabstand von 1,5 Metern, Handhygiene und Belüftung in Innenräumen!
Maskenpflicht: Die BayIfSMV definiert bestimmte Lebenslagen, in denen weiter Maskenpflicht besteht und unterscheidet dabei zwischen einfacher Maskenpflicht – „Maske“ – und FFP2-Maskenpflicht – „FFP2-Maske“.

„Maske“ bedeutet nur noch medizinische Gesichtsmasken (das sind die dünnen, blauen Dinger) oder „Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske)“, sprich die Stoffmasken, wie wir sie noch vom letzten Jahr kennen.
„FFP2-Maske“ bedeutet FFP2-Maske (!)

Für unsere Führungen wichtig ist §3, Abs (3): „Auch dort, wo keine Maskenpflicht besteht, wird jedermann [ich ergänze: jederfrau!] empfohlen, überall dort, wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.“
Das nehmen wir weiter ernst und empfehlen es weiterhin unseren Gästen.

Eine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenstädten und im öffentlichen Raum im Freien besteht jedoch rein rechtlich nur noch dort, wo die lokalen Behörden dies angeordnet haben. In Bamberg also aktuell nur auf der Oberen und der Unteren Brücke.

In öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten besteht auch weiterhin „Masken“-Pflicht auf allen Begegnungsflächen.

§4 Wann muss noch getestet werden?

Wenn überhaupt, dann nur noch bei Ü50.

§5 Kontaktdatenerfassung

Wenn Kontaktdatenerfassung notwendig ist (Gastronomie, Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Museen, Tagungen) dann mit Namen, Vornamen, Zeitraum und einer sicheren Kontaktinformation (E-mail, Telefon oder Adresse). Auch eine elektronische Erfassung ist erlaubt (Luca, CoronaWarnapp usw.) .

§6 Wie viele Personen dürfen miteinander Kontakt haben?

  • Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände
  • U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Hausstände

In beiden Fällen zählen Kinder unter 14, voll Geimpfte und Genesene weder zur Maximalzahl der Personen noch zu der Maximalzahl der Haushalte.

Für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr!

§7 Welche Personenzahl gilt für öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern?

„Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Ü50: Drinnen 25, draußen 50 Personen, mit Testung,
U50: Drinnen 50, draußen 100, ohne Testung
Gesamtzahl inklusive geimpfter und genesener Personen

„Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Wie oben, aber hier zählen Geimpfte und Genesene nicht zur Gesamtzahl, können also obendrauf kommen!

Veranstaltungen und Feiern ohne den „besonderen Anlass“, wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Vereinssitzungen sind weiterhin verboten, auch auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.

§13 Was gilt für Fluss- und Seenschifffahrten, Stadt- und Kulturführungen, auch in Besucherbergwerken (Stollen!), und für touristische Bus- und Reiseverkehre sowie für Freizeitparks Hotelschwimmbäder udg. mehr?

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • in geschlossenen Räumen und geschlossenen Fahrzeugbereichen gilt für Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht und für das Personal „Masken“-Pflicht
  • Hygienekonzept auf der Basis des Rahmenkonzepts touristische Dienstleistungen

Für Freizeitparks, Indoorspielplätze, Hotelschwimmbäder, Badeanstalten, Thermen , Saunen und Solarien gelten: Ein Besucher je 10 m², Ü50 mit Testpflicht, für gastronomische in-house-Angebote die entsprechenden Regelungen bei Gastro (siehe unten §15)

Flusskreuzfahrtgäste müssen bei der Einschiffung, sofern in Bayern, einen Test nachweisen und bei jedem Landgang innerhalb Bayerns – jeweils bei Ü50.

§14 Und was gilt im Einzelhandel?

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • Ein Kunde je 10m² bis 800 m² Verkaufsfläche, jenseits dessen ein Kunde je 20m²
  • Innen und außen vor dem Laden und auf dem Parkplatz gilt für die Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht, für das Personal „Masken“-Pflicht. Mit Schutzwänden für das Personal kann für dieses die Maskenpflicht entfallen.
  • Hygienekonzept

Sowohl bei Ü50, als auch bei U50 gibt es also kein Click&Meet oder Click&Collect oder sonstiges Gedöns mehr.

Wochenmärkte unter freiem Himmel sind erlaubt.

§ 15 Und in der Gastronomie?

Innen wie außen gilt:

  • Öffnung maximal zwischen 5 und 24 Uhr
  • Erlaubt an einem Tisch sind
    bei Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände, plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
    bei U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Haushalte plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
  • Zu allen anderen Personengruppen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden
  • Nur bei Ü50 mit Testpflicht, sobald mehr als ein Haushalt am Tisch sitzen soll
  • Für Gäste gilt auf allen Begegnungsflächen „FFP2-Masken“-Pflicht, für Personal „Masken“-Pflicht
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenaufnahme besteht.
  • Hygienekonzept gemäß Rahmenkonzept Gastronomie

Kneipen (Schankwirtschaften) dürfen nur nach draußen verkaufen.

Die to-go-gekauften Speisen und Getränke dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden. Wenn ich da an die Sandstraße denke… hm…

§16 Und was gibt es Neues für die Hotels?

  • Inzidenzunabhängig muss jeder Gast bei Anreise einen negativen Test nachweisen, geimpft oder genesen sein
  • Bei Ü50 muss der Gast alle weiteren 48 Stunden wieder einen Testnachweis erbringen
  • In einem Zimmer dürfen Personen gemäß der jeweils gültigen Kontaktregeln (§6) übernachten – aktuell in Bamberg also bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zzgl. Geimpfte und Genesene und Kinder unter 14 Jahren! Geht bei Ihnen auch gerade das Kopfkino an?
  • Zu allen anderen Personen muss der Mindestabstand gewährleistet sein
  • Für Personal und Gäste besteht auf den Begegnungsflächen „Masken“-Pflicht, für das Personal dort nicht, wo Trennwände Personal vom Gast trennen.
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept gemäß Rahmenkonzept Beherbergung

§17 Auch Tagungen und Kongresse sind wieder erlaubt

Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen:

  • Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
  • Bei Ü50 mit Testpflicht
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept – steht noch aus!

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind auch in Präsenzform wieder zulässig, mit Abstandsgebot und Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen. (§22)

Messen sind nach wie vor verboten, wobei der Ministerpräsident unlängst den Blick in Richtung September geworfen hat für Messen. September 2021!

§25 In der Kultur geht ja schon länger wieder was

Kulturveranstaltungen sind erlaubt unter folgenden Voraussetzungen

  • Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
  • Open-air maximal 500 Personen inklusive Geimpfter und Genesener, mit festen Sitzplätzen
  • Bei Ü50 mit Testpflicht
  • Kontaktdatenerfassung
  • Hygieneschutzkonzept Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen

Museen und Ausstellungen öffnen mit Höchstzahl der Besuchenden, Abstandsgebot, Hygienekonzept, Kontaktdatenerfassung.

§26 Alkohol im öffentlichen Raum

Hier gibt die BayIfSMV den Kommunen die rechtliche Handhabe für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die betroffenen Areale muss die Kreisverwaltungsbehörde definieren.

**************************************************************************************

Puh, das war’s.

Und weil Sie so tapfer durchgehalten haben, gibt’s jetzt hier noch die grafische Übersicht aus dem Wirtschaftsministerium

 

Neustart – Was gilt ab 21.5.?

So, jetzt haben wir alles beisammen für den Neustart ab 21.5.!

Erst einmal die beiden Rahmenkonzeptionen, ganz frisch aus dem Ministeriumsdrucker:

Hier das Rahmenkonzept für Beherbergungsbetriebe mit den neuen Bestimmungen zur Testpflicht

Und hier das Rahmenkonzept für  touristische Dienstleister ebenfalls mit den Testvorgaben.

Ganz ehrlich? Bis auf die Testvorgaben und die entsprechenden Regelungen finden sich größtenteils nur die Hygienevorschriften, die jeder schon kennt und intuitiv umgesetzt hat. Zu Führungen keine gezielten Hinweise, ich nehme daher an: Solange draußen an der frischen Luft kein Erfordernis für gesonderte Maßgaben außer den altbekannten, Abstand, Maske, Registrierung und natürlich eben der Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Auch in der konsolidierten Lesefassung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet sich nur der Passus, dass diese Dinge bei Inzidenz unter 100 wieder erlaubt sind.

Der Landkreis hat nun auch einige Tage unter 100 hinter sich und dank einer Sonderregelung gelten auch im Landkreis die gleichen Öffnungsregeln wie in der Stadt, allerdings erst ab 22.5., also dem Samstag. Näheres finden Sie in diesem Auszug eines Schreibens vom Landratsamt von heute

Außerdem wurden vom Kabinett gestern weitere Öffnungsschritte angedeutet, einmal für die open-air-Kulturveranstaltungen und einmal der perspektivische Starttermin für Messen. Näheres hierzu lesen Sie im Kabinettsbericht vom 18.5.

Und dann kam heute noch eine Klarstellung der Regierung von Oberfranken zu den erforderlichen Testungen für Reisende. Die Bürgerteststellen mit Antigen-Schnelltests sind für alle (!) Menschen offen, unabhängig vom Wohnsitz!  Hier nachzulesen in einer E-mail von gestern Abend. Das ist schon mal gut, wenn Reisende zur regelmäßigen Testung aufgefordert sind. Eine Übersicht zu den Testzentren in Stadt und Land finden Sie auf unserer Website: Coronahinweise – Stadt Bamberg – Tourismus

Für uns bedeutet das, wir machen am Freitag die Tourist Info wieder auf, und beginnen auch wieder mit unseren Führungen. Am Pfingstwochenende zur Entzerrung sogar um 10.30 und 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr und 14.30 Uhr. Registrierung über die Luca-App oder altbekannt mit Zettel. Und nur gegen Nachweis von Testung/Impfung/Genesung. Einige Partner ziehen bereits mit, schauen Sie sich auf der Website um, was im Angebot für Ihre Gäste ist: Die schönsten Veranstaltungen – Stadt Bamberg – Tourismus

Ganz neu auch noch: Zeitgleich mit unserer Wiedereröffnung eröffnet in unserem Tagungsraum direkt an der Tourist-Info ein Schnelltestzentrum. Genial einfach, ohne Termin – rein, Test, raus – können sich hier alle Ihre Gäste offiziell und verlässlich testen lassen und kriegen ihr Ergebnis in 15-20 Minuten aufs Handy oder schriftlich in die Hand, den Ausweis zur Freiheit – für 24 Stunden…. Voraussichtliche Öffnungszeiten: Mo – MI 10.00 – 14.30 , Do – So 10.00 bis 20.00 Uhr.

Genial ausführlich und alles zusammenfassend auch mal wieder die Seiten des Tourismusnetzwerks Franken: Corona-Informationen – Tourismusnetzwerk Franken (tourismusnetzwerk-franken.de)

Oder auch auf einen Blick zur Entwirrung der Knoten im Hirn hier eine übersichtliche Darstellung, was nun wieder geht ab Freitag

Auf geht’s – Rahmenkonzepte und Ausblicke

Die heutige bayerische Kabinettsrunde hat die weiteren Öffnungsschritte ab dem 21. Mai bestätigt, wie sie letzte Woche schon angekündigt worden waren. Das heißt, ab Pfingsten ist es in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt, Gäste zu beherbergen. Ja, Gäste! Gäste, die rein aus Spaß an der Freud‘ zu uns kommen. Zu, wie es so schön heißt,  „freizeittouristischen Zwecken“! Gäste… ts, ts, ts….

Aus dem Kabinett heißt das dann so:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Und auch touristische Dienstleistungen sind ab 21. Mai wieder möglich, explizit sind hier genannt:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Für beides gilt:

  • Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.

Doppelt Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt und kommen uneingeschränkt ebenfalls in den Genuss dieser Angebote.

Auch kulturelle Veranstaltungen sind unter Einhaltung strenger Vorgaben wieder möglich.

Die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Tests oder Genesung fällt erst weg, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Über 100 muss sowieso alles wieder zu machen.

Inwieweit dies wirklich praktikabel ist, solange die Inzidenzzahlen noch so volatil sind und innerhalb eines Tages um rund 20 Punkte rauf oder runter schnellen können, sei dahin gestellt. Eine irrsinnige logistische und personelle Leistung steht uns hier bevor. Genaueres wissen wir noch nicht, denn sowohl für das Übernachtungsgewerbe, als auch für die touristischen Dienstleistungen liegen noch keine neuen und überarbeiteten Rahmenkonzepte vor.

Richtig schmerzhaft ist, dass wir damit aktuell wieder eine echte Grenze zwischen Stadt und Landkreis haben. Denn nach dem aktuellem Stand der Inzidenzzahlen können die Angebote auf dem Stadtgebiet ab 21. Mai laufen, hier liegen die Zahlen weiterhin unter 100. Die Betriebe im Bamberger Land müssen nach derzeitigem Stand noch warten, bis auch im Landkreis die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 100 liegt. Stand heute sah es so aus: 

 

Peu à peu kommen nun auch wieder die Rahmenkonzepte für die verschiedenen Bereiche. Hier mal alle Rahmenkonzepte, wie sie bisher vorliegen:

Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen vom 10.5.2021
Rahmenkonzept Gastronomie vom 7.5.2021
Rahmenkonzept Sport vom 6.5.2021
Rahmenkonzept Kinos vom 6.5.2021

Wir arbeiten jetzt fieberhaft daran, auch spätestens am 21. Mai für unsere und Ihre Gäste wieder offen zu haben und auch ein Angebot an Führungen und Erlebnisangeboten vorhalten zu können, auch wenn wir noch ein wenig im Trüben fischen, denn wir haben einfach noch nicht alle Details der designierten Regelungen. Kompliziert wird es allemal.

Und zum Schluss die Belohnung, für alle, die bis zum Ende gelesen haben: eine wirklich gute Übersicht aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu „Was gilt zwischen heute und dem 20. Mai?“

Ich bin schon ganz gespannt auf die nächste Übersicht ab 21. Mai!

 

Das Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Ehre wem Ehre gebührt! Damit Sie so schnell wie möglich nachlesen können, wie nun die Anforderungen für die Gastronomie ab kommendem Montag sind, bin ich mal so frech und übernehme einfach die Rundmail unseres Partners Frankentourismus inklusive Link zum Konzept und den Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen, und bedanke mich einmal mehr bei den Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg für die Versorgung mit brandaktuellen Infos:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier nun vorab das Rahmenkonzept „Gastronomie“: Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Wichtige Informationen:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Montag, den 10. Mai die Außengastronomie öffnen. Eine stabile Inzidenz wird seitens des Gesundheitsministeriums dahingehend definiert, dass die Inzidenzzahlen zumindest für sieben Tage den Wert 100 unterschritten haben müssen. Trifft dies zu, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Öffnung zu erlassen, die im Vorfeld mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen ist.

Die Informationen beruhen zum einen auf der aktualisierten, am 5. Mai veröffentlichten BayIfSMV inklusive deren Begründung, sowie dem soeben veröffentlichten, aktualisierten Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Wichtig ist, dass das Erfordernis eines negativen Tests bei einer Inzidenz über 50 bis 100 nur vorliegt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.

Die wesentlichen Änderungen zu dem bekannten Rahmenkonzept aus dem letzten Jahr sind „Punkt 3 Testkonzept“, die Terminvereinbarung und die Erfordernis, dass Gäste nun FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für das Personal, hier genügt eine medizinische oder auch OP-Maske.“

Das Gastro-Rahmenkonzept und auch schon das für Kinos und Sport sowie alle weiteren Informationen, wie sie nun peu à peu wieder aus den Ministerien kommen, immer aktuell auf dem Tourismusnetzwerk Franken. Und natürlich auch immer hier auf dem Blog…
Die Frage zum Neustart touristischer Dienstleistungen – und damit auch zu Führungen und weiteren Angeboten – wird wohl erst in ein paar Tagen beantwortet werden, so meine Infos.

Eine nette Übersicht zu dem „Was gilt jetzt eigentlich ab Montag, 10. Mai 2021?“ habe ich noch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums gefunden:

 

Das Glück liegt unter 100 – oder: Danke Austria!

Was auch immer letztlich den Ausschlag gegeben haben mag – Ungeduld, Mitleid, Erwägungen des Staatsetats, die Plädoyers aus der Branche, der leichte Trend der Inzidenzzahlen nach unten, der leichte Trend der Meinungsumfragen nach unten, der Blick auf leere Biergärten bei schönstem Wetter, die Absage der Wiesn – was auch immer es war, der Tourismus hat auf einmal eine Öffnungsperspektive! Und wir sagen ‚Vergelt’s Gott‘ und hoffen, dass das angesichts der weiter prekären pandemischen Lage gut geht!

Nach einem satten halben Jahr Nichts sind wir mit dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten, die sich gestern angedeutet hatte und heute in der Pressekonferenz nach Koalitionsrunde und Kabinettssitzung bestätigt wurde, schon fast ein bisschen überfordert, aus derart heiterem Himmel kamen sie, diese Worte, auf die wir alle schon so lange warten. Wer das nach all der Zeit, ich kann’s Ihnen nicht verdenken, nur schwarz auf weiß glaubt, hier der entsprechende Ministerratsbericht von heute oder auch der Bericht vom BR dazu.

In ganz Bayern soll also wieder was gehen! In ganz Bayern? Nein! Denn Voraussetzung ist in jedem Fall die stabile Inzidenz unter 100 – und als „stabil“ gilt, wenn die Inzidenz über einen Wochenzeitraum ohne größere Schwankungen unter der magischen Marke von 100 bleibt, wie der Gesundheitsminister klarstellte. Derzeit sind das 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Überall dort also, kann schon ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, die Außengastronomie bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos dürften wieder öffnen. Alles unter der Maßgabe von negativen Corona-Tests (ich nehme an, dann auch ebenbürtig mit dem Nachweis doppelter Impfung oder der Genesung), Terminbuchung und Maskenpflicht, Abstand, gestaffelten Plätzen usw. Und die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde muss einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, en gros. Selbst „kleinere Open-Airs“ wurden als denkbar erwähnt. Diese Öffnungsschritte folgen der bereits in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Logik, siehe § 27, die nun einige Male fortgeschrieben wurde, zuletzt bis 9. Mai 2021.

Da wird jetzt also eine neue Fassung kommen, denn in der 12. Version steht noch das kategorische Beherbergungsverbot mit drin. Und heute wurde angekündigt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – auf die Minute mit Gongschlag Beginn der Pfingstferien – ab Freitag, den 21. Mai 2021, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder freizeittouristische Gäste beherbergen dürfen. Hier soll vom Ministerium noch ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen kommen. Dieses Konzept wird allerdings die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen – das ist das Schlüsselwort für Freizeiteinrichtungen und touristische Dienstleistungen, wie z.B. Führungen. Hier soll die Regelung noch näher spezifiziert werden. Davon wird abhängen, was wir anbieten dürften. Die 13. BayIfSMV wird also spannend! Ich melde mich wieder, sobald wir hier Genaueres erfahren, versprochen!

Trotz allem insgesamt eine schwierige Situation für den Betrieb touristischer Einrichtungen, diese Unsicherheit im Wochenrhythmus, und eine folgenreiche Entwicklung für die ganze Tourismusregion Bamberg, denn derzeit ist nur die Stadt im fünften Tag recht stabil unter 100, der Landkreis bleibt stabil über 100, was bedeuten würde, dass – mal so, mal so – unsere gemeinsame Destination auseinandergerissen wird, denn bei über 100 gilt immer noch die übergeordnete, nicht verhandelbare Bundesnotbremse.

Für die Stadt Bamberg sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass damit ab kommenden Donnerstag wieder die lockereren Regeln jenseits der Bundesnotbremse gelten, das heißt u.a. für den Einzelhandel wieder Click & Meet ohne Testpflicht, und Museen und Ausstellungen können mit Terminvergabe und den bekannten Regeln gemäß § 23 12. BayIfSMV wieder öffnen und die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

 

Ganz ehrlich? Gestern fiel es mir wirklich schwer, den Meldungen Glauben zu schenken. Ich habe erst gedacht, da hat einer eine Ente in die Welt gesetzt, um ein wenig Druck aufzubauen, zumal der Bayerische Rundfunk sehr zögerlich war mit der Meldung. Auch als es sich als wahr entpuppte, wurde ich einen Gedanken nicht ganz los, nämlich dass dieser Schritt – honi soit qui mal y pense – auch ein ganz kleines bisschen „to keep up with the Joneses“ war. Denn es ist nur wenige Tage her, dass unsere touristisch nicht ganz unbedeutenden Nachbarn, die Österreicher, verkündet hatten, dass bei ihnen ab 19. Mai wieder alles aufmacht. Und das kann man sich ja wirklich nicht ge… Aber hier schweigt des Sängers Höflichkeit, ich will unsere Staatregierung stattdessen heute lieber mal wieder loben, denn zwei Sätze im heutigen Bericht gingen der geschundenen Seele des gemeinen Touristikers runter wie Öl.

Ich zitiere:
Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft
und
Bayern sei nicht nur ein Tourismusland, sondern es sei für die Menschen auch „psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben!“

Dem habe ich nun ausnahmsweise mal nichts hinzuzufügen.