Die 15. BayIfSMV ist da!

Irgendwann im Laufe der Nacht wurde sie veröffentlicht, und sie ist wenigstens für die Führungen unter freiem Himmel ein bisschen ein game changer, da die Kapazitätsobergrenzen von 25 % nur für Veranstaltungen in Innenräumen, Stadien (!) oder „anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten“ gilt (§4). Dafür gilt auch bei Führungen unter freiem Himmel Maskenpflicht. Gästeführerinnen und Gästeführer wie auch sonstige Angehörige der Betreiber und Veranstalter selbst müssen 2G nachweisen oder mindestens zweimal in der Woche getestet sein, sprich eigentlich quasi 3G. Ebenfalls ist geklärt, dass auch alle Kultureinrichtungen und nicht nur Kulturveranstaltungen auf 2Gplus gesetzt werden. Die Liste für 2Gplus steht auf Seite 2, §4. Hotel und Gastro bleiben bei 2G.
In §4 steht im Grunde genommen alles drin. Am besten erst einmal den guten Baldrian- oder einen Johanniskraut-Tee aufsetzen bevor Sie sich an die weitere Lektüre machen.

Ein Gedanke zu “Die 15. BayIfSMV ist da!

  1. Müssen die im Ministerium eigentlich immer „Romane“ schreiben? Jeder halbwegs Intelligente kennt sich nach nunmehr über 2 Jahren doch einigermaßen mit der Materie aus.
    Da würde es doch reichen, wenn die (mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt und ggf. sonstigen Zulagen gut bestallten) Ministerialbeamten z.B. schreiben:

    1. Führungen unter freiem Himmel – xxxG
    2. Stadionbesuch – xxxG
    3. Kulturversanstaltungen – 25 % Auslastung, xxxG

    usw.

    Die denken überhaupt nicht daran, daß es massenhaft Ehrenamtliche (Unbezahlt !) im Land gibt, die einfach weder Zeit noch Lust haben, die ausufernden Ergüsse ministerialer Gehirnwindungen über sich ergehen zu lassen.

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