Donnerstag, 30. September 2021 (15:02)
Weihnachten findet statt!
Alle Jahre wieder stellen viele Menschen am 23. Dezember ganz überrascht fest, dass am Tag darauf schon der Heilige Abend ist. Heuer ist das mal ganz anders!! Denn heute hat uns die Bayerische Staatsregierung die Weihnachtssaison eröffnet, indem sie grünes Licht für Weihnachtsmärkte gegeben hat! Dank dieses Paukenschlags hat heuer keiner die Ausrede, dass Weihnachten wieder einmal vollkommen überraschend dahergekommen ist.
Das ist eine Nachricht, die uns allen gut tut und Vielen Planungssicherheit gibt und nun einen regen Austausch von E-mails und Telefonaten auslösen wird, denn etliche Kunden haben sich bisher zurückgehalten und haben ihr Kommen an die Existenz der Weihnachtsmärkte gekoppelt.
Sogar Volksfeste und öffentliche Festivitäten sind ab sofort wieder erlaubt, und sie dürfen auch wieder so heißen!
Wie viele Veranstalter und Leistungsträger, Kommunen und Glühweinfreunde haben auf dieses Signal gewartet, ganz zu schweigen von den armen Schaustellern, die nun endlich einmal wieder die Aussicht auf Arbeit haben. Natürlich gibt es das alles nur, solange uns die Pandemie keines ihrer vielen heimtückischen Schnippchen schlägt, aber im Moment sieht es doch relativ gut aus. Offen bleibt in dem heutigen Wortlaut, ob auch für die Märkte 3G gilt, bisher steht explizit bei den Weihnachtsmärkten „unter freiem Himmel“, vielleicht deutet das ja auf eine Freigabe auch ohne 3G hin. Aber sonst ist 3G ja nun mal der Weg aus der Pandemie, und ich finde, es ist ein guter Weg und ein gangbarer Weg. 3G gibt einem doch irgendwie ein gutes Gefühl. 3G wird auch helfen, den Menschen allmählich die Unsicherheit zu nehmen. Und die Unsicherheit ist das, was aus den Köpfen raus muss. Nur so wird die Saison 2022 richtig Fahrt aufnehmen!
Ja, und sogar Clubs und Discotheken dürfen unter diesen Voraussetzungen wieder öffnen (mit 3Gplus – das war mir neu, heißt: PCR-Test!) – und, nur weil es die Staatsregierung auch immer extra erwähnt, tue ich das staatstragenderweise auch mal: Selbst Bordelle dürfen wieder aufmachen!
Wer es jetzt immer noch nicht glauben mag: Hier ist der Wortlaut des Kabinettsberichts von heute Mittag mit allen sechs Punkten:
- Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert.
- Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.
- Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.
- Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.
- Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.
- Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien werden zeitnah die Rahmenhygienepläne veröffentlichen.
Da könnte man ja jetzt fast noch ein Oktoberfest …
Donnerstag, 30. September 2021 (19:13)
Ist ja schön, aber wie soll das z.B. beim Adventsmarkt im Sand funktionieren? Noch interessanter ist die Frage bei einer möglich stattfindenden Sandkerwa in 2022.
Darf ich, wenn ich da wohne, ohne 3 G nicht mehr nach Hause?
Der Gesetzgeber spricht von Volksfesten.
Von „Straßenfesten“ (wie oben Beispielals genannt) ist nicht die Rede.
Im Ergebnis überholt eine Gesetzeslücke die andere und wenns ins Detail geht sind die Veranstalter die Deppen weil nix klar geregelt ist.
Hauptsache die Lockerung hört sich gut an. Danke, Herr Söder!