Corona: Fortsetzung des Lockdowns bis 31.1.2021

Überrascht hat es niemanden mehr, die Auswirkungen tun dennoch weh: Der Tourismus bleibt vollumfänglich runtergefahren, vorerst bis zum 31. Januar 2021, die Option auf eine weitere Verlängerung ist bereits angedeutet.
Die spezifisch bayerischen Regelungen finden sich in diesem Papier des Kabinetts vom 6.1.2021

Wesentlich für uns sind:

  1. Die Verlängerung der bestehenden Maßnahmen bis 31.1.2021.
  2. Die verschärfte Kontaktbeschränkung auf nur noch eine weitere Person eines anderen Hausstands im privaten Bereich.
  3. In kreisfreien Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern gilt zusätzlich das Verbot „touristischer Tagesausflüge“ über einen Umkreis von 15 km hinaus.
  4. Der stationäre Einzelhandel darf nun, so wie die Gastronomie, auch Dinge „to-go“ verkaufen, also nach vorheriger Bestellung über eine nach Hygienevorschriften geregelte Ausgabestelle verkaufen und ausgeben.

Die Ausgestaltung der 15 km-Beschränkung bezieht sich in Bayern tatsächlich nur auf „touristische Tagesausflüge“, nicht generell. Angesichts der Szenen  aus den bayerischen Skigebieten sind wir als Touristiker also wieder mal die Bösen und es zeigt sich, wie vielschichtig und schwierig das Thema „Besucherlenkung“ doch ist. Nach aktueller Inzidenz für Bamberg und den Landkreis Bamberg fallen wir allerdings zur Zeit nicht unter diese Regelung, aber wir haben ja alle gelernt, wie schnell sich diese Zahlen ändern können.

Und die Faschingsferien sind für die Schulen gestrichen und somit auch für Familien und das Lehrpersonal, wie heute Nachmittag noch verkündet wurde. Somit kommt gleich gar keiner in Versuchung, im Februar ein bisschen verreisen zu können.

Wir starten also in das neue Jahr mit einer Fortsetzung des Winterschlafs.

Zur finanziellen Absicherung dieses Winterschlafs gibt es weiter die beiden aktuellen großen Hilfsprogramme:

Anträge auf November- und Dezemberhilfe: Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe/Dezemberhilfe): Wirtschaftsministerium Bayern

und

Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September – Dezember 2020, Anträge können noch bis 31.1.2021 gestellt werden) und Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum Jan – Juni 2021, Anträge sind noch nicht fertig offenbar): Überbrückungshilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern

Speziell für Künstler und Kulturschaffende gibt es, vom 18.12. aktualisiert, noch dieses Soloselbständigenprogramm: Die Anträge laufen über diese Website: Anträge hier: Soloselbstständigenprogramm (bayern-innovativ.de)

Ich warte noch auf Antwort, ob hier evtl. auch Gästeführerinnen und Gästeführer unterschlüpfen können als „soloselbständige Kulturvermittler“, habe aber noch keine Antwort aus dem Ministerium. Sobald ich sie habe, ergänze ich den Beitrag an dieser Stelle. Explizit wird bei der Programmbeschreibung vorsorglich auch wieder auf die Möglichkeit zur Grundsicherung hingewiesen, die durch dieses Programm maximal ergänzt werden könne.

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