Corona – die 10. BayIfSMV

Ja, auch ich habe dazugelernt und bringe selbst die Abkürzungsformel der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „BayIfSMV“ nun locker zu Papier. Wir sind bei Nummer zehn angekommen. Und die sind wirklich alle von diesem Jahr! Wie viele werden wir noch brauchen bis zum Ende der Pandemie?

Diese gilt vorerst bis zum 5.1.2021, also noch nicht einmal bis zum Ende des aktuellen Halbdreiviertel-Shutdowns. Vermutlich wird aber ohnehin spätestens für die Zeit ab Weihnachten nochmal nachgelegt, sonst kommen wir einfach nicht von diesen horrenden Zahlen runter.

Hier also der volle Wortlaut der neuesten Verordnung.

Weil wir schon einige Nachfragen erhalten haben: Nein, wir verstehen diese Verordnung nicht so, dass Übernachtungen in gewerblichen Betrieben über Weihnachten für die erlaubten Verwandtschaftsbesuche vorgesehen sind. Das haben zwar mal ein oder zwei Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten vor Wochen für ihr Bundesland angekündigt, aber 1. ob das tatsächlich überhaupt so kommt, bleibt aktuell fraglich, und 2. für Bayern wurde nichts Derartiges verkündet und diese Verordnung gibt das auch nicht her. Die Ausnahmen vom 23.-26. beziehen sich rein allein auf die Zahl der erlaubten Kontakte an den Weihnachtsfeiertagen.

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