Corona – déjà-vu oder shutdown revisited

Paralleler Nackenschlag für Bamberg ist die Absage des Bamberger Weihnachtsmarktes. Auch hier haben viele engagierte Menschen in den letzten Wochen alles versucht, mit besonderen Konzepten ein bisschen Weihnachten planen zu können, aber der Stadtrat hat heute das Handtuch geschmissen und die Absage entschieden.

Was sind also die Maßnahmen, die ab 2. November für vier Wochen in Kraft treten?

Den vollen Wortlaut des heutigen Beschlusses samt aller darin befindlichen Maßnahmen finden Sie hier.

Folgende Punkte sind für den Tourismus relevant:

  1. Kontakte: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.
  2. Übernachtungen: Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  3. Freizeiteinrichtungen: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
    a.Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
    b.Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
    c.Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
    d.der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
    e.Schwimm-und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
    f.Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  4. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
  5. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen
  6. Der Groß-und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Konkrete Ausformulierungen zu den angekündigten Hilfen finden sich folgende:

  1. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen dereinschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
  2. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispielden Bereich der Kultur-und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Die Beschlüsse gehen noch in den Bundestag und Bundesrat, und Thüringen hat offenbar darauf gedrängt – so der Zusatz am Ende des Beschlusses-, dass der „akute nationale Gesundheitsnotstand“ ausgerufen wird. Ich denke, das sichert dann die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, um gerichtlichen Klagen vorzubeugen.

Die Touristik ist mal wieder unter den größten Verlierern der Maßnahmen. Wollen wir hoffen, dass dieser leidvolle Einsatz der Branche dazu beiträgt, dass die Zahlen bis zum Advents- und Weihnachtsmonat Dezember tatsächlich wieder zurückgehen und damit Menschenleben gerettet werden. Denn letztlich geht es darum, das dürfen wir bei allem Ärger, aller Existenznot und Verzweiflung nicht vergessen: Es geht um die Bewahrung unser aller Gesundheit und um die Rettung menschlichen Lebens. Auch wenn es weh tut, aber so ist es! Das ist die schwierige Abwägung, die unsere Politikerinnen und Politiker leisten müssen. Dass aus der Wissenschaft unterschiedliche Positionen und Einschätzungen kommen, liegt in der Natur der Sache. Wissenschaft lernt jeden Tag dazu, in der Wissenschaft streitet man sich über die Interpretation von Forschungen, über die richtige Therapie, wägt ab und kann auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Lösungen vorschlagen. Entscheiden muss aber letztlich die Politik. Das macht Politik so schwer. Denn die Last der Entscheidung und ihrer Folgen liegt bei der Politik. Ob sie mit ihrer Entscheidung Erfolg hat, liegt an uns allen!

2 Gedanken zu “Corona – déjà-vu oder shutdown revisited

  1. wurde schon ein Hotspot im Museum oder einem Schloss gefunden? Abgesehen davon kommen diese Institutionen wieder nicht vor – ich betrachte den Schlossbesuch als eine Freizeitaktivität innen?

    • Ich bin mir auch nicht sicher, ob sie sich nicht verschrieben haben im Beschluss und bei Punkt 5b nicht vielleicht „Museen“ statt „Messen“ gemeint haben. In der Reihe der Aufzählung würde das eigentlich mehr Sinn machen. Nein, mir sind keine Ausbrüche in Museen und Schlössern bekannt, die allermeisten haben ja ein sehr schlüssiges Hygienekonzept umgesetzt, aber es geht ja generell um die Kontaktverringerung und dann macht es wieder Sinn und ich würde auch Schlösser und Museen tatsächlich unter Freizeiteinrichtungen subsumieren. Vielleicht wird es im Laufe des Tages noch konkretisiert.

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