Über michael.heger

Touristiker, Feierabendautor und leidenschaftlicher Wahl-Bamberger. Seit 2005 beim BAMBERG Tourismus & Kongress Service.

Energiesparen und eine Halbjahresbilanz

Wie auch schon 2020 und 2021 genießen viele von uns in diesen Tagen, wie alle anderen Menschen auch, auf Teufel komm raus die Leichtigkeit des Sommers. Wir reisen, erholen uns, machen Ausflüge, gehen essen, erleben was. Corona? Krieg? Strom- und Gaspreise? Ach, lass mir doch wenigstens diesen Sommer noch! Das Hier und Jetzt genießen!

Aber im Grunde unseres Herzens wissen wir, dass sich diese Leichtigkeit schneller verflüchtigen wird als ein Dolomiti in der Sommersonne. Als Touristiker sind wir alle schon wieder am Rotieren, denn angesichts der rasant steigenden Energie- und Rohstoffkosten, der Personalknappheit und einer anzunehmenden Rückkehr der einen oder anderen Coronamaßnahme ab Herbst müssen wir unsere Geschäftsprozesse und das ganze Geschäftsmodell schon wieder neu erfinden und vom Kopf auf die Füße stellen und von den Füßen wieder auf den Kopf. Zu vieles hat sich grundlegend geändert, der Planungshorizont hat sich wieder einmal zerschossen. Hintergrundgespräche mit Hoteliers und Gastronomen haben uns darin bestärkt, dass wir in der Planung langfristig kaum mehr mit halbwegs sicheren Fixpreisen arbeiten können, zu volatil ist die Lage für alle Beteiligten. Aber kann man alles – mit Risikoaufschlag – an den Kunden weitergeben? Oder selber schlucken nach zweieinhalb Jahren Corona? Wie soll das gehen?

Ja, der Juni 2022 ist der beste Juni aller Zeiten, was die offiziellen Übernachtungszahlen vom Statistischen Landesamt anbetrifft: Mit 82.492 Übernachtungen ist der Juni 2022 um +11,2 % besser als der letzte Vor-Corona-Juni 2019. Und das Übernachtungsdefizit im aufgelaufenen Zeitraum Januar bis Juni ist auf -9,3 % geschrumpft. Im Bamberger Land hängt der Juni nur noch mit -5,7 % hinter 2019 zurück, und für das laufende Jahr beträgt das Defizit noch -12,7 % gegenüber 2019.

Auch im Stadtbild und in der Tourist Info sieht man viele Menschen, die Stadt ist belebt und voll, Buchungen und Buchungsanfragen bewegen sich auf einem sehr guten Niveau. Aber das Geschäft im Hintergrund ist immer noch weit weg von normal. Auffällig ist nach wie vor die extreme Kurzfristigkeit der Buchungen und der dreimal so hohe Aufwand für jede einzelne Buchung, und gerade im Flusskreuzfahrergeschäft – aber nicht nur dort – viele, viele Umbuchungen und Stornierungen. Das sorgt im Hintergrund für viel Stress und deutlich mehr Arbeit, bei maximal gleichbleibendem Umsatz und sinkendem Gewinn. Das Defizit von 2021 lassen wir locker hinter uns, aber wie nah wir an ein ordentliches Jahr rankommen, das wird davon abhängen, wann die Ahnung des Endes der Leichtigkeit auch bei den Kunden ankommt, wann die Menschen kein Geld mehr für Reisen ausgeben können oder einfach nur nicht mehr gewillt sind, die Preissteigerungen mitzumachen.

Das mal als kleines Zwischenfazit des laufenden Jahres. Einen Anflug von Optimismus möchte ich nicht verhehlen, angesichts dieser Junizahlen und unseren Buchungen und Verkäufe der Sommermonate Juli und August und des bevorstehenden, normalerweise immer sehr starken Septembers. Aber für den kommenden Winter können wir einen kleinen Vorrat an Optimismus, der uns da durchträgt, auch brauchen.

Ich habe Ihnen aber doch eigentlich Informationen versprochen zur Energiefrage.

Also: Energie! Wir selbst haben auch schon unsere Außenbeleuchtung abgeschaltet und zittern den angekündigten 19 Grad Bürotemperatur entgegen. Auch die großen Sehenswürdigkeiten der Stadt sind nicht mehr beleuchtet nachts. Atmosphärisch und ästhetisch nicht schön, aber in einer solchen Situation, in der die Gesellschaft zusammenstehen muss, und angesichts der drohenden Alternativen, einfach das Gebot der Stunde. Deswegen wollte ich Sie auf ein Webseminar hinweisen, das unser Partner FrankenTourismus beworben hat.

Das kostenlose Webseminar „Energieeffizienz und regenerative Energien für Gastronomie und Tourismus“ am 19.9.2022, 9.30 Uhr bis ca. 13.30 Uhr dürfte in dieser Hinsicht spannend werden. Das C.A.R.M.E.N.-Webseminar zeigt, wie touristische Leistungsträger kurzfristig Energie einsparen und sich mittelfristig mit heimischen Erneuerbaren Energien versorgen können. Über einen Livechat können die Teilnehmenden schriftlich ihre Fragen einreichen.

Hier geht’s zu weiteren Infos und zur Anmeldung für das Webseminar.

Ebenfalls haben uns die Kolleginnen und Kollegen von FrankenTourismus etliche Infos und Anlaufstellen rund um Fördermöglichkeiten und Energieeffizienz zusammengestellt, was ich ab hier gerne weitergebe, samt aller Links und Verknüpfungen:

Förderung durch das EEG

Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern unter dem Link: Förderfälle und -arten gemäß EEG 2021 in Bayern.

  • Allgemeine Links

Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen dürfen wir auf folgende Angebote hinweisen:

  • Landesförderung

Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das StMWi wie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:

  • Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern. Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude – ebenfalls der LfA Förderbank Bayern – in Betracht. Nähere Informationen hierzu auch unter dem Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/. Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die Ihnen auch gerne bei Rückfragen Auskunft erteilt (Link: https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/index.php).
  • Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt (Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/). Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.
  • Bundesförderung

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) (Link: BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (deutschland-machts-effizient.de) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch unter den Links: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/; BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wenn Sie eine BEG-Förderung in Erwägung ziehen, sollte ein Energieberater/eine Energieberaterin der Energieeffizienz-Expertenliste (Link: https://www.energie-effizienz-experten.de/) vorab eingebunden werden.

In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programmnummer 270, Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Organisationen-und-Vereine/Energie-und-Umwelt/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt finden Sie unter dem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/.

  • Ladesäulen

Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:

Gästeführungsausbildung 2022/2023 – Basisinformation

Bamberg ist eine bedeutende Destination im deutschen und internationalen Tourismus. Ein wichtiger Baustein des Besuchserlebnisses sind auch im digitalen Zeitalter Stadtführungen. Bestens ausgebildete Guides können eine Führung in ein kulturhistorisches Highlight verwandeln und tragen durch ihre Themen- und Routenwahl auch zur Besucherlenkung bei.

Die „zertifizierten BAMBERG-Gästeführer/innen“ sind somit Repräsentanten unserer Stadt und prägen durch ihre Tätigkeit maßgeblich den Eindruck, den Besuchende mit nach Hause nehmen. Im Rahmen einer fundierten Ausbildung mit anerkannten Expertinnen und Experten ihres Gebietes bereiten wir Sie auf Ihre Tätigkeit vor, vermitteln Ihnen fundiertes Fachwissen sowie methodisch-didaktische Kenntnisse.

Bewerberprofil

Um den hohen Ansprüchen, die sich an Bamberger Gästeführer/innen stellen, gerecht zu werden, ist eine qualifizierte Ausbildung erforderlich. Die Tätigkeit als Gästeführer/in erfordert viele Voraussetzungen, unabdingbar sind dabei folgende Qualifikationen:

  • Sicheres Beherrschen und Führen in deutscher und englischer Sprache
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Sprachgewandtheit, Zuverlässigkeit und Organisationstalent
  • Grundsätzliche Einsatzmöglichkeiten auch an Feiertagen sowie an Wochenenden
  • Gute Erreichbarkeit
  • Übernahme von Führungsaufträgen, die vom TKS vermittelt werden

Dauer und Form der Maßnahme

Die Ausbildung beginnt am 7. November 2022 und erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 Monaten. Es sind insgesamt gut 100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen, die in aller Regel am Montag und Mittwoch im Zeitfenster von 15.00 bis 18:15 Uhr bzw. 14:00 bis 17:15 Uhr stattfinden. In den Schulferien finden keine Schulungen statt.

Die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten werden auf Basis eines detaillierten Ausbildungsplans die Kompetenzen für qualifizierte Gästeführungen vermitteln – von der spezifischen Wissensvermittlung über didaktische Elemente bis zum Auftreten vor der Gruppe.

Die Ausbildung endet mit der Verleihung der Zertifikate Ende März.

Gegebenenfalls findet die Gästeführungsausbildung zu den dann geltenden Corona-Bestimmungen statt.

Verfahren

Die Ausbildung erfolgt für eine begrenzte Teilnehmendenzahl. Interessenten müssen sich bis spätestens 10. Juli 2022 schriftlich beim TKS bewerben, welcher zeitnah die eingegangenen Bewerbungen sichtet und prüft.

Bei Nichtberücksichtigung einer Bewerbung wird dies dem Bewerbenden umgehend schriftlich mitgeteilt und die nach der Vorauswahl verbleibenden Bewerbenden werden zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde (voraussichtlich am 22. und am 26. Juli) eingeladen. Erst danach erfolgt die konkrete Auswahl der Schulungsteilnehmer/innen.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung (schriftlicher Wissenstest voraussichtlich am 6. oder 8. Februar 2023) und einer praktischen Prüfung in Form einer Probeführung (am 29. März 2023) beendet. Die Auswertung der Prüfungsbögen und die Bewertung der Probeführung obliegt einer Prüfungskommission.

Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der praktischen Prüfung. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen beider Prüfungsteile erhalten ein Zertifikat als „zertifizierte/r BAMBERG-Gästeführer/in“.

Kosten

Die Lehrgangskosten inklusive Anmeldegebühr und Unterlagen betragen insgesamt
790,- Euro. Davon werden 150,- Euro nach Abwicklung Ihrer ersten Führungen für den TKS im Jahr 2023 rückvergütet.

Die Kosten sind in Raten zu bezahlen. Die erste Rate in Höhe von 190,- Euro wird mit Abgabe der Teilnahmeerklärung zur Ausbildung fällig und zwei weitere Raten mit jeweils 300,- Euro fallen dann im Dezember 2022 und Februar 2023 an.

Eine entsprechende Rechnung geht Ihnen rechtzeitig vor Schulungsbeginn zu.

Eine Rückerstattung gezahlter Beträge erfolgt weder bei Abbruch der Schulungsteilnahme noch bei Nichtbestehen der Prüfungen.

Ihre Bewerbung

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das folgende Formular, das Sie sich hier downloaden und als digitales pdf ausfüllen können. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Trauen Sie sich!

Und hier gäbe es auch diese Basisinformation noch einmal zum Herunterladen:

Ihre Ansprechpartnerin für die Rücksendung und für Ihre Fragen ist

Lisa Wernsdorfer, Email: info@bamberg.info, Tel.: 0951 2976-110

BAMBERG Tourismus & Kongress Service   *    Geyerswörthstraße 5   *   96047 Bamberg

Corona – Die Rahmenkonzepte sind aufgehoben

Eigentlich gibt es gar nichts zu berichten, aber eben genau dieses Nichts ist heute das Berichtenswerte und meine Corona-Nachricht zum Start in die Woche: Die berühmten „Rahmenkonzepte“, die Anstrengungen, das pandemische Geschehen durch die Regulierung des touristischen Geschehens einzudämmen, die Konzepte an denen wir uns alle über Monate hinweg die Zähne ausgebissen haben, die unsere Arbeit mit Bestimmungen und Beschränkungen aller Art überzogen und teils unmöglich gemacht haben, Konzepte, auf die wir immer händeringend gewartet haben, damit wir wissen, was wir wie und in welcher Form am nächsten Tag anbieten können aus unserem verbliebenen Portfolio, die teilweise so detailreich und gleichzeitig mit so verwirrend großem Interpretationsspielraum verfasst waren, dass sie uns in den Wahnsinn getrieben haben – diese Rahmenkonzepte sind jetzt allesamt aufgehoben! Ganz offiziell. Mit Brief und Siegel, Unterschrift und einem eigenen Gesetzesblatt. Für jedes einzelne Konzept eine eigene Aufhebung.

Was Sie jetzt damit machen, bleibt Ihnen überlassen. Drucken Sie sich die Dinger aus und erfreuen Sie sich an ihnen, hängen Sie sie an die Wand, ignorieren Sie sie, feiern Sie den Tag oder gehen Sie einfach wieder zum Alltag über. Das Schöne ist: Sie müssen sie nicht einmal lesen. Denn in allen steht das Gleiche drin:

Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept [hier einsetzen, welches Rahmenkonzept Sie betraf]“ vom soundsovielten Dezember 2021 …. wird aufgehoben.“

Nun müssen Sie also nur noch für sich selbst und für Ihren Betrieb überlegen, ob Sie noch die eine oder andere Grundregel beibehalten möchten. Für die sogenannten „vulnerablen“ Mitglieder unserer Gesellschaft ist die Pandemie mitnichten vorbei und weiter gefährlich, daher sollten wir im individuellen Fall deren Schutzbedürfnis weiter respektieren, aber ich glaube, die breite Akzeptanz für weitere Maßnahmen ist vorerst durch für diesen Sommer, wenn man sich so umschaut. Und es ist ja auch tatsächlich schön, wieder Menschen in den Städten und in den Biergärten und Cafés zu sehen.

Das war schon alles, was es heute im Blog gibt, aber irgendwie fühlte ich mich zu dieser aktuellen Abrundung der vergangenen zwei Jahre gedrängt. Auch der Katastrophenfall ist schon länger aufgehoben. Leider jedoch haben wir weiterhin keinen Mangel an Katastrophen auf dieser Welt. Unsicherheit – das Gift für die Reisetätigkeit – wird uns wohl noch eine ganze Weile weiter begleiten. Freiheit und Frieden für die Ukraine steht aber wohl bei fast allen Menschen ganz oben auf der Wunschliste!

Das touristische Geschehen ist in diesen Wochen irgendwie schwer zu lesen. Manches geht wieder, anderes geht komischerweise irgendwie gar nicht, es ist immer noch in Teilen eine große Zurückhaltung zu verspüren. Vom alten Normal sind wir immer noch weit entfernt, und ein neues Normal ist noch nicht zu erkennen.

Aber gut, die Aufgabe des Tages war es, Ihnen die Aufhebungen näherzubringen, deswegen kommen sie hier auch alle nacheinander, nur für Sie!

Der Saisonauftakt zu Ostern

Wir schreiben das Jahr 2022. Es ist Ostern. Und wir können fast wie in früheren Jahren den Saisonauftakt begehen und spüren den Aufwind und den Zuspruch unserer Gäste, nach den ruhigen Wintermonaten! Wann hatten wir das zuletzt? Ja: 2019. Das ist drei Jahre her!

Es ist und wird aber nach wie vor kein ganz normales Tourismus-Jahr. Zu viele Unsicherheitsfaktoren spielen immer noch eine Rolle oder sind neu hinzugekommen:
– Corona mit anhaltend hohen Infektionszahlen, die zwar aktuell nicht zu so vielen schweren Krankheitsverläufen führen, aber zu irrsinnig vielen Ausfällen im Personalbereich, so dass alle Betriebe ständig hin- und herjonglieren müssen,
– der Krieg in der Ukraine, der schreckliches Leid über viele, viele Menschen bringt und insgesamt kräftig auf die Stimmung drückt, und in bestimmten Märkten auch die Frage „Reisen oder nicht reisen?“ eher negativ ausfallen lässt,
– die damit einhergehende Frage, wie teuer Mobilität und Energie und alles andere noch werden und ob dies nicht doch auch Menschen vom Reisen abhalten wird,
– und speziell hier in Bamberg wird das touristische Geschehen durch die Schaffung einer weiteren Engstelle im Altstadtkern beeinflusst, ja, ich rede von der Unteren Brücke, aber darauf komme ich gleich noch.

Zunächst einmal gibt es auch viele positive Entwicklungen, die wir feststellen können. Seit einigen Wochen ziehen die Buchungsanfragen kräftig an und wir spüren, dass die Lust zu reisen wieder da ist. Ob es unsere Pauschalen sind, die sich gerade mit ihrem „Alles-aus-einer-Hand“-Service großer Beliebtheit erfreuen, oder die vielen verschiedenen Führungen, die allmählich auch von Gruppen wieder gefragt sind, oder die Erlebnisangebote, die nun alle so langsam wieder beginnen. Schauspielführungen und Rundgänge mit Nachtwächtern oder Geschichtenerzählern, Schattentheater, kulinarische Spaziergänge oder Radtouren, Ausflugsfahrten ins Umland, Bieriges, Musikalisches, Mittelalterliches – wir sind so froh, dass alle unsere Partner wieder da sind mit ihrer Kunst, ihrem Wissen und ihren Angeboten, und wir alle zusammen hoffen auf eine gute Saison.
Erstmalig sind all diese Angebote vollumfänglich online buchbar, ein Meilenstein für unseren Vertrieb! Das waren unsere Hausaufgaben, die wir in der Coronazeit erledigt haben: Direkt online buchbar zum Wunschtermin, bezahlt und abgewickelt, Tickets sofort vorliegend. Schauen Sie mal rein, die Vielfalt der Angebote macht regelrecht neidisch, dass man nicht selber mal nach Bamberg kommen kann als Neuling, als Gast, und all das erleben kann. Und der Erfolg gibt uns recht, dass dieser Weg unumkehrbar ist: Die Online-Buchungen gehen aktuell durch die Decke, jeden zweiten Tag können wir Rekordumsätze vermelden, über diesen Vertriebsweg läuft richtig, richtig viel!

2022 wird auch das Hoffmann-Jahr begangen, nicht nur in Bamberg, auch Berlin feiert den 200. Todestag des Dichters, Komponisten, Kapellmeisters, Zeichners, Juristen und Schluckspechts der düsteren Romantik. Das Jubiläum feiert mit vielen Veranstaltungen dieses Multitalent, das fünf prägende – und marternde – Jahre in Bamberg verbrachte. Auch wir bieten mehrere öffentliche Führungen an. Schauen Sie sich das bisher bekannte gesamte Programm auf der eigenen Jubiläumswebsite an, es lohnt sich.

Und pünktlich zu Ostern ist auch unsere Broschürenpalette komplett. Wir haben teilweise abgewartet, wie sich die pandemische Lage entwickelt, um notfalls noch einmal reagieren zu können mit Änderungen und Aktualisierungen. Aber jetzt liegt alles vor und auch Sie können Ihre Gäste gerne damit versorgen, unser Lager ist gut gefüllt. Wenn Sie größere Mengen benötigen, schicken Sie uns bitte eine kurze E-mail an tourist-info@bamberg.info, denn dann können die Kolleginnen und Kollegen sicher gehen, dass wir ausreichend Material in der Geyerswörthstraße 5 haben, und sie nicht extra aus unserem Außenlager holen müssen, was wir nur einmal in der Woche schaffen.

Ja, und zum Schluss noch ein paar Worte zur Unteren Brücke. Wir halten es nach wie vor für ein Wagnis, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken, diese wichtige Verbindung, diese gern genutzte Querung der Regnitz, diesen wunderbar kommerzfreien Treffpunkt und Verweilort für Bamberger und Bambergerinnen, Umlandbewohner, Studierende und die Gäste unserer Stadt mit einem Biergarten zu bespielen. Wie auch immer, er hat heute den Betrieb aufgenommen, und wir müssen darauf reagieren. Denn das schlimmstes Szenario, das ich mir vorstellen kann, ist, dass die Nutzungskonflikte schnell eskalieren, sobald das Wetter verlässlich schön wird, es die eigene Bevölkerung wieder mehr nach draußen zieht und dann auch die Gästezahlen zunehmen – und am Ende die Touristen als die Schuldigen an dem neuen Hotspot gebrandmarkt werden. Das würde unsere Bemühungen um Tourismusakzeptanz und unsere Maßnahmen zur Tourismusverträglichkeit wieder um Jahre zurückwerfen. Und auch wenn ich mir hier noch einmal den Mund verbrenne: Die Gäste unserer Stadt als Bollwerk gegen junge Menschen in Szene zu setzen, finde ich einfach unfair und ungerecht! Aber wir leben in einer Demokratie – und das ist gut so! – und nun schauen wir uns das einfach mal an, wie die Mehrheit es entschieden hat und wie es läuft. Vielleicht ist es ja auch ein Sturm im Wasserglas und alles wird gut, die Stimmung bleibt großartig und alle finden es toll. Aber das nur, um zumindest ein kleines Fünkchen Hoffnung am Leben zu halten.

Für uns und alle Anbieter, die mit ihren Führungen, Rundgängen und Touren auf den freien Zugang zu den Brücken dieser Stadt angewiesen sind, heißt das: Wir müssen noch mehr Rücksicht nehmen und noch flexibler und professioneller agieren, um unseren Teil dazu beizutragen, dass die Situation eben nicht allzu schnell eskaliert, und letztlich versuchen, die Untere- wie auch die Obere Brücke, die ja auch nicht in ganzer Breite zur Verfügung steht aufgrund diverser Freischankflächen, zu entlasten.

Mit folgenden Überlegungen möchte ich alle bitten, ihre Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie ein Stück weit zur Entlastung der Unteren und Oberen Brücke beitragen können:
– Alternative Brücken nutzen: Heinrich-Bosch-Steg, Markusbrücke, Geyerswörthsteg, Untere Mühlbrücke, Bischofsmühlbrücke, Obere Mühlbrücke, Brucknersteg, Nonnenbrücke. All diese Brücken liegen nicht so zentral wie die Obere und Untere Brücke, aber sie bieten das Potential, neue Wegeführungen zu entdecken und auch andere Areale in Führungen und Rundgänge einzubinden.
– Klein Venedig sieht man auch vom Leinritt aus oder von der Markusbrücke.
– Alternative Treffpunkte vereinbaren: Die beiden Brücken und ihre Brückenköpfe meiden als Treffpunkt.
– Erklärungen auf den Brücken kürzen oder verschieben, die Brücken nur queren.
– Den Wegeverlauf flexibel anpassen, wenn akute Verstopfung droht.

Der letzte Punkt ist sicherlich der wichtigste. Professionell agieren, flexibel reagieren und die Gruppen beisammen halten und wenn doch, dann zügig durch den Hotspot geleiten. Es wird ja nicht immer überfüllt sein.

Touristen werden weiterhin eine oder beide unserer Premium-Brücken nutzen, auch Gruppen werden weiterhin über die Brücken gehen, zu einmalig ist nun einmal das Alte Rathaus und der Blick auf Klein Venedig von den Brücken aus. Aber gerade weil diese Gäste ja alle im Laufe ihres Bamberg-Besuchs noch einmal selbst und individuell dorthin gelangen werden, reicht es vielleicht doch manchmal, wenn man auf die Brücken hinweist und sie nicht zwangsläufig quert. Ich weiß, das fällt schwer, und ja ich weiß, auch wir haben ein Anrecht auf die Brücken, aber es hilft uns allen nicht weiter, wenn wir nicht unser Möglichstes tun, die Situation zu entschärfen.

Wir werden versuchen, all unsere auswärtigen Partner zu informieren über diesen neuen Umstand, aber natürlich erreichen auch wir bei weitem nicht alle Gruppen, die nach Bamberg kommen, deren Reiseleitungen seit Jahren denselben Weg gehen. Deswegen sind wir selbst es, die hier verantwortungsbewusst handeln müssen, denn Sie und wir, wir kennen uns aus und sind die Profis!

Wir werden die Situation genau beobachten und nach Möglichkeit reagieren, sobald die Nutzungskonflikte zu eskalieren drohen. Mal ganz abgesehen davon, tun mir die Bedienungen jetzt schon leid, die die Länge der Brücke meistern sollen mit Gläsern und Essen inmitten des bunt gemischten Völkchens, das sich trotz der Einschränkungen auf der Brücke tummeln wird.

Ich wünsche Ihnen allen, liebe Partnerinnen und Partner, einen guten Saisonauftakt, mögen Ihre Einrichtungen und Betriebe, Ihre Häuser und Veranstaltungen, Ihre Angebote und Ihre Künste auf fruchtbaren Boden fallen und viele alte und neue Freunde für Bamberg gewinnen!

Ein gesegnetes und friedvolles Osterfest!

Coro… was?

Hätten Sie’s geglaubt? Dass es tatsächlich so kommt, wie es sich angedeutet hat in den letzten Tagen? Hätten Sie? Hand aufs Herz!

Ich gebe zu, ich habe ganz vergessen, dass heute Dienstag ist. Und dienstags nun mal immer das bayerische Kabinett tagt und entscheidet. Und somit dienstags immer Action angesagt ist. Denn Entscheidungen führen zu neuen Regeln. Und neue Regeln wollen im Alltag umgesetzt werden! Und zwar möglichst schnell.

Und heute? Heute wurde tatsächlich angekündigt, dass alles fällt. Alles, was wir uns mühsam angelernt haben, alles, woran wir uns gewöhnt haben, alles, was bisher vor Corona hat schützen sollen. All das fällt jetzt weg – in der Hoffnung, dass Corona bleibt, was es gerade aktuell ist: eine sehr ansteckende, aber offenbar deutlich weniger tödliche Krankheit. Wohl denen, die nicht zu den sogenannten vulnerablen Personengruppen gehören, für die das Coronavirus immer noch eine tödliche Bedrohung ist. Denn man stellt jetzt um auf Eigenverantwortung.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ab Sonntag, 3. April nur noch folgende Dinge:

  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in medizinischen, pflegerischen Einrichtungen und in größeren Sammelunterkünften.
  • Besucher ebensolcher medizinischer Einrichtungen benötigen weiter einen tagesaktuellen Test

Und das war’s! Okay, in Schulen soll bis Ostern erst einmal weiter getestet werden, aber auch dort fallen die Masken ab Montag weg.

Abstandswahrung, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und Hygienekonzepte werden nur noch empfohlen, sind also freiwillig. 2G, 3G, 2Gplus und all das fallen weg. Und die Kontaktbeschränkungen sind ja schon gefallen.

Bayern wird sich auch nicht der laut Bundesinfektionsschutzgesetz möglichen Regelung zu Hotspots annähern. Unter bestimmten Gefährdungsszenarien der Gesundheitsinfrastruktur oder wenn eine neue, gefährlichere Virusvariante auftauchen sollte, könnten in definierten Hotspots – von kleinen Einheiten wie Landkreisen oder kreisfreien Städten bis rauf zum ganzen Bundesland – auch wieder Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht eingeführt werden. Aber Bayern sagt, das sei nicht rechtssicher, und daher von Haus aus nicht umsetzbar.

Tja, da stehen wir nun und sollen uns wieder selber organisieren. Was bedeutet das jetzt eigentlich? Jede Einrichtung, jeder Betrieb kann jetzt für sich entscheiden, ob er seine Kunden noch um die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, wie Maskentragen, bittet. Aber für Zugangsbeschränkungen gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr. Was ist mit den Quarantäneregeln, was ist mit den Testzentren?

Nun, das ist wohl die Normalität, die wir uns alle gewünscht haben. Nur fällt es irgendwie gerade schwer, sich darauf einzustellen angesichts der Infektionszahlen von rund um die 3.000. Erinnern Sie sich noch an U50 und Ü50? Das war letztes Jahr im Sommer. Da gab es die Begriffe 2G und 3G noch gar nicht, stellen Sie sich das mal vor! Ich hätte schwören können, dass es den Begriff „3G“ schon mindestens seit Adenauers Zeiten gibt.

Ja, da fällt mir für heute auch nichts mehr ein, konkret in Gesetzesform findet sich das dann vermutlich in der angekündigten 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, [Nachtrag vom 2.4.: Habe die Verordnung verlinkt, steht tatsächlich nichts anderes drin…] die pünktlich zum 3. April erscheinen soll.

Hier also nun der Kabinettsbericht – Corona ab Punkt 3 – für all die, die das auch noch nicht ganz glauben wollen, und möglicherweise gerade daheim sitzen, weil sie selbst, ihr Kind, der Nachbar, die Kollegin, der Partner, die Lehrerin, der Mitarbeiter oder die Chefin oder auch alle zusammen positiv sind und sich in Quarantäne befinden – wie gefühlt jeder zweite im Moment.

Corona: Auf, zu, wer, was, wann, wie, oder doch nicht?

Ja, Corona ist tatsächlich noch da. Auch wenn die Pandemie derzeit angesichts der düsteren Weltlage und der schrecklichen Bilder aus dem Krieg in der Ukraine und der großen Zahl Schutz suchender, flüchtender Menschen in unserem Land gerade sehr in den Hintergrund geraten ist. Aber genau genommen ist Corona sogar präsenter denn je. Denn sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld ist die Zahl der Infektionen und der Personen in Quarantäne oder freiwilliger Selbstisolation Legion. Die gesetzlichen Grundlagen hingegen stehen aktuell auf Lockerungen im Quadrat. Auch wenn es also schwer fällt, umzuschalten, im wahrsten Sinne des Wortes, vom Krieg zu Corona: Hier mal wieder eine Zusammenfassung dessen, was aktuell gilt. Denn es ist gerade seeeehr verwirrend.

Heute ist der letzte Tag des alten Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Ab morgen, 20.3.2022, ist nur noch ein klitzekleiner Kanon an Maßnahmen übrig, der den Ländern ihre Maßnahmen auf Länderebene ermöglicht. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist, die es den Ländern erlaubt, ihre aktuellen Maßnahmen noch bis 2. April zu verlängern. Bayern, zum Beispiel, nutzt diese Zeit und behält die meisten Maßnahmen bis 2. April bei.

Ich zitiere zunächst aus einem Pressetext des Bundesgesundheitsministeriums:

Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Es tritt am Sonntag (20. März 2022) in Kraft. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Bundesländer auch über den 19. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen können:

  • Die Bundesländer können ihre derzeit geltenden Verordnungen bis zum 2. April aufrechterhalten, sofern die dort enthaltenen Maßnahmen denen aus dem neu beschlossenen Katalog entsprechen.
  • Die Länder können Anschlussregelungen nach den neuen Regeln des IfSG beschließen.
  • Das neue Konzept beruht auf 2 Säulen:
  • Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
  • Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen.
  • In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein.
  • Das IfSG wirkt präventiv: Hotspot-Regeln können beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
  • Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.  
  • Außerdem werden mit dem Gesetz die Begriffe des Impf- Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert.
  • Die Einreiseverordnung wird bis zum 28. April 2022 verlängert.

Was also zum Beispiel bleiben wird, sind die Masken im ÖPNV und im Fernverkehr sowie im Gesundheitswesen, wie auch die weiterhin regelmäßige Testung im Gesundheitswesen und in Schulen. Ergänzt wird dieses Maskengebot durch eine Hotspotregelung. In Hotspots kann dann wieder großflächig Masken- und Abstandsgebot eingeführt werden ebenso wie Zugangsbeschränkungen über 2G/3G usw. und die Verpflichtung zu Hygieneschutzkonzepten für verschiedene Einrichtungen. Hotspots können zum Beispiel Landkreise oder kreisfreie Städte sein, aber auch ganze Bundesländer. Und das war’s. Mehr gibt die Bundesgesetzgebung nicht mehr her.

Kommen wir nach Bayern: Bayern verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April. Aber nicht alle! Das wäre ja zu einfach. Im Kern bleiben aber fast alle bekannten aktuellen 2G- und 3G-Regeln bestehen:
2G plus in Diskotheken, 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich. Was fällt, ist die 3G-Regel im ÖPNV, hierfür gibt es nun keine gesetzliche Grundlage mehr. Da gilt also nur noch das Maskengebot. Generell bleibt die Maskenpflicht aber, und damit ist als Standard weiterhin FFP2 gemeint.

Neu ab dem 20. März sind folgende Regelungen, bzw. Nicht-mehr-Regelungen:

  • Die Kontaktbeschränkungen insgesamt sind gekippt. Es gibt also jetzt keine Begrenzung mehr für die Anzahl der Menschen, die sich öffentlich oder privat treffen dürfen, egal ob geimpft oder nicht geimpft.
  • Es gibt auch keine Vorgaben mehr zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei Kulturveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen.
  • Es gibt keine Sonderregelungen mehr für Gottesdienste und Versammlungen.
  • Das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie ist aufgehoben
  • Das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten ist aufgehoben
  • Das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sind aufgehoben.
  • Auch die 3G-Regelung im ÖPNV entfällt.
  • 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und die Verpflichtung, home-office anbieten zu müssen, entfallen, können aber von den Arbeitgebern selbst fortgesetzt werden.

Für die eher grafisch orientierten unter Ihnen, gibt es natürlich auch wieder eine schöne aktuelle Übersicht aus dem Ministerium, die alle noch weiter gültigen Regeln zusammenfasst.

Auch auf unserer Website haben wir immer die wichtigsten Regeln für unsere Gäste zusammengefasst, ich hoffe, wir haben wieder alles erwischt, was es an Neuerungen nun gab.

Es bleibt also spannend, wie es nach dem 2. April weitergeht. Auch wenn es schwer fällt, den Krieg in der Ukraine unter geschäftlichen und touristischen Gesichtspunkten zu betrachten, wir müssen feststellen: Dieser Krieg wird sich auch wieder auf das Reisegeschehen auswirken. Das Gefühl der Sicherheit, eine der Top-Währungen im Tourismus seit Corona, geht bei einem Krieg mitten in Europa verloren, und auch die hohen Energie- und damit Mobilitätspreise werden die Reiselust zwangsweise bremsen. Solche Preissteigerungen kann kein Anbieter auf Dauer selber schultern, zumal nicht nach zwei Jahren Corona mit aufgebrauchten Rücklagen, also werden viele Preise deutlich steigen, auch im Tourismus.

Wir leben in einer Zeit der Ambivalenz, der Zerrissenheit.

In Sachen Corona gilt es derzeit, diesen irren Spagat hinzubekommen zwischen der Rekordzahl an Neuinfektionen und Rekord-Inzidenzen und all diesen Lockerungen und Veränderungen in Richtung Normalität.

Und genauso zerreißt uns der Zustand, in unseren geheizten Wohnungen am gedeckten Tisch zu sitzen, wohl wissend, dass nur wenige hundert Kilometer von uns entfernt Krieg ist und Menschen in Kellern hausen müssen, in Angst vor Bomben, hungernd, frierend und mit dem Tode bedroht. Wer es nicht bei Solidarität, Spenden und Beten belassen will, dem sei weiterhin die Website von BamberghilftUkraine empfohlen, da ist alles aufgelistet, was man aktuell von hier aus machen kann, spenden kann, helfen kann. Viele, viele Menschen engagieren sich hier und tun, was sie können für die Menschen in der Ukraine und für die Menschen, die bei uns in Bamberg Zuflucht gefunden haben. Privatleute, Mitarbeitende von Stadt und Landkreis, Ehrenamtliche, Krisenstäbe und Hilfsorganisationen. Respekt!

Das macht doch wieder Hoffnung, dass so viel Unmenschlichkeit so viel Menschlichkeit gebiert!

Corona – Erleichterungen zum 4.3.2022

Auch wenn es angesichts des Krieges in der Ukraine und der drohenden humanitären Katastrophe sehr schwer fällt, wieder zu unserem früheren Ausnahmezustand zurückzukehren, gibt es in Sachen Corona aktuell immer noch einige Unsicherheit, wie es jetzt eigentlich weitergeht. Die Ankündigungen aus der letzten MPK sind noch nicht wirklich weiter präzisiert, und wenn dies nicht bald geschieht, laufen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Maßnahmen am 20.3. einfach aus. Was auch immer das dann bedeutet…

Bayern hat nun in der heutigen Kabinettssitzung weitere Schritte des in der MPK angedeuteten Stufenplans besprochen und regierungsseitig verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen und sollen bis 4.3. noch in die 15. BayIfSMV eingearbeitet werden und ab dann auch gelten.

1. Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

2. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

3. Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

4. In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Was zum berühmten „20.3.“ geschehen wird, wissen noch nicht einmal die Spatzen auf den Dächern, die uns sonst gerne mal was pfeifen. Harren wir also der Dinge und üben uns weiter in Langmut.


Wer sich weiter in der Ukrainehilfe engagieren will, dem sei die bündelnde Website der tapferen und engagierten Menschen von „Bamberg hilft Ukraine“ empfohlen.

Der restliche Bericht aus dem Kabinett beschäftigt sich heute auch mit der Ukraine, daher hier noch der gesamte Wortlaut. Die Corona-Entscheidungen stehen ab Seite 10 – aber keine falschen Hoffnungen: es steht auch nicht mehr drin, als was ich oben schon rauskopiert habe.

Gegen den Krieg!

Vermutlich sitzen Sie auch derzeit viele Stunden vor dem Fernseher, am Radio oder lesen die Nachrichten im Netz und über Social Media. Die Weltlage hinterlässt mich fassungslos und es macht mich wütend, wie ein autokratischer Herrscher kaltblütig ein freies Land überfallen kann und das Leid und den Tod vieler Menschen in Kauf nimmt, um sein verqueres Geschichtsverständnis in Realpolitik umzusetzen – und das mitten in Europa. Vor unser aller Augen hat Putin dies Schritt für Schritt vorbereitet, aber wir waren alle zu sehr in unserem Glauben an das Gute und in unserer Überzeugung verhaftet, dass unser Leben in Frieden und Freiheit auf Ewigkeit festgeschrieben ist in den Büchern der Nachkriegsgeschichte.

Eine Zeitenwende auch für die deutsche und die europäische Politik!

Zusammen mit vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Kolleginnen und Kollegen, die aus der Ukraine stammen und von Deutschland aus um ihre Verwandtschaft, um Freunde und Bekannte bangen, hoffen und beten wir, dass das Sterben in ihrer Heimat so schnell wie nur irgend möglich wieder ein Ende nimmt, und die Ukraine ein freies Land bleiben kann.

Hier Auszüge aus der heutigen Pressemeldung der Stadt zur Einrichtung eines Hilfsfonds:

„Die Stadt Bamberg hat einen „Bamberger Hilfsfonds Ukraine“ eingerichtet. „Aktuell ist die Lage noch nicht überschaubar. Fest steht: Die geflüchteten Kriegsopfer aus der Ukraine brauchen unsere Hilfe“, so Oberbürgermeister Starke, nachdem bereits am Wochenende die notwendigen Mitarbeiter in einer Führungsgruppe zusammengezogen wurden. Ich bin sicher, viele Bambergerinnen und Bamberger werden Unterstützung leisten.“

Die Spendengelder sollen für sofortige und unbürokratische Maßnahmen verwendet werden, die den betroffenen Menschen individuell oder als Gruppen helfen. „Wir sind unwahrscheinlich beeindruckt von dem Engagement der Bamberger Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Tagen. Dafür möchten wir bereits jetzt herzlich ‚Danke‘ sagen und wollen wo es geht das ehrenamtliche Engagement unterstützen“, so Bürgermeister Glüsenkamp. Bereits am Wochenende wurden wichtige Versorgungsgüter, wie Decken, Isomatten, Kleidung, Wasser und Nahrung gespendet und befinden sich auf dem Weg an die polnisch-ukrainische Grenze. Die Stadt Bamberg agiert eng verbunden mit den privaten Initiativen.“

Wer den Hilfsfonds und die Arbeit der Helferinnen und Helfer finanziell unterstützen möchte:

Stadt Bamberg
Stichwort „Ukraine“
IBAN: DE71 7705 0000 0000 0057 77
BIC: BYLADEM1SKB

Eine weitere Bündelung aller Hilfsmaßnahmen leistet „Bamberg hilft Ukraine“, getragen von ehrenamtlichem Engagement: https://bamberghilftukraine.de/

Für Frieden in Europa! Für Freiheit der Ukraine!  

Förderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft!“

Die Antragsfristen für die Förderprogramme von „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ sind verlängert worden. Um die durch Corona entstandenen Belastungen abzufedern und einen Neustart zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung dieses Förderprogramm ins Leben gerufen. Gerade jetzt ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung sowie bei E-Ladepunkten.

Vielleicht ist ja doch noch was für Sie dabei und Sie schauen sich das noch einmal näher an, ob ein Förderantrag für Sie interessant wäre.

Folgende Möglichkeiten kommen für Sie evtl. in Frage:

  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
  • Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
  • E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes

Anspruchsberechtigte sind

  • in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
  • in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform 
  • in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind

Alle weiteren Informationen rund um das Förderprogramm finden Sie auf dieser Seite: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderprogramm-tourismus/ .

Zu den o.g. Fördermöglichkeiten speziell für Beherbergungsbetriebe gibt es einen Zoom-Infotermin am 11. März, zu dem Sie sich anmelden können: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZMtde2hqD8oGddqgLpmKN9DLwQSYVH59vaw

Corona – Bayern macht sich locker

Also, wundern muss sich ja keiner, dass Bayern in unserer föderalen Republik immer mal wieder als … äh… Ausreißer gilt, um das als Angehöriger eben jenes Bundeslandes so positiv wie möglich zu formulieren. Für morgen ist die nächste MPK angekündigt. Erste Entwürfe gibt es schon, und alle haben sie in den letzten Tagen betont, wie wichtig jetzt ein bundesweit einheitliches Vorgehen sei. Und was macht Bayern? Trifft sich – Dienstag kommt nun mal vor Mittwoch – wie immer dienstags im Kabinett und entscheidet in großem Umfang die Rücknahme oder Lockerung diverser Maßnahmen, die alle bereits ab Donnerstag, 17.2. gelten sollen. Einheitliches Vorgehen? Wen kümmert’s. Sollen die anderen doch nachziehen, dann ist es einheitlich. Sorry, diese Schelte ist keineswegs parteipolitisch fundiert, sondern rein aus der Denke des Touristikers, der weiß, dass Verwirrung und Unsicherheit ob der vielen unterschiedlichen Regelungen in unseren immerhin 16 Bundesländern einfach weiter zu Zurückhaltung führen und als Buchungsbremse wirken. Das Ziel mit den einheitlichen Regeln würde uns jetzt sehr viel mehr helfen, als vieles andere – und den Kolleginnen und Kollegen in der Beratung die Fussel ersparen, die ihnen vom Mund hängen, wenn sie den Leuten ellenlang die hierzulande gerade gültigen Regeln zu erklären versuchen.

Aber gut, inhaltlich ist vieles davon schön und gut, da kann man nichts sagen, und bringt uns erheblich nach vorne – auch wenn ein leichtes Unbehagen bleibt, angesichts der Erfahrung, dass die Einschläge positiver Fälle im eigenen Umfeld immer näher kommen, bzw. längst angekommen sind, und eine Inzidenz von annähernd 2.000 unglaublich klingt. Erinnern Sie sich noch an die Inzidenzgrenzwerte von 35 und 50, über die man damals gestritten hat? Aber die Pandemie entwickelt sich, die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch, und die wesentlichen Faktoren, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, sind nun auch einmal andere als damals.

Also: Folgende Änderungen ab Donnerstag, die für uns alle relevant sind:

  1. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene im Privatbereich entfällt ersatzlos!
  2. Aus 2Gplus wird 2G für Kultur- und Sportveranstaltungen, für Führungen im Innenbereich, für alle Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten, für Messen, Tagungen und Kongresse, für die Objekte der Schlösserverwaltung und für alle Freizeiteinrichtungen.
  3. Die maximalen Zuschauerzahlen von Großveranstaltungen in Kultur und Sport werden weiter angehoben, für den Kulturbereich gilt weiter 75 % der Kapazität als Grenze der Belegung.
  4. 3G gilt fortan für Museen und Ausstellungen, für den Freizeitsport und Fitnessstudios, Hochschulen, Aus- und Fortbildung und Musikschulen, Bibliotheken und Archive sowie Laienensembles
  5. Im Einzelhandel entfällt die Begrenzung der Kundenzahl, FFP2 bleibt bestehen.
  6. Für Zoos, botanische Gärten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe (außer Linienverkehr) und Führungen gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr (äh, … hm, für Führungen draußen gab es schon lange keine offiziellen Kapazitätsbegrenzungen mehr …)
  7. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßiger Schultestung unterliegen, haben zukünftig generell zu allen 2G-Bereichen auch ohne Impfung Zugang.
  8. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung oder zu personalisierten Tickets entfällt.
  9. Die ohnehin ausgesetzten Hotspotregelungen gibt es nicht mehr.

Wow, da ist eine Menge Neues dabei, vor allem der Kulturbereich kann wieder ein bisschen Land sehen, wenn auch noch von weitem, aber immerhin: 3G für Museen ist ein großer Schritt nach vorne, und 2G statt 2Gplus für Innenführungen, Kulturveranstaltungen und für den MICE-Sektor machen auch einen kleinen Unterschied.

Hier zum Abschluss der Kabinettsbericht im Wortlaut: