Bamberg will’s wissen

Bamberg unterstützt die Stadt München bei ihrer Popularklage gegen das Verbot der Übernachtungssteuer.

Besser bekannt ist diese Abgabe ja als „Bettensteuer“ und ist seit Jahren bundesweit in vielen Städten eingeführt und bedeutet für Gäste, dass sie je Übernachtung noch einen Euro oder zwei oder drei abdrücken müssen, die der jeweilige Beherbergungsbetrieb dann an die Kommune abführt. Aus persönlicher Erfahrung würde ich behaupten, dass man das in den allermeisten Fällen völlig klaglos zahlt und für sich einfach so obendrauf rechnet, bzw. man rechnet es eigentlich gar nicht wirklich obendrauf, sondern zahlt es einfach, da es sich ja doch im niedrigen Eurobereich bewegt. Generellen Einschätzungen zufolge würde die Einführung einer Abgabe in diesem niedrigen Euro-Bereich keine Reiseentscheidung derart beeinflussen, dass auf die Reise verzichtet wird. Das Argument der Staatsregierung, dass die nun wieder positive Entwicklung im Tourismus dadurch unmittelbar abgewürgt werden würde, können wir unserer Einschätzung nach nicht nachvollziehen. Wermutstropfen wäre die zusätzliche Bürokratie für die Betriebe, aber vielleicht könnte hier die zunehmende Digitalisierung zu einer Vereinfachung beitragen.

Von den 16 deutschen Bundesländern haben 15 Bundesländer die Möglichkeit, diese Abgabe bei sich einzuführen. In Bayern ist diese Abgabe seit Jahrzehnten nicht erlaubt im Kommunalen Abgabegesetz, auch KAG genannt. Verschiedentliche Vorstöße, hier Bewegung reinzubringen, sind bislang gescheitert. Die alternative „Fremdenverkehrsabgabe“ wäre gemäß § 6 des KAG zwar erlaubt, bringt aber erhebliche Bürokratie mit sich und belastet die komplette örtliche Wirtschaft aller Branchen, die im weitesten Sinne, also auch indirekt, von Touristen profitieren, massiv und wird daher nicht als geeignete Alternative gesehen. Die Bettensteuer belastet gezielt alle Übernachtungsgäste, die nicht aus geschäftlichen Gründen unterwegs sind. Die Tagesgäste fallen in diesem Fall allerdings weiter durch das Raster, weil sie einfach ungleich schwerer zu erfassen sind.

Nun gibt es seit dem 22. März 2022 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Beschwerden gegen die Bettensteuer als grundsätzlich unberechtigt eingestuft hat. Die Stadt München hat daraufhin sofort gehandelt und versucht, die Bettensteuer per Stadtratsbeschluss einzuführen. Als Reaktion auf diesen neuerlichen Vorstoß der Landeshauptstadt München hat die Staatsregierung, die weiter bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt, auch auf Intervention des DEHOGA Bayern, nun zusätzlich zum „ohnehin nicht-erlaubt-Sein“ ein explizites Verbot einer Übernachtungssteuer in das KAG aufnehmen lassen. 

Gegen genau dieses Verbot und die ablehnende Haltung der Staatsregierung sowie gegen den Eingriff in die Steuerhoheit der Kommunen will die Stadt München nun vorgehen und strebt eine Popularklage gegen den Freistaat an. Die Stadt München will damit eine Möglichkeit der Refinanzierung ihrer Ausgaben für den Tourismus auf juristischem Weg erreichen. Die Stadt München hat hierfür die Unterstützung weiterer Kommunen erhalten, unter anderem ist es Bamberg, das sich an der Klage beteiligen wird. In Bamberg befasst sich kommende Woche am 27.6. der Finanzsenat mit diesem Vorgehen.

Dies ist seitens der Stadt Bamberg noch keine Vorentscheidung über die Einführung einer Bettensteuer. Wir stehen hierzu bereits mit unseren örtlichen Vertretern und Vertreterinnen des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA im Gespräch und haben vereinbart, dass konkrete Überlegungen angesichts der weiteren Herausforderungen, die das Gastgewerbe aktuell beschäftigen, noch Zeit haben, denn eine solche Klage kann durchaus mehrere Jahre dauern. Aber wir wollen unbedingt mit unseren Partnern aus den Beherbergungsbetrieben rechtzeitig die verschiedenen Perspektiven miteinander abgleichen, so die aktuelle Absprache mit unserm DEHOGA vor Ort.

Es geht bei dieser Beteiligung an der Popularklage in erster Linie um die grundsätzliche Erzielung einer rechtlichen Freigabe der Übernachtungsabgabe für die Kommunen innerhalb des KAG.

Das Engagement bayerischer Kommunen für den Tourismus ist eine freiwillige Leistung, deren Fortbestand aufgrund der teilweise sehr angespannten Haushaltslage der Kommunen als immer größere Herausforderung wahrgenommen wird. Es geht darum, die Kosten für ein effektives Tourismusmarketing aufzubringen, bzw. ein den Tourismus lenkendes Tourismusmanagement zu finanzieren und die erforderliche touristisch relevante Infrastruktur, von der Einheimische wie Gäste gleichermaßen profitieren, auf dem erforderlichen Stand zu halten. Ohne attraktive Infrastruktur leidet das Angebot und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Bayern. 

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