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Michael Heger
Dienstag, 17. März 2020 (14:44)

Corona – nun auch alle touristischen Übernachtungen verboten

Aus der heutigen Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/

Demnach sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken ab sofort verboten. Ich nehme an, das gilt auch vorerst bis 19.4.2020 – [Ergänzung vom 31.3.2020: Nun ist es amtlich: Im Rahmen der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen ist die Verlängerung des Verbots touristischer Übernachtungen und auch der normalen Gastronomie gleich mit eingeschlossen und gilt jetzt also tatsächlich bis 19.4.2020]

[Korrektur Stand 18.3., 17 Uhr: Was ich nun realisiere, da die Ergänzungen vorliegen, aber letztlich nicht verstehen kann: Das Verbot der touristischen Übernachtungen, das Laden- und Gastronomieverbot gilt gemäß Allgemeinverfügung tatsächlich „zunächst“ nur bis 30.3.! In der Allgemeinverfügung vom 16.3. sind zwei unterschiedliche Fristen genannt: einmal das Veranstaltungsverbot für Führungen, Museen und alles, was Spaß macht bis 19.4. und die Punkte 3-5 – also Geschäfte, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe – nur bis 30.3. Was aber genau sollen Touristen hier machen, wenn alles andere zu hat? Und wer begibt sich zur Zeit überhaupt auf Reisen? Ist meiner Meinung nach inkonsequent und unlogisch und widerspricht auch dem was Kanzlerin Merkel heute in ihrer Ansprache gesagt hat! Aber es steht ja ohnehin unter dem Vorbehalt des Wörtchens „zunächst“.
Korrektur Stand 19.3.: Ein Überblick über die jeweils aktuelle Handhabung in den unterschiedlichen Bundesländern gibt wieder mal die Seite des DTV: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html.Ich versuche das mal zu klären!]

Also hier nochmal für alle die Allgemeinverfügung vom 16.3: 2020_03_16_Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbot, Betriebsschließung

Und hier die Ergänzung von heute, 18.3.: 2020_03_18 Allgemeinverfügung – Änderungen und Präzisierungen

Innerhalb dieses Verbotes sind somit alle Stornierungsbedingungen außer Kraft gesetzt und dem Gast steht die volle Rückerstattung zu.

Dasselbe gilt für ein generelles Verbot für Busreisen.

Und noch zwei Sachen zu finanzieller Unterstützung:

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen im Blogeintrag vom 18.3.

Und hier noch ein weiterer Link zu wirtschaftlichen Hilfen seitens des Staates: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

 

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