Energiesparen und eine Halbjahresbilanz

Wie auch schon 2020 und 2021 genießen viele von uns in diesen Tagen, wie alle anderen Menschen auch, auf Teufel komm raus die Leichtigkeit des Sommers. Wir reisen, erholen uns, machen Ausflüge, gehen essen, erleben was. Corona? Krieg? Strom- und Gaspreise? Ach, lass mir doch wenigstens diesen Sommer noch! Das Hier und Jetzt genießen!

Aber im Grunde unseres Herzens wissen wir, dass sich diese Leichtigkeit schneller verflüchtigen wird als ein Dolomiti in der Sommersonne. Als Touristiker sind wir alle schon wieder am Rotieren, denn angesichts der rasant steigenden Energie- und Rohstoffkosten, der Personalknappheit und einer anzunehmenden Rückkehr der einen oder anderen Coronamaßnahme ab Herbst müssen wir unsere Geschäftsprozesse und das ganze Geschäftsmodell schon wieder neu erfinden und vom Kopf auf die Füße stellen und von den Füßen wieder auf den Kopf. Zu vieles hat sich grundlegend geändert, der Planungshorizont hat sich wieder einmal zerschossen. Hintergrundgespräche mit Hoteliers und Gastronomen haben uns darin bestärkt, dass wir in der Planung langfristig kaum mehr mit halbwegs sicheren Fixpreisen arbeiten können, zu volatil ist die Lage für alle Beteiligten. Aber kann man alles – mit Risikoaufschlag – an den Kunden weitergeben? Oder selber schlucken nach zweieinhalb Jahren Corona? Wie soll das gehen?

Ja, der Juni 2022 ist der beste Juni aller Zeiten, was die offiziellen Übernachtungszahlen vom Statistischen Landesamt anbetrifft: Mit 82.492 Übernachtungen ist der Juni 2022 um +11,2 % besser als der letzte Vor-Corona-Juni 2019. Und das Übernachtungsdefizit im aufgelaufenen Zeitraum Januar bis Juni ist auf -9,3 % geschrumpft. Im Bamberger Land hängt der Juni nur noch mit -5,7 % hinter 2019 zurück, und für das laufende Jahr beträgt das Defizit noch -12,7 % gegenüber 2019.

Auch im Stadtbild und in der Tourist Info sieht man viele Menschen, die Stadt ist belebt und voll, Buchungen und Buchungsanfragen bewegen sich auf einem sehr guten Niveau. Aber das Geschäft im Hintergrund ist immer noch weit weg von normal. Auffällig ist nach wie vor die extreme Kurzfristigkeit der Buchungen und der dreimal so hohe Aufwand für jede einzelne Buchung, und gerade im Flusskreuzfahrergeschäft – aber nicht nur dort – viele, viele Umbuchungen und Stornierungen. Das sorgt im Hintergrund für viel Stress und deutlich mehr Arbeit, bei maximal gleichbleibendem Umsatz und sinkendem Gewinn. Das Defizit von 2021 lassen wir locker hinter uns, aber wie nah wir an ein ordentliches Jahr rankommen, das wird davon abhängen, wann die Ahnung des Endes der Leichtigkeit auch bei den Kunden ankommt, wann die Menschen kein Geld mehr für Reisen ausgeben können oder einfach nur nicht mehr gewillt sind, die Preissteigerungen mitzumachen.

Das mal als kleines Zwischenfazit des laufenden Jahres. Einen Anflug von Optimismus möchte ich nicht verhehlen, angesichts dieser Junizahlen und unseren Buchungen und Verkäufe der Sommermonate Juli und August und des bevorstehenden, normalerweise immer sehr starken Septembers. Aber für den kommenden Winter können wir einen kleinen Vorrat an Optimismus, der uns da durchträgt, auch brauchen.

Ich habe Ihnen aber doch eigentlich Informationen versprochen zur Energiefrage.

Also: Energie! Wir selbst haben auch schon unsere Außenbeleuchtung abgeschaltet und zittern den angekündigten 19 Grad Bürotemperatur entgegen. Auch die großen Sehenswürdigkeiten der Stadt sind nicht mehr beleuchtet nachts. Atmosphärisch und ästhetisch nicht schön, aber in einer solchen Situation, in der die Gesellschaft zusammenstehen muss, und angesichts der drohenden Alternativen, einfach das Gebot der Stunde. Deswegen wollte ich Sie auf ein Webseminar hinweisen, das unser Partner FrankenTourismus beworben hat.

Das kostenlose Webseminar „Energieeffizienz und regenerative Energien für Gastronomie und Tourismus“ am 19.9.2022, 9.30 Uhr bis ca. 13.30 Uhr dürfte in dieser Hinsicht spannend werden. Das C.A.R.M.E.N.-Webseminar zeigt, wie touristische Leistungsträger kurzfristig Energie einsparen und sich mittelfristig mit heimischen Erneuerbaren Energien versorgen können. Über einen Livechat können die Teilnehmenden schriftlich ihre Fragen einreichen.

Hier geht’s zu weiteren Infos und zur Anmeldung für das Webseminar.

Ebenfalls haben uns die Kolleginnen und Kollegen von FrankenTourismus etliche Infos und Anlaufstellen rund um Fördermöglichkeiten und Energieeffizienz zusammengestellt, was ich ab hier gerne weitergebe, samt aller Links und Verknüpfungen:

Förderung durch das EEG

Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern unter dem Link: Förderfälle und -arten gemäß EEG 2021 in Bayern.

  • Allgemeine Links

Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen dürfen wir auf folgende Angebote hinweisen:

  • Landesförderung

Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das StMWi wie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:

  • Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern. Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude – ebenfalls der LfA Förderbank Bayern – in Betracht. Nähere Informationen hierzu auch unter dem Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/. Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die Ihnen auch gerne bei Rückfragen Auskunft erteilt (Link: https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/index.php).
  • Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt (Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/). Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.
  • Bundesförderung

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) (Link: BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (deutschland-machts-effizient.de) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch unter den Links: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/; BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wenn Sie eine BEG-Förderung in Erwägung ziehen, sollte ein Energieberater/eine Energieberaterin der Energieeffizienz-Expertenliste (Link: https://www.energie-effizienz-experten.de/) vorab eingebunden werden.

In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programmnummer 270, Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Organisationen-und-Vereine/Energie-und-Umwelt/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt finden Sie unter dem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/.

  • Ladesäulen

Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:

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