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Michael Heger
Donnerstag, 2. September 2021 (20:07)

Corona – der Paradigmenwechsel ist da

Wir schreiben den 2. September 2021 und heute fällt die Bastion der ausschließlichen und strikten Inzidenzorientierung, mit der wir seit eineinhalb Jahren jeden Morgen aufgestanden und jeden Abend ins Bett gegangen sind. Angesichts der mittlerweile doch hohen Impfquote – noch nicht genug für die sogenannte Herdenimmunität, aber doch so hoch, dass man diesen Schritt wagen kann – scheint dieser Paradigmenwechsel hin zur sog. „Krankenhausampel“ gerechtfertigt zu sein.

Insgesamt machen wir mit der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einen riesigen Schritt nach vorne und stellen fest, dass Geimpft und Genesen – oder eben Getestet – doch den großen Unterschied macht und uns der ersehnten Normalität so weit wie möglich näher bringt.

Nur noch für die Anwendung der 3G-Regel gilt es, in Zukunft den bekannten Richtwert der vor-Ort-Inzidenz von 35 zu beachten, was für Bamberg mit seiner Inzidenz rund um 50 aber unmittelbar heißt, dass die 3G-Regel bis auf weiteres gilt.

Was ist also alles neu? Kurz zusammengefasst Folgendes:

  • Insgesamt werden die geltenden Regeln deutlich reduziert und vereinfacht.
  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.
  • An Orten mit Maskenpflicht reicht jetzt eine medizinische Gesichtsmaske.
  • Die Regeln für Veranstaltungen wurden deutlich gelockert.
  • Es gibt nur noch einen relevanten 7-Tage-Inzidenzwert von 35. Von diesem Inzidenzwert hängt im Regelfall ab, ob 3G gilt oder nicht.
  • Es gibt jetzt eine bayernweite Krankenhausampel. Sie soll verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.

Und was bedeutet das im Einzelnen?

Die Krankenhausampel

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt die sog. „Krankenhausampel“ als neuer Indikator.

3G-Grundsatz

Die 7-Tages-Inzidenz, wie wir sie bisher kannten, ist lediglich noch ausschlaggebend für die strikte Anwendung der 3-G-Regel. Zugang zu Angeboten und Dingen vor allem in Innenräumen haben dann nur noch Geimpfte und Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als dauerhaft getestet.

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

Veranstaltungen

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

Bei Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regel inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.

Gastronomie

Es entfällt die coronabedingte Sperrstunde (bisher 1.00 Uhr). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Die Kontaktdatenerfassung gilt weiterhin.

Beherbergung 

Es entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden dürfen. Im Rahmen von 3G muss bei Ankunft und danach jede 72 Stunden ein Test vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insbesondere zur Maskenpflicht.

Quadratmeterregel

In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Messen 

Es entfällt die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. 3G gilt inzidenzunabhängig indoor wie outdoor. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.

Clubs und Diskotheken

Mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien werden diese mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober geöffnet. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.

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Die Antworten zu zahlreichen Fragen können Sie auf der Seite des Innenministeriums nachlesen. Oder Sie gönnen sich natürlich mal wieder die vollständige Lektüre der neuesten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie ist tatsächlich einfacher geworden, etwas kürzer und, ja, ich bin fast geneigt zu sagen, lesbarer. Aber vielleicht haben wir uns nur schon so an Gesetzestexte gewöhnt durch die Pandemie, dass uns das jetzt und in Zukunft immer leicht fallen wird, hüstel, hüstel….

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