Dienstag, 24. August 2021 (23:17)
Die 13. BayIfSMV – jetzt mit 3G und Testpflicht über 35!
Der Vollständigkeit halber hier die „konsolidierte Lesefassung“ der am Wochenende ergänzten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Tatsächlich findet sich nun an diversen Stellen die neue Inzidenz 35 als Schwellenwert zur Testpflicht für Ungeimpfte und Ungenesene, u.a.
– bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen und Feiern in geschlossenen Räumen,
– bei Sport in geschlossenen Räumen,
– für Flusskreuzschifffahrten bei der Einschiffung,
– in Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, jeweils in Bezug auf geschlossene Räume,
– bei körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
– in der Innengastronomie,
– bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen,
– in der Hotellerie muss alle 72 Stunden nach Anreise (mit Test) erneut ein Test nachgewiesen werden,
– und bei Tagungen, Kongressen und Messen muss unabhängig von der Inzidenz ein Test von allen Besucherinnen und Besuchern nachgewiesen werden.
Aktuell ist Bamberg-Stadt also voll in der Testpflicht mit drin, die Inzidenz liegt konstant über 35. Das Bamberger Land hält sich wacker unter 35.
Die FAQ-Seite der Staatsregierung führt noch ein paar weitere Detailfragen aus, insbesondere auch, dass in Bayern die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei „großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter“ erhöht wird. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Und das in Zukunft inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.). Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr.
Mal schauen, wer sich fortan als Veranstaltung mit „länderübergreifendem Charakter“ definiert…
Und wie lange die Inzidenzzahl noch als alleiniger Parameter Bestand haben wird. Eine Krankenhausampel wird ja schon diskutiert und von Vielen befürwortet.