Mittwoch, 25. November 2020 (22:00)
Novemberhilfen – jetzt online
Aktuell verhandeln die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten noch mit der Kanzlerin über die genaue Ausformung der Maßnahmen, wie sie über den 30.11. hinaus gelten sollen. Diverses ist schon durchgesickert, wir nehmen ja zurzeit quasi live am politischen Willensbildungsprozess teil, die internen Beschlussvorlagen sind nur wenige Minuten „intern“ bevor sie an die Öffentlichkeit „durchgestochen“ werden, wie das so schön heißt. Vielleicht tut es dann nicht mehr so weh während der Verkündigung, wenn man schon einmal hat drüber schlafen können. Aber es wird immer noch debattiert, und das ist auch gut so, denn es geht um die Gesundheit Aller und um die Existenzen Vieler. Das Podium für die Pressekonferenz ist in diesen Minuten somit immer noch leer. Aber nach meinen Informationen wird es ohnehin am morgigen Donnerstag um 14 Uhr wiederum eine eigene Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten geben, auf der dann die Maßnahmenumsetzung für Bayern verkündet wird. Letztlich ist das morgige Ergebnis relevant für uns alle, insofern vertröste ich Sie dafür auf morgen und melde mich dann wieder.
Heute Abend möchte ich Ihnen rasch kundtun, dass hier die Anträge für die sog. Novemberhilfen nun online sind. Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch diese „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019.
Hier finden Sie die Vollzugshinweise, detaillierte Erklärungen zu den Antragsberechtigungen und der Umsetzung. Und hier finden sich ausführliche FAQs rund um die Anträge.
Ich habe alles, zugegebenermaßen kursorisch, überflogen, aber es kommt mir so vor, als ob man dieses Mal tatsächlich eine brauchbare Hilfe auch für Kulturschaffende und Soloselbständige geschaffen hat. Keine Betriebsstätte oder Betriebskosten als Voraussetzung und explizit auch in der Verwendung für die Lebenshaltungskosten erlaubt! Und ggf. kann auch der Durchschnitt des Jahres 2019 genommen werden, statt des Monats November 2019. Der Zugang läuft direkt über Elster, das online-Programm, mit dem man schon seit vielen Jahren die Steuererklärung machen kann. Hier sind die Infos speziell für den direkten Antrag auf die Soforthilfe von bis zu 5.000 €
Alle anderen – und für alle Summen, die darüber hinaus gehen – müssen die Anträge wieder über Steuerbüros, Wirtschaftsprüfer udg., die sog. „prüfenden Dritten“, stellen. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Ich wünsche Ihnen allen den größtmöglichen Erfolg bei Ihrer Antragsstellung!