Maskenzone, Alkoholverbot und Novemberhilfen

Panta rhei, alles ist im Fluss mal wieder, auch im Halbdreiviertel-Shutdown. Ich nutze das In-Kraft-Treten der aktualisierten Allgemeinverfügung für Bamberg zum heutigen Tage, um mal wieder alles zusammenzufassen, was gerade eigentlich gilt. Für mich ist das therapeutisches Arbeiten, denn nur wenn ich die Dinge schriftlich vor mir sehe, kann ich irgendwie den Überblick behalten. Und wenn Ihnen damit auch geholfen sein sollte, haben wir ja alle etwas davon.

Los geht’s:

Über allem steht nach wie vor die aktuell gültige achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit den entsprechenden, bekannten Maßnahmen zu Schließungen von Gastronomie, Kultureinrichtungen, dem Übernachtungsverbot und dem Verbot touristischer Dienstleistungen.
Aktuelle Gültigkeit: bis 30. November 2020.

Was nicht mehr gilt, sind die Maßnahmen im Rahmen der bayerischen Corona-Ampel. Die geltenden Regelungen in der 8. Infektionsschutzverordnung gehen ohnehin größtenteils darüber hinaus und erwähnen die Ampel nicht mehr. Die Ampel ist also bis mindestens 30.11. nicht in Kraft.

Für Bamberg speziell gelten noch zwei weitere Allgemeinverfügungen:

  1. Das Alkoholkonsumverbot und die Maskenpflicht in Bambergs Innenstadt bis 30.11.
    und
  2. das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol an den Wochenendabenden im Sandgebiet, Austraße, Grüner Markt, Obstmarkt bis 23.12.

Es sind beides alte Bekannte, aber das generelle Alkoholkonsumverbot und die Maskenpflicht haben eine Ausweitung des Areals um die Luitpoldstraße und die Obere Königstraße erfahren:

Und das Verbot des Außer-Haus Verkaufs von Alkohol an Freitagen und Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen von 20 bis 6 Uhr gilt nun bis zum 23. Dezember 2020. Das Areal dafür ist das Gebiet rund um die Sandstraße, Katzenberg, Ringleinsgasse, Dominikanerstraße, Karolinenstraße, Untere wie Obere Brücke und auf der anderen Flussseite der erste Teil der Austraße, Obstmarkt, Grüner Markt und Am Kranen:

 

Die Umsetzung der versprochenen Novemberhilfen lässt leider noch auf sich warten.

Zwar stehen die Rahmenbedingungen hier zusammengefasst auf der Seite des BMWi, aber der Antrag steht noch nicht. Wenn, dann soll er u.a. hier auf diesen Seiten zu finden sein. Es ist aber, das sei gleich dazu gesagt, wieder mal mit der Hürde verbunden, dass der Antrag über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer laufen muss. Allerdings ist extra noch ein Passus für Soloselbständige angefügt: „Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Das BMWi fasst alle vom Bund ausgehenden Hilfen in diesem Papier ganz gut zusammen.  Ausführliche Hinweise zur Überbrückungshilfe II für die Zeit von September bis Dezember 2020, finden Sie hier, wo dann letztlich auch die Anträge gestellt werden müssen, nämlich bei der IHK Oberbayern und München.

Ganz aktuell von heute aus der Sitzung des Bayerischen Kabinetts die Zusage, sich schnellstmöglich um die Umsetzung der „Novemberhilfe“ zu kümmern, ein Termin wird aber leider nicht genannt:

Die Bayerische Staatsregierung stellt die Weichen für eine kraftvolle Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat heute den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe“ freigemacht: Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. […] Bund und Länder arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der „Novemberhilfe“. Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.“

Das mit dem noch nicht feststehenden Zeitpunkt ist wenig hilfreich, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht. Aber immerhin wissen wir schon mal, dass auch hier wieder die IHK für München und Oberbayern die Anlaufstelle sein wird.

Wollen wir hoffen, dass es bei „Novemberhilfen“ bleibt und dieser griffige Name nicht noch in „November-und-doch-vielleicht-noch-der-halbe-Dezember-Hilfe“ umbenannt werden muss. Aber das haben wir ja ein Stück weit auch selber in der Hand, wenn wir alle zusammen als Gesellschaft umsichtig und rücksichtsvoll agieren. Und vielleicht ist ja unser neuer kleiner Hoffnungsträger BNT162b2 tatsächlich das Licht am Ende des Tunnels, auf das wir alle schon so lange gewartet haben.

Und zum Schluss noch ein kleiner positiver rückblickender Aspekt: Die Übernachtungszahlen für den September sind gestern reingekommen und Bamberg hatte für den September nur noch ein Minus von -1,5 % zum September 2019, einem Rekordjahr, und das Bamberger Land gar ein Plus von 5,5 %! Respekt und Dank unseren treuen Besuchern aus ganz Deutschland!

3 Gedanken zu “Maskenzone, Alkoholverbot und Novemberhilfen

  1. Novemberhilfen???
    Leider nicht für Brauerei-Gasthäuser sofern der Brauerei-Umsatz 20% vom Gesamtumsatz übersteigt. (Groß-)Bäckereien, Metzgereien und Konditoreien sind davon ausgenommen, diese können die Hilfen problemlos beantragen. Hier wird speziell die oberfränkische Region wirklich hart getroffen und manchem Betrieb steht das Wasser bis zum Hals!
    So wie auch bei uns wird bei vielen Betrieben die Brauerei vom Gasthof subventioniert, d.h. das Geld um die Brauerei überhaupt auf dem erforderlichen technischen Stand betreiben zu können muss im Gasthaus verdient werden. Hier ist die fränkische Brauerei-Wirtshauskultur nunmehr wirklich in Gefahr!

    Christian Merz, Brauerei Spezial Bamberg

    • Also, meines Wissens nach wurde das Problem erkannt und durch die bayerische Regierung nachgebessert. Schon in der Kabinettssitzung vom 26.11. sei dies so besprochen worden, ich zitiere: „In den Verhandlungen mit dem Bund hat sich Bayern erfolgreich für Verbesserungen für seine Betriebe eingesetzt: Bäckerei-Cafés, Brauereigaststätten, Metzger mit angeschlossenem Imbissbetrieb und andere Mischbetriebe mit gastronomischem Angebot werden bei der Antragstellung den reinen Gastronomiebetrieben gleichgestellt.“

  2. Guten Morgen,

    auf diese Ankündigung kann (konnte) man sich nicht verlassen. Leider wurde hierbei vom Bund ausdrücklich zurückgerudert – zu dieser (mündlichen) Aussage steht bis heute kein bayrischer oder Bundespolitiker mehr. Die verschiedenen Brauereiverbände und der DEHOGA kämpfen weiter, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg…
    Trotzdem wünschen wir eine schöne restliche Vorweihnachtszeit an das ganze Team!
    Familie Merz, Brauerei Spezial, Bamberg

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