Sonntag, 25. Oktober 2020 (02:06)
Bamberg Stadt und Land nun über dem 35er Inzidenzwert
Nun folgt die Stadt Bamberg dem Landkreis in die gelbe Phase der Corona-Ampel. Auf der Seite des Landratsamtes können Sie die jeweils geltenden Zahlen der 7-Tages-Inzidenz einsehen. Die Stadt liegt bei 36,2, das Land bei 40,1.
Für Stadt und Land gelten somit folgende Regeln:
1. Es besteht eine Maskenpflicht…
- im ÖPNV.
- beim Einkaufen.
- auf stark frequentierten Plätzen (z. B. in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden).
- in Schulen ab Jahrgangsstufe 5 ab sofort auch am Platz (Ausnahme: Grundschule).
- in Universitäten ab sofort auch am Platz.
- in der Gastronomie gilt unverändert: Maskenpflicht herrscht, wenn man nicht am Platz sitzt.
- am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Ausnahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge).
- in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Theatern, Kinos, für Zuschauer sportlicher Veranstaltungen) ab sofort auch am Platz.
- bei Tagungen und Kongressen ab sofort auch am Platz.
2. Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal 10 Personen oder 2 Haushalte treffen. Dies gilt…
- für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
- für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken.
- für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung.
3. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr.
4. Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z. B. Kioske) von 23 Uhr bis 6 Uhr.
5. Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr (Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken)
Zur Erläuterung: Die Kontaktbeschränkungen gelten vorwiegend für den privaten Bereich!