Corona – mehr Kontakt, mehr Gastro, mehr Kultur, mehr Bus, mehr Pool, und weniger Verbote

Holla, jetzt eilen wir aber mit Siebenmeilenstiefeln voran. Aus der heutigen Kabinettssitzung gab es eine Reihe von Lockerungsmaßnahmen, die es in sich haben für die Touristik:

  1. Kontaktbeschränkungen: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig [ab 17. Juni] in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet.“ Im privaten Kreis zuhause gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Aus dem Zusatz: „Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst“, schließe ich, dass diese Regel dann auch für Hotellerie und Gastronomie gelten wird und damit auch das Gruppengeschäft in überschaubarem, kleineren Rahmen endlich wieder möglich wird.
  2. Fläche pro Person: „Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen.“ Sofern Plexiglasschutzscheiben vorhanden sind, entfällt für die Mitarbeitenden auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  3. Kunst & Kultur: Für Kulturveranstaltungen gelten bereits ab 22. Juni die doppelten Personenhöchstzahlen, also 100 im Innenbereich und 200 im Außenbereich, allerdings weiter mit Maske und Abstand, für andere Veranstaltungen, die „aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis“ besucht werden – als Beispiel werden genannt Hochzeiten, Beerdigungen oder auch Vereinssitzungen – gelten weiter 50 innen und 100 außen. Ich fürchte, dies ist immer noch nicht der Befreiungsschlag für den MICE-Sektor. Festivitäten, große Publikumsfeiern und Großveranstaltungen bleiben weiter verboten, vermutlich auch über den 31.8. hinaus.
  4. Bäder und Wellness: Wellnesseinrichtungen in Hotels und entsprechende Pools, Hallenbäder und sogar die Thermen samt Saunaangebote dürfen ab 22. Juni wieder öffnen, Hygienekonzept folgt.
  5. Reisebusunternehmen: Auch hier gelten fortan die gleichen Regeln wie im ÖPNV, also Mund-Nasen-Schutz, aber keine Abstandsregeln und lüften, lüften, lüften! Ist das der Anfang vom Ende des Verbots der Gruppenreisen? Sonst macht das ja keinen Sinn. Eine entsprechende Pressemeldung des LBO geht fest davon aus und feiert die Auferstehung der Busreisen. Dem schließen wir uns an, auch wenn an dieser Stelle vorerst mal wieder auf die noch erforderliche Anpassung des Rahmenkonzepts verwiesen wird, was durch die drei Ministerien Wirtschaft, Verkehr und Gesundheit noch koordiniert werden muss.

Und ganz am Ende sei noch erwähnt – jetzt bitte aufrecht hinsetzen und Hände aus den Hosentaschen, denn jetzt wird’s staatstragend! -, dass mit Ablauf des heutigen Tages der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben ist!

Das ist doch mal ein Wort!

Jetzt muss nur noch das mulmige Gefühl in der reisewilligen Bevölkerung langsam dem Zutrauen in die Situation weichen, dann könnte die Katastrophe für uns alle tatsächlich dem Ende entgegengehen.

Wär‘ des schee …

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