Corona – Hier gilt ab Mittwoch, 28.10. Maskenpflicht

Nun ist es amtlich. Die Stadt hat in ihrer Funktion als Kreisverwaltungsbehörde in Form einer Allgemeinverfügung bestimmt, auf welchen Plätzen und Straßen eine generelle Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot von 22 – 6 Uhr gilt.
Rechtsgrundlage sind die §§ 24 und 25 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – erstaunlich, wie flüssig einem dieses Wortungetüm nach 8 Monaten Übung mittlerweile aus der Feder fließt – und die Tatsache, dass in Bamberg der 7-Tages Inzidenzwert über 50 liegt. Die Verfügung tritt mit Wirkung ab Mittwoch, 28.10.2020, in Kraft und gilt zunächst bis zum 09.11.2020.

Auf dieser Karte ist rot eingezeichnet, wo die generelle Maskenpflicht gilt und das Alkoholkonsumverbot von 22-6 Uhr verfügt wird.

Im Folgenden sind die Straßenzüge und Plätze auch einzeln aufgeführt, ein wahres who is who des Welterbes, alles was Rang und Namen hat in dieser Stadt! Die Maskenpflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum der bezeichneten Straße, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Weiterlesen

Corona – nun auch alle touristischen Übernachtungen verboten

Aus der heutigen Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/

Demnach sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken ab sofort verboten. Ich nehme an, das gilt auch vorerst bis 19.4.2020 – [Ergänzung vom 31.3.2020: Nun ist es amtlich: Im Rahmen der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen ist die Verlängerung des Verbots touristischer Übernachtungen und auch der normalen Gastronomie gleich mit eingeschlossen und gilt jetzt also tatsächlich bis 19.4.2020]

[Korrektur Stand 18.3., 17 Uhr: Was ich nun realisiere, da die Ergänzungen vorliegen, aber letztlich nicht verstehen kann: Das Verbot der touristischen Übernachtungen, das Laden- und Gastronomieverbot gilt gemäß Allgemeinverfügung tatsächlich „zunächst“ nur bis 30.3.! In der Allgemeinverfügung vom 16.3. sind zwei unterschiedliche Fristen genannt: einmal das Veranstaltungsverbot für Führungen, Museen und alles, was Spaß macht bis 19.4. und die Punkte 3-5 – also Geschäfte, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe – nur bis 30.3. Was aber genau sollen Touristen hier machen, wenn alles andere zu hat? Und wer begibt sich zur Zeit überhaupt auf Reisen? Ist meiner Meinung nach inkonsequent und unlogisch und widerspricht auch dem was Kanzlerin Merkel heute in ihrer Ansprache gesagt hat! Aber es steht ja ohnehin unter dem Vorbehalt des Wörtchens „zunächst“.
Korrektur Stand 19.3.: Ein Überblick über die jeweils aktuelle Handhabung in den unterschiedlichen Bundesländern gibt wieder mal die Seite des DTV: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html.Ich versuche das mal zu klären!]

Also hier nochmal für alle die Allgemeinverfügung vom 16.3: 2020_03_16_Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbot, Betriebsschließung

Und hier die Ergänzung von heute, 18.3.: 2020_03_18 Allgemeinverfügung – Änderungen und Präzisierungen

Innerhalb dieses Verbotes sind somit alle Stornierungsbedingungen außer Kraft gesetzt und dem Gast steht die volle Rückerstattung zu.

Dasselbe gilt für ein generelles Verbot für Busreisen.

Und noch zwei Sachen zu finanzieller Unterstützung:

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen im Blogeintrag vom 18.3.

Und hier noch ein weiterer Link zu wirtschaftlichen Hilfen seitens des Staates: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

 

Corona – Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern

Und die nächste Stufe ist gezündet: Der Katastrophenfall ist ausgerufen worden in Bayern. Dies berechtigt fortan das Innenministerium ab sofort zu weitreichenden Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten, die auch das öffentliche Leben und ansonsten autonom entscheidende privatwirtschaftliche Unternehmen betreffen und diesen gegenüber Weisungsbefugnis herstellen.

Was dies im Einzelnen bedeutet, können Sie hier nachlesen!

Damit stellt sich die Frage einer Risikoabwägung bei Veranstaltungen jeglicher Art nicht mehr und wir werden auch die verbliebenen Führungen und Veranstaltungen, bei denen der Kunde gemeint hat, diese doch noch durchführen zu wollen, absagen und stornieren.

Durch die Aussagen der Bundeskanzlerin von heute Abend, auf jegliche Reisen im In- und Ausland zu verzichten, ist auch der letzte Mohikaner, der Einzelreisende, zu einem flüchtigen Subjekt geworden. Keine Ausreden mehr: Bleibt daheim! Auf diese Botschaft lässt es sich reduzieren. Nach Expertenmeinung die einzige Chance, die Verbreitung noch in Schach zu halten.

In der Pressemeldung aus dem Stadt-Landkreis-Krisenstab sind die spezifischen Bestimmungen für Bamberg zu lesen, inkusve der Bestimmungen für Gastronomiebetriebe.Der Gesetzestext der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020 ist hier nachzulesen.

Das geht an die Substanz. So richtig. Wir leiden mit all denen, die sich in einer mehr als prekären Situation wiederfinden und gerade vor einem Nichts an Aufträgen und Buchungen stehen. Auf den Seiten der städtischen Wirtschaftsförderung finden Sie eine Reihe von Links zu den Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, Überbrückung für Unternehmen und Betriebe, Kurzarbeitergeld uvm: wirtschaft.bamberg.de . Hier finden Sie hoffentlich eine rettende Hand, wenn diese Krise für Sie zur Existenzbedrohung wird. Aktuell wird auch noch an dem „Bamberger Rettungsschirm“ gebastelt, der besonders für kleine Unternehmen und Freiberufler, Künstler und Selbständige vor Ort wirken soll. Ab Dienstag, 17.3. wird für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.

Schnell-Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen: Ansprechpartner für die Soforthilfen ist die Regierung von Oberfranken. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nähere Informationen zu diesem Schnell-Antrag hier.

Die Tourist Info wird ab Mittwoch 18.3. für Besucher geschlossen. Per Mail und Telefon sind wir aber auf jeden Fall weiter für Sie erreichbar!

Kommen Sie gut durch diese Zeit!