Die Antragsfristen für die Förderprogramme von „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ sind verlängert worden. Um die durch Corona entstandenen Belastungen abzufedern und einen Neustart zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung dieses Förderprogramm ins Leben gerufen. Gerade jetzt ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung sowie bei E-Ladepunkten.
Vielleicht ist ja doch noch was für Sie dabei und Sie schauen sich das noch einmal näher an, ob ein Förderantrag für Sie interessant wäre.
Folgende Möglichkeiten kommen für Sie evtl. in Frage:
Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes
Anspruchsberechtigte sind
in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform
in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind
Jahresbericht 2021 des BAMBERG Tourismus & Kongress Service
Wie lange wir schon unter den Vorzeichen der Pandemie leben und wie sehr wir uns daran gewöhnt haben, dass nichts mehr ist wie vorher, zeigt sich allein schon daran, dass man die dritte Absage der ITB in Folge – der weltgrößten Reisemesse in Berlin – vor wenigen Wochen nur noch mit einem Schulterzucken quittiert hat. Gleichzeitig verweist diese nonchalante Hinnahme eines früher undenkbaren Ereignisses auf die größeren Folgen der Pandemie für den Tourismus: Wer vermisst denn die ITB wirklich? Und wird sie jemals wieder zu solcher Größe und Bedeutung anwachsen wie früher? Werden die Menschen wieder so Urlaub machen wie früher, tagen wie früher, in Gruppen reisen wie früher, an Führungen teilnehmen und Pauschalreisen buchen, Städtereisen und Tagesausflüge unternehmen wie früher? Und damit sind wir schon mittendrin im diesjährigen Rückblick und Jahresbericht des TKS für das Jahr 2021 – das zweite Jahr mit Corona.
Die Übernachtungsstatistik
Den heute veröffentlichten statistischen Zahlen muss man voranstellen, dass man von 2021 auf 2020 ja eigentlich Äpfel mit Birnen vergleicht, so unterschiedlich waren die Voraussetzungen und Bedingungen dieser beiden Jahre. Zieht man das Jahr 2019 noch zur Relation hinzu, was sinnhaft ist, dann vergleicht man Äpfel mit Blumenkohl, derart absurd unterschiedlich sind die Grundlagen, die diesen Vergleich tragen müssen. Aber dennoch, die Zahlen sprechen für sich:
Was die Übernachtungen anbetrifft, erzielten wir in der Stadt mit 462.099 Übernachtungen ein Plus von 4,7 % gegenüber 2020, allerdings immer noch ein Minus von 37 % gegenüber 2019. Erstaunlich stark waren die drei Monate August, September und Oktober, die sogar mehr Übernachtungen brachten als im Jahr 2019 – das war der Sommer der ungetrübten Hoffnung. Und die Statistik zeigt auch, dass die stille Stadt im November und Dezember 2021 trotzdem deutlich mehr Übernachtungsgäste hatte als in der echten Grabesruhe des November- und Dezember-Lockdowns 2020.
Übernachtungsentwicklung 2011–2021 Bamberg und Bamberger Land
Übernachtungszahlen 2010-2021 Bamberg Stadt – nach Monaten
Die Bettenauslastung verharrte mit 35,9 % weiter auf dem niedrigen Niveau von 2020 (35,7 %) und ist noch weit weg von den Traumzahlen von 51,8 % im Jahr 2019. Klitzekleiner Lichtblick und Ergebnis des veränderten Reiseverhaltens in Coronazeiten war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,0 Tagen in der Stadt (früher bei 1,8 Tagen festbetoniert) und sagenhaften 2,4 Tagen im Bamberger Land. Dort gab es insgesamt 276.649 Übernachtungen, eine Erholung von +5,7 % gegenüber 2020, aber auch hier weiterhin ein Verlust von -28,5 % auf 2019. Die Bettenauslastung lag hier bei 26,2 % im Gegensatz zu 33,3 % im Jahr 2019. Zusammen sind wir damit wieder bei 738.748 Übernachtungen in Stadt und Land, also weiter weit weg von der Millionenmarke, die wir gemeinsam vor fünf Jahren erstmals überschritten hatten. Der Anteil ausländischer Gäste, wen wundert es, fiel in Stadt und Land auf rund 8 %.
Der Städtetourismus gilt weithin als größter Verlierer der Pandemie, die hohen Verluste des Jahres 2020 konnten landauf landab nur in kleinen Schritten wieder gut gemacht werden. Bei uns hat sich die langjährige gute Tourismuskooperation mit dem Bamberger Land in diesen zwei Jahren bezahlt gemacht, insofern als wir das Rad nicht neu erfinden mussten und von Anfang an auf bestehende Strukturen für den „Urlaub im eigenen Land“ bauen konnten, in der Kombination von Stadt und Land!
Vertriebs- und Umsatzentwicklungen
Kommen wir zu unseren wichtigsten Geschäftszweigen: Stadtführungen für Gruppen, unser Brot- und Buttergeschäft mit einem Umsatzvolumen von über 900.000 € in einem „normalen Jahr“, kamen 2021 auf karge 272.967 € Umsatz, ein Plus immerhin von 23,7 % auf 2020, allerdings immer noch -70 % auf 2019. Insgesamt verbuchten wir 3.100 Führungen statt 2.747 im Jahr 2020 und 8.772 im Jahr 2019. Die reine Anzahl der öffentlichen Führungen für Einzelreisende lag bei respektablen 1.384 Führungen, zwar nochmal 100 weniger als 2020, aber das lässt sich mit der sehr langsamen Wiederanlaufphase nach dem Lockdown 2021 erklären.
Es liegt in der Natur der Pandemie und ihrer Beschränkungen, dass neben den Gruppenstadtführungen auch die Gruppenreisen weiterhin ein Schattendasein fristen. Mit einem Umsatz von 30.682 € lagen sie weiter -82,3 % hinter dem Jahr 2019, auch wenn das Geschäftsvolumen sich zu 2020 immerhin wieder verdoppeln konnte. Das gleiche Bild bietet sich bei dem Vermittlungsgeschäft von Gruppenangeboten, das sich mit 21.089 € um 170 % zu 2020 steigern konnte, aber immer noch nur bei einem Viertel des Jahresumsatzes von 2019 liegt.
137 Buchungen im Bereich der Pauschalreisen bringen mit 86.986 € einen Umsatzzuwachs von 13,8 % gegenüber 2020, auch dieser Bereich erreicht damit aber immer noch nur 40 % des 2019er Volumens.
Die Tourist Info konnte zwar in den Sommermonaten 2021 mit hervorragenden Verkaufszahlen auftrumpfen, unterm Strich liegt der Gesamtumsatz mit 242.406 € aber weiter deutlich unter dem Niveau von 2019. Allerdings muss man hier die stärkere Verlagerung ins Online-Geschäft mit in Betracht ziehen und die sehr lange Schließzeit der Tourist Info, was auch erklärt, dass diese Zahl unter der des Jahres 2020 liegt (288.270 €).
Die Entwicklung der reinen Online-Verkäufe der Premiumprodukte des TKS – v.a. die Stadtführung „Faszination Weltkulturerbe“, BAMBERGcard und BierSchmeckerTour sowie die Gärtnerstadtführung und die Führung zur Bierkultur – legte somit 2021 auch deutlich zu: Hier lag der Umsatz mit 89.607 € trotz Pandemie 15 % über den Zahlen von 2019, ein klares Signal, dass wir mit der weiteren Digitalisierung der Buchungswege eine unumkehrbare Entwicklung fördern!
Existentielle Budgetfragen
Ein weiteres Jahr also, in dem wir weit hinter unseren Umsatzerwartungen bleiben. Gemessen an den rund 2,4 Mio €, die wir in einem „normalen Jahr“ als direkten Umsatz erwirtschaften, und an den 330 Mio € Bruttoumsatz, den unsere ganze Branche in Bamberg alleine in einem „normalen Jahr“ laut dwif-Gutachten von 2017 erwirtschaftet, sind die Dimensionen des Verlusts für uns und für den Wirtschaftsfaktor Tourismus nach wie vor dramatisch.
Der TKS hat in den Jahren 2010 bis 2019 im Schnitt 59 % seines Budgets durch eigene Erlöse selbst erwirtschaftet. Im Coronajahr 2020 fiel diese Quote auf 35 %, im Jahr 2021 lag sie bei 31 %. Rechnet man 2021 allerdings die Kurzarbeitsgelder in Höhe von 121.847 € und die beiden Wirtschaftshilfen für November und Dezember 2020 in Höhe von 216.414 € hinzu – dem staatlichen Ersatz für entgangene Einnahmen – kommen wir wieder auf eine vergleichsweise gute Refinanzierungsquote von 55,7 %. Unser ’20er Verlust wurde von der Stadt selbst ausgeglichen, im Jahr 2021 haben die staatlichen Hilfen ihren Anteil am ausgeglichenen Haushalt. Hinzu kommen massive Einsparungen und die paar wenigen Monate von Juni bis September, in denen man Geld verdienen konnte. Das blaue Auge, mit dem wir 2021 davongekommen sind, bezahlen wir allerdings mit einem Marketingetat, der nur noch ein Drittel von früher beträgt. Dank der Beschränkung auf kostengünstige Maßnahmen aus dem eigenen Haus und der Konzentration auf die Beteiligung an wenigen, aber hervorragenden Gemeinschaftskampagnen unserer touristischen Partner ist das durchaus mal ein, zwei Jahre auszuhalten. Es gibt aber auch nicht kürzbare Posten, wie zum Beispiel die Ausgaben für Buchungssysteme oder für die Website, und in meinen Augen auch die Ausgaben für unser Personal. Denn unsere Mitarbeitenden sind es, die tagein tagaus für Bamberg und das Bamberger Land arbeiten und unsere Ideen umsetzen, die Buchungen abwickeln und abrechnen, Produkte kreieren, Daten pflegen, die Kunden beraten und solche, die es noch werden sollen, informieren, und unermüdlich mit Multiplikatoren kommunizieren. Sie sind durch nichts zu ersetzen und eigentlich „unbezahlbar“. Aber ohne Marketing wird es schwierig, das Niveau auf Dauer zu halten. Und das Problem unseres Budgets ist, dass wir von diesem niedrigen Marketingansatz nicht mehr wegkommen, denn auch für 2022 ist ja schon wieder absehbar, dass wir keine Gewinne machen werden, die auch nur annähernd an unsere alten Zahlen rankommen. Und Wirtschaftshilfen vom Staat wird es zumindest für uns keine mehr geben. Eine Teufelsspirale, die nur eine Richtung kennt. Wie können wir also bei mehr oder weniger statischem städtischen Budgetanteil und weiter ausbleibenden Einnahmen unserem städtischen Auftrag gerecht werden, den Tourismus zu fördern und uns und unseren Partnern mit dem entsprechenden Marketing wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen und mehr als nur das Grundrauschen für die Destination leisten zu können? Das wird die große Aufgabe der nächsten Jahre werden.
Maßnahmen des Jahres 2021 – eine Auswahl
Stornokulanz Die Zusage, alle gebuchten Leistungen – mit drei Arbeitstagen Vorlauf – kostenlos stornieren zu können, hat Wirkung gezeigt und gilt bis heute gemäß verschiedener Studien als eine der wesentlichen Buchungskriterien in Pandemiezeiten. Daher haben wir diese Zusage auch im Jahr 2021 aufrechterhalten und bedanken uns an dieser Stelle bei unseren Partnern, dass sie diese Flexibilität mitgetragen haben.
SocialMedia Ausgehend von unserer 2020er Kampagne #wirsindBamberg haben wir im Jahr 2021 die Aktivitäten auf den Social Media Kanälen des TKS forciert und ausgeweitet. Ein eigenes Redaktionsteam kümmert sich nun mit einem durchgebauten Redaktionsplan um die Posts und Themen, vorrangig auf Facebook und Instagram, aber auch auf you tube sind die Filme des TKS und seiner Partner präsent.
Digitalisierung Die Digitalisierung des Buchungssystems für unsere Produkte erreichte im Jahr 2021 einen großen Meilenstein. Alle unsere Eigenprodukte und für die Saison 2022 auch alle Erlebnisangebote unserer Partner sind nun direkt online auf der Website www.bamberg.info buchbar! TSmart heißt das neue Tool unseres Buchungssystems und ermöglicht unseren Kunden eine 24/7-Buchung all dieser Führungen, Konzerte, Theater, Fahrten und Schauspielführungen. Unsere Partner können ihre Ticketkontingente fortan direkt im System selbst pflegen und sind jederzeit im Bilde über die Verkaufsentwicklung.
Werbemittel Etliche Broschüren haben wir aus Spargründen im Jahr 2021 unverändert ohne Neudruck fortgeführt. Einen Neuzugang im Broschürenportfoliohaben wir allerdings mit dem neuen Prospekt „Erlebnisse in und um Bamberg“. Als eines der Nachfolgeprodukte des früheren Erlebnisführers bringt er den Kunden gezielt die buchbaren Erlebnisangebote, die Museumslandschaft und Ausflugsziele näher. Ein neuer englischsprachiger Stadtplan mit allen Infos kompakt auf der Rückseite ergänzt das Portfolio für die irgendwann einmal wieder anreisenden ausländischen Gäste. Weitere Sprachfassungen sind vorerst allerdings ausgesetzt. Ein gedrucktes Unterkunftsverzeichnis ist seit 2021 nicht mehr im Portfolio, hier obsiegte endgültig die nahezu vollständige Nutzungsverschiebung ins Netz.
Verkaufsschlager 2021 war auch das Jahr, in dem unser neues Lieblingsstück in den Verkauf kam: Der Sams-Keksausstecher! Dank einer Privatinitiative und einer Kooperation mit dem Autor Paul Maar höchstselbst und dem Erich-Kästner-Kinderdorf e.V. konnten wir als exklusive Verkaufsstätte für dieses einmalige Plätzchenförmchen fungieren, das auch noch Spendengelder für besagtes Kinderdorf generiert. Unser Verkaufsschlager des Jahres 2021!
Kommunikation Die Journalisten kamen schneller wieder als die Reisenden. Kaum war im Juni 2021 das Reisen wieder möglich, hatten wir etliche Journalistinnen und Journalisten auf Recherchereise in Bamberg. Insgesamt, für die Kürze des Zeitfensters, waren wir mit 19 Recherchereisen gut bedient. Selbst eine Verkaufsförderungsveranstaltung der Fränkischen Städte in Wien für Reiseveranstalter und Medienvertreter konnte im November gerade noch stattfinden.
Website Anhand der monatlichen Nutzerzahlen der Website www.bamberg.info kann man sehr gut den Verlauf der Pandemie nachverfolgen. Der Lockdown brachte auch die Website-Nutzung wieder zum Erlahmen, führte im Sommer zu neuen Höhen und brach zum November hin wieder ab. Die Zahl der unique visitors im Jahr 2021 lag bei 368.487, die insgesamt 1.702.678 Seiten aufgerufen haben. Das Problem dieser Statistik bleibt: Seit der Einbindung des Cookie-Consent-Buttons ist die Zahl nicht mehr mit alten Werten vergleichbar, denn sie spiegelt in keiner Weise mehr die tatsächliche Zahl der Nutzer wieder, da nur die der Statistikerhebung zustimmenden Nutzer gezählt werden können. Neben der ständigen Aktualisierung und mannigfachen Hinweisen auf die jeweils gültigen Corona-Regeln konnten 2021 auch einige gänzlich neue Bereiche aufgebaut werden, so z.B. die Darstellung der Gemeinden des Bamberger Landes als Ausflugsziele unter automatischer Bündelung aller Sehenswürdigkeiten, Hotels und Restaurants sowie Wanderwege und Radwege der jeweiligen Gemeinde.
Tourismusblog Der vorliegende Tourismusblog www.blog.bamberg.info war das Hauptmedium unserer Kommunikation zu unseren Partnern und veröffentlichte immer dann, wenn es wesentliche Veränderungen für den Tourismus gab, die neuesten Entwicklungen. Manchmal aber brachte er auch nur Durchhalteparolen und versuchte, Mut zu machen, was neben der reinen Information auch dem einen oder anderen offenbar gut tat – geteiltes Leid erträgt sich wohl besser….
Themenjahr 2021 Das Themenjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ unterstützten wir mit einigen Führungsangeboten zum „Jüdischen Leben in Bamberg“. Die Mikwe ist ein neuer Punkt auf der Route, die an Bambergs Erinnerungsorten auf den Spuren des jüdischen Lebens wandelt. Das Projekt Stolpersteine ist seit 2021 auch auf der touristischen Website verbunden.
Fußgängerleitsystem 2021 war es mal wieder soweit: Die großen Plakate des Fußgängerleitsystems, in einem langen Prozess mit vielen engagierten Partnern verändert, verbessert, gleichzeitig ergänzt und bereinigt, wurden 2021 in den 21 Stelen der Altstadt neu aufgehängt und dienen unseren Gästen und allen Orientierungsbedürftigen als Leitfaden durch die Stadt.
Nachhaltigkeit Die BAMBERGcard ist mit ihrer dreitägigen Nutzungsmöglichkeit des ÖPNVs im Stadtgebiet und darüber hinaus ein nachhaltiges Produkt, das seit vielen Jahren sehr beliebt ist. Ergänzt wird dieses Angebot, auf die Öffentlichen umzusteigen, nun durch ein neues carsharing-Angebot im Portfolio des TKS: Mit OMU ist 2021 ein Projekt gestartet, das E-Autos mit 100 % Ökostrom für Touristen online buchbar und Ausflüge ins Bamberger Land und in der Stadt attraktiv macht.
Touristische Kooperationen
Wie wichtig gerade in solchen Zeiten unsere touristischen Kooperationspartner waren, lässt sich kaum ermessen. Sie sind es, die uns mit ihren Kampagnen und Plattformen eine irrsinnige Reichweite für unsere Angebote bieten und so den Boden für unsere Arbeit bereiten und uns helfen, mit ihren Maßnahmen und ihrer Marktpräsenz die Fahne immer weiter hochzuhalten, auch in Zeiten klammer Kassen. Frankentourismus, die Fränkischen Städte, die Burgenstraße, Bayern Tourismus und der Verein der Welterbestätten und auch der Steigerwald – der solidarische Zusammenhalt im Tourismus und der offene Austausch untereinander ist eine der großen Stärken unserer Branche.
Neue Tourismusreferentin
Einige Neuerungen im Zuschnitt der Referate innerhalb der Stadtverwaltung brachte uns im Sommer 2021 zurück ins Kulturreferat. Ulrike Siebenhaar ist seitdem als Leiterin des Referats Kultur, Welterbe und Tourismus auch unsere neue Tourismusreferentin. Damit sind wir wieder im Reigen der großen städtischen Kulturinstitutionen: Museen, VHS, Musikschule, Stadtarchiv, ETA Hoffmann Theater, Zentrum Welterbe und Kulturamt. Auch sind hier nun alle sog. budgetierten Einrichtungen der Stadt Bamberg angesiedelt, die Ämter also, die ihre Budgets eigenverantwortlich führen und zu großen Teilen durch ihre eigene Arbeit erwirtschaften. Die Zusammenarbeit mit den Kunst- und Kulturinstitutionen und die Vereinigung in einem gemeinsamen Referat unter der fachkundigen Leitung von Ulrike Siebenhaar unterstützen unsere Schwerpunktsetzung „Kunst und Kultur“ im Marketing des TKS. Wir freuen uns auf den weiteren Weg mit ihr, nachhaltigen und kulturorientierten Tourismus in Bamberg voranzubringen. Dank gebührt Herrn Goller für seine Interimszeit 2020-2021, die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor bleibt ja bestehen!
TKS intern
Vom 2. November 2020 an bis zum 18. Mai 2021 war die Tourist Info komplett geschlossen, die Mitarbeitenden in Kurzarbeit 100 %. Und auch im back office, im Bereich der Buchungsabwicklungen ging teilweise gar nichts mehr, so dass auch hier anteilige Kurzarbeit angesagt war. Im Sinne von Amtshilfe haben viele unserer Mitarbeitenden in dieser Zeit insgesamt weit mehr als 400 Stunden im Impfzentrum beim Telefondienst ausgeholfen und damit einen Beitrag geleistet zur Eindämmung der Pandemie. Besonders in diesen Monaten war home-office flächendeckend an der Tagesordnung, so dass teilweise nur ein bis zwei Mitarbeitende in der Geyerswörthstraße die Stellung hielten, während alle anderen ihren Dienst aus dem heimischen Ersatzbüro geleistet haben. Viele Projekte, die ein persönliches Miteinander erfordert hätten oder eine größere Runde, blieben auf der Strecke und wurden immer wieder verschoben.
Nach dem Restart am 19. Mai haben wir Führungen angeboten mit kleinster Teilnehmerzahl und entzerrten Anfangszeiten, damit wir die Stadt nicht mit zu vielen Gruppen bevölkern. Aber im Gegensatz zu 2020 ging es nach dem Ende des langen Lockdowns nur sehr langsam wieder los. Die Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen für Führungen und alle anderen Angebote kamen in den ersten Monaten nach dem Restart im Wochenrhythmus und hielten uns, unsere Gästeführerinnen und Gästeführer und all unsere Partner auf Trab, damit man nicht mit seinem Angebot plötzlich in die Illegalität abrutschte. Einen Anklang an 2019 hatte die Nachfrage erst ab Mitte Juli und hielt bis Mitte September an und brach ab Oktober wieder deutlich ab. Die einschneidenden Beschränkungen ab November kamen dem Lockdown im Jahr 2020 ziemlich nahe und brachten wieder Tristesse und Leere in die Tourist Info.
Bis zum 23. September hatten wir in unserem Tagungsraum ein Testzentrum als Dauermieter, eine glückliche Kombination für Gäste, die je nach Stand der Dinge für Angebote oder zumindest für die Übernachtung Testnachweise benötigten. Seit Dezember 2021 hat im Foyer des Tagungsraums erneut ein Testzentrum seine Arbeit aufgenommen.
Ausblick
Dass einmal das Kaffeesatzlesen zu den vordringlichsten Aufgaben einer Tourismusstelle werden würde, hätten wir vor zwei Jahren auch noch nicht gedacht. Aber es ist und bleibt schwer, vorherzusagen, wie sich der Tourismus weiterentwickeln wird, wenn sich die Pandemie einmal endgültig und weltweit erledigt haben sollte. Zahlreiche Studien und Umfragen bescheinigen dem Tourismus zwar eine durchaus große Resilienz und eine starke Beharrung der Kräfte, die sich einfach nur nach Normalität sehnen und das „Alles wieder so wie früher“ herbeireden, aber es gibt durchaus auch Anzeichen und wissenschaftlich fundierte Szenarien, die bezeugen, dass wir eben nie wieder zu diesem als Normalität definierten Zustand zurückkehren werden. Mehrmals habe ich in diesem Jahresbericht das „normale Jahr“ zur Referenzgröße herbeizitiert. Es ist und bleibt allerdings die Frage, ob es je wieder ein solches „normales Jahr“ geben wird. Aktuell scheint die Zahl der Buchungsanfragen zwar anzuziehen, vielleicht profitieren wir noch einmal ein weiteres Jahr vom Trend zum sicheren „Urlaub im eigenen Land“. Die Studien bescheinigen den Deutschen auch eine ungebrochene Reiselust, und finanziell scheint die Pandemie bei Vielen kein so großes Loch in die Geldbeutel gerissen zu haben, dass es sie vom Reisen abhalten würde. Wir merken gerade auch, dass die Buchungsanfragen anziehen, für den Sommer sowieso, aber es kommen auch kurzfristige Buchungen rein. Aber es bleibt ein Restrisiko, dass wir uns auf Dauer auf ein verändertes Reiseverhalten einrichten müssen. Wohl dem, der Kaffeesatzlesen gelernt hat!
Am Schluss bleibt unser dringendes Bedürfnis, all unseren Partnern ein großes Dankeschön auszusprechen. Wir alle haben schwere Zeiten hinter uns und stecken noch mitten in den Schwierigkeiten. Umso dankbarer macht es uns, dass unsere Partner bei den Erlebnisangeboten, in der Hotellerie, in der Gastronomie, bei den Gästeführerinnen und Gästeführern, im Einzelhandel und in unseren touristischen Verbänden und Kooperationen alle bei der Stange geblieben sind und durchhalten. Ja, eigentlich haben sie noch mehr Engagement an den Tag gelegt als sonst schon, um diese Zeit durchzustehen. Es gab auch Tage zum Einigeln, aber dieses enorme Durchhaltevermögen all unserer Partner bestärkt uns in der Überzeugung, dass in unserem Metier die Leidenschaft einfach ein wesentlicher Antriebsfaktor ist für unsere Arbeit. Nun hoffen wir für 2022, dass zur Leidenschaft wieder hinzukommt, dass wir damit auch Geld verdienen und davon leben können.
Und zum Jahresschluss noch ein Tipp für die staade Zeit, wenn die Schlacht mit der Gans und der Schwiegermutter geschlagen ist, die Plätzchen und Lebkuchen vertilgt sind und der Verdauungsspaziergang absolviert wurde. Dann gönnen Sie sich doch einmal ein wenig Kunst in diesen Tagen. Es lohnt sich!
Die Villa Concordia, das Internationale Künstlerhaus in Bamberg, hat seit einigen Monaten super gut gemachte Videos erstellt, die ihre aktuellen Künstlerinnen und Künstler aus Finnland und Deutschland im Portrait vorstellen, aber auch Besuche bei ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten der vergangenen Jahrgänge präsentieren. Gleich bei den Einstiegsszenen und manchen Übergängen fühle ich mich daheim, erinnern sie mich doch mit ihren grafischen Elementen und der Kameraführung ein bisschen an die genialen Monty Python Collagen. Es folgen wirklich interessante und spannende Einblicke in das Leben und Werk der Künstlerinnen und Künstler, und am Ende kommt immer die Hommage an die namensgebende „Sendung mit der Maus“ in Form von „Fleiss und Schein“, den beiden Socken, die irgendwie ja auch künstlerisch wirken, auf ihre ganz eigene Art.
Viel Spaß dabei. Und vielen Dank an die Villa und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns diesen Kunstgenuss in Corona-Zeiten ermöglichen. Aber es ist viel mehr als nur ein Ersatz für die persönliche Begegnung! Es ist Kunst an sich! Und wenn es nicht kostenlos wäre, wie so viele Kunst im Internet in diesen schweren Zeiten für die Kunst und ihre Protagonisten, könnte man es direkt noch als last-minute-Geschenk verpacken und unter den Baum legen. Teilen Sie einfach den Link, dann gilt das auch…
Mit diesem anrührenden Engel aus der Kathedrale von Dijon grüße ich Sie herzlich und wünsche Ihnen, Ihrem Team und Ihrer Familie ein frohes und glückliches Weihnachtsfest und ein friedvolles und gesundes Neues Jahr 2022! Erkennen Sie sich auch ein wenig in diesem frierenden Engel, heuer, am Ende des zweiten Corona-Jahres?
Diesem Engel kommt das Halleluja auch nicht mehr so leicht über die Lippen. Man hat regelrecht Mitleid mit diesem verfrorenen Wesen, das schon so lange zu warten scheint. Müde, kleine Augen, die Flügel eng angelegt, die Hände so tief wie möglich in die Ärmel gesteckt, der Kragen aufgestellt bis unters Kinn, rote, kalte Bäckchen. Aber er harrt aus. Wartet und wacht. Ein echter Engel halt.
Ich kann ihn gut verstehen, diesen Engel. Ein bisschen Herzenswärme fehlt, ein bisschen Hoffnung, ein bisschen Aussicht, dass sich die Situation endlich zum Besseren wendet. Viele von uns sind erschöpft, und viel zu oft in diesem Jahr wurde unsere Hoffnung auf Besserung, auf den wärmenden Rückenwind, enttäuscht, und mehr als einmal hat uns die in scheinbarer Endlosschleife immer wieder zurückkehrende Pandemie eine Nase gedreht und all unsere Planungen wieder zunichte gemacht.
Deswegen ist es jetzt gut, dass Weihnachten ist. Diese Pause wird uns allen guttun, das Besinnliche, die Lichter, das Heimelige, das Grün im Winter, die Musik, die Geschichten, egal ob Sie christlich, muslimisch, jüdisch oder gar nichts sind. Aber mit den Riten, den Farben und Gerüchen dieser besonderen Zeit holen wir uns die Herzenswärme zurück, die uns Corona und die Beschränkungen, gerade im sozialen Miteinander, genommen haben.
Ich bin versucht, das Jahr 2021 einfach abzuhaken, auch wenn es schade ist um diese 365 Tage. Denn es waren ja auch gute dabei, das darf man fairerweise nicht vergessen. Aber die Zäsur eines Jahreswechsels hilft, das Vergangene abzulegen und den Blick wieder nach vorne zu richten.
Wir machen weiter, wir wollen weitermachen! Und es lohnt sich, durchzuhalten. Ich kann mir nach wie vor keine schönere Branche vorstellen, als unsere. Wir haben erlebt, wie sensibel sie ist, unsere Branche. Umso dankbarer sind wir für jeden Gast, umso dankbarer sind wir, dass wir unseren Lebensunterhalt mit reisenden, neugierigen, weltoffenen Menschen aus aller Welt verdienen können, Menschen, die bei uns zu Gast sein wollen, für die wir mit allem, was wir tun, Gastgeber und Gastgeberinnen sind.
Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in diesen schwierigen Zeiten, ich danke Ihnen für Ihre Arbeit für unsere Gäste, für Bamberg und für das Bamberger Land, und ich danke Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns und unserer Arbeit heuer geschenkt haben.
Ich wünsche Ihnen, zusammen mit meinem ganzen Team beim TKS, eine schöne und friedvolle Weihnachtszeit und ein gutes, ein besseres neues Jahr!
Ein paar, wie ich meine, sinnvolle Erleichterungen hat uns das bayerische Kabinett heute in seiner Sitzung beschert – und ich benutze bewusst dieses zum Weihnachtskreis passende Wörtchen. Denn die Erleichterung für Geboosterte – ein weiterer toller Zugang zu unserem Wortschatz – keinen Test mehr bei 2Gplus-Anforderungen zu benötigen, ist nachvollziehbar. Und dass Führungen, die ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden, ab morgen ebenfalls wieder auf 2G zurückgeführt werden, also ohne den zusätzlichen Test, ist auch ein Gewinn für die Zugänglichkeit unserer und Ihrer Angebote. Das gilt gleichermaßen für einige weitere open-air Veranstaltungsformen und Einrichtungen, aber leider weiterhin nicht für Kultur und Museen im Innenbereich. Da bleibt es bei 2Gplus. Erstaunlich, was für eine Lobby sowas wie Freizeitparks offensichtlich haben, bei denen hier mal einfach so der Innenbereich mit dazugeschmissen wird mit 2G, während Museen weiter bei 2Gplus verbleiben müssen…
Ansonsten wird die 15. BayIfSMV bis 12. Januar 2022 verlängert. [Ergönzung vom 15.12.:Ich füge die konsolidierte Lesefassung vom 15.12. unten noch an] Wer sich also gestern durch die Lektüre gequält hat: Es hat sich gelohnt! Und die oben genannten Punkte bitte vorerst einfach dazu denken. Und noch ein bisschen an die Ministerialbeamtinnen und -beamten denken, die die unten stehenden Beschlüsse wieder bis heute 24 Uhr in die Schwurbelsprache der BayIfSMV umsetzen und möglichst viele Paragraphen-Querbezüge aufbauen müssen.
Aber mein Lieblingssatz aus diesem Bericht der Kabinettsitzung ist der zu den Silvester-Regelungen, denn da heißt es beim landesweiten Verbot von Menschenansammlungen von über 10 Personen zwischen 15 Uhr und 9 Uhr am Folgetag: „Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Das klingt irgendwie nach Wachtmeister Wirsing aus Doctor Döblingers geschmackvollem Kasperltheater, „haben sich unverzüglich zu zerstreuen!“ Herrlich! Mal schauen, wie sich dieses Stück Alltagspoesie wieder in BayIfSMV-Sprache umsetzt… [Auch hier Ergänzung vom 15.12.: Die Formulierung war so gut, die wurde 1:1 übernommen! 🙂 ]
Drei Neuerungen schulde ich Ihnen aktuell noch, eine bedeutet eine deutliche Erleichterung, zwei machen das Leben wieder etwas schwerer für Viele.
1. Die Stadt ist nun auch wieder über der Inzidenz von 35, so dass hier, wie auch schon seit Sonntag im Landkreis Bamberg, seit heute wieder die Regeln für verpflichtendes 3G in Innenräumen gilt – ein Schritt zurück.
2. Passend dazu gab es aus der letztwöchigen Kabinettssitzung der Staatsregierung die Neuregelung, dass ab morgen, Dienstag, 19.10., überall da wo 3Gplus, 3G oder 2G angewendet wird, auch das komplette Personal mit Kundenkontakt und der Betreiber sowie Ehrenamtliche selbst die entsprechenden Bedingungen erfüllen müssen – ein Schritt, na ja, sagen wir, zur Seite.
3. Aber, und das spart wirklich viel Arbeit und Zeit, seit Freitag, 15.10., fällt die Verpflichtung zur Kontaktdatennachverfolgung für sehr viele Betriebe und ihre Angebote großflächig weg – ein echter Schritt nach vorne!
Zu den Meldungen im Einzelnen, hier zunächst die Pressemeldung der Stadt Bamberg zur Inzidenzüberschreitung von 35 vom Samstag, mit Wirkung ab heute, Montag, 18.10.:
In der Stadt Bamberg wurde der 7-Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten. […]
Ab Montag, 18. Oktober 2021 gilt daher in Innenräumen wieder verpflichtend der 3G-Grundsatz. Demnach ist der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h) erlaubt. Dies betrifft beispielsweise öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen (bei größeren Veranstaltungen gilt eine inzidenzunabhängige 3G-Pflicht) in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc. (§ 3, Abs. 1 der 14. BayIfSMV). Betreiber solcher Einrichtungen können auf freiwilliger Basis auch 3G-Plus (nur PCR-Test nicht älter als 48h) oder 2G anwenden (§ 3a der 14. BayIfSMV).
Weiterhin gilt inzidenzunabhängig in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Clubs, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich. […]“
Die anderen beiden Punkte wurden in der Kabinettssitzung vom 12.10. erledigt und lauten wie folgt:
„Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in folgenden Punkten geändert:
Mit Wirkung vom 19. Oktober (Dienstag) müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.
Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober (Freitag) auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt.
Das sind: – alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen – Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik – körpernahe Dienstleistungen – Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten).
In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.“
Seit drei Tagen liegt die Inzidenz in der Stadt Bamberg unter 35, das bringt ab Montag, 11. Oktober wieder Erleichterungen im Umgang mit 3G. Ich würde jedoch eher formulieren, es bringt Flexibilität im Umgang mit 3G als Zugangsvoraussetzung. Denn diese „Kann“-Bestimmung der Regelung für eine Inzidenz unter 35 macht es nicht unbedingt einfacher, nein, es wird eigentlich wieder verwirrender. Es bleibt ja jedem Veranstalter überlassen, ob er nicht trotzdem 3G beibehält. Oder 2G. Oder 3Gplus. Entscheidet sich also ein Betreiber für die Rücknahme von 3G, bleiben die Masken als letzte vorgeschriebene Maßgabe für Innenräume.
Ich zitiere aus der städtischen Pressemeldung von gestern: „In der Stadt Bamberg wurde der 7-Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Am Samstag meldete das Robert Koch-Institut einen Inzidenzwert von 28,7 für die Stadt Bamberg (Donnerstag, 33,9; Freitag 28,7). Damit treten laut einer Bekanntmachung der Stadt Bamberg vom 9. Oktober 2021 inzidenzabhängige Erleichterungen in Kraft.
Bislang galt verpflichtend die sogenannte 3-G-Regel, wonach für den Zugang zu geschlossenen Räumen, beispielsweise bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und Fitnessstudios oder Kinos und Museen sowie für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, nur Personen Zugang haben dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Diese verpflichtende Regel gilt ab Montag (11. Oktober) nicht mehr. Gleichwohl können aber Veranstalter oder Einrichtungen auf freiwilliger Basis weiterhin 3-G, 3-G-Plus oder 2-G anwenden. Wer also eine Veranstaltung oder Einrichtung besuchen möchte, sollte sich vorher direkt informieren, ob es dort weiterhin Zugangsbeschränkungen gibt. Die Stadt Bamberg strebt für ihre Veranstaltungsorte und Einrichtungen ab 1. November eine einheitliche Anwendung von 3G-Plus an (hierzu erfolgt noch eine gesonderte ausführliche Pressemitteilung).
Inzidenzunabhängig, also auch bei Inzidenzwerten unter 35, gilt weiterhin, dass der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen nur durch Genesene, Geimpfte oder Getestete erfolgen darf.
Sollte die Stadt Bamberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder überschreiten, erfolgt eine erneute Bekanntmachung der Stadt Bamberg. Die vorstehenden Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr.„
Was das alles betrifft, kann man im §3 der aktuellen 14. BayIfSMV lesen, es geht um den Zugang zu, ich zitiere erneut:
„öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,“
und dazu kommen noch die sog. körpernahen Dienstleistungen.
Bringt uns das jetzt wirklich weiter? Ich für meine Person kann nur sagen, ich fühle mich bei 3G recht wohl, wenn ich irgendwo innen rein muss. Aber, es ist schon auch irgendwie richtig, wenn es die Pandemie zulässt, müssen wir auch wieder lernen, damit umzugehen, die Bastionen gegen die Ansteckung wieder abzubauen. Nur haben uns die Erfahrungen der letzten eineinhalb Jahren gelehrt, dass es schnell wieder anders werden kann. Allein der Blick in andere Länder – und auch in fast alle anderen Kreise und Städte – zeigt, dass wir Corona noch lange nicht los sind, ja, wir werden es ja nie mehr los, gerade deswegen ist es jetzt so schwer, diesen Mittelweg zu finden zwischen Vorsicht und Loslassen, zwischen Umsicht und Gehenlassen. Letztlich werden es die Menschen selber entscheiden, wo und wie schnell sie sich wieder wohlfühlen im Kreise anderer Menschen. Für den Tourismus ist das das A & O – dass sich die Menschen wieder wohlfühlen und sicher fühlen. Und gerade da, fand ich, hat uns 3G auf einen guten Weg gebracht, der uns durch diesen Winter geleiten kann. Aber ich will mich ja lernfähig geben….
Schon vor Corona war Ü50 ein Schreckgespenst, das manchem Berufsjugendlichen den Schweiß auf die Stirn getrieben hat. Man lachte gequält über die knallorangen Plakate am Straßenrand, die mal wieder eine Ü50 Disco im nächsten Ort ansagten und hoffte, dass man nie in die Verlegenheit kommen würde, da hinzugehen.
Und Ü50 in Coronazeiten? Der große Unterschied ist: Bei Corona kann man nicht entscheiden ob man hingeht oder nicht, die Ü50 kommt ganz von selbst zu einem. Man kann nur durch die Annahme eines Impfangebotes dazu beitragen, dass die Ü50 ihren Schrecken und ihre Wirkkraft verliert.
Wir erhalten aktuell einen Haufen Fragen, die alle um das gleiche Thema kreisen: Was passiert denn nun wieder, wenn wir dauerhaft die 50er Inzidenz überschreiten? Denn alle starren auf die täglichen Zahlen.
Das bedeutet vor allem wieder die Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten auf drei Haushalte und zehn Personen, die Reduzierung der Obergrenze für private Veranstaltungen, das Erfordernis negativer Testung für Kultur, Gastronomie (sofern mehr als ein Hausstand an einem Tisch zusammensitzt), Museen, Sport und Freizeiteinrichtungen, und bei Beherbergungsbetrieben die Pflicht zu einer Testwiederholung alle 48 Stunden jenseits des ohnehin erforderlichen Testnachweises bei Anreise für alle Personen ab 6 Jahren. Geimpfte und Genesene sind von diesen Zählungen und der Testpflicht in allen aufgeführten Fällen ausgenommen. Unser Testzentrum an der Tourist Info läuft noch bis 25. September, hier haben unsere und Ihre Gäste von Mo – So 9 – 18 Uhr immer die Gelegenheit, sich testen zu lassen.
Kein Unterschied macht Ü50 oder U50 für Läden und Geschäfte.
Kein Unterschied macht Ü50 oder U50 für Stadtführungen, Bergführungen, Stollenführungen oder auch für touristische Verkehre wie Flussschiffahrten und Busverkehre.
Bei einer Inzidenz von über 100 gibt es aktuell keine gesonderten Regeln, die Bundesnotbremse gibt es nicht mehr. Dann bleiben die Regeln wie für Ü50 einfach bestehen.
Was Sie mich jetzt nicht fragen dürfen, ist die Frage, was denn mit den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentinnen und -präsidentenkonferenz vom 10. August passiert. Da war nämlich die Rede von der Inzidenz 35, ab der all das, was oben für Ü50 beschrieben ist, vor allem all das, was in Innenräumen abläuft, bereits eintritt. Die konsequente Anwendung der 3G-Regel – Geimpft, Genesen oder Getestet – ist ebenfalls Bestandteil dieser Beschlüsse. Dies sollte bis zum 23. August in den Ländern verankert werden. Ich habe aber noch nichts aus Bayern gehört, wie das denn nun wieder verheiratet werden soll mit den bestehenden Ü50-U50-Regeln. Die 13. BayIfSMV gilt bis zum 25. August. Wir dürfen gespannt sein, ob da kurzfristig noch was Neues kommt.
Aktuell sind tatsächlich viele Gäste da, und die Buchungen für die nächste Zeit sind sehr gut. Wollen wir hoffen, dass die Unsicherheit nicht wieder zunimmt und die Leute wieder beginnen zu stornieren. Viele Politikerinnen und Politiker schließen einen großen Lockdown für die Zukunft aus und verweisen auf die größeren Möglichkeiten für Geimpfte. Ich fände die Aufrechterhaltung umfangreicher Testpflichten für diverse Dinge bei weitem nicht so schlimm wie erneute Schließungen oder Einschränkungen. Und mit jeder Impfung wird es sowieso besser! Unbeständigkeit und Unsicherheit bleiben allerdings auch für den Rest des Jahres 2021 unser Grundzustand. Bereits jetzt beginnen ja schon wieder die Diskussionen über Weihnachtsmärkte, und der touristische Blick richtet sich lieber schon mal auf das Jahr 2022, und das erneut, wie es uns einfach innewohnt, mit vorsichtigem Optimismus …
Ich musste heute im Laufe des Tages feststellen, dass die meisten Leute mittlerweile hoffnungslos überfordert sind von all den Dingen, die seit heute bayernweit wieder gelten und in Form der Gesetzesparagraphen der dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung daherkommen. Ich erntete mehr als einmal ungläubiges Staunen, wenn ich versucht habe, die Regelungen zu erläutern, die seit heute in dem solide unter 50 liegenden Bamberg und auch im Landkreis gelten, vor allem weil sie so weitreichend sind, dass man dem Braten zunächst einmal gar nicht wirklich traut. Man hat sich ja so eine gewisse Grundskepsis angewöhnt in sieben Monaten Schließzeit. Aber es ist wirklich einmal wieder soweit: Der Katastrophenfall ist aufgehoben!
Angesichts der herrschenden Verwirrung, habe ich mir vorgenommen, ich fasse Ihnen, nach dem ersten kurzen Überblick von letzter Woche die wesentlichen Punkte, die uns betreffen, nun noch einmal, ganz in Ruhe, in meinen eigenen Worten, Absatz für Absatz, zusammen:
Und hier für Sie die ausgedeutschte „Fassung Heger“, auf die wesentlichen Punkte für Touristiker reduziert, und ohne Gewähr:
§1 Welche Folgen haben die Inzidenzzahlen?
Alles, was folgt, gilt nur dort, wo die Inzidenzzahl unter 100 liegt. Überall da, wo eine Inzidenz von über 100 vorliegt, gilt wieder die Bundesnotbremse.
Es gibt infolgedessen nur noch zwei Zustände auf der Welt in Bayern: „Unter 50“ und „zwischen 50 und 100“, im Folgenden U50 und Ü50 genannt.
Wo an fünf Tagen in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 unterschreitet, gelten am übernächsten Tag die Regeln der niedrigeren Inzidenzzahl,
Wo an drei Tage in Folge die Inzidenz den Wert von 50 oder 100 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag die Regeln der höheren Inzidenzzahl oder der Bundesnotbremse.
§2 und 3 Welche Hygieneregeln bestehen weiter und welche Masken gelten?
Es gilt weiterhin in jeder Lebenslage der Mindestabstand von 1,5 Metern, Handhygiene und Belüftung in Innenräumen!
Maskenpflicht: Die BayIfSMV definiert bestimmte Lebenslagen, in denen weiter Maskenpflicht besteht und unterscheidet dabei zwischen einfacher Maskenpflicht – „Maske“ – und FFP2-Maskenpflicht – „FFP2-Maske“.
„Maske“ bedeutet nur noch medizinische Gesichtsmasken (das sind die dünnen, blauen Dinger) oder „Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske)“, sprich die Stoffmasken, wie wir sie noch vom letzten Jahr kennen.
„FFP2-Maske“ bedeutet FFP2-Maske (!)
Für unsere Führungen wichtig ist §3, Abs (3): „Auch dort, wo keine Maskenpflicht besteht, wird jedermann [ich ergänze: jederfrau!] empfohlen, überall dort, wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.“
Das nehmen wir weiter ernst und empfehlen es weiterhin unseren Gästen.
Eine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenstädten und im öffentlichen Raum im Freien besteht jedoch rein rechtlich nur noch dort, wo die lokalen Behörden dies angeordnet haben. In Bamberg also aktuell nur auf der Oberen und der Unteren Brücke.
In öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten besteht auch weiterhin „Masken“-Pflicht auf allen Begegnungsflächen.
§4 Wann muss noch getestet werden?
Wenn überhaupt, dann nur noch bei Ü50.
§5 Kontaktdatenerfassung
Wenn Kontaktdatenerfassung notwendig ist (Gastronomie, Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Museen, Tagungen) dann mit Namen, Vornamen, Zeitraum und einer sicheren Kontaktinformation (E-mail, Telefon oder Adresse). Auch eine elektronische Erfassung ist erlaubt (Luca, CoronaWarnapp usw.) .
§6 Wie viele Personen dürfen miteinander Kontakt haben?
Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände
U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Hausstände
In beiden Fällen zählen Kinder unter 14, voll Geimpfte und Genesene weder zur Maximalzahl der Personen noch zu der Maximalzahl der Haushalte.
Für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr!
§7 Welche Personenzahl gilt für öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern?
„Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass“
Ü50: Drinnen 25, draußen 50 Personen, mit Testung,
U50: Drinnen 50, draußen 100, ohne Testung
Gesamtzahl inklusive geimpfter und genesener Personen
„Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass“
Wie oben, aber hier zählen Geimpfte und Genesene nicht zur Gesamtzahl, können also obendrauf kommen!
Veranstaltungen und Feiern ohne den „besonderen Anlass“, wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Vereinssitzungen sind weiterhin verboten, auch auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.
§13 Was gilt für Fluss- und Seenschifffahrten, Stadt- und Kulturführungen, auch in Besucherbergwerken (Stollen!), und für touristische Bus- und Reiseverkehre sowie für Freizeitparks Hotelschwimmbäder udg. mehr?
Mindestabstand 1,5 Meter
in geschlossenen Räumen und geschlossenen Fahrzeugbereichen gilt für Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht und für das Personal „Masken“-Pflicht
Für Freizeitparks, Indoorspielplätze, Hotelschwimmbäder, Badeanstalten, Thermen , Saunen und Solarien gelten: Ein Besucher je 10 m², Ü50 mit Testpflicht, für gastronomische in-house-Angebote die entsprechenden Regelungen bei Gastro (siehe unten §15)
Flusskreuzfahrtgäste müssen bei der Einschiffung, sofern in Bayern, einen Test nachweisen und bei jedem Landgang innerhalb Bayerns – jeweils bei Ü50.
§14 Und was gilt im Einzelhandel?
Mindestabstand 1,5 Meter
Ein Kunde je 10m² bis 800 m² Verkaufsfläche, jenseits dessen ein Kunde je 20m²
Innen und außen vor dem Laden und auf dem Parkplatz gilt für die Kunden „FFP2-Masken“-Pflicht, für das Personal „Masken“-Pflicht. Mit Schutzwänden für das Personal kann für dieses die Maskenpflicht entfallen.
Hygienekonzept
Sowohl bei Ü50, als auch bei U50 gibt es also kein Click&Meet oder Click&Collect oder sonstiges Gedöns mehr.
Wochenmärkte unter freiem Himmel sind erlaubt.
§ 15 Und in der Gastronomie?
Innen wie außen gilt:
Öffnung maximal zwischen 5 und 24 Uhr
Erlaubt an einem Tisch sind
bei Ü50: Maximal 10 Personen, drei Hausstände, plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
bei U50: Maximal 10 Personen, beliebig viele Haushalte plus Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
Zu allen anderen Personengruppen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden
Nur bei Ü50 mit Testpflicht, sobald mehr als ein Haushalt am Tisch sitzen soll
Für Gäste gilt auf allen Begegnungsflächen „FFP2-Masken“-Pflicht, für Personal „Masken“-Pflicht
Kneipen (Schankwirtschaften) dürfen nur nach draußen verkaufen.
Die to-go-gekauften Speisen und Getränke dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden. Wenn ich da an die Sandstraße denke… hm…
§16 Und was gibt es Neues für die Hotels?
Inzidenzunabhängig muss jeder Gast bei Anreise einen negativen Test nachweisen, geimpft oder genesen sein
Bei Ü50 muss der Gast alle weiteren 48 Stunden wieder einen Testnachweis erbringen
In einem Zimmer dürfen Personen gemäß der jeweils gültigen Kontaktregeln (§6) übernachten – aktuell in Bamberg also bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zzgl. Geimpfte und Genesene und Kinder unter 14 Jahren! Geht bei Ihnen auch gerade das Kopfkino an?
Zu allen anderen Personen muss der Mindestabstand gewährleistet sein
Für Personal und Gäste besteht auf den Begegnungsflächen „Masken“-Pflicht, für das Personal dort nicht, wo Trennwände Personal vom Gast trennen.
§17 Auch Tagungen und Kongresse sind wieder erlaubt
Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen:
Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
Bei Ü50 mit Testpflicht
Kontaktdatenerfassung
Hygieneschutzkonzept – steht noch aus!
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind auch in Präsenzform wieder zulässig, mit Abstandsgebot und Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen. (§22)
Messen sind nach wie vor verboten, wobei der Ministerpräsident unlängst den Blick in Richtung September geworfen hat für Messen. September 2021!
§25 In der Kultur geht ja schon länger wieder was
Kulturveranstaltungen sind erlaubt unter folgenden Voraussetzungen
Die Höchstzahl der Teilnehmenden misst sich nach der Anzahl der Plätze, die reingehen, wenn jeweils 1,5 Meter Abstand zum Nächsten besteht
Open-air maximal 500 Personen inklusive Geimpfter und Genesener, mit festen Sitzplätzen
Museen und Ausstellungen öffnen mit Höchstzahl der Besuchenden, Abstandsgebot, Hygienekonzept, Kontaktdatenerfassung.
§26 Alkohol im öffentlichen Raum
Hier gibt die BayIfSMV den Kommunen die rechtliche Handhabe für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die betroffenen Areale muss die Kreisverwaltungsbehörde definieren.
Ich gebe zu, ich habe kein wirklich gutes Gefühl dabei, aber es scheint offiziell zu sein: Ab sofort gilt, dass quasi jeder Betrieb mit Kunden, die einen negativen Test nachweisen müssen, um Leistungen des Betriebs in Anspruch nehmen zu können, Schnellteste vor Ort beaufsichtigen und dann auch bestätigen kann. Jede Angestellte und jeder Mitarbeiter darf dies tun, es bedarf keinerlei Schulung dazu, keine fachliche Eignung, keine offizielle Stelle. „Antigen-Selbsttest unter Aufsicht“ und „Vor-Ort Testung durch Betreiber“ nennt sich das dann.
Das Muster-Bestätigungsschreiben ist auch schon fix, das gibt es hier: Muster Testnachweis
Ich will ja nix sagen, aber musste das wirklich noch sein? Haben wir nicht ein super Netz an Testzentren und Testmöglichkeiten geschaffen, die jeder und jedem ermöglichen, sich beinahe rund um die Uhr von offiziellen Stellen testen zu lassen? Statt jetzt die Verantwortung für dieses wichtige Mosaiksteinchen „Test“ im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Mitarbeitende und die Betriebe abzudrücken? Ja, „zu ermöglichen“, ich weiß, Herr Aiwanger. Und wer denkt an all die Menschen, die ab morgen die Testbestätigungen auch kontrollieren sollen, mit den dann unterschiedlichsten Bestätigungen von hunderten unterschiedlichen Betrieben? Ich weiß nicht. Aber Fakt ist: Ihnen steht fortan dieser Weg frei, sich daran zu beteiligen. Wenn es verantwortlich gemacht wird, ist es ja vielleicht auch eine gute Sache, aber ich persönlich würde mich sicherer fühlen, wenn ich mich auf offizielle Stellen verlassen könnte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als die Leute zu testen und nicht zwischen Schweinshaxe und Kassiervorgang nun auch noch 15 Minuten lang darauf achten müssen, dass es bei einem Testbalken bleibt und der Kunde einem auch ja nicht einfach seinen alten Test von vorgestern unterjubelt… Aber vielleicht bin ich jetzt auch zu negativ – ha ha, kleiner Corona-Wortwitz.
Ich habe es Ihnen jedenfalls hiermit mitgeteilt, ich muss ja nicht alles gut finden. Wir werden es in der Tourist Info nicht tun, ich bin froh, dass wir nun unmittelbar unseren neuen Nachbarn „Testzentrum“ mit super Öffnungszeiten an sieben Tagen die Woche haben.
Zu guter Letzt: Damit unser aller Öffnung ab morgen auch wirklich gilt, dafür gibt es jetzt auch die neue Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg, die heute veröffentlicht wurde.