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Friederike Stark
Donnerstag, 11. Juli 2024 (12:55)

Neue Fördermöglichkeit für Kongresse und Tagungen

Veranstalter und Organisatoren von Kongressen und Tagungen können sich über neue Fördermöglichkeiten freuen. Denn das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus möchte die Tourismuswirtschaft stärken, indem innovative und zukunftsweisende Kongresse und Tagungen unterstützt werden sollen.

Mit dieser neuen „Richtlinie zur Kongressinitiative für die bayerische Tourismuswirtschaft“ wird explizit die MICE-Branche unterstützt (siehe Bayerisches Ministerialblatt, 2024 Nr. 321). Ziel ist es, diejenigen zu fördern, die einen Kongress oder eine Fachtagung erstmals oder nach drei Jahren wieder in Bayern veranstalten möchten.

Was bedeutet das für Sie?

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt Fördermittel zur Verfügung, um die bayerische Tourismuswirtschaft durch Tagungen und Kongresse zu stärken, die bis Ende 2029 stattfinden. Besonders profitieren können Veranstalter, die innovative und zukunftsweisende Kongresse und Fachtagungen planen. Damit tragen Sie nicht nur zur Stärkung der Tourismuswirtschaft bei, sondern fördern auch den Wissensaustausch und die Vernetzung innerhalb und außerhalb Bayerns.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind:

Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:

Förderfähige Ausgaben umfassen:

Nicht förderfähig sind Ausgaben für Rahmenprogramme, Messen, Ausstellungen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie reine Firmen- oder Vereinsveranstaltungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:

Detaillierte Fördervoraussetzungen und -informationen stehen auch auf der Landingpage unseres Projektträgers Bayern Innovativ zur Verfügung:

Anträge können ausschließlich digital über die Landingpage von Bayern Innovativ gestellt werden. Das Antragsportal wird mit Inkrafttreten der Richtlinie, also am 22.07.2024, freigeschaltet.

Bei Fragen zur Antragsstellung steht die Bayern Innovativ GmbH unter kongressinitiative@bayern-innovativ.de zur Verfügung.

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