Donnerstag, 5. Dezember 2024 (12:46)
Meldeschein für deutsche Gäste wird abgeschafft
Die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste wird zum 1. Januar 2025 entfallen. Auf die Pflicht zur Abgabe der Beherbergungsstatistik hat dies keine Auswirkungen, sie bleibt bestehen.
Abschaffung des Besonderen Meldescheins für deutsche Staatsangehörige
(§§29,30 Bundesmeldegesetz)
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde 2021 vereinbart: „Wir schaffen die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab. Der Umgang mit Meldescheinen wird künftig komplett digital erfolgen.“ Im Sommer 2023 informierte das Bundesinnenministerium, dass für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Meldepflicht als Beitrag zum Bürokratieabbau abgeschafft werden soll. Mitte März 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Im September 2024 hat der Deutsche Bundestag abschließend dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, am 18. Oktober 2024 bestätigte der Bundesrat das Gesetz.
Beherbergungsstatistik bleibt
Wichtig: Die Pflicht zur Abgabe der Beherbergungsstatistik bleibt auch nach den geplanten Änderungen ab 2025 bestehen. Betriebe mit mehr als 10 Betten sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Daten gemäß §§ 1, 3 BeherbStatG zu übermitteln. Diese Statistik ist ein unverzichtbares Instrument zur Erhebung von Daten über die Struktur und Entwicklung des Beherbergungswesens in Deutschland.
Was gilt ab 2025 für deutsche Übernachtungsgäste?
Am 18. Oktober 2024 hat nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit ist beschlossen, dass der besondere Meldeschein ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden muss.
Was gilt ab 2025 für ausländische Übernachtungsgäste?
Auch künftig sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ausländische Gäste am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich zusätzlich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) ausweisen. Der Meldeschein muss 12 Monate vom Beherbergungsbetrieb aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden. Diese Meldescheine können von folgenden Behörden eingesehen werden: Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndungsdienst, Hauptzollämter sowie Finanzbehörden, soweit sie strafverfolgend tätig sind. Auch Meldebehörden haben auf Grundlage landesrechtlicher Regelungen das Recht, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Meldescheine vorlegen zu lassen.
Weitere Informationen
Weitere Infos finden Sie beim Deutschen Tourismusverband unter https://www.deutschertourismusverband.de/themen/politik/buerokratieabbau oder bei Franken Tourismus unter https://www.tourismusnetzwerk-franken.de/news/meldepflicht-fuer-beherbergungsbetriebe/