Donnerstag, 11. Juli 2024 (12:55)
Neue Fördermöglichkeit für Kongresse und Tagungen
Veranstalter und Organisatoren von Kongressen und Tagungen können sich über neue Fördermöglichkeiten freuen. Denn das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus möchte die Tourismuswirtschaft stärken, indem innovative und zukunftsweisende Kongresse und Tagungen unterstützt werden sollen.
Mit dieser neuen „Richtlinie zur Kongressinitiative für die bayerische Tourismuswirtschaft“ wird explizit die MICE-Branche unterstützt (siehe Bayerisches Ministerialblatt, 2024 Nr. 321). Ziel ist es, diejenigen zu fördern, die einen Kongress oder eine Fachtagung erstmals oder nach drei Jahren wieder in Bayern veranstalten möchten.
Was bedeutet das für Sie?
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt Fördermittel zur Verfügung, um die bayerische Tourismuswirtschaft durch Tagungen und Kongresse zu stärken, die bis Ende 2029 stattfinden. Besonders profitieren können Veranstalter, die innovative und zukunftsweisende Kongresse und Fachtagungen planen. Damit tragen Sie nicht nur zur Stärkung der Tourismuswirtschaft bei, sondern fördern auch den Wissensaustausch und die Vernetzung innerhalb und außerhalb Bayerns.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
- Selbstständig und freiberuflich Tätige
Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Die Veranstaltung findet in Bayern statt.
- Mindestens 300 Teilnehmende vor Ort an jedem Veranstaltungstag.
- Die Veranstaltung dauert mindestens zwei Tage mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Programm.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder nach drei Jahren wieder in Bayern oder rotiert regional ohne festen Standort.
- Die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder einer verbundenen Organisation bereitgestellt werden.
Förderfähige Ausgaben umfassen:
- Miete für Veranstaltungsräume
- Ausgaben für Bewirtung (Catering)
- Ausgaben für Technik, Ausstattung etc.
- Honorare, Reisekosten und Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderatoren, Vortragende und Dolmetscher
- Ausgaben für allgemeine Organisation
- Registrierung/Hostessen vor Ort
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Sicherheit
- Schutz- und Hygienemaßnahmen
Nicht förderfähig sind Ausgaben für Rahmenprogramme, Messen, Ausstellungen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie reine Firmen- oder Vereinsveranstaltungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:
Detaillierte Fördervoraussetzungen und -informationen stehen auch auf der Landingpage unseres Projektträgers Bayern Innovativ zur Verfügung:
Anträge können ausschließlich digital über die Landingpage von Bayern Innovativ gestellt werden. Das Antragsportal wird mit Inkrafttreten der Richtlinie, also am 22.07.2024, freigeschaltet.
Bei Fragen zur Antragsstellung steht die Bayern Innovativ GmbH unter kongressinitiative@bayern-innovativ.de zur Verfügung.