Montag, 10. Mai 2021 (21:49)
Auf geht’s – Rahmenkonzepte und Ausblicke
Die heutige bayerische Kabinettsrunde hat die weiteren Öffnungsschritte ab dem 21. Mai bestätigt, wie sie letzte Woche schon angekündigt worden waren. Das heißt, ab Pfingsten ist es in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt, Gäste zu beherbergen. Ja, Gäste! Gäste, die rein aus Spaß an der Freud‘ zu uns kommen. Zu, wie es so schön heißt, „freizeittouristischen Zwecken“! Gäste… ts, ts, ts….
Aus dem Kabinett heißt das dann so:
- Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.
Und auch touristische Dienstleistungen sind ab 21. Mai wieder möglich, explizit sind hier genannt:
- Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.
Für beides gilt:
- Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.
Doppelt Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt und kommen uneingeschränkt ebenfalls in den Genuss dieser Angebote.
Auch kulturelle Veranstaltungen sind unter Einhaltung strenger Vorgaben wieder möglich.
Die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Tests oder Genesung fällt erst weg, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Über 100 muss sowieso alles wieder zu machen.
Inwieweit dies wirklich praktikabel ist, solange die Inzidenzzahlen noch so volatil sind und innerhalb eines Tages um rund 20 Punkte rauf oder runter schnellen können, sei dahin gestellt. Eine irrsinnige logistische und personelle Leistung steht uns hier bevor. Genaueres wissen wir noch nicht, denn sowohl für das Übernachtungsgewerbe, als auch für die touristischen Dienstleistungen liegen noch keine neuen und überarbeiteten Rahmenkonzepte vor.
Richtig schmerzhaft ist, dass wir damit aktuell wieder eine echte Grenze zwischen Stadt und Landkreis haben. Denn nach dem aktuellem Stand der Inzidenzzahlen können die Angebote auf dem Stadtgebiet ab 21. Mai laufen, hier liegen die Zahlen weiterhin unter 100. Die Betriebe im Bamberger Land müssen nach derzeitigem Stand noch warten, bis auch im Landkreis die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 100 liegt. Stand heute sah es so aus:
Peu à peu kommen nun auch wieder die Rahmenkonzepte für die verschiedenen Bereiche. Hier mal alle Rahmenkonzepte, wie sie bisher vorliegen:
Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen vom 10.5.2021
Rahmenkonzept Gastronomie vom 7.5.2021
Rahmenkonzept Sport vom 6.5.2021
Rahmenkonzept Kinos vom 6.5.2021
Wir arbeiten jetzt fieberhaft daran, auch spätestens am 21. Mai für unsere und Ihre Gäste wieder offen zu haben und auch ein Angebot an Führungen und Erlebnisangeboten vorhalten zu können, auch wenn wir noch ein wenig im Trüben fischen, denn wir haben einfach noch nicht alle Details der designierten Regelungen. Kompliziert wird es allemal.
Und zum Schluss die Belohnung, für alle, die bis zum Ende gelesen haben: eine wirklich gute Übersicht aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu „Was gilt zwischen heute und dem 20. Mai?“
Ich bin schon ganz gespannt auf die nächste Übersicht ab 21. Mai!
Dienstag, 11. Mai 2021 (14:12)
Welch ein Lichtblick, nein mehrere Lichtblicke sind es, die Freude verbreiten und den Weg ins „normale“ Leben bereiten und pflastern (Bamberger Pflaster)! So lassen Sie uns durchstarten und den TKS, die Tourist-Info und die Straßen Bambergs beleben!
Vielen Dank, lieber Herr Heger
mit herzlichen Grüßen an Sie und das ganze Team
Anna-E. Stein (voll geimpft)
Dienstag, 11. Mai 2021 (17:34)
Lieber Herr Heger,
herzlichen Dank für all die Info. Eine Frage:
haben Sie schon etwas bezüglich Konzertveranstaltungen, die draußen stattfinden? Derzeit gehe ich davon aus, daß die Rosengartenserenaden in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr stattfinden können. Da jedoch die Inzidenzzahlen stark schwanken und damit zu rechnen ist, daß ggf. auch kurzfristig mal wieder eine Ausgangssperre verhängt wird, überlegen wir, in diesem Jahr ausnahmsweise SÄMTLICHE Konzert auf das Ostplateau zu verlegen. Dort können wir erheblich flexibler agieren als im Rosengarten und z. B. schon um 19 Uhr beginnen, sodaß die Konzerte um 21 Uhr beendet sind. Dann haben alle ausreichend zeit, bis 22 uhr wieder nach Hause bzw. in ihr Hotel (das dann hoffentlich geöffnet hat) zu kommen.
Vorschau:
Die Rosengartenserenaden werden sich mit mehreren Konzerten am E.T.A.Hoffmann Jahr 2022 beteiligen.
Viele Grüße von
Gerhard Olesch
Dienstag, 11. Mai 2021 (18:56)
Ja, komisch eigentlich, dass es schon ein Rahmenkonzept für Innenveranstaltungen gibt, aber noch keine Vorgaben für Open-air-Veranstaltungen. Irgendwie pandemietechnisch von hinten aufgezäumt… Aber, nein, ich weiß noch nichts dazu.
Ich würde aber hoffen, dass wir die Phase schwankender Inzidenzzahlen möglichst bald hinter uns lassen und dann rasch zu einer verlässlichen Öffnung kommen. Das Auf-zu-auf-zu ist ja auf Dauer nicht durchzuhalten.