Corona – Soforthilfe Bund und Land – jetzt ein Antrag!

Am vergangenen Freitag hat das Soforthilfepaket des Bundes die letzte parlamentarische Hürde genommen und seit heute stehen die Antragsformulare auch in Bayern zur Verfügung. Bayern hat die Soforthilfe des Landes mit der des Bundes verheiratet, so dass es die Bundeshilfe nicht zusätzlich zur Bayerischen Soforthilfe gibt. Allerdings wurde die bayerische Soforthilfe auf die Summen des Bundespakets aufgestockt, so dass jede und jeder die bereits beantragte oder erhaltene Summe um die Aufstockungssummer erhöhen kann. Laut meinen Informationen lohnt sich ein neuer Antrag in jedem Fall, denn es kann nun auch konkret der Umsatzverlust benannt werden, nicht nur die fehlende Liquidität. Im neuen Antrag können Sie auchz darauf hinweisen, ob Sie bereits einen Antrag gestellt haben oder nicht.

Diese Unterstützungsmaßnahme gilt für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Es geht also jetzt insgesamt um eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von
– bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
– bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Für größere Unternehmen gelten nach wie vor die Kriterien der bestehenden Bayerischen Soforthilfe. Im Antragsformular wird am Anfang anhand der Mitarbeitendenzahl automatisch der richtige Antragsweg weitergeschaltet.

Diese Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Es geht konkret um einen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. Wenn Sie als Soloselbständiger und Künstler gar keine Betriebsstätte außer Ihre eigenen Wohnung haben, so gilt wohl diese dann als Bezugsort für die laufenden Kosten, die Sie geltend machen können. Dann gilt auch die Sache mit dem Vermieter, denn sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Anträge werden ab sofort nur noch online angenommen. Auf dieser Seite steht jetzt alles notwendige, samt Antragsformular: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Ganz gut zusammengefasst ist das Verfahren auch nochmal auf der Seite der Bayerischen Wirtschaft.

Und hier nochmal zusammengefasst die wichtigsten Fakten auf drei Seiten vom BMmWi

Wenn Sie obendrein nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, gibt es auch noch Folgendes: Damit Ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Durch die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis inklusive 19. April ist natürlich auch das Verbot touristischer Übernachtungen automatisch mit verlängert ebenso wie der reguläre Betrieb von gastronomischen Einrichtungen. Umso wichtiger ist nun die Soforthilfe. Wie immer wünsche ich Ihnen möglichst wenig Bürokratie, verständliches Deutsch in den Anträgen und raschen Zugriff auf die Gelder!

 

 

Corona – Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler

Die Bayerische Staatsregierung informierte am 17. März 2020 in einer Pressemitteilung über die Einrichtung eines Soforthilfeprogramms für Unternehmen. Dieses Förderprogramm richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden und dadurch in Liquiditätsprobleme geraten.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Die Staffelung ist wie folgt: bis fünf Mitarbeitende 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeitende 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeitende 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeitende 30.000 Euro.

Die Soforthilfe kann über dieses Formular 2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona oder unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ beantragt werden.

Die Antragsstellung für Unternehmen und Freiberufler in der Stadt Bamberg erfolgt postalisch oder per Mail über die:

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
Tel: 0921 604-0

Nachtrag: 20.3.: Auch der Bamberger Rettungsschirm bietet ein zinsloses Darlehen besonders für kleine Betriebe und Freiberufler und Selbständige

Weitere allgemeine Informationen zur Unterstützung für Unternehmen:

Ihre Ansprechpartner bei Liquiditätsproblemen:

– Hotline (089) 2162-2101 des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

– Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums
https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?submit=Suchen&filterCategories=FundingOrganisation&filterCategories=FundingProgram&cl2Processes_Foerderbereich=corona

– Förderberatungsnummer (089) 2124 -1000 der LfA Förderbank Bayern
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Ihr Ansprechpartner für Unternehmen des Handwerks, Handels, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Tel.: 089 / 5458-570. Weitere Informationen über die Angebote der Bürgschaftsbank sind unter www.bb-bayern.de zu finden.

Vielen Dank an das Team der Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg für das Zusammenstellen dieser Kontakte! Dort gibt es immer aktuelle Infos rund um Finanzhilfen für Sie. Auch die Beratungshotline ist für Sie da: Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-87 1313, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85 207.

Auch die IHK für Oberfranken hat eine Krisen-Hotline eingerichtet. Unter 0921/886-0 erreichen Sie kompetente Hilfe. Auf der Website der IHK finden Sie weitere Hinweise und Hintergründe rund um Corona.