Corona: Auf, zu, wer, was, wann, wie, oder doch nicht?

Ja, Corona ist tatsächlich noch da. Auch wenn die Pandemie derzeit angesichts der düsteren Weltlage und der schrecklichen Bilder aus dem Krieg in der Ukraine und der großen Zahl Schutz suchender, flüchtender Menschen in unserem Land gerade sehr in den Hintergrund geraten ist. Aber genau genommen ist Corona sogar präsenter denn je. Denn sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld ist die Zahl der Infektionen und der Personen in Quarantäne oder freiwilliger Selbstisolation Legion. Die gesetzlichen Grundlagen hingegen stehen aktuell auf Lockerungen im Quadrat. Auch wenn es also schwer fällt, umzuschalten, im wahrsten Sinne des Wortes, vom Krieg zu Corona: Hier mal wieder eine Zusammenfassung dessen, was aktuell gilt. Denn es ist gerade seeeehr verwirrend.

Heute ist der letzte Tag des alten Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Ab morgen, 20.3.2022, ist nur noch ein klitzekleiner Kanon an Maßnahmen übrig, der den Ländern ihre Maßnahmen auf Länderebene ermöglicht. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist, die es den Ländern erlaubt, ihre aktuellen Maßnahmen noch bis 2. April zu verlängern. Bayern, zum Beispiel, nutzt diese Zeit und behält die meisten Maßnahmen bis 2. April bei.

Ich zitiere zunächst aus einem Pressetext des Bundesgesundheitsministeriums:

Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Es tritt am Sonntag (20. März 2022) in Kraft. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Bundesländer auch über den 19. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen können:

  • Die Bundesländer können ihre derzeit geltenden Verordnungen bis zum 2. April aufrechterhalten, sofern die dort enthaltenen Maßnahmen denen aus dem neu beschlossenen Katalog entsprechen.
  • Die Länder können Anschlussregelungen nach den neuen Regeln des IfSG beschließen.
  • Das neue Konzept beruht auf 2 Säulen:
  • Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
  • Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen.
  • In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein.
  • Das IfSG wirkt präventiv: Hotspot-Regeln können beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
  • Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.  
  • Außerdem werden mit dem Gesetz die Begriffe des Impf- Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert.
  • Die Einreiseverordnung wird bis zum 28. April 2022 verlängert.

Was also zum Beispiel bleiben wird, sind die Masken im ÖPNV und im Fernverkehr sowie im Gesundheitswesen, wie auch die weiterhin regelmäßige Testung im Gesundheitswesen und in Schulen. Ergänzt wird dieses Maskengebot durch eine Hotspotregelung. In Hotspots kann dann wieder großflächig Masken- und Abstandsgebot eingeführt werden ebenso wie Zugangsbeschränkungen über 2G/3G usw. und die Verpflichtung zu Hygieneschutzkonzepten für verschiedene Einrichtungen. Hotspots können zum Beispiel Landkreise oder kreisfreie Städte sein, aber auch ganze Bundesländer. Und das war’s. Mehr gibt die Bundesgesetzgebung nicht mehr her.

Kommen wir nach Bayern: Bayern verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April. Aber nicht alle! Das wäre ja zu einfach. Im Kern bleiben aber fast alle bekannten aktuellen 2G- und 3G-Regeln bestehen:
2G plus in Diskotheken, 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich. Was fällt, ist die 3G-Regel im ÖPNV, hierfür gibt es nun keine gesetzliche Grundlage mehr. Da gilt also nur noch das Maskengebot. Generell bleibt die Maskenpflicht aber, und damit ist als Standard weiterhin FFP2 gemeint.

Neu ab dem 20. März sind folgende Regelungen, bzw. Nicht-mehr-Regelungen:

  • Die Kontaktbeschränkungen insgesamt sind gekippt. Es gibt also jetzt keine Begrenzung mehr für die Anzahl der Menschen, die sich öffentlich oder privat treffen dürfen, egal ob geimpft oder nicht geimpft.
  • Es gibt auch keine Vorgaben mehr zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei Kulturveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen.
  • Es gibt keine Sonderregelungen mehr für Gottesdienste und Versammlungen.
  • Das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie ist aufgehoben
  • Das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten ist aufgehoben
  • Das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sind aufgehoben.
  • Auch die 3G-Regelung im ÖPNV entfällt.
  • 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und die Verpflichtung, home-office anbieten zu müssen, entfallen, können aber von den Arbeitgebern selbst fortgesetzt werden.

Für die eher grafisch orientierten unter Ihnen, gibt es natürlich auch wieder eine schöne aktuelle Übersicht aus dem Ministerium, die alle noch weiter gültigen Regeln zusammenfasst.

Auch auf unserer Website haben wir immer die wichtigsten Regeln für unsere Gäste zusammengefasst, ich hoffe, wir haben wieder alles erwischt, was es an Neuerungen nun gab.

Es bleibt also spannend, wie es nach dem 2. April weitergeht. Auch wenn es schwer fällt, den Krieg in der Ukraine unter geschäftlichen und touristischen Gesichtspunkten zu betrachten, wir müssen feststellen: Dieser Krieg wird sich auch wieder auf das Reisegeschehen auswirken. Das Gefühl der Sicherheit, eine der Top-Währungen im Tourismus seit Corona, geht bei einem Krieg mitten in Europa verloren, und auch die hohen Energie- und damit Mobilitätspreise werden die Reiselust zwangsweise bremsen. Solche Preissteigerungen kann kein Anbieter auf Dauer selber schultern, zumal nicht nach zwei Jahren Corona mit aufgebrauchten Rücklagen, also werden viele Preise deutlich steigen, auch im Tourismus.

Wir leben in einer Zeit der Ambivalenz, der Zerrissenheit.

In Sachen Corona gilt es derzeit, diesen irren Spagat hinzubekommen zwischen der Rekordzahl an Neuinfektionen und Rekord-Inzidenzen und all diesen Lockerungen und Veränderungen in Richtung Normalität.

Und genauso zerreißt uns der Zustand, in unseren geheizten Wohnungen am gedeckten Tisch zu sitzen, wohl wissend, dass nur wenige hundert Kilometer von uns entfernt Krieg ist und Menschen in Kellern hausen müssen, in Angst vor Bomben, hungernd, frierend und mit dem Tode bedroht. Wer es nicht bei Solidarität, Spenden und Beten belassen will, dem sei weiterhin die Website von BamberghilftUkraine empfohlen, da ist alles aufgelistet, was man aktuell von hier aus machen kann, spenden kann, helfen kann. Viele, viele Menschen engagieren sich hier und tun, was sie können für die Menschen in der Ukraine und für die Menschen, die bei uns in Bamberg Zuflucht gefunden haben. Privatleute, Mitarbeitende von Stadt und Landkreis, Ehrenamtliche, Krisenstäbe und Hilfsorganisationen. Respekt!

Das macht doch wieder Hoffnung, dass so viel Unmenschlichkeit so viel Menschlichkeit gebiert!