Corona – Hier gilt ab Mittwoch, 28.10. Maskenpflicht

Nun ist es amtlich. Die Stadt hat in ihrer Funktion als Kreisverwaltungsbehörde in Form einer Allgemeinverfügung bestimmt, auf welchen Plätzen und Straßen eine generelle Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot von 22 – 6 Uhr gilt.
Rechtsgrundlage sind die §§ 24 und 25 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – erstaunlich, wie flüssig einem dieses Wortungetüm nach 8 Monaten Übung mittlerweile aus der Feder fließt – und die Tatsache, dass in Bamberg der 7-Tages Inzidenzwert über 50 liegt. Die Verfügung tritt mit Wirkung ab Mittwoch, 28.10.2020, in Kraft und gilt zunächst bis zum 09.11.2020.

Auf dieser Karte ist rot eingezeichnet, wo die generelle Maskenpflicht gilt und das Alkoholkonsumverbot von 22-6 Uhr verfügt wird.

Im Folgenden sind die Straßenzüge und Plätze auch einzeln aufgeführt, ein wahres who is who des Welterbes, alles was Rang und Namen hat in dieser Stadt! Die Maskenpflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum der bezeichneten Straße, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Weiterlesen