Corona – ein Schritt vor, ein Schritt zur Seite und einer zurück

Drei Neuerungen schulde ich Ihnen aktuell noch, eine bedeutet eine deutliche Erleichterung, zwei machen das Leben wieder etwas schwerer für Viele.

1. Die Stadt ist nun auch wieder über der Inzidenz von 35, so dass hier, wie auch schon seit Sonntag im Landkreis Bamberg, seit heute wieder die Regeln für verpflichtendes 3G in Innenräumen gilt – ein Schritt zurück.

2. Passend dazu gab es aus der letztwöchigen Kabinettssitzung der Staatsregierung die Neuregelung, dass ab morgen, Dienstag, 19.10., überall da wo 3Gplus, 3G oder 2G angewendet wird, auch das komplette Personal mit Kundenkontakt und der Betreiber sowie Ehrenamtliche selbst die entsprechenden Bedingungen erfüllen müssen – ein Schritt, na ja, sagen wir, zur Seite.

3. Aber, und das spart wirklich viel Arbeit und Zeit, seit Freitag, 15.10., fällt die Verpflichtung zur Kontaktdatennachverfolgung für sehr viele Betriebe und ihre Angebote großflächig weg – ein echter Schritt nach vorne!

Zu den Meldungen im Einzelnen, hier zunächst die Pressemeldung der Stadt Bamberg zur Inzidenzüberschreitung von 35 vom Samstag, mit Wirkung ab heute, Montag, 18.10.:

In der Stadt Bamberg wurde der 7-Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten. […]

Ab Montag, 18. Oktober 2021 gilt daher in Innenräumen wieder verpflichtend der 3G-Grundsatz. Demnach ist der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h) erlaubt. Dies betrifft beispielsweise öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen (bei größeren Veranstaltungen gilt eine inzidenzunabhängige 3G-Pflicht) in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc. (§ 3, Abs. 1 der 14. BayIfSMV). Betreiber solcher Einrichtungen können auf freiwilliger Basis auch 3G-Plus (nur PCR-Test nicht älter als 48h) oder 2G anwenden (§ 3a der 14. BayIfSMV).

Weiterhin gilt inzidenzunabhängig in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Clubs, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich. […]“

Die anderen beiden Punkte wurden in der Kabinettssitzung vom 12.10. erledigt und lauten wie folgt:

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in folgenden Punkten geändert:

Mit Wirkung vom 19. Oktober (Dienstag) müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober (Freitag) auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt.

Das sind:
– alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen
– Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
– körpernahe Dienstleistungen
– Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten)
.

In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.“

Die 13. BayIfSMV – jetzt mit 3G und Testpflicht über 35!

Der Vollständigkeit halber hier die „konsolidierte Lesefassung“ der am Wochenende ergänzten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Tatsächlich findet sich nun an diversen Stellen die neue Inzidenz 35 als Schwellenwert zur Testpflicht für Ungeimpfte und Ungenesene, u.a.
– bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen und Feiern in geschlossenen Räumen,
– bei Sport in geschlossenen Räumen,
– für Flusskreuzschifffahrten bei der Einschiffung,
– in Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, jeweils in Bezug auf geschlossene Räume,
– bei körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
– in der Innengastronomie,
– bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen,
– in der Hotellerie muss alle 72 Stunden nach Anreise (mit Test) erneut ein Test nachgewiesen werden,
– und bei Tagungen, Kongressen und Messen muss unabhängig von der Inzidenz ein Test von allen Besucherinnen und Besuchern nachgewiesen werden.

Aktuell ist Bamberg-Stadt also voll in der Testpflicht mit drin, die Inzidenz liegt konstant über 35. Das Bamberger Land hält sich wacker unter 35.

Die FAQ-Seite der Staatsregierung führt noch ein paar weitere Detailfragen aus, insbesondere auch, dass in Bayern die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei „großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter“ erhöht wird. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Und das in Zukunft inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.). Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr.

Mal schauen, wer sich fortan als Veranstaltung mit „länderübergreifendem Charakter“ definiert…
Und wie lange die Inzidenzzahl noch als alleiniger Parameter Bestand haben wird. Eine Krankenhausampel wird ja schon diskutiert und von Vielen befürwortet.