Corona: Neue Verbote für Gastgeber!

(c) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Nach einem recht ordentlichen Sommer – über die Übernachtungsentwicklung im Juli habe ich ja schon berichtet, und seit gestern wissen wir, dass der August mit -5 % fast wieder 2019er Niveau erreicht hat, bei Gästen aus Deutschland sogar +4,3% – kommt es jetzt für die Beherbergungsanbieter wieder ziemlich dicke. Für sie wird die Situation gerade extrem unübersichtlich und ist kaum realistisch zu bewältigen. Seit gestern gilt ein Beherbergungsverbot nicht mehr nur für Personen aus den ausländischen Risikogebieten, sondern nun auch aus Risikogebieten in einzelnen deutschen Landkreisen und Städten, was eine viel kleinteiligere Überprüfung erfordert. Denn hier ist die Dynamik mittlerweile so, dass es täglich neue – höhere – Fallzahlen, täglich neue Listen, täglich neue als Risikogebiete definierte Regionen gibt, ja teilweise bestimmt der Straßenzug über Wohl und Wehe einer möglichen Übernachtung in Bayern. Ausnahmen können gemacht werden für Personen, die einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter ist als 48 Stunden, die die Reise aus beruflichen oder medizinisch notwendigen Gründen vornehmen oder Verwandte besuchen, bzw. einen Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, oder die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen vornehmen (Wie in der 7. Infektionsschutzverordnung §14, Abs. 2 Satz 1 gelistet).

Aktuell gilt für Bayern, dass im Ministerialblatt jeweils die Risikogebiete genannt werden, die beachtet werden müssen.

In der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Oktober 2020 steht, dass das „[…] Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Ministerialblatt Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekanntgeben [kann], bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Betriebe [ …] dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem der [dort] bekannt gemachten Gebiete anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben.
Mit „Betrieben“ sind übrigens alle Formen der Übernachtungsanbieter gemeint.

Die aktuelle Version des Ministerialblatts ist vom 7. Oktober und ist gültig vom 8. bis 14. Oktober Nachtrag vom 9. Oktober: Ich stelle fest: Die Ministerien bleiben sich treu und veröffentlichen neue Anordnungen weiterhin gerne an Freitagnachmittagen. So ist es wieder geschehen und wir haben nun seit heute mit Wirkung zum 10. Oktober folgende neue Risikogebiete, für deren Bewohnerinnen und Bewohner ein Beherbergungsverbot besteht, übrigens auch für Menschen, die nicht dort wohnen, sondern nur von dort anreisen, sprich auf der Durchreise waren und dort Station inklusive Übernachtung gemacht haben:

a) Stadt Berlin,
b) Stadtgemeinde Bremen,
c) Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main,
d) Kreisfreie Stadt Offenbach,
e) Kreisfreie Stadt Hamm,
f) Kreisfreie Stadt Herne,
g) Kreisfreie Stadt Remscheid,
h) Landkreis Esslingen,
i) Landkreis Cloppenburg,
j) Landkreis Wesermarsch.

Nochmal ganz deutlich: Gesetzeskraft hat tatsächlich nur die Veröffentlichung im jeweils aktuellen Ministerialblatt. Nur für die dort aufgelisteten Gebiete gilt das Beherbergungsverbot. Das nächste Ministerialblatt ist für den 13.10. angekündigt. Die jeweils neueste Version sollte dann immer hier ganz oben in der Liste erscheinen.

Diese Seite des DEHOGA Bayern listet tagesaktuell die neu hinzugekommenen Gebiete mit über 50 Neuinfizierten im 7-Tageszeitraum. Die Seite des RKI zeigt auf der Deutschlandkarte alle Landkreise und Städte in rot, die den Grenzwert überschritten haben. Diese sind aber nicht maßgeblich für das Beherbergungsverbot.

Nicht hilfreich bei der ganzen Geschichte sind natürlich die Meldungen zu einem Bamberger Hotel, das offenbar demonstrativ und in voller Absicht verantwortungslos gegen jegliche Regeln verstoßen hat. Alleine bei uns gingen etliche besorgte Nachfragen, Stornierungen und Reiseverzichtsbekundungen ein und haben weiteren wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Das können wir alle definitiv nicht brauchen. Das schadet der ganzen Branche! Mehr Vernunft braucht die Welt! Auch jetzt. Gerade jetzt!

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